Deutscher Fondsverband

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Standortpolitik

4.12.2025

EU plant tiefgreifende Reformen für Fonds und Kapitalmärkte

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht:

- Die Mitteilung zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration der Aufsicht innerhalb der EU“ erläutert die Hintergründe und politische Ziele der Initiative.

- Die „Master“-Änderungsrichtlinie sieht umfangreiche Anpassungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien sowie der MiFID in folgenden Bereichen vor:

  • Einführung des Konzepts von „EU-Gruppen“ für OGAW- und AIF-Verwalter verbunden mit der Möglichkeit, Funktionen innerhalb der Gruppe auf andere Gesellschaften zu übertragen, ohne den Auslagerungsregeln zu unterliegen;
  • Identifizierung von großen EU-Gruppen der OGAW- und AIF-Verwalter sowie Beauftragung der ESMA mit mindestens jährlicher Prüfung der Aufsichtsansätze für jede große EU-Gruppe, für die zusätzliche Gebühren anfallen sollen;
  • Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Fonds und deren Verwalter;
  • Einführung von „automatischen“ Produktpässen in Kombination mit einer EU-weiten Datenplattform bei der ESMA;
  • Zulassung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Verwahrstellen (EU-Pass);
  • Vereinheitlichung und teilweise Anpassung der Anlagegrenzen für OGAW;
  • Endgültige Abschaffung der wesentlichen Anlegerinformationen für OGAW;
  • Neufassung des Anhang II zur OGAW-RL mit der Auflistung der OGAW-Verwaltungsfunktionen.

- Die „Master“-Änderungsverordnung ändert den Rechtsrahmen für die Funktionsweise und die Befugnisse der ESMA und enthält weitere Vorschläge u.a. in Bezug auf

  •  EU-Aufsicht über wichtige CCPs und Handelsplätze sowie die Einführung von „Pan-European Market Operator“ (PEMO);
  • Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regeln für Handelsplätze;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über wichtige Zentralverwahrer;
  • Überarbeitung des DLT-Pilot-Regime;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über die Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen.

Die ÄnderungsVO sieht in Art. 6 auch wesentliche Anpassungen der EU-VO zum grenzüberschreitenden Vertrieb vor, die auf eine Harmonisierung der Marketing-Mitteilungen und weitere Verbesserung der Passregeln für OGAW und AIFs abzielen.

Weitere Erläuterungen zur EU-Initiative sind in den begleitenden Q&As sowie im Factsheet enthalten.

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27.11.2025

Entwaldungsverordnung soll verschoben und vereinfacht werden

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet.

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Das EU-Parlament will zusätzlich zu den Vereinfachungsvorschlägen der EU-Kommission das Inkrafttreten der Verordnung um ein weiteres Jahr verschieben, nämlich auf den 30. Dezember 2026. Für kleine und Kleinstunternehmen soll eine weitere Übergangsfrist von 6 Monaten bis 30. Juni 2027 gelten. Die EU-Kommission soll die EUDR bis 30. April 2026 prüfen und ggf. weitere Vereinfachungsvorschläge unterbreiten. Die EVP-Fraktion wurde in der Abstimmung erneut von den rechten Fraktionen unterstützt. Die Abstimmung fiel mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen recht deutlich aus.

Der Rat hat über sein Verhandlungsmandat zur EUDR bereits am 19. November 2025 abgestimmt . Dieses stimmt in allen wesentlichen Punkten mit der Position des EU-Parlaments überein. Die Einigung im Trilog sollte deshalb rasch möglich sein. 

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21.11.2025

BVI und chinesischer Fondsverband unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet.

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet (englische Pressemitteilung). Beide Verbände vereinbarten, einen hochrangigen Austausch zu etablieren, beispielsweise mit regelmäßigen gegen-seitigen Besuchen und Branchenkonferenzen. Darüber hinaus werden der BVI und die AMAC den Austausch zwischen Marktteilnehmern fördern und gemeinsame Veranstaltungen ausrichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Informationsaustausch zu Themen wie der Regulierung.

Das MoU wurde von Thomas Richter und Bu Min, stellvertretende Generalsekretärin der AMAC, am Rande des Sino-European Finance Summit in Frankfurt unterzeichnet. Der BVI organisierte den Summit in Kooperation mit der Bank of China. Rund 200 Gäste – darunter europäische und chinesische Assetmanager, Banken, Börsen und Behörden – nahmen teil. Die Initiative für die Veranstaltung ging vom BVI aus. Deutschland ist mit einem verwalteten Vermögen von über 4,7 Billionen Euro der größte und zugleich hochentwickelte Fondsmarkt Europas und Heimat von über 600 Assetmanagern aus 40 Ländern. Der chinesische Fondsmarkt wächst rasant und hat inzwischen ein Volumen von rund 9 Billionen Euro erreicht. Das Interesse am gegenseitigen Marktzugang nimmt stetig zu. Ziel des Summit ist es, eine Plattform zu schaffen, um künftige Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen zu erleichtern.

Zusätzlich veröffentlichte der BVI in Kooperation mit der Bank of China den Leitfaden „Investment in China“, um grenzüberschreitende Investitionen und den Fondsvertrieb sowie die Gründung von Fondsgesellschaften in China zu fördern.

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