Deutscher Fondsverband

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24.3.2023

IOSCO untersucht die Umsetzung ihrer Standards in den Wertpapieraufsichtsbehörden

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) hat untersucht, wie Regulierungsbehörden weltweit die von ihr entwickelten Anforderungen ...

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) hat untersucht, wie Regulierungsbehörden weltweit die von ihr entwickelten Anforderungen an eine unabhängige und rechenschaftspflichtige Wertpapieraufsicht umsetzen. Der Fokus lag hier unter anderem auf angemessenen Befugnissen und Ressourcen. Die Ergebnisse stellt die IOSCO in einem im Februar 2023 veröffentlichten Bericht vor.

Die Standards der IOSCO an die nationalen Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass die drei Kernziele der Wertpapierregulierung erreicht werden. Diese sind Anlegerschutz, die Gewährleistung fairer, effizienter und transparenter Märkte sowie die Verringerung des Systemrisikos.

Die Überprüfung basierte auf Selbstauskünften der Aufseher und ergab, dass die meisten der teilnehmenden Länder die Anforderungen im Allgemeinen gut umsetzen. Jedoch gibt es Unterschiede beim Umsetzungsstand. Lücken wurden vor allem bei Aufsichtsbehörden in den aufstrebenden Märkten festgestellt. Der Bericht enthält daher auch mehrere Empfehlungen, die die Länder bei Reformen berücksichtigen sollten.

Daneben zeigt der Bericht mehrere bewährte Praktiken auf, die nicht als abschließende Liste zu verstehen sind. Interessant sind dabei Maßnahmen, wie Aufsichtsbehörden Fachpersonal erfolgreich halten und ausreichende Fachkenntnisse gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise Personalrotationen innerhalb der Aufsichtsbehörden und zwischen verschiedenen Behörden sowie Abordnungen in bzw. aus der Privatwirtschaft. Einige Regulierungsbehörden haben spezifischere Strategien eingeführt, darunter ein Benchmarking der Mitarbeitergehälter im Vergleich zum privaten Sektor und Vergütungssysteme mit monetären und nicht-monetären Anreizen.

Die BaFin wird in dem Bericht nicht hervorgehoben. Es wird lediglich erwähnt, dass Deutschland zu den Ländern mit systemisch wichtigen Finanzsektoren zählt. Insgesamt haben 55 Mitgliedsländer an der Überprüfung teilgenommen, wobei sowohl Schwellenländer als auch Industrieländer und alle Regionen ausgewogen vertreten waren. Die USA haben allerdings nicht teilgenommen.

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24.3.2023

BVI-Marktbarometer: Uneinheitliches Bild bei Publikumsfonds im Februar

Nach dem erfreulichen Start ins Jahr 2023 bewegten sich im Februar Wertentwicklung und Netto-Mittelaufkommen offener Publikumsfonds nahe der Nulllinie. Das von ...

Nach dem erfreulichen Start ins Jahr 2023 bewegten sich im Februar Wertentwicklung und Netto-Mittelaufkommen offener Publikumsfonds nahe der Nulllinie. Das von der deutschen Fondsbranche verwaltete Vermögen sank unseren Schätzungen zufolge unter dem Strich um wenige Milliarden Euro. Hauptgrund war das weiter gestiegene Zinsniveau, das Wertverluste bei Misch- und Rentenfonds von rund einem Prozent verursachte. Die Anteilwerte von Aktien- und Sachwertefonds notierten hingegen unverändert.

Das Netto-Neugeschäft von Aktien- und Rentenfonds entwickelte sich im Februar konträr: Anleger gaben per Saldo Rentenfonds-Anteile zurück, wohingegen Aktienfonds leichte Zuflüsse verzeichneten. Übrigens: Aktien einzelner Sektoren profitierten stark von den durch die Zinswende verbesserten Ertragsaussichten. Besonders Finanzwerte stiegen im Februar in der Gunst der Anleger.

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23.3.2023

BVI beteiligt sich mit steuerrechtlichen Forderungen an Konsultation der Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konsultiert derzeit den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie). Das BMWK will sich inne...

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konsultiert derzeit den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie). Das BMWK will sich innerhalb der Bundesregierung auch für steuerrechtliche Vereinfachungen einsetzen, um den PV-Ausbau zu beschleunigen.

Dabei sollte aus unserer Sicht insbesondere verhindert werden, dass Spezial-Investmentfonds aufgrund gewerblicher Einnahmen aus der Stromerzeugung mit PV-Anlagen ihren Spezialinvestmentfondsstatus verlieren. In unserer Stellungnahme plädieren wir daher für eine entsprechende Änderung des § 26 Nr. 7a InvStG.

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22.3.2023

Aktualisiertes BSI-Handbuch für Cyber-Sicherheit veröffentlicht

Das international erscheinende Handbuch „Management von Cyber-Risiken“ ist in der zweiten Auflage 2022/2023 veröffentlicht worden.

Das international erscheinende Handbuch „Management von Cyber-Risiken“ ist in der zweiten Auflage 2022/2023 veröffentlicht worden. Das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit der Internet Security Alliance (ISA) entwickelte Handbuch hat damit ein weitreichendes Update erhalten.

Das BSI schätzt die Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe auf Unternehmen so hoch wie nie ein. Daher empfiehlt die Behörde den Unternehmensleitungen, sich dessen bewusst zu sein und Cyber-Sicherheit zum festen Bestandteil des Risikomanagements zu machen. Das Handbuch „Management von Cyber-Risiken“ widmet sich einer umfassenden Unternehmenskultur, die Cyber-Sicherheit jederzeit berücksichtigt und so die Resilienz der Unternehmen erhöht. Dies spiegelt sich in den sechs Cyber-Sicherheitsprinzipien wider, die das Handbuch präsentiert. Die zweite Auflage wird zudem von einem „Toolkit für das Management von Cyber-Risiken“ begleitet. Darin werden die Cyber-Sicherheitsprinzipien mit konkreten Handlungsempfehlungen untermauert und ausführlich erläutert. Die Dokumente sind auf der Internetseite des BSI auch auf englischer Sprache verfügbar.

Der BVI ist seit April 2017 Multiplikator der Allianz für Cybersicherheit (ACS) beim BSI und informiert seine Mitglieder über BSI-Hinweise (z. B. Hackerangriffe und -strategien, Trojaner).

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21.3.2023

BVI schlägt Anpassungen der ESG-Anhänge nach SFDR vor

Wir haben unsere Kernanliegen zur Verbesserung der vorvertraglichen ESG-Anhänge nach SFDR finalisiert und an die ESAs übermittelt.

Wir haben unsere Kernanliegen zur Verbesserung der vorvertraglichen ESG-Anhänge nach SFDR finalisiert und an die ESAs übermittelt. Im Einzelnen schlagen wir insbesondere vor, die Zusammenfassung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu Beginn der ESG-Anhänge („ESG dashboard“) zu überarbeiten und die Angaben zu diesen Produktmerkmalen bzw. zu nachhaltigen Anlagezielen und zur Anlagestrategie neu zu strukturieren.

Die ESAs planen offenbar eine weitreichende Überarbeitung der ESG-Anhänge anlässlich der Anpassung der PAI-Indikatoren und der Standardisierung der Angaben über Dekarbonisierungsstrategien. Die EU-Kommission hat die ESAs bereits im April 2022 mandatiert, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Eine öffentliche Konsultation dazu steht nach unseren Informationen kurz bevor. Diese wird uns die Gelegenheit bieten, weitere Anliegen im Zusammenhang mit den ESG-Anhängen zu platzieren. Die neuen Versionen der ESG-Anhänge sollen nach der vorläufigen Planung der ESAs ab Anfang 2025 in der Praxis gelten.

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