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28.9.2026

EU-Kommission nimmt Risiken aus Private Credit ins Visier

Aufgrund des Marktwachstums für alternative Kreditvergaben abseits des klassischen Bankensektors („Private Credit“) rücken die damit verbundenen Risiken verstär…

Aufgrund des Marktwachstums für alternative Kreditvergaben abseits des klassischen Bankensektors („Private Credit“) rücken die damit verbundenen Risiken verstärkt in den Fokus der europäischen Behörden. Mit einem Schreiben hat die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, die ESAs um weitere Informationen gebeten („Call for Advice“).

Die ESAs sollen innerhalb von sechs Monaten technische Empfehlungen in Form einer Bewertung der privaten Kreditgeschäfte und Risikopositionen ausgewählter EU-Banken und Nicht-Banken-Finanzintermediäre (NBFIs, einschließlich Nicht-EU-Tochtergesellschaften) ausarbeiten. Zu den NBFIs sollen mindestens Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Investmentfonds sowie sonstige Finanzinstitute (OFI) gehören, für die aufsichtsrechtliche Meldedaten vorliegen. Die Empfehlungen der ESAs sollen sich an bestimmten technischen Leitlinien orientieren (siehe Anhang zum Schreiben) und sowohl qualitative als auch quantitative Analysen umfassen. Die ESAs sind aufgerufen, unter Beteiligung des ESRB, der EZB, des SSM und der Dienststellen der Generaldirektion FISMA der EU-Kommission eine spezielle Taskforce im Rahmen des Gemeinsamen Aufsichtsausschusses einzurichten und sich bei der Arbeit auf folgende Kernelemente zu konzentrieren:

  • Ermittlung gemeinsamer Definitionen für private Kreditaktivitäten
  • Erfassung und Bewertung von Risikopositionen
  • Identifizierung von Datenlücken im bestehenden Berichtsrahmen
  • Bewertung des Umfangs der Beteiligung von Privatanlegern
  • Abbilden der Verflechtungen zwischen Banken und NBFIs

Bei der Erstellung dieser Empfehlungen sollen die ESA das Ziel berücksichtigen, eine angemessene Risikoidentifizierung auf systemweiter Basis sowie eine verbesserte Überwachung zu gewährleisten, indem sie gegebenenfalls Informationen ermitteln, die in die aufsichtsrechtliche Berichterstattung aufzunehmen sind. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Berichterstattung verhältnismäßig ist und keine Doppelarbeit entsteht.

Die Initiative ist ein zentraler Baustein bei der Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion. Ziel ist es, die Finanzstabilität zu sichern und potenzielle Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, ohne die wichtige Funktion von alternativem Kapital für die Wirtschaft abzuwerten.

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peggy,henrich@bvi.de

+49 69 15 40 90 257

11.9.2026

ECON nimmt Kompromisspaket zur Offenlegungsverordnung an

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) hat den Kompromiss zur Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR 2) angenommen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) hat den Kompromiss zur Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR 2) angenommen. Das Paket wurde zuvor unter den Fraktionen der politischen Mitte ausgehandelt . Es sieht wesentliche Fortschritte im Sinne der Praktikabilität vor, für die wir uns im Legislativverfahren eingesetzt haben:

  • die Ausschlusskriterien für fossile Energien in der Produktkategorie „Transition“ sind in Anlehnung an die Ratsposition auf Umsätze aus Herstellung von Kohle, Öl und Erdgas
    beschränkt;
  • Produkte in der Kategorie „Transition“ sollen im Rahmen ihrer Anlagestrategie bis zu 15% des Portfolios in klassische Staatsanleihen investieren dürfen; entsprechend der Ratsposition ist die Investierbarkeit auf Anleihen der EU-Emittenten beschränkt;
  • für Produkte, die sich ausschließlich an „geborene“ professionelle Anleger im Sinne der MiFID richten, wird ein Opt-Out aus dem System der Produktkategorie zugelassen.

Der Berichterstatter MdEP Gerbrandy möchte das Mandat für die Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission noch durch das Plenum des EU-Parlaments bestätigen. Dies wird durch eine Abstimmung im Oktober erfolgen. Da der Rat seine allgemeine Ausrichtung bereits im Juni 2026 beschlossen hat, können die Trilogverhandlungen zeitnah im Anschluss beginnen. Beide EU-Institutionen streben eine politische Einigung noch vor Ende 2026 an.

Die Positionen des Rats und des ECON sehen jeweils eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten vor. Sofern bis Ende des Jahres eine politische Einigung erzielt wird, ist mit der Anwendung der überarbeiteten SFDR ab dem 1. Quartal 2029 zu rechnen.

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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