Die EU-Bankenbehörde (EBA) überprüft in einem Diskussionspapier, ob der aufsichtsrechtliche EU-Rahmen für Kredit- und Wertpapierinstitute den aus dem Klimawande...
Die EU-Bankenbehörde (EBA) überprüft in einem Diskussionspapier, ob der aufsichtsrechtliche EU-Rahmen für Kredit- und Wertpapierinstitute den aus dem Klimawandel und allgemeinen Umweltfragen resultierenden Risikotreibern (insbesondere Umweltrisikofaktoren) noch hinreichend Rechnung trägt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob umweltbezogene Merkmale von Krediten mit dem Risikoniveau und insbesondere mit der Qualität von Krediten korrelieren. Die Analyse zeigt, dass die Eigenmittelanforderungen (Säule 1) bereits Mechanismen enthalten, die die Einbeziehung neuer Arten von Risikotreibern, z. B. im Zusammenhang mit Umweltrisiken, ermöglichen. Dazu gehören interne Modelle, externe Kreditratings und Bewertungen von Sicherheiten und Finanzinstrumenten.
Darüber hinaus untersucht die EBA Verbesserungen innerhalb des Aufsichtsrahmens, um Umweltrisiken auch mit ihrem langfristigen Charakter unter Verwendung zukunftsorientierter Methoden ausdrücklich zu berücksichtigen. Dabei erkennt die Behörde an, dass die Art und Weise, wie sich Umweltrisiken im Zeitverlauf in finanzielle Risiken umwandeln können, ein Bereich mit erheblicher Unsicherheit bleibt. Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob die Risiken für das Gesamtsystem aufgrund erhöhter Umweltrisiken zunehmen werden oder ob Umweltrisiken eher eine Neubewertung der Risikoprofile von Unternehmen und Sektoren erforderlich machen, die sich überwiegend neutral auf die Gesamtkapitalanforderungen auswirkt. Während letzteres eine Umverteilung der Kapitalanforderungen zwischen den Sektoren erfordert, könnte ersteres die Annahmen über das optimale Kapitalniveau für das europäische Bankensystem in Frage stellen. Die EBA ermutigt daher die Marktteilnehmer zu weiteren Entwicklungen bei der Nutzung der Mechanismen im Rahmen von Säule 1, um Umweltrisiken angemessen zu erfassen. Nach Ansicht der Behörde ist es auch wichtig, dass künftig relevante und zuverlässige Informationen über Umweltrisiken und deren Auswirkungen auf die finanziellen Verluste der Institute gesammelt werden. Dies würde nicht nur verbesserte Risikomanagementpraktiken ermöglichen, sondern auch eine angemessenere Kalibrierung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen.
Für Wertpapierinstitute enthält das Papier einen separaten und verhältnismäßig kurzen Abschnitt, der sich in der Bewertung wesentlich von den Erwägungen für Kreditinstitute unterscheidet und nur für mittlere Wertpapierinstitute im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes gilt. Hier stellt die EBA insbesondere für Portfolioverwalter und Anlageberater Schwierigkeiten fest, die Kapitalanforderungen für das Kundenrisiko direkt mit den Risiken in Verbindung zu bringen, die sich aus Umweltrisikofaktoren ergeben. Dennoch könnten solche Wertpapierinstitute einem Reputationsrisiko und einem Geschäftsmodellrisiko ausgesetzt sein, wenn die Zusammensetzung der verwalteten Vermögenswerte im Hinblick auf ihr Umweltprofil nicht berücksichtigt wird.
Wir werden uns an der Konsultation beteiligen. Ihre Anmerkungen sind willkommen.