In einer Stellungnahme an die EBA machen wir deutlich, dass wir keinen Bedarf für zusätzliche Eigenmittel von Wertpapierinstituten sehen, um besondere Umweltris...
In einer Stellungnahme an die EBA machen wir deutlich, dass wir keinen Bedarf für zusätzliche Eigenmittel von Wertpapierinstituten sehen, um besondere Umweltrisiken oder soziale Risiken abzudecken. Dies gilt insbesondere für Finanzportfolioverwalter und Anlageberater ohne Erlaubnis zum Eigenhandel und ohne Befugnis, auf Kundengelder oder -wertpapiere zuzugreifen.
Aufgrund der besonderen Geschäftsmodelle von Portfoliomanagern sehen wir etwaige wesentliche Umweltrisiken oder soziale Risiken bereits durch die bestehenden Eigenmittelanforderungen der IFD/IFR abgedeckt. Eine Herausforderung bleibt, dass die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen der IFD/IFR für Finanzportfolioverwalter nur die Risiken auf Gesellschaftsebene (und nicht auf Portfolioebene) abdecken. Deshalb kritisieren wir erneut den ESG-Bericht der EBA aus dem Jahr 2021, wonach Wertpapierinstitute prüfen sollen, wie ESG-Faktoren der Finanzlage ihrer Kunden schaden und sich auf ihre eigene Kapital- und Liquiditätslage auswirken können. Alternativ schlagen wir einen prinzipienorientierten pauschalen Ansatz vor, ohne den Eigenmittelbedarf anhand besonderer Einzelrisiken oder -faktoren bemessen zu müssen. Maßstab sollte sein, ob die vorhandenen Eigenmittel die wesentlichen Risiken des Wertpapierinstituts (hier: operationelle und Geschäftsrisiken) insgesamt abdecken.
Unsere Bewertung beruht außerdem darauf, dass noch nicht alle notwendigen Rechtsakte für das im vergangenen Jahr etablierte neuen Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute (IFD/IFR) umgesetzt sind und dass eine weitergehende Analyse mangels belastbarer ESG-Daten nicht möglich ist.
Ihren pflichtgemäßen Bericht an die EU-Gesetzgeber will die EBA nach eigener Aussage 2023 fertigstellen. Er soll klären, ob die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen an Kredit- und Wertpapierinstitute um weitere Aspekte für Vermögenswerte mit Schwerpunkt auf ökologischen oder sozialen Zielen ergänzt werden sollten. Die EBA hat die Inhalte Ihres Diskussionspapiers in einer Anhörung am 17. Juni 2022 vorgestellt und um Stellungnahme gebeten.