Deutscher Fondsverband

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15.1.2025

EU-Plattform: Technische Kriterien zur EU-Taxonomie sollen überarbeitet werden

Die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen hat einen Berichtsentwurf veröffentlicht, wie die technischen Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinn...

Die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen hat einen Berichtsentwurf veröffentlicht, wie die technischen Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie überarbeitet werden sollten. Der Bericht soll den Anpassungsbedarf für bereits bestehende technische Kriterien für Aktivitäten ermitteln, die wesentlich zum Klimaschutz (Umweltziel 1) oder zur Anpassung an den Klimawandel (Umweltziel 2) beitragen. Zudem sollen Kriterien für neue Wirtschaftsaktivitäten vorgeschlagen werden.
Folgende Überlegungen aus dem Entwurf sind nach erster Einschätzung besonders relevant:

  • Überprüfung der technischen Kriterien für Immobilien: Der Berichtsentwurf sieht einige Fehlanreize in den aktuellen technischen Kriterien für Immobilien. Die EU-Plattform empfiehlt deshalb mehrere Verbesserungen, die sich auf alle relevanten Immobilienaktivitäten beziehen. Dazu zählen die Zulassung und die Erstellung einer Liste internationaler „EPC-Äquivalente“. Daneben werden Anpassungen der technischen Kriterien für die einzelnen Immobilien-Aktivitäten diskutiert. Die Empfehlungen zu Erwerb und Eigentum von Immobilien beziehen sich kurzfristig auch darauf, den tatsächlichen Energieverbrauch einzubeziehen. Die EU-Plattform überlegt zudem, langfristig den wesentlichen Beitrag auf Portfolioebene zu bewerten und Dekarbonisierungspfade zu entwickeln.
  • Überprüfung der energiebezogenen Schwellenwerte für den Klimaschutz: Der Schwellenwert für den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch die Energie- und Wärmeerzeugung legt eine technologieunabhängige Emissionsintensität von 100g CO2e/kWh fest. Der Schwellenwert für „Do Not Significant Harm“ liegt bei 270g CO2e/kWh. Die Schwellenwerte sollen alle fünf Jahre überprüft und angepasst werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die EU-Plattform schlägt nach vertiefter Analyse der Machbarkeit folgende Anpassungen vor: 
  Current Value Recommendation
for 2025
Recommendation
for 2030
Substantial Contribution 100g CO2e/kWh 45g CO2e/kWh 25g CO2e/kWh
DNSH 270g CO2e/kWh 240g CO2e/kWh8 115g CO2e/kWh
  • Einführung technischer Umsetzungsstandards für neue Wirtschaftsaktivitäten: Die EU-Plattform war von der EU-Kommission beauftragt, technische Kriterien für eine Reihe neuer wirtschaftlicher Aktivitäten zu entwickeln. Der Berichtsentwurf umfasst konkrete Vorschläge insbesondere für folgende Wirtschaftsbereiche:

    -    Abbau von Lithium, Nickel und Kupfer als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
    -    Herstellung von Lithium, Nickel und Kupfer
    -    Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation sowie digitale Dienstleistungen zur Förderung eines der vier Umweltziele (Schutz des Wassers, Verhinderung der Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität)

Der Berichtsentwurf wird bis zum 5. Februar 2025 öffentlich konsultiert. Über eine Stellungnahme des BVI werden wir nach Auswertung des Rücklaufs aus den Gremien entscheiden.

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15.1.2025

Neues Rekordvermögen: Fondsbranche verwaltet 4.500 Milliarden Euro

Das für Anleger in Deutschland verwaltete Vermögen in Fonds und Mandaten hat einen neuen Höchstwert erreicht: Ende November 2024 betrug es 4.501 Milliarden Euro...

Das für Anleger in Deutschland verwaltete Vermögen in Fonds und Mandaten hat einen neuen Höchstwert erreicht: Ende November 2024 betrug es 4.501 Milliarden Euro an. Das ist ein Zuwachs von über acht Prozent seit Anfang 2024. Der Großteil des Vermögens entfällt mit 2.207 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds. Offene Publikumsfonds folgen mit einem Vermögen von 1.570 Milliarden Euro. Bei der Aufteilung der Publikumsfonds sind Aktienfonds mit einem Anteil von 47 Prozent mit Abstand die größte Gruppe. Aufgrund der positiven Entwicklung an den Börsen ist der Anteil so hoch wie zuletzt zur Jahresmitte 2001. Es folgen Mischfonds, deren Anteil in den vergangenen zwei Jahren von 29 auf 23 Prozent zurückgegangen ist. Auf Rentenfonds entfallen 15 Prozent.

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Das Netto-Neugeschäft der Fondswirtschaft betrug im November 7,9 Milliarden Euro. Offene Spezialfonds erhielten fast 3 Milliarden Euro neue Gelder. In offene Publikumsfonds flossen 2,4 Milliarden Euro, darunter 3,1 Milliarden Euro in Aktienfonds. Dabei standen neben weltweit anlegenden Fonds vor allem Fonds mit Schwerpunkt Nordamerika im Mittelpunkt. Bei Rentenfonds führten Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen die Absatzliste an. Sie verbuchten die Hälfte der neu in Rentenfonds investierten Gelder von 1,2 Milliarden Euro. Auch Mandate außerhalb der Fondshülle und geschlossene Fonds verzeichneten per Saldo Mittelzuflüsse.

Von Anfang Januar bis Ende November summiert sich das Neugeschäft der Fondsbranche auf 46 Milliarden Euro. Das sind rund zehn Milliarden Euro weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke  abrufen.

thomas.koop@bvi.de

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14.1.2025

DORA: BaFin hebt ihre aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT auf

Die BaFin will mit Inkrafttreten der DORA-Verordnung am 17. Januar 2025 Doppelregulierung vermeiden und setzt deshalb ihre „Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anf...

Die BaFin will mit Inkrafttreten der DORA-Verordnung am 17. Januar 2025 Doppelregulierung vermeiden und setzt deshalb ihre „Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT)“ mit Ablauf des 16. Januar 2025 außer Kraft. Weitere Einzelheiten enthält das Informationsschreiben der BaFin an die Verbände.

Zeitgleich wird die BaFin auch die IT-Anforderungen an Versicherer (VAIT), Zahlungsdienstleister (ZAIT) und Banken (BAIT) aufheben. Für die BAIT gilt dies zunächst nur für Finanzunternehmen, die direkt unter den Anwendungsbereich der DORA-Verordnung fallen (Kreditinstitute und Wertpapierinstitute). Förderbanken sind nicht direkt von der DORA-Verordnung erfasst, müssen diese aber aufgrund nationaler Vorgaben des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) ab dem 1. Januar 2027 ebenfalls anwenden. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt für sie die BAIT mit Ausnahme von Kapitel 11 übergangsweise weiter.

Das FinmadiG wurde am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2024, Nr. 438, S. 1 – 78) und ist in Bezug auf die DORA-Umsetzung bereits am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten. Es enthält auch die von uns erreichten Übergangsvorschriften für die Abschlussprüfung über die Einhaltung der DORA-Pflichten. Demnach müssen die Abschlussprüfer diese erst für das nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahr prüfen.

Daneben haben die europäischen Behörden (ESAs) ihren Frage- und Antwortkatalog um folgende Punkte zum DORA-Rahmenwerk erweitert:

 

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peggy.steffen@bvi.de

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13.1.2025

BMF veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025

Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 mit 2,53 Prozent veröffentlicht.

Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 mit 2,53 Prozent veröffentlicht. Die Vorabpauschale für 2025 gilt beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 2. Januar 2026 – als steuerlich zugeflossen. Sie ist unter Anwendung des Basiszinses vom 2. Januar 2025 zu ermitteln.

Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Die Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2025 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,53 Prozent für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.

Mehr zur Vorabpauschale finden Sie hier.

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marco.simon@bvi.de

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23.12.2024

FinDatex veröffentlicht neue Version des EET

Die Initiative "Financial Data Exchange" (FinDatex) hat eine neue Version des „European ESG Template“ (EET) veröffentlicht.

Die Initiative "Financial Data Exchange" (FinDatex) hat eine neue Version des „European ESG Template“ (EET) veröffentlicht. Die Neuerungen in der Version 1.1.3 (Anlage EET) betreffen im Wesentlichen die Einführung neuer Ausprägungen bzw. Definitionen für bestehende Datenfelder. Diese sollen die Umsetzung der ESMA-Leitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen im Vertrieb sowie bei Investitionen in Zielfonds zu ermöglichen. Daneben wurden Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Alle geänderten Datenfelder sind gelb unterlegt. Die Anmerkungen des BVI wurden im Konsultationsverfahren berücksichtigt.
 
Das EET V1.1.3 kann ab dem 1. Januar 2025 verwendet werden und soll zum 1. Juli 2025 die Version 1.1.2 ablösen. 
 
Die technische Umsetzung des überarbeiteten ESG-Zielmarktkonzepts ist noch nicht in dieser Aktualisierung enthalten, da die Gespräche zur technischen Umsetzung bei WM-Datenservice noch nicht abgeschlossen sind. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2025 in die Version 1.1.3 einfließen.  
 
Die Kennzeichnung eines negativen Zielmarkts zur Nachhaltigkeit im EET hat die FinDatEx bisher nicht umgesetzt, da es außerhalb von Deutschland noch keine klare Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden dazu gibt. Die FinDatEx wird die weitere Entwicklung der Reporting-Vorgaben nach CSRD und den ESRS für Investitionen beobachten und eventuellen zusätzlichen Datenbedarf im EET in Zukunft prüfen.

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magdalena.kuper@bvi.de

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