Deutscher Fondsverband

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Nachhaltigkeit

9.12.2025

Politische Einigung: CSRD und CSDDD werden vereinfacht

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt.

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt. Darin sind die Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (CSDDD) enthalten. Die Einigung entspricht überwiegend den Positionen des Rats. Mit der Streichung der Übergangspläne aus der CSDDD hat sich das EU-Parlament durchgesetzt.

Der finale Text liegt noch nicht vor. Aus den Presseaussendungen des EU-Parlaments und des Rats lassen sich folgende Kernelemente der Einigung entnehmen:

1. Anwendungsschwellen:

  • Anwendung der CSRD: 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Nettoumsatz; Unternehmen der ersten Welle mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sollen bereits für das Geschäftsjahr 2025 aus der Berichtspflicht entlassen werden;
  • Anwendung der CSRD für Nicht-EU-Unternehmen: 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU;
  • Anwendung der CSDDD: 5.000 Mitarbeiter und 1, 5 Milliarden Euro Nettoumsatz bzw. für Nicht-EU-Unternehmen 1,5 Milliarden Nettoumsatz in der EU.

2. CSRD:

  • Obergrenze für die Wertschöpfungskette: Berichtspflichtigen Unternehmen soll es untersagt sein, von Zulieferern mit weniger als 1.000 Mitarbeitern Informationen zu verlangen, die über die Angaben in den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards hinausgehen, sofern diese nur Berichtszwecken dienen. Unternehmen sollen mehr Flexibilität erhalten, um sich in der Berichterstattung auf Schätzungen und Näherungswerte zu stützen.
  • Schutz von sensiblen Informationen: Unternehmen sollen vor der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen sowie von Informationen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, technologischen Innovationen und Geheimsachen, etwa im Verteidigungssektor, geschützt sein.
  • Standards für „limited assurance“ sollen in Form eines delegierten Rechtsakts verabschiedet werden und bis zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
  • Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) soll das Mandat zur Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien erhalten, abhängig von den Anforderungen der berichtenden Unternehmen.
  • Überprüfungsklausel: Die Berichtsstandards sollten alle vier Jahre überprüft werden.

3. CSDDD:

  • Übergangspläne: Die Verpflichtung zur Annahme von Übergangsplänen für den Klimawandel wurde gestrichen – die CSRD-Berichtspflichten bleiben weiterhin bestehen, darunter ein „Comply-or-Explain“-Ansatz für die Offenlegung von Übergangsplänen bei wesentlichen Klimarisiken
  • Zivilrechtliche Haftung und Sanktionen: Die harmonisierte EU-weite Regelung zur zivilrechtlichen Haftung entfällt, allerdings wurde eine Überprüfungsklausel zur künftigen Notwendigkeit einer solchen Regelung eingefügt. Für administrative Sanktionen soll eine Obergrenze von 3% des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens gelten.

Der politische Kompromiss soll in den nächsten Tagen auf der Ausschussebene im Rat und im EU-Parlament bestätigt werden. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Der finale Text der Einigung muss noch ausgearbeitet werden, so dass die förmliche Annahme der Reform voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen kann.

Die Frist für die Umsetzung der Omnibus-I-Reform beträgt nach unserem Verständnis für die CSRD 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. In Deutschland könnte das CSRD-Umsetzungsverfahren durch die politische Einigung neuen Schwung bekommen. Die CSDDD ist bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umzusetzen und wird ein Jahr später in der Praxis anwendbar sein.
 

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9.12.2025

BVI: EU-Taxonomie setzt zu wenig Anreize für Gebäuderenovierung

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksic…

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksichtigen. Die aktuellen Kriterien bevorzugen den Neubau und setzen zu wenig Anreize, um in die Renovierung des Gebäudebestands zu investieren. Der BVI fordert daher in seiner Eingabe an die EU-Kommission, alle Renovierungsmaßnahmen, die Energieeinsparungen entsprechend einem wissenschaftlich fundierten Übergangspfad erzielen, als taxonomiekonform anzuerkennen und diese Anerkennung auf die renovierten Gebäude zu erweitern. Außerdem sollen die Klimarisikoanalysen vereinfacht und die Taxonomiekriterien mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD stärker verzahnt werden.

Die Eingabe erfolgte im Zusammenhang mit einer Marktsondierung zur Aktualisierung und Vereinfachung der technischen Kriterien unter der EU-Taxonomie. Konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der Delegierten Rechtsakte sind für das 2. Quartal 2026 zu erwarten.

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9.12.2025

Stimmen Sie für Rudolf Siebel beim Vordenkerpreis

Rudolf Siebel steht auf der Shortlist für den Vordenkerpreis von portfolio institutionell. Sie können Ihre Stimme hier abgeben.

Rudolf Siebel steht auf der Shortlist für den Vordenkerpreis von portfolio institutionell. Sie können Ihre Stimme hier abgeben.

Zur Begründung für die Nominierung von Rudolf Siebel schreibt die Redaktion von portfolio institutionell: „Bereits seit 22 (!) Jahren ist Rudolf Siebel einer der Geschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. In dieser Funktion bereichert der Rechtsanwalt und Master of Law ebenfalls seit etwa einem Vierteljahrhundert eloquent und verständlich – und auch sympathisch – zahlreiche Kapitalmarktveranstaltungen zu den noch zahlreicheren rechtlichen Entwicklungen für die Fondsbranche. Siebel ist Spezialist für Investmentfonds und das Asset Management betreffende Gesetze und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene. Verdienste hat sich Siebel außerdem um die Förderung der Global Investment Performance Standards (GIPS) erworben.“

Auf der Shortlist stehen:

  • Rudolf Siebel (Geschäftsführer, BVI)
  • Susanna Adelhardt (Vorsitzende, Deutsche Aktuarvereinigung)
  • Judith Kerschbaumer (Leiterin Sozialpolitik, Verdi-Bundesverwaltung)
  • Jörg Kukies (ehemaliger Bundesfinanzminister)
  • Georg Thurnes (Vorstandsmitglied, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung)

Die Preisverleihung wird im Rahmen der portfolio institutionell Awards am 11. März 2026 in Berlin stattfinden.

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frank.bock@bvi.de

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