Deutscher Fondsverband

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22.7.2026

Referentenentwurf für die Frühstartrente veröffentlicht

22.07.2026 Rubrik:
Produkte, Vertrieb, Altersvorsorge
Erstellt von cvetelina.todorova@bvi.de

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen an den bereits veröffentlichten Eckpunkten.

Das sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Eltern können für ihr Kind ein entsprechendes Depot bei einem Anbieter eröffnen.
  • Die Regelung gilt erstmals für Kinder, die im Jahr 2026 oder am 31. Dezember 2025 das 6. Lebensjahr vollenden. Für ältere Kinder ist die Eröffnung eines Selbstzahlerdepots möglich.
  • Zusätzlich zu den staatlichen Einzahlungen können private Beiträge von bis zu 6.840 Euro pro Jahr geleistet werden.
  • Die Frühstartrente ist auf sogenannte Standardprodukte beschränkt, die alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge anbieten müssen. Für diese gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent.
  • Nach Erreichen der Volljährigkeit sollen die Verträge nahtlosen in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.
  • Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Auszahlungen werden voll besteuert.
  • Für Kinder, deren Eltern kein individuelles Depot abschließen, werden die Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Die Verwaltung soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen. Die kollektive Anlage erfolgt weltweit diversifiziert und ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds.
  • Das angesparte Kapital aus der kollektiven Anlage kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Nicht abgerufene Gelder sollen an den Staatshaushalt zurückfallen.
  • Zur Förderung der finanziellen Bildung sollen die Anbieter altersgerechte Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten bereitstellen. Für die kollektive Anlage ist ebenfalls eine öffentliche Berichterstattung vorgesehen. Sie soll voraussichtlich über eine Website erfolgen.
  • Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen am Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Unter anderem soll für Standarddepot-Verträge keine Beratungspflicht bestehen. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen nicht erhoben werden.


Dazu sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter:

„Die Frühstart-Rente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der nahtlose Übergang in das Altersvorsorgedepot sorgt dafür, dass die nächste Generation flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen wird. Die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen, widerspricht jedoch dem Ziel der Finanzbildung. Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.”


Rubrik:
Produkte, Vertrieb, Altersvorsorge
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