Deutscher Fondsverband

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Altersvorsorge

18.6.2025

Update zu „Section 899“: Nach Überarbeitung der US-Steuerpläne bleiben offene Fragen

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet.

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet. Unverändert enthalten ist IRC Section 899. Mit ihr können die USA zusätzliche Steuern auf Dividendenzahlungen an Investoren und damit auch Fonds aus Staaten mit „unfairer“ Steuerpolitik erheben sowie die Steuerlast von Gewinnen in den USA auf Unternehmensebene erhöhen. Nach der Überarbeitung bleibt aber offen, ob bei dieser Strafsteuer Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die maximale Quellensteuerbelastung auf US-Dividenden auf 45 Prozent steigen. Vor der Überarbeitung des Gesetzes lag die maximale Belastung bei 50 Prozent.

IRC Section 899 ist insbesondere eine Vergeltungsmaßnahme für Pillar I und Pillar II. Diese beiden Vorschriften zur Mindestbesteuerung und Gewinnzuteilung, die die EU quasi im Alleingang umgesetzt hat, können US-Unternehmen mit zusätzlichen Steuern u. a. in Europa belasten. Die Strafsteuern der IRC Section 899 würde es den USA erlauben, eine zusätzliche Steuer auf US-Erträge – insbesondere Dividenden – von Bürgern und Unternehmen aus denjenigen Staaten zu erheben, die Pillar I bzw. II eingeführt haben.

Ob und inwieweit IRC Section 899 final verabschiedet wird, bleibt spannend. Die Trump-Regierung beabsichtigt nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 4. Juli 2025.

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