Deutscher Fondsverband

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18.3.2024

BVI veröffentlicht aktualisiertes Excel-Sheet für Devisen

Aufgrund der neuen EMIR-Meldeanforderungen, die ab dem 29. April 2024 gelten, hatten die BVI-Gremien im Dezember 2023 ein angepasstes BVI-Excel-Sheet für Devise...

Aufgrund der neuen EMIR-Meldeanforderungen, die ab dem 29. April 2024 gelten, hatten die BVI-Gremien im Dezember 2023 ein angepasstes BVI-Excel-Sheet für Devisen veröffentlicht. Dieses Excel-Sheet wurde am 14. März 2024 von den BVI-Gremien auf Wunsch einzelner Mitgliedsgesellschaften noch einmal angepasst (BVI-Standards für Wertpapiertransaktionen), um die technische Umsetzbarkeit zu verbessern. Zukünftig soll das Devisensheet mit der Darstellung des FX-Swaps in der „2-Leg-Logik“ angezeigt werden.

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felix.ertl@bvi.de

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15.3.2024

EU-Lieferkettengesetz: Durchbruch im Rat erzielt

Nach zähen Verhandlungen ist es der belgischen Ratspräsidentschaft gelungen, eine Einigung im Rat der Europäischen Union zur CSDDD zu erreichen.

Nach zähen Verhandlungen ist es der belgischen Ratspräsidentschaft gelungen, eine Einigung im Rat der Europäischen Union zur CSDDD zu erreichen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsländer (COREPER) stimmte mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit für den neuen Kompromiss. Die Mehrheit ist ohne die Stimme aus Deutschland zustande gekommen, das sich auch in der letzten Abstimmung enthalten hat.

Die nach unserem Verständnis verabschiedete Fassung finden Sie hier. Gegenüber der letzten Version wurde insbesondere der umsatzbezogene Schwellenwert für die Anwendbarkeit von bisher 300 auf 450 Millionen Euro erhöht. Die Pflichten aus der CSDDD sollen damit für EU-Unternehmen gelten, wenn sie im Schnitt mehr als 1.000 Mitarbeiter haben und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen. Unternehmen aus Drittstaaten sollen betroffen sein, wenn ihre Nettoumsätze in der EU 450 Millionen Euro übersteigen.

Die geplante politische Erklärung über die Notwendigkeit, nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor weiterzuentwickeln, wurde zurückgezogen. Dennoch bleibt es offenbar bei dem Auftrag an die EU-Kommission, nicht später als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der CSDDD über die Notwendigkeit spezifischer Regeln für regulierte Finanzunternehmen zu berichten.

Nun muss noch das EU-Parlament dem neuen Kompromisstext zustimmen. Die Plenarabstimmung ist derzeit für den 24. April 2024 geplant.

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magdalena.kuper@bvi.de

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15.3.2024

Januar: Verwaltetes Vermögen auf höchstem Stand seit zwei Jahren

Die deutsche Fondsbranche verwaltete Ende Januar ein Netto-Vermögen von 4.185 Milliarden Euro.

Die deutsche Fondsbranche verwaltete Ende Januar ein Netto-Vermögen von 4.185 Milliarden Euro. Das ist der höchste Stand seit Beginn des Ukraine-Kriegs Anfang 2022. Auf offene Spezialfonds entfielen 2.090 Milliarden Euro, auf offene Publikumsfonds 1.400 Milliarden Euro und auf geschlossene Fonds gemäß KAGB 54 Milliarden Euro. In Mandaten außerhalb der Fondshülle verwalteten die Fondsgesellschaften 640 Milliarden Euro.

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Im Januar flossen 13,9 Milliarden Euro Neugelder in Fonds und Mandate, davon 10,9 Milliarden Euro in offene Spezialfonds. Zum Vergleich: Im Schnitt der vergangenen zehn Jahre lag der Netto-Absatz der Fondsbranche am Jahresbeginn bei 17,9 Milliarden Euro. Offene Publikumsfonds verzeichneten im Januar 3,1 Milliarden Euro neue Gelder, davon entfielen 1,9 Milliarden Euro auf ETFs. An der Spitze der Absatzliste standen Geldmarktfonds (1,8 Milliarden Euro) gefolgt von Rentenfonds (1,6 Milliarden Euro). Bei den Rentenfonds setzten Anleger vor allem auf Produkte mit kurzlaufenden Anleihen (2,0 Milliarden Euro). Mischfonds verbuchten Rückflüsse von netto 1,1 Milliarden Euro. Bereits seit September 2022 haben Mischfonds per Saldo keine Zuflüsse mehr verzeichnet.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

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13.3.2024

BMJ veröffentlicht Bürokratieentlastungsgesetz mit Änderungen am Investmentsteuergesetz

Die Bundesregierung hat heute ihren „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokrati...

Die Bundesregierung hat heute ihren „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ veröffentlicht.

In Artikel 29 enthält das Gesetz auch Änderungen für Spezial-Investmentfonds. So wird mit der Änderung von § 51 Absatz 5 InvStG, wie vom BVI gefordert, der Rechtszustand vor dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz wiederhergestellt. Künftig soll die Kapitalverwaltungsgesellschaft als gesetzlicher Vertreter wieder als gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter gelten. Eine Einigung mit den Anlegern auf einen Empfangsbevollmächtigten ist aufgrund der gesetzlichen Normierung dann nicht mehr notwendig. Die Regelung soll bereits am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Änderungsgesetzes anzuwenden sein.

Darüber hinaus enthält das Gesetz noch weitere Änderungen in § 51 InvStG, die für Geschäftsjahre gelten sollen, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen:

  • Verlängerung der Abgabefrist der Feststellungserklärungen von Spezial-Investmentfonds von vier auf acht Monate
  • Einführung eigenständiger Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen für Spezial-Investmentfonds
  • Klarstellung, dass der Spezial-Investmentfonds und nicht die KVG zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet ist

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bastian.hammer@bvi.de

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6.3.2024

BMAS und BMF legen Gesetzentwurf zum Generationenkapital vor

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben den Startschuss für eine Aktienrücklage in der gesetzlichen Ren...

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben den Startschuss für eine Aktienrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Sie haben den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals vorgelegt. Er befindet sich in der Ressortabstimmung und wurde noch nicht vom Kabinett beschlossen.

Der Referentenentwurf umfasst das Grundkonzept für die Aktienrücklage bzw. des Generationenkapitals sowie die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent. Beide Vorhaben wurden bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet einen Paradigmenwechsel. Mit dem Generationenkapital, das aus Bundesmitteln finanziert wird, sollen langfristig Renditepotenziale der Kapitalmärkte genutzt werden. Dazu soll bis Mitte der 2030er Jahre ein Kapitalstock von mindestens 200 Mrd. Euro aufgebaut werden. Die erste Zuführung erfolgt in diesem Jahr über ein Darlehen von 12 Mrd. Euro. Diese Zuführung soll jährlich um drei Prozent anwachsen. Außerdem sollen Vermögenswerte des Bundes in Höhe von 15 Mrd. Euro bis 2028 zur Eigenkapitalunterlegung übertragen werden. Die Verwaltung des Kapitalstocks wird zunächst der Atomfonds KENFO („Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung") übernehmen.

Die Erträge aus dem Generationenkapital werden dazu genutzt, Beitragssteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Ab Mitte der 2030er sollen im Durchschnitt jährlich 10 Mrd. Euro aus den Erträgen des Generationenkapitals als Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Das Generationenkapital ist ein politischer Kompromiss. Das ursprünglich von der FDP vorgeschlagene Modell der Aktienrente nach schwedischem Vorbild war besser. In Schweden erfolgt die Finanzierung des kapitalgedeckten Anteils in der gesetzlichen Rente über regelmäßige Beitragszahlungen der Arbeitnehmer in einen staatlichen Fonds oder private Fonds. Wir unterstützen grundsätzlich die Einführung der Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber angesichts deren riesiger Finanzierungsprobleme sind 12 Milliarden Euro in diesem Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung die für dieses Jahr angekündigte Reform der privaten Altersvorsorge umsetzt.

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cvetelina.todorova@bvi.de

+49 30 206 58 776


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