Wir haben uns an mehreren Konsultationen der EU-Regulierungsbehörde ESMA zur Umsetzung der MiFIR-Reform beteiligt.
Wir haben uns an mehreren Konsultationen der EU-Regulierungsbehörde ESMA zur Umsetzung der MiFIR-Reform beteiligt. Unsere Kernforderungen finden Sie hier:
- Konsultationen zu kaufmännischen Bedingungen, Transparenzanforderungen für Anleihenprodukte und Referenzdaten
Wir fordern eine strikte Anwendung des Herstellungskostenprinzips bei der Bepreisung von Marktdaten und ein vollständiges Verbot der nutzungsbasierten Bepreisung. Als angemessene Vergütung halten wir einen Aufschlag von 15 bis maximal 25 Prozent auf die Kosten der Herstellung von Marktdaten für angemessen im Sinne des Gesetzes. Preiserhöhungen sollten danach nur noch auf Basis des Inflationsindex zulässig sein. Weiterhin sprechen wir uns für ein einfaches Preissystem und einfache Lizenzbedingungen sowie umfangreiche Transparenz in diesem Bereich aus.
Bei den Transparenzanforderungen für Anleihenprodukte unterstützen wir das Ziel der MiFIR-Überprüfung und damit die Absicht der ESMA, die Nachhandelstransparenzanforderungen für Anleihen (z. B. Staats- und Unternehmensanleihen) zu verbessern bzw. zu vereinfachen. Wir lehnen den ESMA-Vorschlag zu den Transparenzregeln für die Liquiditätsschwellen und die verzögerte Veröffentlichung von Preisen und Volumen für Rentenprodukte ab. Auf Basis des ESMA-Vorschlags haben wir ein vorläufiges Konzept entwickelt, das ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Risiko der Sell-Side zur Bereitstellung von Liquidität und der Ausführung großer (institutioneller) Handelsvolumina durch die Buy-Side anbietet. Bei den Referenzdaten (RTS 23) unterstützen wir für die Zwecke der MiFIR-Transparenz, dass eine modifizierte ISIN, die auch die zugehörigen UPI-Attribute abdeckt, künftig zur Identifizierung der OTC-Derivate verwendet werden sollte. Damit kann weiterhin grundsätzlich im EMIR-Meldewesen die OTC-ISIN verwendet werden, ohne dass ein Umsetzungsaufwand notwendig ist.
- Konsultation zu den Tickern
Die Anbieter von Aktien-, Renten- und Derivate-Tickern (CTP) sollten als nicht profitorientierte Marktinfrastrukturen ähnlich der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) und dem Derivatives Service Bureau betrieben werden. Die Nutzer sind in die Unternehmensführung mit Stimmrecht einzubinden. Die CTPs sollen hohe Anforderungen an die Sicherstellung der Datenqualität erfüllen. Ein Vorbild könnte das GLEIF sein. Geringe Kosten des CTP sollen Vorrang vor den Anforderungen an eine schnelle, aber technisch aufwändige Datenlieferung an die Nutzer haben. Die CTPs sollen die Bepreisung auf Basis der Regeln zu den kaufmännischen Bedingungen (RCB) für den Bezug von Marktdaten (RTS zu Art 13 MiFIR) vornehmen.
Die ESMA wird die Antworten der Marktteilnehmer auswerten und bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag an die EU-Kommission übermitteln.
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