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28.4.2026

Steueroasen-Abwehrgesetz: BMF präzisiert Anwendung

28.04.2026 Rubrik:
Steuern
Erstellt von bastian.hammer@bvi.de

Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) weiter konkretisiert und das BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 geändert.

Klargestellt wird insbesondere die Behandlung von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln sowie von Versicherungs  und Rückversicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Abzugsverbot (§ 8 StAbwG) und dem Quellensteuerabzug (§ 10 StAbwG).

Darüber hinaus stellt das BMF klar, dass die gesteigerten Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG nur für solche Geschäftsvorfälle gelten, für die die §§ 8 bis 11 StAbwG greifen.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
 

bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229


Rubrik:
Steuern
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