Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily

Manager und Verwahrstellen

30.7.2026

Bafin überwacht KI-Systeme im Finanzsektor

Wer KI im Finanzgeschäft einsetzt, wird künftig durch die Bafin stärker überwacht. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Durchführung der europäischen Verordnung ü…

Wer KI im Finanzgeschäft einsetzt, wird künftig durch die Bafin stärker überwacht. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Durchführung der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Aufgrund ihres neuen Mandats wird die Bafin künftig überwachen, ob die beaufsichtigten Unternehmen die Anforderungen der KI-Verordnung einhalten. Betroffen sind Kreditinstitute, Versicherer und andere Finanzdienstleister wie Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Die Marktüberwachung der Bafin umfasst zum Beispiel die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren, etwa Chatbots in der Kundenkommunikation. Die Bafin überwacht außerdem die Einhaltung der Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken. Ein weiterer Schwerpunkt sind Hochrisiko-KI-Systeme. Hierzu gehören beispielsweise Anwendungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Banken oder Systeme zur Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung.

Die Überwachung beschränkt sich auf KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Andere KI-Anwendungen, etwa im Personalmanagement von Finanzunternehmen, fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung kann die Bafin Bußgelder verhängen.
 

mehr
felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

21.7.2026

EU-Aufsicht: T+1 hat höchste Priorität

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA appelliert an alle relevanten Marktteilnehmer (unter anderem Assetmanager), T+1 mit höchster Priorität umzusetzen.

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA appelliert an alle relevanten Marktteilnehmer (unter anderem Assetmanager), T+1 mit höchster Priorität umzusetzen. Zwar zeigten die bisherigen Umfragen der T+1-Industrie-Arbeitsgruppen ein wachsendes Bewusstsein für die Umstellung, die tatsächliche Umsetzungsreife in den einzelnen Marktsegmenten und Unternehmen sei allerdings noch sehr unterschiedlich.

Die ESMA weist in ihrer Position auf folgende Umsetzungsfristen hin: 

- Einführung schneller und standardisierter Prozesse für Trade Allocation und Confirmation ab dem 7. Dezember 2026
- Vollständige T+1-Implementierung bis zum 11. Oktober 2027 (z.B. Optimierung der Settlement-Prozesse, Frühzeitige Instruktion der Geschäfte) 

Die Behörde erwartet, dass alle betroffenen Unternehmen elektronische Prozesse zur Trade Allocation und Confirmation sowie korrekte SSI-Referenzdaten verwenden. Auch sollten die Marktteilnehmer ihre Vorbereitung nicht nur isoliert durchführen: Neben der eigenen Organisation muss auch die Bereitschaft und die Testfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Handelsplätze, Broker, Verwahrstellen, CSDs, Outsourcing-Dienstleister) frühzeitig überprüft werden. Umfangreiche Tests sollten bald beginnen, um Fehler frühzeitig zu identifizieren und Risiken zum Go-live zu reduzieren.

mehr
felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262


Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.