Deutscher Fondsverband

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17.6.2026

EU-Parlament veröffentlicht Berichtsentwürfe zur MISP

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im EU-Parlament hat die Berichtsentwürfe zum Marktintegrations- und Aufsichtspaket (MISP) veröffentlicht.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im EU-Parlament hat die Berichtsentwürfe zum Marktintegrations- und Aufsichtspaket (MISP) veröffentlicht. Nach erster Durchsicht zeigen sich folgende Tendenzen:

1.Berichtsentwurf von Eero Heinäluoma (S&D- Sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament, Finnland) zur Master-Richtlinie

Der Entwurf sieht erhebliche Verschärfungen für OGAW- und AIF-Verwalter vor:

  • Stärkere Zentralisierung der Aufsicht: 
    Die ESMA soll die direkte Aufsicht über EU-Gruppen der OGAW-Verwalter und AIFM ausüben, die von wesentlicher Bedeutung für die EU sind. Betroffen wären Gruppen mit mehr als 150 Milliarden Euro verwaltetem Vermögen (AuM), die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. EU-Gruppen mit 50 bis 150 Milliarden Euro AuM soll die ESMA mindestens jährlich mit Fokus auf Anlegerschutz, Finanzstabilität und Marktintegrität überprüfen. Zudem soll die ESMA Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in ihrer Funktion als Verwahrstelle unmittelbar beaufsichtigen.
  • Strengere Regeln für effiziente Portfolioverwaltung (EPM):
    Für die Nutzung der EPM-Techniken sollen verschärfte Transparenzpflichten und Risikomanagementanforderungen gelten. Mindestens 90 Prozent der Erträge aus EPM-Geschäften sollen dem Fonds zukommen; Gewinnbeteiligungen zugunsten des Verwalters oder anderer Gruppengesellschaften sollen untersagt werden.
  • Begrenzung variabler Vergütung (Bonuscap):
    Die variable Vergütung soll bei AIFM maximal 100 Prozent der fixen Vergütung betragen. Für OGAW sollen die Mitgliedstaaten diesen Schwellenwert weiter verschärfen können.
  • Makroprudenzielle Eingriffsmöglichkeiten:
    Aufsichtsbehörden sollen weitere Instrumente einführen können, um systemische Risiken bei AIFs zu steuern. Vorgesehen sind unter anderem Leverage-Limite und Stresstests für illiquide Anlagen.  
  • Keine Erleichterungen bei gruppeninternen Auslagerungen:
    Die Vorschläge der EU-Kommission für Erleichterungen bei gruppeninternen Auslagerungen sollen gestrichen werden.
     

2.Berichtsentwurf von Markus Ferber (EPP – Europäische Volkspartei, Deutschland) zur Master-Verordnung

Der Entwurf fällt differenzierter aus:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:
    Die ESMA soll ein klares Wettbewerbsmandat bekommen: Sie soll bei ihrer Tätigkeit die Wettbewerbsfähigkeit sowie die internationale Attraktivität der EU-Kapitalmärkte berücksichtigen und die EU-Marktteilnehmer befähigen, mit Anbietern aus Drittstaaten im Wettbewerb zu bestehen. Zudem sollen die Behörden beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb keine doppelten Gebühren für identische Leistungen erheben dürfen.
  • Reform des Börsentickers (Consolidated Tape – CT) aufschieben:
    Ferber lehnt eine Reform oder Ausweitung des Aktien-CT zum jetzigen Zeitpunkt ab, da der Ticker noch nicht in Betrieb sei und Änderungen somit verfrüht und unverhältnismäßig seien. Er verweist auf eine spätere Evaluierung und schlägt vor, dass die ESMA bis zum 30. Juni 2029 eine umfassende Bewertung des CT für Aktien und ETFs vornehmen soll. 
    Wir lehnen diese Vorschläge ab. Gemeinsam mit EFAMA unterstützen wir den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Transparenz des CTP (CT Provider), namentlich die fünf Levels von Pre-trade-Daten sowie die Angabe des Handelsplatzes.
  • Stärkere Regulierung systematischer Internalisierer (SIs):
    Der Entwurf sieht unter anderem verpflichtende Mindestpreisverbesserungen für Transaktionen sowie strengere Transparenz- und Offenlegungspflichten vor.
    Wir bewerten diese Vorschläge kritisch, da sie das Angebot von SIs einschränken und die Ausführung größerer Orders beeinträchtigen könnten.

Weiteres Vorgehen
Andere Mitglieder des ECON können bis zum 16. Juli 2026 eigene Änderungsanträge zum MISP-Vorschlag einbringen. Wir werden die Entwürfe auf Basis der abgestimmten BVI-Positionen im Detail auswerten und weitere Schritte bei Bedarf in den zuständigen Gremien koordinieren.

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magdalnea.kuper@bvi.de

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16.6.2026

BaFin konsultiert KAMaRisk-Rundschreiben

Die BaFin hat flankierend zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz ihr Rundschreiben über die Mindestanforderungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) übera…

Die BaFin hat flankierend zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz ihr Rundschreiben über die Mindestanforderungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) überarbeitet und bis zum 1. Juli 2026 zur Konsultation gestellt.

Der Konsultation ging ein Workshop mit Praktikern voraus, an dem auch Experten aus dem BVI-Mitgliederkreis teilgenommen haben. Im Konsultationsentwurf finden sich gelb markiert lediglich diejenigen Textpassagen, die gestrichen oder neu eingefügt werden sollen.

Die wesentlichen Änderungen im Entwurf des Rundschreibens beziehen sich auf folgende Aspekte:

  • Kreditfonds
    Die BaFin setzt insbesondere die Vorgaben des AIFMD-Reviews für den Risikomanagementprozess bei der Kreditvergabe durch Fonds sowie beim Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen um. Sehr erfreulich ist, dass sie wesentliche Vorgaben, die bislang aus dem Kreditprozess für Banken abgeleitet wurden, streichen will. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung einer unabhängigen „Marktfolge“-Einheit und das Zweitvotum sowie die Bearbeitungskontrolle und die Verfahren für die Früherkennung von Risiken. Zugleich wird der Grundsatz der Proportionalität hervorgehoben. Die BaFin führt außerdem neue Vorgaben im Hinblick auf Objekt-/Projektfinanzierungen ein. 
    Entgegen ihrer bisherigen Ankündigung hält die BaFin jedoch daran fest, die Kreditvergabe weiterhin als Anlageentscheidung dem Fondsmanagement zuzuordnen. Dies erscheint mit Blick auf die neue Systematik der AIFM-Richtlinie fragwürdig.
  • DORA
    In Umsetzung der DORA-Vorgaben werden IKT-Risiken ausdrücklich in den Risikomanagementprozess einbezogen; der bisherige Abschnitt „Elektronische Datenverarbeitung“ wird gestrichen.
    Besonders positiv hervorzuheben ist eine Klarstellung: Ausgelagerte oder fremdbezogene IKT-Dienstleistungen im Sinne der DORA-Verordnung gelten nicht als Auslagerung. Damit folgt die BaFin unserer mehrfach geäußerten Forderung und orientiert sich an dem bereits im Banken- und Wertpapierinstitutsbereich umgesetzten Ansatz.
  • ESG-Risiken
    Der neue Ansatz zur Berücksichtigung von ESG-Risiken scheint die BaFin teilweise aus der Banken-MaRisk übernommen zu haben – er passt jedenfalls nicht auf die für den Fondsbereich geltenden Vorgaben.
  • Interne Revision
    Neu ist die Vorgabe, dass Mitarbeiter der Internen Revision keine Tätigkeiten beurteilen dürfen, für die sie außerhalb der Internen Revision in den letzten zwölf Monaten verantwortlich waren. Damit sollen die Vorgaben für die Interne Revision an internationale Standards angeglichen werden. Zudem gibt es minimale Änderungen in Bezug auf die Berichtspflichten gegenüber Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.  

Wir werden prüfen, ob über die von der BaFin vorgeschlagenen Änderungen hinaus weitere Anpassungen an der KAMaRisk (z. B. im Hinblick auf die Dokumentation und Abwicklung von Portfoliogeschäften, Homeoffice-Tätigkeit usw.) notwendig sind. Ihre Anmerkungen dazu sind willkommen.
 

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peggy.steffen@bvi.de

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11.6.2026

April: Unsicheres Marktumfeld dämpft Fondsabsatz – ETFs bleiben Treiber

Die Fondsbranche verzeichnete im April ein Neugeschäft von netto 2,7 Milliarden Euro.

Die Fondsbranche verzeichnete im April ein Neugeschäft von netto 2,7 Milliarden Euro. Angesichts des Iran-Konflikts und des stark gestiegen Ölpreises ist das der niedrigste Wert seit September 2024, als 1,8 Milliarden Euro Neugelder zuflossen.

Offene Publikumsfonds erzielten einen Netto-Absatz von 3,1 Milliarden Euro. Bei den Fondsgruppen führten Aktienfonds die Absatzliste mit 3,3 Milliarden Euro an, gefolgt von Mischfonds und Geldmarktfonds. Aus Sachwertefonds und wertgesicherten Fonds flossen jeweils 0,6 Milliarden Euro netto ab.

Offenen Spezialfonds vertrauten institutionelle Anleger, insbesondere Kreditinstitute und Altersvorsorgeeinrichtungen, 1,2 Milliarden Euro an. Mandate außerhalb der Fondshülle verzeichneten Netto-Abflüsse von 0,9 Milliarden Euro und geschlossene Fonds von 0,5 Milliarden Euro.

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Seit der verbesserten Erfassung der ETF-Zahlen in der BVI-Statistik Anfang 2025 erzielten offene Publikumsfonds einen Netto-Absatz von durchschnittlich 24 Milliarden Euro pro Quartal. Zwei Drittel der neuen Gelder flossen in ETFs. Besonders profitierten Aktien-ETFs, die 80 Prozent des gesamten ETF-Neugeschäfts verbuchten.

Die deutsche Fondsbranche verwaltete Ende April 5,0 Billionen Euro, darunter 2,3 Billionen Euro in offenen Spezialfonds und 1,9 Billionen Euro in offenen Publikumsfonds. 28 Prozent des Publikumsfondsvermögens entfallen dabei auf ETFs. In geschlossenen Fonds verwalteten die Fondsgesellschaften 65 Milliarden Euro und in freien Mandaten 669 Milliarden Euro.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

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8.6.2026

BVI bezieht Stellung zu den EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Wir haben gegenüber der EU-Kommission zwei Eingaben zu Nachhaltigkeitsstandards abgegeben.

Wir haben gegenüber der EU-Kommission zwei Eingaben zu Nachhaltigkeitsstandards abgegeben. Diese beziehen sich auf die Überarbeitung der europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit (ESRS) und auf die Einführung von freiwilligen Berichtsstandards für Unternehmen, die außerhalb der EU-Richtlinie für das Nachhaltigkeitsreporting CSRD berichten können. Dazu haben wir wie folgt Stellung genommen:

  • In unserer Eingabe zur Revision der ESRS begrüßen wir die Klarstellungen zum Umgang mit den verwalteten Kundengeldern im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse. Wir bekräftigen noch einmal die Notwendigkeit, zwischen den Geschäften auf eigene Rechnung und den treuhänderischen Anlagen der Assetmanager zu differenzieren. Zudem fordern wir, den Dialog mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) fortzusetzen, um eine Anerkennung der ESRS als vollwertige Umsetzung der internationalen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit zu erreichen und auf eine inhaltliche Angleichung der Standards in ihrer praktischen Umsetzung hinzuwirken.
  • In der Stellungnahme zur Einführung der freiwilligen Standards sprechen wir uns dafür aus, die Verabschiedung als delegierte Verordnung zu verschieben, bis Klarheit über die Berichtspflichten und Datenanforderungen im künftigen SFDR-Rahmen besteht. Auch sehen wir den Bedarf für die Beibehaltung der Angaben zu den Ausschlüssen der EU-Klimabenchmarks, um weitere Datenabfragen in nicht standardisierter Form zu vermeiden.

Die EU-Kommission wird die Änderungsverordnung zu den ESRS voraussichtlich im Juli 2026 verabschieden, um die optionale Anwendung für die Berichterstattung über die 2026 beginnenden Geschäftsjahre zu ermöglichen.

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magdalena.kuper@bvi.de

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8.6.2026

BVI ist IOSCO-Mitglied

Der BVI ist assoziiertes Mitglied der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).

Der BVI ist assoziiertes Mitglied der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Internationale Zusammenarbeit und Präsenz sind für den Verband von großer Bedeutung. „Der BVI ist einer der international aktivsten Fondsverbände weltweit. Deshalb ist es konsequent, auch in globalen Organisationen wie der IOSCO vertreten zu sein“, sagt Thomas Richter. Zentrale Branchenthemen wie Digitalisierung, Cybersicherheit und Finanzstabilität werden auf globaler Ebene diskutiert. Dabei prägen die Empfehlungen der IOSCO die Regulierung und deren Anwendung in der EU. „Von dieser Mitgliedschaft versprechen wir uns einen intensiveren Kontakt zu den Aufsehern, vor allem innerhalb Europas“, so Richter.

Die IOSCO ist der internationale Zusammenschluss der Wertpapieraufsichtsbehörden. Sie entwickelt internationale Standards für die Wertpapierregulierung und fördert deren einheitliche Anwendung. In Zusammenarbeit mit dem Finanzstabilitätsrat und der G20 zielt die IOSCO darauf ab, die Stabilität, Transparenz und Funktionsfähigkeit der globalen Finanzmärkte zu stärken.

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