Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis lege…
Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis legen. Dies ist die zentrale Forderung in unserem Positionspapier zur Überarbeitung der SFDR. Darauf aufbauend setzen wir uns dafür ein:
- das System der Produktkategorien zur Nachhaltigkeit primär für die Nutzung im Retailgeschäft einzuführen und ein Opt-Out für Produkte mit ausschließlich professionellen Investoren zuzulassen. Für die Portfolioverwaltung, die grundsätzlich aus SFDR ausgenommen wird, könnte wiederum wiederum ein frewilliges Opt-In in den SFDR-Rahmen zugelassen werden, wenn es sich um ein standardisiertes Angebot für den Privatkundenmarkt handelt.
- die Mindestanforderungen an als nachhaltig klassifizierte Produkte so auszugestalten, dass sie für breit diversifizierte Anlagestrategien umsetzbar sind, um eine Verdrängung in die „grüne Nische“ zu verhindern. Dies betrifft insbesondere die neuen Vorschläge für Ausschlusskriterien in Produkten mit Übergangsstrategien („Transition“), die nach unseren Analysen Investitionen in Emerging Markets sowie in den Energiesektor größtenteils verhindern.
Außerdem drängen wir auf eine enge Verzahnung der SFDR-Reform mit der Überarbeitung der Vertriebsvorgaben unter MiFID und IDD sowie auf einen raschen Start dieser Regulierungsvorhaben, damit eine geordnete Umsetzung in der Praxis möglich ist.
Die SFDR-Reform wird aktuell im Rat unter der zypriotischen Präsidentschaft diskutiert. Das EU-Parlament hat im ersten Schritt MdEP Gerben-Jan Gerbrandy (Niederlande) aus der liberalen Renew-Fraktion zum Berichterstatter bestimmt.