Deutscher Fondsverband

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Marktinfrastruktur

19.4.2024

Margin- und Sicherheitszahlungen: Finanzstabilitätsrat stellt Maßnahmen zum Liquiditätsmanagement zur Diskussion

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat einen Konsultationsbericht mit Empfehlungen zum Liquiditätsmanagement bei Margin- und Sicherheitszahlungen in zentral und nic...

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat einen Konsultationsbericht mit Empfehlungen zum Liquiditätsmanagement bei Margin- und Sicherheitszahlungen in zentral und nicht zentral abgerechneten Derivate- und Wertpapiermärkten (einschließlich Wertpapierfinanzierung wie Repo) veröffentlicht. Der Bericht ist eine Reaktion auf die jüngsten Stresssituationen auf den Märkten, darunter die Marktturbulenzen im März 2020, der Zusammenbruch von Archegos im März 2021, die Turbulenzen auf einigen Rohstoffmärkten im Jahr 2022 und die Probleme, die viele gepoolte „Liability-Driven-Investment-Fonds“ (LDI) im September 2022 hatten. Der FSB sieht zwar Margin- und Sicherheitszahlungen als notwendigen Schutz vor dem Gegenparteirisiko, dennoch sieht er eine mögliche Gefahr für die Finanzstabilität. Denn solche Zahlungen können die Liquiditätsnachfrage der Marktteilnehmer in Stresssituationen verstärken, wenn sie unerwartet auftreten und einen ausreichend großen Teil des Marktes betreffen. Nach Auffassung des FSB kann sich die Zunahme solcher Abrufe je nach Umfang der Positionen und dem Grad der Liquiditätsvorbereitung unterschiedlich auf die Marktteilnehmer auswirken. 
 
Die acht Empfehlungen des FSB betreffen das Liquiditätsrisikomanagement, die Stresstests und die Szenariogestaltung sowie das Sicherheitenmanagement. Sie beziehen sich auf die Praktiken von Marktteilnehmern, die keine Banken sind, wobei der Schwerpunkt auf Liquiditätsrisiken liegt, die sich aus dem sprunghaften Anstieg von Margin- und Sicherheitszahlungen (auch unter extremen, aber plausiblen Stressbedingungen) ergeben können. Betroffen sind daher Fonds, Versicherer, Pensionsfonds, Family Offices sowie Nicht-Finanzunternehmen (z. B. Rohstoffhändler). Die Empfehlungen sollen auf den bereits bestehenden Regeln und Vorschriften aufbauen, die bereits in vielen Sektoren und Rechtsordnungen bestehen, und diese ergänzen. Dabei soll der Proportionalitätsgrundsatz gelten. Auf EU-Ebene haben die Gesetzgeber mit der EMIR und den ESMA-Leitlinien zu ETFs und anderen OGAW-Themen (umgesetzt in der Derivate-Verordnung) bereits umfassende Maßnahmen getroffen.

Ziel der FSB-Empfehlungen ist es, das übermäßige prozyklische Verhalten einiger Nicht-Banken zu verringern. Die Verbesserung der Liquiditätsvorbereitung der Marktteilnehmer soll dazu beitragen, die Auswirkungen solcher Forderungen in Zeiten weltweiter Spannungen abzuschwächen. 

Wir werden bis zum 18. Juni 2024 eine Stellungnahme abgeben.

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peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257

17.4.2024

BVI: 44 Maßnahmen für eine attraktive Kapitalmarktunion

Der BVI hat 44 Maßnahmen zusammengestellt, die die Attraktivität der Kapitalmarktunion zum Vorteil aller Marktteilnehmer erhöhen.

Der BVI hat 44 Maßnahmen zusammengestellt, die die Attraktivität der Kapitalmarktunion zum Vorteil aller Marktteilnehmer erhöhen. „Wir unterstützen die Kapitalmarktunion, ist es doch Aufgabe von Assetmanagern, Angebot und Nachfrage von Kapital grenzüberschreitend zusammenzubringen“, sagt Thomas Richter. Sie kommt jedoch seit ihrem Start im Jahr 2015 kaum vom Fleck. Am 17. und 18. April 2024 beraten die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Sondergipfel über die Vollendung der Kapitalmarktunion.

Wir haben unsere Vorschläge in sieben Bereiche zusammengefasst:

1.    Wettbewerbsfähigkeit als Regulierungsziel verankern
2.    EU-Agenda für bessere Rechtsetzung umsetzen
3.    Hürden bei Finanzierung der nachhaltigen Transformation abbauen
4.    Aktionsplan für private Altersvorsorge etablieren
5.    Datenverfügbarkeit und -transparenz erhöhen
6.    Potenzial neuer Technologien ausschöpfen
7.    Kapitalmärkte effizient ausgestalten

Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung (deutsch/englisch) und im Positionspapier.

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christoph.swoboda@bvi.de

+32 494 98 30 30


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