Deutscher Fondsverband

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29.4.2025

Omnibus I und Überarbeitung der ESRS: aktueller Stand

29.04.2025 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Im Zusammenhang mit der Omnibus-I-Initiative gibt es neue Entwicklungen:

Level 1: 

  • Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur Verschiebung der Erstberichterstattung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsch/englisch). Sie verschiebt u.a. die Erstanwendung der Berichtspflichten für bisher nach CSRD nicht berichtspflichtige Unternehmen.) Die Mitgliedsstaaten sollen die Änderungsrichtlinie bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland ist dies zunächst nicht relevant, da die CSRD nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Unklar ist noch, wie schnell diese Umsetzung unter der neuen Bundesregierung vorangetrieben werden wird.
  • Die polnische Ratspräsidentschaft treibt zu den materiellen Vorschlägen nach Omnibus I eine Einigung im Rat voran. Der erste Kompromissvorschlag vom 16. April 2025 schlägt u.a. einen Erwägungsgrund zur Klarstellung vor, dass die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mindestens die Informationen enthalten sollen, die nach SFDR vom Finanzmarkt benötigt werden.  Die Polen streben eine Abstimmung im Rat unter ihrer Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 an.
  • Im EU-Parlament ist das Verfahren deutlich langwieriger. Die Federführung liegt beim Rechtsausschuss JURI. Der Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP, Schweden) möchte seinen Berichtsentwurf bis 4. Juni 2025 vorlegen. In der ersten Aussprache im JURI hat er angekündigt, den Anwendungsbereich der CSRD durch die Angleichung an CSDDD weiter beschneiden zu wollen. Zu diesem und weiteren Punkten ist im EU-Parlament im Juni/Juli mit hitzigen Debatten zu rechnen. Die Abstimmung im JURI ist aktuell für den 13. Oktober 2025 geplant.

Level 2: 

  • Die EFRAG führt bis 6. Mai 2025 eine öffentliche Sondierung zur Überarbeitung der ESRS durch. Daneben wurden für ausgewählte Interessengruppen gezielte Befragungen vorbereitet. Die EFAMA hat einen Fragebogen erhalten, der sich an Investoren und Ratingagenturen richtet und aus dieser Perspektive die Nutzbarkeit bestimmter Elemente bzw. Datenpunkte der ESRS bewerten soll. Laut Arbeitsplan für die Überarbeitung der ESRS wird die EFRAG bis Mitte Mai Informationen aus dem Markt sammeln und dann mit der Entwurfsarbeit beginnen. Der Zeitplan für die Arbeiten der EFRAG sieht danach wie folgt aus:
  • Der BVI wird im Expertenkreis „ESG-Berichtsstandards“ zu den wichtigsten Aspekten der öffentlichen Sondierung eine Eingabe erarbeiten und an die EFAMA Feedback zu dem Fragebogen für Investoren einliefern. Zudem begleiten wir im Expertenkreis die Diskussionen innerhalb der EFAMA um einen ESG-Datenkatalog. Die abgestimmte Liste an benötigten ESG-Daten soll die Perspektive der Datennutzer bei der Überarbeitung der ESRS stärken und die Stellungnahmen der Fondsbranche ergänzen. 
magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Nachhaltigkeit
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