Deutscher Fondsverband

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Altersvorsorge

24.4.2024

Wie hoch sind die Kosten der betrieblichen Altersversorgung?

Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den Kosten der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) veröffentlicht.

Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den Kosten der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) veröffentlicht. Die Gesamtkosten deutscher EbAVs betrugen im Jahr 2021 im Schnitt 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten. Die Kosten sind nach Ansicht der BaFin nicht zu hoch. Da es kein strukturelles Kostenproblem gibt, hält die Behörde die Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens für überflüssig.

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Hintergrund für die Untersuchung war eine Stellungnahme der EU-Behörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Sie hatte im Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die europäischen EbAVs an ihre nationalen Aufsichtsbehörden umfassend und regelmäßig über ihre Kosten berichten sollen. Gleichzeitig hatte sie ermöglicht, dass die Behörden vor der Entscheidung hierüber die Kostensituation der von ihnen beaufsichtigten EbAVs analysieren. Dazu hatte die BaFin im vergangenen Jahr bei 70 Pensionskassen und -fonds die Kosten für das Jahr 2021 abgefragt. Dazu gehörten beispielsweise auch die Kosten von Investmentfonds, die EbAVs als Kapitalanlage halten. Die BVI-Mitglieder haben die Bereitstellung der Kosten für Fonds als sehr aufwändig bezeichnet. Insgesamt bezweifelt die BaFin, dass ein umfassendes und regelmäßiges Berichtswesen über die Kosten zu spürbaren Einsparungen führen würde.

felix.ertl@bvi.de

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17.4.2024

BVI: 44 Maßnahmen für eine attraktive Kapitalmarktunion

Der BVI hat 44 Maßnahmen zusammengestellt, die die Attraktivität der Kapitalmarktunion zum Vorteil aller Marktteilnehmer erhöhen.

Der BVI hat 44 Maßnahmen zusammengestellt, die die Attraktivität der Kapitalmarktunion zum Vorteil aller Marktteilnehmer erhöhen. „Wir unterstützen die Kapitalmarktunion, ist es doch Aufgabe von Assetmanagern, Angebot und Nachfrage von Kapital grenzüberschreitend zusammenzubringen“, sagt Thomas Richter. Sie kommt jedoch seit ihrem Start im Jahr 2015 kaum vom Fleck. Am 17. und 18. April 2024 beraten die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Sondergipfel über die Vollendung der Kapitalmarktunion.

Wir haben unsere Vorschläge in sieben Bereiche zusammengefasst:

1.    Wettbewerbsfähigkeit als Regulierungsziel verankern
2.    EU-Agenda für bessere Rechtsetzung umsetzen
3.    Hürden bei Finanzierung der nachhaltigen Transformation abbauen
4.    Aktionsplan für private Altersvorsorge etablieren
5.    Datenverfügbarkeit und -transparenz erhöhen
6.    Potenzial neuer Technologien ausschöpfen
7.    Kapitalmärkte effizient ausgestalten

Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung (deutsch/englisch) und im Positionspapier.

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christoph.swoboda@bvi.de

+32 494 98 30 30


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