Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
26.3.2024

Das war die FOK 2024

Vorträge und Diskussionsrunden zu den Themen Digitalisierung und Informationssicherheit, Trading und Reporting sowie ESG-Daten, außerdem Netzwerken und Informat...

Vorträge und Diskussionsrunden zu den Themen Digitalisierung und Informationssicherheit, Trading und Reporting sowie ESG-Daten, außerdem Netzwerken und Informationsaustausch – das war die Fund Operations Konferenz 2024. Den Eröffnungsvortrag „Kapitalmärkte im digitalen Zeitalter“ hielt Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Assetmanagement bei der BaFin. 

Zum Rückblick und Fotogalerie

mehr
simone.dungs@bvi.de

+49 69 15 40 90 293

26.3.2024

AIFMD-Review im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Der AIFMD-Review wurde heute im EU-Amtsblatt als Richtlinie (EU) 2024/927 veröffentlicht.

Der AIFMD-Review wurde heute im EU-Amtsblatt als Richtlinie (EU) 2024/927 veröffentlicht. Diese enthält Änderungen der AIFM- und OGAW-Richtlinien im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, das Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. 

Die Änderungsrichtlinie tritt am 16. April 2024 in Kraft. Die Vorschriften müssen spätestens zwei Jahre später am 16. April 2026 umgesetzt und angewendet werden. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Anforderungen für das AIFMD- und OGAW-Reporting (Art. 1(12) und Art. 2(7) in Bezug auf Art. 24 AIFM-Richtlinie und Art. 20a OGAW-Richtlinie), die erst ab dem 16. April 2027 anzuwenden sind.

mehr
peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257

22.3.2024

Wachstumschancengesetz: Bundesrat stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von B...

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Neben der Streichung der Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen sind die geplanten Änderungen im Investmentsteuergesetz (u. a. Ausweitung der Grenze für Einnahmen aus der Stromerzeugung bei Spezial-Investmentfonds in § 26 Nr. 7a InvStG von 10 auf 20 Prozent) unverändert vom Bundesrat übernommen worden.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann das Wachstumschancengesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

mehr
bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229

21.3.2024

BVI-Marktbarometer: Japan-Aktienfonds im Februar weiterhin gefragt

Offene Publikumsfonds erzielten im Februar 2024 unserer Schätzung zufolge einen Netto-Absatz von etwa 1 Milliarde Euro.

Offene Publikumsfonds erzielten im Februar 2024 unserer Schätzung zufolge einen Netto-Absatz von etwa 1 Milliarde Euro. Vor allem Aktien- sowie Rentenfonds profitierten. Unter dem Strich flossen diesen beiden Fondsgruppen jeweils rund 2 Milliarden Euro zu. Dabei waren weiterhin insbesondere Japan-Aktienfonds bzw. US-Dollar-Rentenfonds gefragt. Das Netto-Mittelaufkommen der Sachwertefonds lag nahe null. Aus Mischfonds zogen Anleger rund 2 Milliarden Euro ab. Die übrigen Fonds verzeichneten ebenfalls Abflüsse (1 Milliarde Euro), der Großteil entfiel davon auf Geldmarktfonds.

Im Vergleich zum Vormonat stieg das verwaltete Vermögen der Publikumsfonds um etwa 2 Prozent auf über 1.424 Milliarden Euro. Fast alle Fondsgruppen erzielten eine positive Wertentwicklung: Lediglich die Anteile von Rentenfonds verloren rund 1 Prozent an Wert. Aktienfonds gewannen mehr als 3 Prozent und Mischfonds etwa 1 Prozent hinzu.

mehr

Grundlage: BVI-Investmentstatistik per 31.1.2024. Fortschreibung und Berechnung der Wachstumsbeiträge auf Basis der täglichen Stückzahl/Rücknahmepreise für die 3.000 volumenstärksten Publikumsfonds, für die diese Daten bei Morningstar Direct verfügbar sind. Die Abdeckung liegt bei über 80 Prozent; die Hochrechnung auf den Gesamtmarkt erfolgt auf Basis der BVI-Feingruppen.

jan.simanovski@bvi.de

+49 69 15 40 90 237

21.3.2024

ECON spricht sich gegen ein Provisionsverbot aus

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlamentes hat gestern Abend den Berichtsentwurf der liberalen Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin...

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlamentes hat gestern Abend den Berichtsentwurf der liberalen Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin (Renew, Frankreich) angenommen. Der Abstimmung im ECON waren schwierige Verhandlungen vorausgegangen. 
 
Im Wesentlichen sieht der Bericht nach letzten Informationen Folgendes vor:
 

  1. Es ist kein Provisionsverbot im Vertrieb enthalten. Damit stellt sich der ECON gegen die Europäische Kommission, die ein partielles Provisionsverbot für beratungsfreie Geschäfte vorgeschlagen hatte. Sozialdemokraten und Grüne hatten bis zuletzt für ein vollständiges Provisionsverbot gekämpft und wollten zumindest das partielle Verbot durchsetzen. 
  2. Im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung sollen Provisionen im bisherigen Umfang möglich sein („accept and retain“). Die von der Kommission vorgeschlagenen Verschärfungen trägt der ECON nicht mit. Damit dürfen Portfoliomanager nach Vorstellung des ECON auch künftig Provisionen entgegennehmen, um sie an ihre Anleger weiterzugeben, und auch weiterhin selbst Provisionen zahlen. 
  3. Für grenzüberschreitend vertriebene Anlageprodukte soll die ESMA EU-weite Benchmarks für Produkthersteller und Vertriebsstellen entwickeln. Bei nicht grenzüberschreitenden Produkten kommt diese Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörde zu. Nach dem vorgeschlagenen neuen Artikel 69a MiFID soll dieses Tool ausschließlich von Aufsichtsbehörden zur Identifizierung von möglichen „Outliers“ (d.h. deutlich teureren Produkten als der Durchschnitt) verwendet werden.  
  4. Die Anforderungen des „best-interest-test“ sollen erheblich geschwächt werden. Erstens berücksichtigt der Bericht neben den Kosten eines Produktes auch qualitative Faktoren und verzichtet auf den strengen Fokus auf Kosten („most cost efficient“). Der Superlativ („most“) ist allerdings noch enthalten. Zweitens ist die Anforderung, ein Produkt ohne weitere Features anzubieten, gestrichen. 
  5. Die zwischendurch auf Betreiben der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im Europäischen Parlament vorgeschlagene Reportinganforderung nach Eigen- und Fremdprodukten ist gestrichen. Eigenprodukte sind hier als solche Produkte zu verstehen, die von „entities with close links to the investment firm“ aufgelegt und/oder vertrieben werden.
  6. Unter PRIIPs ist ein Vergleichstool von Investmentfonds und Versicherungsprodukten („PRIIPs Comparison Tool“) vorgesehen. Die Daten für eine solche von den Regulierungsbehörden ESMA und EIOPA betriebene Vergleichswebseite sollen sich aus dem ESAP speisen. 

Damit hat der ECON unsere Forderungen weitgehend erfüllt. Der Bericht sieht eine Überprüfung nach fünf Jahren vor. Die Europäische Kommission würde hierzu nach dem ECON-Vorschlag in Konsultation mit der ESMA einen Bericht zu Kosten und Performance von Investmentprodukten vorlegen. 
 
Diese erste Einschätzung gilt vorbehaltlich einer gründlichen Prüfung des Berichts. 
 
Nach der ECON-Abstimmung und der Bestätigung zur Annahme der Trilog-Verhandlung stimmt noch das Plenum des Europäischen Parlamentes über den Berichtsentwurf ab. Die Abstimmung im Plenum ist nach derzeitiger Planung für den 23. April 2024 avisiert. 

mehr
marcus.mecklenburg@bvi.de

+49 69 15 40 90 236


Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.