Deutscher Fondsverband

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25.5.2023

EU-Kommission veröffentlicht Strategie für Kleinanleger

Die EU-Kommission hat am 24. Mai 2023 ihre lang erwartete Strategie für Kleinanleger veröffentlicht. Das Paket besteht aus einer sogenannten Omnibus-Richtlinie ...

Die EU-Kommission hat am 24. Mai 2023 ihre lang erwartete Strategie für Kleinanleger veröffentlicht. Das Paket besteht aus einer sogenannten Omnibus-Richtlinie sowie einem Vorschlag zur Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung.

Mit der Omnibus-Richtlinie werden Änderungen in MiFID II, IDD, Solvency II, OGAW und AIFM vorgeschlagen. Wie Kommissarin McGuinness bereits Ende April im Rahmen einer Rede geäußert hat, enthält die Kleinanlegerstrategie kein vollständiges Provisionsverbot. Allerdings sollen Provisionen im beratungsfreien Geschäft künftig nicht mehr zulässig sein.

Daneben werden weitere Vorschläge unterbreitet: Die Kosteninformation soll überarbeitet werden und es werden neue Anforderungen an die Beratung gestellt. Im Gegenzug soll das Merkmal der Qualitätsverbesserung (MiFID II) bzw. das Verbot der Qualitätsverschlechterung (IDD) entfallen. Besondere Relevanz für KVGs und Vertriebe dürfte die Verpflichtung zur Überprüfung der Angemessenheit von Kosten haben. Ein Preisfindungsprozess soll kontinuierlich sicherstellen, dass Kosten gerechtfertigt und angemessen sind.

Die Vorschläge zur PRIIPs-Verordnung sehen unter anderem vor, dem PRIIPs-KID eine Produktübersicht voranzustellen, die „auf den ersten Blick“ die wichtigsten Produktmerkmale zusammenfasst. Zudem soll das KID durch einen Abschnitt zur ökologischen Nachhaltigkeit des Produkts ergänzt werden.

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25.5.2023

Evaluation Investmentsteuerreform: BMF legt Zwischenbericht vor

Das BMF hat einen Zwischenbericht zur Evaluation der Investmentsteuerreform vorgelegt.

Das BMF hat einen Zwischenbericht zur Evaluation der Investmentsteuerreform vorgelegt. Dem Bericht liegt ein Forschungsgutachten zu den Wirkungen der Reform hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht, der Verhinderung von Steuersparmodellen und der Steuervereinfachung zugrunde. Außerdem wurden die Finanzverwaltungen der Länder, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und 22 Verbände der Finanzbranche befragt. Der BVI hat sich ebenfalls beteiligt.

Der Bericht kommt unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:

  • Die zusammen mit der Investmentsteuerreform eingeführten Vorschriften zur Verhinderung sogenannter Cum/Cum-Gestaltungen sind wirksam.
  • Die sich aus dem alten Recht ergebenden EU-rechtlichen Risiken sind ausgeräumt worden, und die wesentlichen Regelungen des neuen Rechts sind mit dem EU-Recht vereinbar. 
  • Die mit der Investmentsteuerreform adressierten Steuersparmodelle werden grundsätzlich wirksam verhindert. 
  • Laut dem Forschungsgutachten eröffnet die Neukonzeption der Investmentbesteuerung an anderen Stellen neue Räume für Steuergestaltungen. Diese neuen Gestaltungsspielräume schätzt das BMF aber als von untergeordneter Bedeutung ein. Gleichwohl könnten Abwehrmaßnahmen erwogen werden.
  • Bei Investmentfonds wurde durch die Investmentsteuerreform das Ziel einer rechtlichen und administrativen Vereinfachung erreicht. Relativiert wurden die Vereinfachungswirkungen durch die unterschiedlichen Teilfreistellungssätze und die Rückausnahmen bei steuerbegünstigten Anlegern sowie die teils komplexen Übergangsregeln vom alten zum neuen Recht.
  • Bei Spezial-Investmentfonds zeigt sich eine Erhöhung der rechtlichen Komplexität und des administrativen Aufwands. 
  • Aus dem Forschungsgutachten und den Befragungen der Länder und Verbände ergeben sich einige Möglichkeiten zu einer weiteren Vereinfachung der Besteuerungsverfahren. Im Nachgang zu diesem Bericht werden diese Vorschläge eingehender auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. In dem Bericht wird an mehreren Stellen erwähnt, dass aus Sicht der Länder ein einheitlicher Teilfreistellungssatz als auch eine Beschränkung des Thesaurierungsprivilegs erheblich zur Vereinfachung beitragen würde.

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25.5.2023

BVI positioniert sich zur Anwendung der CSDDD auf das Investmentgeschäft

Der BVI hat ein Argumentarium gegen die Einbeziehung des Investmentgeschäfts in den Anwendungsbereich der CSDDD erstellt. Wir weisen insbesondere darauf hin, da...

Der BVI hat ein Argumentarium gegen die Einbeziehung des Investmentgeschäfts in den Anwendungsbereich der CSDDD erstellt. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass die Erstreckung der CSDDD auf Kapitalanlagen eine Doppelregulierung zur Folge hätte. Denn die SFDR sieht bereits Sorgfaltspflichten der Assetmanager in Bezug auf nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeit vor, macht im Detail aber abweichende Vorgaben.
 
Im EU-Parlament findet am 1. Juni 2023 die Plenarabstimmung über den JURI-Bericht zur CSDDD statt. Die nach der Abstimmung am 25. April konsolidierte Fassung des Berichts ist inzwischen verfügbar. Die EVP-Fraktion will weiterhin einen Änderungsantrag zur Ablehnung des Art. 8a mit dezidierten Sorgfaltspflichten für Assetmanager und institutionelle Investoren in die Abstimmung einbringen. Selbst wenn dieser nicht die erforderliche Mehrheit erreichen sollte, würde er zumindest das Signal für die anstehenden Trilogverhandlungen aussenden, dass in der Frage der Einbeziehung des Investmentgeschäfts in die CSDDD keine Einigkeit unter den politischen Fraktionen im EU-Parlament besteht.
 
Die Trilogverhandlungen beginnen möglicherweise schon im Juni. Wir werden mit Hilfe des Argumentariums unsere politische Arbeit in Brüssel fortsetzen.

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magdalena.kuper@bvi.de

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24.5.2023

EU konsolidiert Q&As zur SFDR und lanciert Umsetzungshilfen zur EU-Taxonomie

Die EU-Behörden (ESAs) haben eine konsolidierte Fassung der Q&As zur Offenlegungsverordnung (SFDR) veröffentlicht.

Die EU-Behörden (ESAs) haben eine konsolidierte Fassung der Q&As zur Offenlegungsverordnung (SFDR) veröffentlicht. Diese umfasst alle bisherigen Fragen und Antworten der EU-Kommission und der ESAs und fügt diese thematisch zusammen. Die Antworten der EU-Kommission sind durch die blaue Hinterlegung gekennzeichnet. Auch die am 14. April 2023 veröffentlichten Korrekturen der früheren Q&As der EU-Kommission sind in dieser Zusammenstellung berücksichtigt.

Außerdem hat die EU-Kommission im Internet ein Navigationssystem zur EU-Taxonomie lanciert. Es soll die Handhabung in der Praxis erleichtern. Das Navigationssystem stellt drei Online-Tools zur Verfügung, die Nutzern helfen sollen, die EU-Taxonomie umzusetzen und die entsprechenden Berichtspflichten zu erfüllen: 

  • Der EU-Taxonomie-Kompass bietet eine visuelle Darstellung der Inhalte der EU-Taxonomie. Er ermöglicht es den Nutzern zu überprüfen, welche Aktivitäten in der EU-Taxonomie enthalten sind (taxonomiefähige Aktivitäten), zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Aktivitäten als taxonomiekonform gelten. Als Online-Tool zielt der EU-Taxonomie-Kompass auch darauf ab, die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme zu erleichtern.
  • Der EU-Taxonomierechner ist ein interaktives Instrument, das den Nutzern helfen soll, die Berichtspflichten nach Art. 8 Taxonomie-VO zu verstehen und zu erfüllen. Er bietet Beispiele für die verschiedenen Schritte, die ein Nicht-Finanzunternehmen durchlaufen muss, um die im Delegierten Rechtsakt zu Art. 8 Taxonomie-VO vorgesehenen Vorlagen auszufüllen und die Taxonomiefähigkeit und -konformität seiner Aktivitäten zu ermitteln sowie die relevanten KPIs zu berechnen. Aktuell steht der EU-Taxonomierechner nur für die Berechnung der Umsatz-, Investitions- und Betriebskosten-KPIs von Nicht-Finanzunternehmen für das Ziel des Klimaschutzes zur Verfügung.
  • Die Sammlung der häufig gestellten Fragen (FAQs) soll den Nutzern helfen, Antworten auf Fragen zur EU-Taxonomie im Allgemeinen, zu ihren Berichtspflichten und zu den in den delegierten Rechtsakten festgelegten technischen Prüfkriterien zu finden. Alle FAQs, die die EU-Kommission bisher zur EU-Taxonomie veröffentlicht hat, werden hier zusammenhängend zur Verfügung gestellt.

Die EU-Kommission kündigt zudem an, in Kürze einen Benutzerleitfaden zur EU-Taxonomie bereitzustellen. Der Benutzerleitfaden soll erklären, was die EU-Taxonomie ist und wie sie sich in den breiteren regulatorischen EU-Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen einfügt.

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magdalena.kuper@bvi.de

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22.5.2023

BVI-Marktbarometer: Fondsgruppen ohne wesentliches Neugeschäft im April

Das verwaltete Vermögen der von deutschen Anlegern gehaltenen offenen Publikumsfonds veränderte sich im April kaum.

Das verwaltete Vermögen der von deutschen Anlegern gehaltenen offenen Publikumsfonds veränderte sich im April kaum. Das von uns geschätzte Neugeschäft war von geringen Ausschlägen geprägt: Während Anleger per Saldo Mischfonds-Anteile im Wert von 0,3 Prozent des Fondsvermögens zurückgaben, verzeichneten Aktien- und Rentenfonds leichte Zuflüsse. Spezielle Fondsgruppen erzielten ein stärkeres Neugeschäft. Dazu zählen Euro-Geldmarktfonds, denen netto rund eine Milliarde Euro zufloss. Auch Rentenfonds mit variablem Anlageschwerpunkt waren gefragt, dabei verbuchte ein Anbieter den Großteil des Netto-Zuflusses. 

Der Wertzuwachs der Aktien-, Misch-, Renten-, Sachwerte- und sonstigen Fonds betrug im Schnitt durchweg 0,2 Prozent. Die Anteilwerte von in Finanzwerte anlegenden Aktienfonds schwankten erneut stark. Mit einem Plus von rund drei Prozent erholten sie sich teilweise von den starken Wertverlusten im März.
 

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