Standortfördergesetz tritt in Kraft
10.02.2026
Rubrik:
Produkte,
Manager und Verwahrstellen,
Standortpolitik,
Vertrieb,
Steuern
Mit dem am 4. Februar 2026 verkündeten Standortfördergesetz wurden zentrale steuer- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur und Start-ups verabschiedet. Diese Regelungen waren ursprünglich im Zukunftsfinanzierungsgesetz II vorgesehenen, konnten aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
Diese Änderungen sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und sind somit ab dem 10. Februar 2026 anzuwenden.
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Produkte, Manager und Verwahrstellen, Standortpolitik, Vertrieb, Steuern
