Omnibus I und Entwaldungsverordnung – Anwendung auf Werbeunterlagen und Verkaufsprospekte entfällt
15.12.2025
Rubrik:
Corporate Governance,
Digitalisierung und Daten,
Nachhaltigkeit
Der Europäische Rat hat die Texte der politischen Einigung zu den folgenden EU-Vorhaben veröffentlicht:
- Omnibus-I-Initiative mit Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (CSDDD):
- Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung (sog. EUDR-Quick-Fix) als Ergebnis der Trilogeinigung vom 4. Dezember 2025. Die Anwendung der EUDR wird erwartungsgemäß um ein weiteres Jahr bis 30. Dezember 2026 verschoben. Die EU-Kommission soll bis 30. April 2026 weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung prüfen und ggf. entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Die EU-Institutionen haben zusätzlich über ihre Verhandlungsmandate hinaus beschlossen, dass die EUDR nicht auf Printerzeugnisse anzuwenden ist. Die Produktkategorie „ex 49“, die bisher auch eine Anwendung der EUDR etwa auf Werbeunterlagen und Verkaufsprospekte für Fonds vorsah, wird im Anhang I gestrichen. Damit sollte der wesentliche Anwendungsfall der EUDR für die Finanzbranche entfallen.
Rubrik:
Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Nachhaltigkeit
