Deutscher Fondsverband

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Meldewesen

17.8.2026

Bafin: Erweiterung der KVG-Erlaubnis für neue Anlagemöglichkeiten nach StoFöG erforderlich

Das Standortfördergesetz (StoFöG) erweitert für bestimmte Fonds die Anlagemöglichkeiten.

Das Standortfördergesetz (StoFöG) erweitert für bestimmte Fonds die Anlagemöglichkeiten. Die Bafin hat nun über ihre Verwaltungspraxis zur etwaigen Erweiterung einer KVG-Erlaubnis informiert.

Durch das Gesetz wurde der Kreis der erwerbbaren Vermögensgegenstände für folgende Fonds erweitert:

  • Geschlossene Publikums-AIF können nun auch Anteile an offenen Publikums- und Spezial-AIF erwerben.
  • Offenen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen steht der Erwerb von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen offen. Darüber hinaus dürfen sie nun auch Beteiligungen an Öffentlich-Private-Partnerschafts-(ÖPP)-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften erwerben.

Wichtig ist: Möchte eine KVG diese neuen Anlagemöglichkeiten für ihre Fonds nutzen, benötigt sie eine Erweiterung ihrer Bafin-Erlaubnis. Dies gilt auch, sofern in den bisherigen Erlaubnisbescheiden auf in gesetzlichen Vorschriften enthaltene Kataloge von Vermögensgegenständen verwiesen wird. Die neuen Vermögensgegenstände sind daher nicht automatisch von bestehenden Erlaubnissen erfasst.

Betroffene KVGs sollten daher prüfen, ob sie eine Erweiterung ihrer Erlaubnis beantragen müssen.

 

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peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257

13.8.2026

BVI unterstützt Vereinfachungen der Taxonomieberichte

Der BVI begrüßt die Vorschläge der ESMA, um die Taxonomieberichte auf Unternehmensebene zu vereinfachen.

Der BVI begrüßt die Vorschläge der ESMA, um die Taxonomieberichte auf Unternehmensebene zu vereinfachen. In unserer Eingabe unterstützen wir insbesondere die Vorschläge die Berichterstattung über taxonomiekonforme Ausgaben (OpEx) einzuschränken und den separaten Ausweis von Übergangs- und ermöglichenden Tätigkeiten nach EU-Taxonomie einzustellen. Wir sprechen uns zudem dafür aus, die konsolidierte Berichterstattung auf Gruppenebene nach dem Regime der Muttergesellschaft auszurichten. Zudem weisen wir darauf hin, dass in der Berichterstattung durch Assetmanager die Bewertungsgrundlagen zwischen den neuen ESRS- und Taxonomieberichten auseinanderfallen, was für den Nutzer der Daten weitere Erläuterungen erfordert.

Unsere Stellungnahme erfolgte vor dem Hintergrund einer aktuellen Konsultation der ESMA zur Überprüfung der Delegierten Verordnung über Offenlegungspflichten nach EU-Taxonomie. Alle drei EU-Behörden ESMA, EBA und EIOPA sind aufgefordert, Vereinfachungsvorschläge für die Berichte der jeweils beaufsichtigten Unternehmen bis Ende Oktober 2026 an die EU-Kommission zu übermitteln.

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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