Am 2. Juli 2026 soll die ESG-Rating-Verordnung EU-weit in Kraft treten. Zur Umsetzung hat die EU-Kommission auf Grundlage der Vorarbeiten der ESMA zwei delegier…
Am 2. Juli 2026 soll die ESG-Rating-Verordnung EU-weit in Kraft treten. Zur Umsetzung hat die EU-Kommission auf Grundlage der Vorarbeiten der ESMA zwei delegierte Rechtsakte veröffentlicht:
- DelVO (deutsch/englisch) zur Umsetzung der Maßnahmen und Schutzmechanismen. Damit sollen die effektive Trennung von Aktivitäten gewährleistet und strukturelle Interessenkonflikte bei ESG-Ratingagenturen vermieden werden,
- DelVO (deutsch/englisch) mit Anhang (deutsch/englisch) zur Konkretisierung der Veröffentlichungs- und Informationspflichten für ESG-Ratingagenturen zu ihrer Organisation sowie zur Beschreibung der Rating-Produkte, Methoden und Datenquellen.
Die delegierten Rechtsakte wurden an das EU-Parlament und den Rat zur formalen Prüfung überwiesen. Sie sollen ebenfalls zum 2. Juli 2026 zur Anwendung kommen. Für Finanzmarktteilnehmer, die nach Art. 13(3) der neuen Offenlegungsverordnung (SFDR-neu) zur Veröffentlichung gleichwertiger Informationen ab dem 2. Juli 2026 verpflichtet sind, sind zunächst keine konkretisierenden Vorschriften auf Level 2 geplant.
Die ESMA hat zudem Entwürfe für Leitlinien zur Anerkennung von Nicht-EU-ESG-Ratings unter Art. 11 ESG-RatingVO veröffentlicht. Art. 11 stellt ein Verfahren bereit, um ESG-Ratings, die von einem Gruppenunternehmen eines in der EU zugelassenen ESG-Ratinganbieters in einem Drittstaat abgegeben werden, für den EU-Markt anzuerkennen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sollen dazu beitragen, dieses Anerkennungssystem einheitlich anzuwenden. Insbesondere erläutern sie, welche Informationen im Rahmen des Antrags auf Anerkennung bereitzustellen sowie im laufenden Geschäft vorzuhalten sind. Es besteht die Gelegenheit für Stellungnahmen bis 27. Mai 2026. Mangels Betroffenheit der BVI-Mitglieder sehen wir keinen Bedarf, uns an der Konsultation zu beteiligen.
Im Zusammenhang mit dem Marktintegrations- und Aufsichtspaket haben wir außerdem unsere Forderung erneut aufgegriffen, das Angebot von ESG-Daten zu regulieren. In einem gemeinsamen Brief mit dem GDV setzen wir uns dafür ein, ESG-Daten und Datenprodukte in den Anwendungsbereich der ESG-Rating-VO aufzunehmen. Insbesondere sollen sich die Transparenzstandards sowie die Vorgaben zur Beschwerdebearbeitung auch auf die Bereitstellung solcher Angebote zu erstrecken. Im Brief adressieren wir zudem Defizite im EU-Rahmen für Kreditagenturen und fordern eine Einbeziehung der Lizenzaktivitäten in der gesamten Unternehmensgruppe in die EU Verordnung über Ratingagenturen (CRA-VO). Wir haben den Brief an relevante Ansprechpartner aus Politik und Behörden übermittelt.