Deutscher Fondsverband

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10.4.2026

BVI fordert Klarstellungen bei geplanter Reduktion des Primärenergiebedarfs für Bestandsimmobilien

Die EU-Kommission sollte die geplante Vorschrift zur Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent innerhalb von 10 Jahren für Bestandsimmobilien …

Die EU-Kommission sollte die geplante Vorschrift zur Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent innerhalb von 10 Jahren für Bestandsimmobilien weiter konkretisieren, um die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies fordert der BVI in einer Stellungnahme zur Anpassung der technischen Bewertungskriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel nach der EU-Taxonomie. Die derzeitige Formulierung lässt nur eine rückblickende Bewertung zu und erschwert damit die frühzeitige Taxonomie-Berichterstattung für mehrjährige Sanierungsprojekte. Deshalb sollten Investitionen zum Beispiel ab der Verabschiedung eines zertifizierten Renovierungsplans als taxonomiekonform gelten können, sofern das 60 Prozent-Ziel innerhalb von zehn Jahren erreicht wird. Zudem schlagen wir eine feste Bestandsschutzzeit von 10 Jahren ab Nachweis der 60-Prozent-Reduktion durch einen gültigen Energieausweis vor, um Investitionssicherheit zu schaffen und einen abrupten Verlust des Taxonomie-Status zu vermeiden.

Grundsätzlich unterstützt der BVI die Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Besonders begrüßen wir die stärkere Angleichung der Kriterien für Immobilien an die Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude sowie die Einführung eines „Worst first“-Ansatzes, der gezielt Anreize zur Sanierung besonders ineffizienter Gebäude setzt.

Die Konsultation der Entwürfe des EU-Kommission läuft bis zum 14. April 2026. Die Anpassungen sollen im zweiten Quartal 2026 final angenommen werden. Sie zielen auf eine spürbare Reduktion der Komplexität und damit eine bessere Nutzbarkeit der EU-Taxonomie in der Praxis ab.

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263

9.4.2026

China senkt Fondsgebühren und fördert Aktienfonds

Die chinesische Wertpapierbehörde (China Securities Regulatory Commission, CSRC) hat Vorschriften verabschiedet, um die Kosten für Anleger zu reduzieren und die…

Die chinesische Wertpapierbehörde (China Securities Regulatory Commission, CSRC) hat Vorschriften verabschiedet, um die Kosten für Anleger zu reduzieren und die Anlage in Aktienfonds zu fördern. Weitere regulatorische Veränderungen für den Fondsmarkt in China (bzgl. Custodians, Benchmarks, Anlegerschutz etc.) finden Sie im „News Bulletin“ der Asset Management Association of China (AMAC).

Die AMAC berichtet darin auch über Treffen mit Vertretern von anderen Fondsverbänden (u. a. BVI) und ausländischen Fondsgesellschaften (u. a. BlackRock, Amundi). Zudem berichtet sie über die Kooperationsvereinbarung (MoU), die die AMAC und der BVI am Rande des Sino-European Finance Summit im November 2025 in Frankfurt unterzeichnet haben. Ein Hinweis auf das MoU steht in der Liste der politischen Ergebnisse des 4. hochrangigen chinesisch deutschen Finanzdialogs (siehe Ziffer 21) in Peking, an dem der chinesische und der deutsche Finanzminister im November 2025 teilgenommen haben.

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frank.bock@bvi.de

+49 69 15 40 90 239

18.3.2026

BVI stellt Infoblätter zu Liquiditätsmanagementinstrumenten zur Verfügung

Hier finden Sie die in den BVI-Gremien sowie im Praxisforum Liquiditätsmanagementinstrumente (LMTs) mit den betroffenen Verwahr- und depotführenden Stellen abge…

Hier finden Sie die in den BVI-Gremien sowie im Praxisforum Liquiditätsmanagementinstrumente (LMTs) mit den betroffenen Verwahr- und depotführenden Stellen abgestimmten finalen Fassungen der Factsheets zu folgenden LMTs:

Die Factsheets geben einen kompakten Überblick über die jeweiligen LMTs, für welche Fonds sie ausgewählt werden sollten, wie sie funktionieren, welche Besonderheiten bei der Aktivierung/Deaktivierung und Kalibrierung bestehen sowie welche grundsätzlichen Aufgaben die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und die depotführende Stelle in der Abwicklungskette übernehmen müssen. Zudem enthält jedes Factsheet auch die Angaben, die für einen Informationsaustausch über Schnittstellen zwischen den Beteiligten zu jedem einzelnen LMT notwendig sind. Die Factsheets stellen eine unverbindliche Orientierungshilfe für die Praxis auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Erkenntnisse dar. Sie wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir behalten uns vor, die Factsheets zu aktualisieren und anzupassen, sollten sich neue Erkenntnisse ergeben.

Wir werden die Factsheets demnächst auch auf unserer Internetseite einstellen, wo wir insgesamt über die Neuregelung über den Einsatz von LMTs infolge des AIFMD-Reviews und des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes informieren werden. Dort werden wir auch eine englische Fassung zur Verfügung stellen.

Für die übrigen LMTs (Sachauskehr, Side Pockets und Aussetzung) stehen die Factsheets noch aus; diese werden wir kurzfristig in den BVI-Gremien sowie im Praxisforum LMTs erörtern und abstimmen.

Wir danken allen Beteiligten, die uns bei der Erstellung der Factsheets unterstützt haben.

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peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257


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