Steueroasen-Abwehrgesetz: BMF präzisiert Anwendung
28.04.2026
Rubrik:
Steuern
Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) weiter konkretisiert und das BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 geändert.
Klargestellt wird insbesondere die Behandlung von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln sowie von Versicherungs und Rückversicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Abzugsverbot (§ 8 StAbwG) und dem Quellensteuerabzug (§ 10 StAbwG).
Darüber hinaus stellt das BMF klar, dass die gesteigerten Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG nur für solche Geschäftsvorfälle gelten, für die die §§ 8 bis 11 StAbwG greifen.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
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Steuern
