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30.6.2026

Ombudsstelle für Investmentfonds: Wolfgang Scheibel ist neuer Schlichter

Der BVI hat zum 1. Juli 2026 Wolfgang Scheibel, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig a. D., als weiteren Schlichter der Ombudsstelle für Investmentfond…

Der BVI hat zum 1. Juli 2026 Wolfgang Scheibel, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig a. D., als weiteren Schlichter der Ombudsstelle für Investmentfonds verpflichtet. Scheibel war 37 Jahre lang Richter, leitete fünf Jahre das Landgericht Braunschweig als Präsident und stand anschließend elf Jahre an der Spitze des OLG Braunschweig. 

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Er ist ein Experte der alternativen Streitbeilegung. Ein Schwerpunkt seiner richterlichen Arbeit lag in der gerichtsnahen Mediation. In rund 1.500 Gerichtsverfahren war er als richterlicher Mediator tätig und hat rund 600 Richter zu Gerichtsmediatoren ausgebildet. Die anderen Ombudsmänner der Verbraucherschlichtungsstelle des BVI sind Wolfgang Arenhövel und Antonius Fahnemann.

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29.6.2026

Das neue Jahrbuch „BVI 2026. Daten. Fakten. Perspektiven.“ ist da

Auf über 100 Seiten finden Sie Zahlen und Grafiken zum Fondsmarkt sowie ausgewählte Regulierungsthemen aus Berlin und Brüssel.

Auf über 100 Seiten finden Sie Zahlen und Grafiken zum Fondsmarkt sowie ausgewählte Regulierungsthemen aus Berlin und Brüssel:

  • Altersvorsorgereform: Durchbruch für die Fondswirtschaft
  • Steuerbremse endlich gelöst: Das Standortfördergesetz ist da
  • Die EU-Kapitalmarktunion – nur mit zentraler Aufsicht?
  • FiDA: Bärendienst für die Finanzindustrie in Europa
  • Marktinfrastruktur im Umbruch: Echtzeit-Ticker und T+1 nehmen Fahrt auf
  • Nachhaltigkeit: frischer Wind aus Brüssel

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Neugierig? Dann laden Sie unser Jahrbuch hier herunter oder bestellen Sie es kostenlos per Mail (bestellcenter@bvi.de) oder im Internet.

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25.6.2026

Rat stimmt seine Verhandlungsposition zur SFDR 2 ab

Der Rat hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter die allgemeine Ausrichtung zur neuen Offenlegungsverordnung (SFDR 2) angenommen.

Der Rat hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter die allgemeine Ausrichtung zur neuen Offenlegungsverordnung (SFDR 2) angenommen. Die abgestimmte Textfassung wird die Verhandlungsposition des Rats in den Trilogverhandlungen zur SFDR 2 bestimmen, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte unter der irischen Ratspräsidentschaft stattfinden werden.

Der Ratstext enthält aus unserer Sicht folgende wichtige Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag, für die wir uns im Verfahren eingesetzt haben:

  • Eine Opt-Out-Möglichkeit aus dem System der Produktkategorien für AIFs, wenn diese ausschließlich für „geborene“ professionelle Anleger angeboten werden;
  • Anpassung der Ausschlüsse für fossile Energien für die Produktkategorie „Transition“: Die Ausschlüsse stellen jetzt auf Umsätze aus Gewinnung/Produktion von Kohle, Öl oder Gas ab und erfassen nicht den Vertrieb bzw. die Nutzung für Zwecke der Energieversorgung. Zudem wird eine Befreiung vom Ausschluss für Unternehmen gestattet, die mindestens 20 Prozent ihrer Investitionen in taxonomiekonforme Aktivitäten allokieren und eine Strategie zur Reduktion ihrer Scope-1 und Scope-2-Emissionen haben;
  • Öffnung der Produktkategorie „Transition“ für Investitionen in klassische Staatsanleihen bis zu 15 Prozent des Portfolios; allerdings soll die Öffnung nur für EU-Staatsanleihen gelten.

Der Rat verlangt zudem, dass Produkte nach Art. 7 und Art. 9 der SFDR 2 mindestens drei PAI-Indikatoren aus der standardisierten Liste auf Level 2 auswählen, um über ihre nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit zu berichten. Produkte nach Art. 7, die von der Befreiung von fossilen Ausschlusskriterien Gebrauch machen, sollen zusätzlich den Anteil der Investitionen in den fossilen Energiesektor offenlegen. Sofern keines der standardisierten Indikatoren für die Nachhaltigkeits- bzw. Übergangsziele des Finanzprodukts relevant ist, soll die Nutzung alternativer Indikatoren erlaubt sein.

Im EU-Parlament finden derzeit Gespräche unter den Berichterstattern statt. Die Abstimmung im ECON ist für den 15. Juli 2026 geplant; die Bestätigung im Plenum könnte dann im September folgen. 

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