Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
14.10.2025

T+1: ESMA legt Abschlussbericht zur Verbesserung der Abwicklungsprozesse vor

14.10.2025 Rubrik:
Marktinfrastruktur, Manager und Verwahrstellen
Erstellt von felix.ertl@bvi.de

Die ESMA schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Einführung von T+1, der verkürzten Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften, vorzubereiten. Ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Settlementdisziplin hat sie der EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt.

Für die Buy-Side sind folgende Aspekte relevant:

  • Fristgerechte Verarbeitung am Handelstag: Künftig müssen Tradealloaktion/Confirmation am Handelstag bis spätestens 23:00 Uhr erfolgen. Settlementinstruktionen sind am Handelstag bis spätestens 23:59 Uhr an den Zentralverwahrer zu senden.
  • Automatisierte Kommunikation: Allokation/Confirmations müssen künftig in automatisierter bzw. maschinenlesbarer Form erfolgen. Eine manuelle Kommunikation ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich (z.B. bei IT-Serviceausfällen).
  • Elektronische Referenzdaten: SSIs und andere Referenzdaten sind elektronisch an Broker und Händler zu übermitteln – auch bei neuen Mandaten.  
  • Abgleich der „Matchingfelder“: Die „Matchingfelder“ der Settlementinstruktionen werden an die Allokationsdaten angepasst. Dies umfasst u.a. auch das PSET-Feld (Place of settlement).
  • Teilabwicklung möglich: Zentralverwahrer können künftig auch Partial Settlements anbieten.
  • Keine UTI-Pflicht: Die Nutzung des UTIs (Unique Transaction Identifier) in SWIFT-Nachrichten bleibt freiwillig.

Die angepassten Regeln für den Allocation/Confirmation-Prozess sollen Ende 2026 in Kraft treten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Seminar „T+1 in der EU – Umsetzung in der Praxis“ am 6. November 2025.

felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262


Rubrik:
Marktinfrastruktur, Manager und Verwahrstellen
Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.