T+1: ESMA legt Abschlussbericht zur Verbesserung der Abwicklungsprozesse vor
14.10.2025
Rubrik:
Marktinfrastruktur,
Manager und Verwahrstellen
Die ESMA schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Einführung von T+1, der verkürzten Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften, vorzubereiten. Ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Settlementdisziplin hat sie der EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt.
Für die Buy-Side sind folgende Aspekte relevant:
- Fristgerechte Verarbeitung am Handelstag: Künftig müssen Tradealloaktion/Confirmation am Handelstag bis spätestens 23:00 Uhr erfolgen. Settlementinstruktionen sind am Handelstag bis spätestens 23:59 Uhr an den Zentralverwahrer zu senden.
- Automatisierte Kommunikation: Allokation/Confirmations müssen künftig in automatisierter bzw. maschinenlesbarer Form erfolgen. Eine manuelle Kommunikation ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich (z.B. bei IT-Serviceausfällen).
- Elektronische Referenzdaten: SSIs und andere Referenzdaten sind elektronisch an Broker und Händler zu übermitteln – auch bei neuen Mandaten.
- Abgleich der „Matchingfelder“: Die „Matchingfelder“ der Settlementinstruktionen werden an die Allokationsdaten angepasst. Dies umfasst u.a. auch das PSET-Feld (Place of settlement).
- Teilabwicklung möglich: Zentralverwahrer können künftig auch Partial Settlements anbieten.
- Keine UTI-Pflicht: Die Nutzung des UTIs (Unique Transaction Identifier) in SWIFT-Nachrichten bleibt freiwillig.
Die angepassten Regeln für den Allocation/Confirmation-Prozess sollen Ende 2026 in Kraft treten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Seminar „T+1 in der EU – Umsetzung in der Praxis“ am 6. November 2025.
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