Deutscher Fondsverband

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Manager und Verwahrstellen

7.10.2026

BaFin: Aufsicht sieht mehrere Methoden zur Behandlung der CSDR-Strafgebühren in der Fondsbranche

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem BVI ihre abschließende Bewertung zur Nutzung der CSDR-Strafgebühren in der Fondsbranche über…

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem BVI ihre abschließende Bewertung zur Nutzung der CSDR-Strafgebühren in der Fondsbranche übermittelt. Dem vorausgegangen waren mehrere Gespräche zwischen der BaFin, Kapitalverwaltungsstellen, Verwahrstellen und dem BVI. 

Die Bafin legt sich derzeit auf keine Methode fest und tendiert zu einem „fondsneutralen“ Ansatz. Sie hält aber die anderen im Markt etablierten Methoden (Brutto- und Nettomethode sowie das „Sorglos-Modell“) für ebenfalls vertretbar. Nach ihrer Auffassung wäre ein verbindliches Statement zugunsten einer bestimmten Methode zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, da 

  • zivilrechtlich ungeklärt ist, ob das Investmentvermögen einen Anspruch auf die Pönale hat (),
  • die Frage auf europäischer Ebene für alle Mitgliedstaaten nicht einheitlich geklärt ist,
  • ein verbindliches Statement der Bafin für eine bestimmte Methode dazu führen würde, dass die Verwahrstellen und KVGs mit entsprechendem Aufwand ihre Verfahren auf eine von der Bafin vorgegebene Methode umstellen müssten, ohne dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar ist, welche Methode sich auf europäischer Ebene durchsetzen bzw. national unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Rechtsprechung zu bevorzugen ist.  
     

Die Bafin folgt damit unserer Auffassung, wonach sich die derzeit am Markt verwandten drei Abrechnungssysteme etabliert haben.  Eine Umstellung zum Beispiel auf die Bruttomethode hätte in der Fondsbranche zu einem hohen operativen Aufwand ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Settlementeffizienz geführt.

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felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

7.10.2026

Der Countdown läuft: Noch ein Jahr bis zur T+1-Umstellung in der EU – Interview mit Thomas Richter

Am 11. Oktober 2027 wird die Frist für die Wertpapierabwicklung in Europa von T+2 auf T+1 verkürzt. Für die Fondsbranche bedeutet das die größte operative Umste…

Am 11. Oktober 2027 wird die Frist für die Wertpapierabwicklung in Europa von T+2 auf T+1 verkürzt. Für die Fondsbranche bedeutet das die größte operative Umstellung seit Jahren. Warum die Reform weit mehr ist als ein technisches Projekt, welche Chancen sie bietet und worauf es jetzt ankommt, erklärt Thomas Richter im Interview (deutsch / englisch).

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christiane.lang@bvi.de

+49 69 15 40 90 234

1.10.2026

BVI mit neuem Vorstand

Die Mitglieder des BVI haben in ihrer Mitgliederversammlung turnusgemäß den neuen Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt.

Die Mitglieder des BVI haben in ihrer Mitgliederversammlung turnusgemäß den neuen Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt (Pressemitteilung).
 

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frank.bock@bvi.de

+49 69 15 40 90 239


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