Deutscher Fondsverband

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8.5.2025

BVI-Studie: Fondsmanager haben Home Bias

Fondsmanager investieren gern in Unternehmen des Landes, in dem sie arbeiten.

Fondsmanager investieren gern in Unternehmen des Landes, in dem sie arbeiten. Diesen „Manager Home Bias“ belegt eine Studie des BVI. Wir beziffern den höheren Portfolioanteil bei global investierenden Aktienfonds auf 1 bis 2 Prozentpunkte. Die Realwirtschaft in der EU profitiert kaum vom Home Bias, da 62 Prozent der Portfoliomanager dieser in Europa vertriebenen Fonds vor allem in England, den USA und der Schweiz arbeiten. Wenn jeder Fonds aus der Stichprobe, der in den 27 Mitgliedsländern vertrieben wird, zumindest einen ansässigen Fondsmanager hätte, wären insgesamt 2 bis 3 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen in der EU möglich. „Die Studie zeigt, wie wichtig Standortpolitik im Wettbewerb der Finanzplätze auch für die Realwirtschaft ist. Wir kämpfen seit vielen Jahren für den Finanzplatz Frankfurt. Denn ein attraktiver rechtlicher Rahmen kann Kapitalmarktakteure und damit auch Kapital nach Deutschland ziehen“, sagt Thomas Richter.

Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung (deutsch/englisch) und der Studie.

Weitere Informationen zum Thema hören Sie in der Folge 55 unseres Podcasts „Nachdenken“, in der Thomas Richter mit Markus Michel (Leiter Research) über die Ergebnisse der Studie spricht.

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presse@bvi.de

+49 69 15 40 90 239

8.5.2025

BVI fordert Konkretisierungen im Entwurf eines BMF-Schreibens zum Investmentsteuergesetz

In unserer Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Investmentsteuergesetz fordern wir weitere Konkretisierungen.

In unserer Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Investmentsteuergesetz fordern wir unter anderem weitere Konkretisierungen im Hinblick auf:

  • Teilfreistellung von finnischen Aktiengesellschaften (Oy MRECs),
  • Erfassung von Ausschüttungen, die Spezial-Investmentfonds von Investmentfonds in Abwicklung erhalten,
  • Erfassung von Erträgen aus Personengesellschaften bei Spezial-Investmentfonds,
  • Erfassung von „steuerfrei thesaurierbaren sonstigen Erträgen“ bei Spezial-Investmentfonds.

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bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229

29.4.2025

Omnibus I und Überarbeitung der ESRS: aktueller Stand

Im Zusammenhang mit der Omnibus-I-Initiative gibt es neue Entwicklungen.

Im Zusammenhang mit der Omnibus-I-Initiative gibt es neue Entwicklungen:

Level 1: 

  • Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur Verschiebung der Erstberichterstattung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsch/englisch). Sie verschiebt u.a. die Erstanwendung der Berichtspflichten für bisher nach CSRD nicht berichtspflichtige Unternehmen.) Die Mitgliedsstaaten sollen die Änderungsrichtlinie bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland ist dies zunächst nicht relevant, da die CSRD nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Unklar ist noch, wie schnell diese Umsetzung unter der neuen Bundesregierung vorangetrieben werden wird.
  • Die polnische Ratspräsidentschaft treibt zu den materiellen Vorschlägen nach Omnibus I eine Einigung im Rat voran. Der erste Kompromissvorschlag vom 16. April 2025 schlägt u.a. einen Erwägungsgrund zur Klarstellung vor, dass die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mindestens die Informationen enthalten sollen, die nach SFDR vom Finanzmarkt benötigt werden.  Die Polen streben eine Abstimmung im Rat unter ihrer Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 an.
  • Im EU-Parlament ist das Verfahren deutlich langwieriger. Die Federführung liegt beim Rechtsausschuss JURI. Der Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP, Schweden) möchte seinen Berichtsentwurf bis 4. Juni 2025 vorlegen. In der ersten Aussprache im JURI hat er angekündigt, den Anwendungsbereich der CSRD durch die Angleichung an CSDDD weiter beschneiden zu wollen. Zu diesem und weiteren Punkten ist im EU-Parlament im Juni/Juli mit hitzigen Debatten zu rechnen. Die Abstimmung im JURI ist aktuell für den 13. Oktober 2025 geplant.

Level 2: 

  • Die EFRAG führt bis 6. Mai 2025 eine öffentliche Sondierung zur Überarbeitung der ESRS durch. Daneben wurden für ausgewählte Interessengruppen gezielte Befragungen vorbereitet. Die EFAMA hat einen Fragebogen erhalten, der sich an Investoren und Ratingagenturen richtet und aus dieser Perspektive die Nutzbarkeit bestimmter Elemente bzw. Datenpunkte der ESRS bewerten soll. Laut Arbeitsplan für die Überarbeitung der ESRS wird die EFRAG bis Mitte Mai Informationen aus dem Markt sammeln und dann mit der Entwurfsarbeit beginnen. Der Zeitplan für die Arbeiten der EFRAG sieht danach wie folgt aus:

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  • Der BVI wird im Expertenkreis „ESG-Berichtsstandards“ zu den wichtigsten Aspekten der öffentlichen Sondierung eine Eingabe erarbeiten und an die EFAMA Feedback zu dem Fragebogen für Investoren einliefern. Zudem begleiten wir im Expertenkreis die Diskussionen innerhalb der EFAMA um einen ESG-Datenkatalog. Die abgestimmte Liste an benötigten ESG-Daten soll die Perspektive der Datennutzer bei der Überarbeitung der ESRS stärken und die Stellungnahmen der Fondsbranche ergänzen. 
magdalena.kuper@bvi.de

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29.4.2025

BMF veröffentlicht neue Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine neue Fassung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie des dazugehörigen Merkb…

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine neue Fassung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie des dazugehörigen Merkblatts veröffentlicht. Die Neufassung tritt sofort in Kraft. Bisher erteilte Vollmachten gelten unverändert weiter.

Wichtige Hinweise:

  • Übergangsregelung: Bis zur Umstellung der Vollmachtsdatenbank der Finanzverwaltung auf die IdNr. bzw. W-IdNr. bleibt es erforderlich, die Steuernummern aller steuerlichen Verfahren nach § 80a AO anzugeben. Das jeweils zuständige Finanzamt ist gesondert über die Bevollmächtigung zu informieren. Solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden noch nicht umgesetzt ist, sind jedoch weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.
  • Veröffentlichung: Die amtlichen Muster für eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt werden in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung veröffentlicht.

Nähere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

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marco.simon@bvi.de

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28.4.2025

BVI äußert sich zu Finanzierungshemmnissen für Verteidigung

Bis Juni 2025 will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Vorschriften für den Verteidigungssektor vorlegen.

Bis Juni 2025 will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Vorschriften für den Verteidigungssektor vorlegen. Dies kündigte sie im EU-Weißbuch für die europäische Verteidigungsbereitschaft 2030 am 19. März 2025 an. Die EU will damit die sektorspezifische Regulierung der Verteidigung vereinfachen und harmonisieren sowie Hemmnisse für die Finanzierung von Verteidigungsprojekten beheben.

Die Generaldirektion für Verteidigungsindustrie und Raumfahrt (DG DEFIS) der EU-Kommission hat dazu eine Marktsondierung durchgeführt, um u.a. Informationen über regulatorische Hindernisse zu bekommen, die sich auf die europäische Verteidigungsindustrie aufgrund von EU-Vorschriften und -Programmen auswirken. Wir haben uns an dieser Sondierung mit einer kurzen Eingabe beteiligt, in der wir den aktuellen Beitrag der Fondsbranche erläutern. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass

  • Keine ESG-bezogenen regulatorischen Einschränkungen der Investitionen in den Verteidigungssektor bestehen, außer dem Verbot der Investitionen in international geächtete Waffen,
  • Privatanleger und institutionelle Investoren breiten Zugang zu Investitionen in börsennotierte Unternehmen aus dem Rüstungssektor haben,
  • Finanzierungsprobleme vor allem KMUs in der Lieferkette betreffen, die in der Regel auf die Finanzierung durch Banken angewiesen sind.

Zu einer möglichen Anerkennung der Investitionen in den Verteidigungssektor als nachhaltige Investitionen nach SFDR äußern wir uns zurückhaltend, würden aber andere Maßnahmen zur politischen Anerkennung der Bedeutung von Sicherheit begrüßen.

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magdalena.kuper@bvi.de

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