Deutscher Fondsverband

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10.2.2026

BVI: Produktkategorien zur Nachhaltigkeit müssen den Bedürfnissen des Marktes entsprechen

Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis lege…

Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis legen. Dies ist die zentrale Forderung in unserem Positionspapier zur Überarbeitung der SFDR. Darauf aufbauend setzen wir uns dafür ein:
- das System der Produktkategorien zur Nachhaltigkeit primär für die Nutzung im Retailgeschäft einzuführen und ein Opt-Out für Produkte mit ausschließlich professionellen Investoren zuzulassen. Für die Portfolioverwaltung, die grundsätzlich aus SFDR ausgenommen wird, könnte wiederum wiederum ein frewilliges Opt-In in den SFDR-Rahmen zugelassen werden, wenn es sich um ein standardisiertes Angebot für den Privatkundenmarkt handelt.
- die Mindestanforderungen an als nachhaltig klassifizierte Produkte so auszugestalten, dass sie für breit diversifizierte Anlagestrategien umsetzbar sind, um eine Verdrängung in die „grüne Nische“ zu verhindern. Dies betrifft insbesondere die neuen Vorschläge für Ausschlusskriterien in Produkten mit Übergangsstrategien („Transition“), die nach unseren Analysen Investitionen in Emerging Markets sowie in den Energiesektor größtenteils verhindern.

Außerdem drängen wir auf eine enge Verzahnung der SFDR-Reform mit der Überarbeitung der Vertriebsvorgaben unter MiFID und IDD sowie auf einen raschen Start dieser Regulierungsvorhaben, damit eine geordnete Umsetzung in der Praxis möglich ist.

Die SFDR-Reform wird aktuell im Rat unter der zypriotischen Präsidentschaft diskutiert. Das EU-Parlament hat im ersten Schritt MdEP Gerben-Jan Gerbrandy (Niederlande) aus der liberalen Renew-Fraktion zum Berichterstatter bestimmt.

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magdalena.kuper@bvi.de

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10.2.2026

Standortfördergesetz tritt in Kraft

Mit dem am 4. Februar 2026 verkündeten Standortfördergesetz wurden zentrale steuer- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Infrast…

Mit dem am 4. Februar 2026 verkündeten Standortfördergesetz wurden zentrale steuer- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur und Start-ups verabschiedet. Diese Regelungen waren ursprünglich im Zukunftsfinanzierungsgesetz II vorgesehenen, konnten aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

Diese Änderungen sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und sind somit ab dem 10. Februar 2026 anzuwenden.

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bastian.hammer@bvi.de

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10.2.2026

BVI: Politik muss Reformkurs fortsetzen

Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind ein guter Anfang. Die Politik muss jetzt konsequent nachlegen, um di…

Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind ein guter Anfang. Die Politik muss jetzt konsequent nachlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. „Auch wenn einige, vor allem in den EU-Institutionen, das Wort scheuen wie der Teufel das Weihwasser – was wir brauchen, ist bewusste Deregulierung. Allein in der Fondsbranche können hunderte überflüssige Regeln gestrichen werden, ohne die Risiken für den Finanzmarkt oder die Verbraucher zu erhöhen“, sagt Thomas Richter.

Lesen Sie in der Pressemitteilung (deutsch / englisch) mehr zur Position der Fondsbranche:

  • Mehr Kapitaldeckung auch in gesetzlicher und betrieblicher Rente
  • Infrastrukturfinanzierung: privates Kapital in deutsche Projekte lenken
  • Europäische Indexfamilie zur Finanzierung der EU-Wirtschaft
  • FiDA gefährdet strategische Autonomie der EU
  • Zentrale Finanzaufsicht im Assetmanagement schafft mehr Probleme als sie löst

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presse@bvi.de

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10.2.2026

Publikumsfonds mit bestem Neugeschäft seit 2021 und Branchenvermögen auf Rekordniveau

„2025 war ein starkes Jahr. Die Fondsbranche verbuchte bei Publikumsfonds das beste Neugeschäft seit 2021 und verwaltet mit über 4.850 Milliarden Euro ein Rekor…

„2025 war ein starkes Jahr. Die Fondsbranche verbuchte bei Publikumsfonds das beste Neugeschäft seit 2021 und verwaltet mit über 4.850 Milliarden Euro ein Rekordvermögen“, sagt Matthias Liermann, BVI-Präsident. Im letzten Jahr flossen Investmentfonds netto 154 Milliarden Euro zu. Auf offene Publikumsfonds entfallen 86 Milliarden Euro, allein 57 Milliarden Euro in Aktien- und Renten-ETFs. „Die Teilhabe am Kapitalmarkt nimmt spürbar zu. Immer mehr Menschen erkennen, dass Wertpapiere ein zentraler Baustein für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge sind“, sagt Liermann.  Die Entwicklung spiegelt sich nicht nur in der großen Zahl von Fondssparplänen wider, sondern auch in dem Anstieg bei den Wertpapierdepots. Die Bundesbank zählt inzwischen 37 Millionen Depots. Das sind 14 Millionen mehr als 2020, allein in den letzten beiden Jahren sind 6 Millionen hinzugekommen.

Im Neugeschäft der Publikumsfonds führen Aktienfonds die Absatzliste an. Sie erhielten netto 52,0 Milliarden Euro, davon 45,6 Milliarden Euro in Aktien-ETFs und 6,4 Milliarden Euro in aktiv gemanagte Fonds. Rentenfonds verbuchten 30,7 Milliarden Euro neue Gelder, wozu Renten-ETFs 11,5 Milliarden Euro beitrugen.
 

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Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung (deutsch / englisch) zur Investmentstatistik.

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4.2.2026

DORA: BaFin informiert über Einreichung des Informationsregisters

Finanzunternehmen können ab sofort ein Testverfahren über das Fachverfahren „TEST: Digital Operational Resilience Act (DORA)“ auf der Melde- und Veröffentlichun…

Finanzunternehmen können ab sofort ein Testverfahren über das Fachverfahren „TEST: Digital Operational Resilience Act (DORA)“ auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin nutzen, um sich auf den Einreichungsprozess 2026 vorzubereiten. Darüber hat die BaFin informiert.

Das Informationsregister ist zwischen dem 9. und 30. März 2026 ausschließlich über das Fachverfahren „Digital Operationale Resilience Act (DORA)“ auf der MVP zu übermitteln. Dabei ist ausschließlich eines der folgenden Formate zu nutzen:

Die ESAs (ESMA, EBA und EIOPA) haben keine technischen Änderungen an der Taxonomie für den Einreichungsprozess 2026 vorgenommen. Die Informationsregister müssen inhaltlich den Sachstand zum Stichtag 31. Dezember 2025 wiedergeben (mögliche Änderungen zur Einreichung 2025 umfassen zum Beispiel Abschluss/Kündigung eines Vertrages mit einem IKT-Drittdienstleister oder Änderungen an IKT-Funktionen). Die BaFin weist darauf hin, dass eine hohe Datenqualität zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen erwartet wird. Im Anschluss an die Einreichung erhalten Finanzunternehmen ein Fehlerprotokoll, etwaige Fehler sind kurzfristig zu korrigieren und das Informationsregister erneut einzureichen. Das Informationsregister gilt erst dann als den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend eingereicht, wenn das Register auch entsprechend den Validierungsregeln der ESAs erfolgreich eingereicht wurde.

Die BaFin bietet darüber hinaus zwei Workshops zum Informationsregister an, die inhaltsgleich an folgenden Terminen virtuell stattfinden werden:

  • 24. Februar 2026, 10:00 – 12:00 Uhr
  • 26. Februar 2026, 14:00 – 16:00 Uhr

In diesen Workshops wird die BaFin unter anderem folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Informationen sind im Informationsregister abzubilden?
  2. Welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zur Einreichung im Jahr 2025?
  3. Welche (häufigen) Fehler hat die BaFin im Jahr 2025 beobachtet und wie können diese vermieden werden?

Für die Workshops ist keine Anmeldung notwendig, da 5.000 Plätze im Webinar zur Verfügung stehen. Die BaFin wird rechtzeitig vor dem Start der Workshops die Teilnahmelinks auf dieser Internetseite teilen. 

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peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257


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