Deutscher Fondsverband

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19.9.2023

BMF veröffentlicht Schreiben zu berichtigten Steuerbescheinigungen

In seinem Schreiben nimmt das BMF Stellung zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten im Fall...

In seinem Schreiben nimmt das BMF Stellung zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten im Falle von berichtigten Steuerbescheinigungen (§ 45a Absatz 6 EStG). Wird eine Steuerbescheinigung für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2022 zugeflossen sind, berichtigt, hat die elektronische Meldung von Daten fortlaufend oder als Sammelmeldung monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Meldung für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige handelt. Die Daten können seit dem 10. Juli 2023 angenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Meldungen, die unter die Nichtbeanstandungsregelung der Randnummer 71 des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 fallen.

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holger.sedlmaier@bvi.de

+49 69 15 40 90 267

19.9.2023

BVI: Verlagerung des Clearings in die EU verringert Risiken für Finanzstabilität

Wir setzen uns für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU ein, um die Abhängigkeit von Drittstaaten und damit die Risiken für die Finanzstabilität in...

Wir setzen uns für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU ein, um die Abhängigkeit von Drittstaaten und damit die Risiken für die Finanzstabilität in der EU zu reduzieren. Mit dieser Forderung unterstützt der BVI die Position der EZB, EU-Kommission und ESMA, die ebenfalls die Abhängigkeit der EU-Finanzmärkte von Clearingstellen in Drittstaaten reduzieren wollen. 

Der BVI setzt sich bereits seit 2017 für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU ein. Er hat damit eine gegensätzliche Position zur EFAMA, die sich gegen eine verpflichtende Einführung von aktiven Konten bei EU-Clearingstellen ausgesprochen hat und somit bei diesem Thema überwiegend die Sichtweise der großen Marktteilnehmer vertritt. „Die Einführung von aktiven Konten in der EU ist ein akzeptabler Kompromiss, um die Finanzstabilität in der EU zu stärken sowie ein wettbewerbsfähiges und effizientes Clearingsystem zu sichern“, sagt Thomas Richter. Nicht einverstanden ist der BVI mit der Forderung, Schwellenwerte für aktive Konten einzuführen.

Die komplette Presseinfo finden Sie hier (deutsch/englisch).

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felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

18.9.2023

BVI fordert einfachere Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen

Die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung hat ein Jahr nach ihrer Einführung die regulatorischen Erwartungen nicht erfüllt...

Die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung hat ein Jahr nach ihrer Einführung die regulatorischen Erwartungen nicht erfüllt. Dies machen wir in unserer Stellungnahme gegenüber der ESMA im Rahmen einer öffentlichen Marktsondierung deutlich. Privatkunden investieren heute deutlich weniger Geld in Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen als vor zwei Jahren. Neben einem schwierigen Marktumfeld sind die Auswirkungen der Regulatorik nicht von der Hand zu weisen: 

  • Nur 10 bis 20 Prozent der Privatkunden beantworten die Frage nach Nachhaltigkeitspräferenzen positiv. Die überwiegende Mehrheit davon verzichtet auf weitere Konkretisierungen ihrer Präferenzen.
  • Mehr als drei Viertel der Kunden, die angaben, an Nachhaltigkeitspräferenzen interessiert zu sein, brachen bei der Angabe der konkret bevorzugten Produktmerkmale den gesamten Beratungsvorgang ab. Dies zeigt die Auswertung der Daten eines Robo-Advisors.

Diese Zwischenergebnisse deuten darauf hin, dass Kunden mit den gesetzlichen Kategorien der Nachhaltigkeitspräferenzen überfordert sind oder diese die Kundensicht auf Nachhaltigkeit nur unzureichend abbilden. Wir fordern daher eine deutliche Vereinfachung der Präferenzabfrage. Die Überprüfung des SFDR-Rahmens bietet die Gelegenheit, über die Einführung eines Kategorisierungssystems für nachhaltige Produkte nachzudenken, das Kunden auch die Orientierung im Vertrieb erleichtern könnte.

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263

15.9.2023

BVI-Marktbarometer für August: Anleger bevorzugen Rentenfonds

Ende August lag das für deutsche Anleger verwaltete Vermögen offener Publikumsfonds bei geschätzt knapp 1.340 Milliarden Euro.

Ende August lag das für deutsche Anleger verwaltete Vermögen offener Publikumsfonds bei geschätzt knapp 1.340 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang von 1,2 Prozent gegenüber dem Vormonat. Kursverluste an den Aktienmärkten sorgten für einen Rückgang der Anteilwerte von Aktienfonds um knapp zwei Prozent; bei Mischfonds waren es 0,8 Prozent. Besonders betroffen waren Aktien aus Schwellenländern, unter anderem wegen der Sorgen um Chinas Wirtschaftswachstum. Bei Renten- und Sachwertefonds lag die Wertentwicklung nahe Null. 

Das Netto-Neugeschäft war von einer Repositionierung der Anleger gekennzeichnet. Auf der einen Seite zogen sie per Saldo Mittel aus Aktien- und Mischfonds ab. Auf der anderen Seite waren Rentenfonds gefragt, vor allem in Euro-Papiere mit kurzen Restlaufzeiten und in US-Dollar-Anleihen investierende Produkte. Damit setzte sich der positive Trend beim Netto-Mittelaufkommen der Rentenfonds fort: Anleger möchten offensichtlich vom wieder gestiegenen Zinsniveau profitieren.

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Grundlage: BVI-Investmentstatistik per 31.7.2023. Fortschreibung und Berechnung der Wachstumsbeiträge auf Basis der täglichen Stückzahl/Rücknahmepreise für die 3.000 volumenstärksten Publikumsfonds, für die diese Daten bei Morningstar Direct verfügbar sind. Die Abdeckung liegt bei über 80 Prozent; die Hochrechnung auf den Gesamtmarkt erfolgt auf Basis der BVI-Feingruppen.

markus.michel@bvi.de

+49 69 15 40 90 242

14.9.2023

EU startet Konsultation zur Überprüfung des SFDR-Rahmens

Die EU-Kommission hat die Konsultation zur Überprüfung des SFDR-Rahmens veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat die Konsultation zur Überprüfung des SFDR-Rahmens veröffentlicht. Sie konsultiert in zwei Varianten: In der „öffentlichen Konsultation“ richtet sich die EU an einen weiten Kreis von Interessengruppen, in der „zielgerichteten Konsultation“ befragt sie öffentliche Stellen und Marktteilnehmer, die mit der SFDR besser vertraut sind. Nach unserem Verständnis beschränkt sich die öffentliche Konsultation auf die Bewertung der gegenwärtigen Funktionsweise der SFDR, während sich die zielgerichtete Konsultation im Wesentlichen auf vier Themenbereiche bezieht:

1.    Aktuelle Anforderungen der SFDR
2.    Zusammenspiel mit anderen EU-Vorgaben für Sustainable Finance
3.    Mögliche Änderungen der Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer
4.    Mögliche Einführung eines Kategorisierungssystems für Finanzprodukte

Zum Auftakt der SFDR-Konsultation veranstaltet die EU-Kommission am 10. Oktober 2023 einen hochrangigen Online-Workshop mit Beteiligung der EU-Kommissarin Mairead McGuinness. Weitere Details zum Programmentwurf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Die Stellungnahmefrist für beide Konsultationen läuft bis 15. Dezember 2023.

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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