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Marktinfrastruktur

13.7.2026

ESMA startet Datensammlung für den ESAP

Die ESMA hat die ersten Datensammlungen für den European Single Access Point (ESAP) gestartet.

Die ESMA hat die ersten Datensammlungen für den European Single Access Point (ESAP) gestartet. Ab sofort beginnen die sogenannten nationalen Sammelstellen bzw. Aufsichtsbehörden, Informationen und Metadaten an den ESAP zu übermitteln. Die Plattform soll der Öffentlichkeit spätestens ab Juli 2027 zur Verfügung stehen und den Zugang zu Unternehmens- und Produktinformationen in Europa erleichtern.

In der nun gestarteten ersten Implementierungsphase werden folgende Informationen an den ESAP übermittelt:

  • Finanzberichte, insbesondere Jahres- und Halbjahresfinanzberichte börsennotierter Unternehmen (EU-Transparenzrichtlinie),
  • Informationen zu Wertpapierprospekten (EU-Prospektverordnung),
  • veröffentlichungspflichtige Netto-Leerverkaufspositionen (EU-Leerverkaufsverordnung).

Die übermittelten Daten werden von den Unternehmen zunächst von den zuständigen nationalen Sammelstellen erfasst und anschließend an den ESAP weitergeleitet.

In Deutschland werden die Informationen nach der EU-Transparenzrichtlinie über das Unternehmensregister (hier der Bundesanzeiger) als nationale Sammelstelle an den ESAP übermittelt. Für Informationen nach der EU-Prospektverordnung übernimmt die BaFin diese Funktion. Prospekte, Nachträge und weitere prospektbezogene Dokumente werden damit künftig nicht nur über die bestehende Prospektaufsicht, sondern zugleich auch über den ESAP zugänglich sein. Im Bereich der EU-Leerverkaufsverordnung können die Informationen sowohl über die BaFin als auch über das Unternehmensregister (hier der Bundesanzeiger) an den ESAP übermittelt werden.

In den kommenden zwölf Monaten soll so ein substanzieller Datenbestand im ESAP aufgebaut werden, bevor die Plattform im Juli 2027 für die Öffentlichkeit freigeschaltet wird. In den Folgejahren wird der Umfang der verfügbaren Daten dann schrittweise erweitert. Vorgesehen ist insbesondere die Einbindung zahlreicher weiterer Offenlegungsanforderungen aus dem Finanzmarkt- und Nachhaltigkeitsbereich. Dazu zählen unter anderem ab Januar 2028:

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie Information zu nachhaltigen Finanzprodukten (SFDR, abhängig vom SFDR-Review)
  • Fonds- und Wertpapierinformationen.

Das Ziel des ESAPs ist ambitioniert: Investoren, Finanzmarktteilnehmer, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit sollen künftig über eine einzige EU-Plattform kostenlosen Zugang zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen europäischer Unternehmen sowie über Finanzmarktprodukte erhalten. Bislang sind diese Daten über zahlreiche nationale Register, Unternehmenswebseiten und Datenanbieter verstreut.

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