Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
15.12.2025

Omnibus I und Entwaldungsverordnung – Anwendung auf Werbeunterlagen und Verkaufsprospekte entfällt

15.12.2025 Rubrik:
Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Der Europäische Rat hat die Texte der politischen Einigung zu den folgenden EU-Vorhaben veröffentlicht:

  • Omnibus-I-Initiative mit Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (CSDDD):
  • Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung (sog. EUDR-Quick-Fix) als Ergebnis der Trilogeinigung vom 4. Dezember 2025. Die Anwendung der EUDR wird erwartungsgemäß um ein weiteres Jahr bis 30. Dezember 2026 verschoben. Die EU-Kommission soll bis 30. April 2026 weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung prüfen und ggf. entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Die EU-Institutionen haben zusätzlich über ihre Verhandlungsmandate hinaus beschlossen, dass die EUDR nicht auf Printerzeugnisse anzuwenden ist. Die Produktkategorie „ex 49“, die bisher auch eine Anwendung der EUDR etwa auf Werbeunterlagen und Verkaufsprospekte für Fonds vorsah, wird im Anhang I gestrichen. Damit sollte der wesentliche Anwendungsfall der EUDR für die Finanzbranche entfallen.

magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


Rubrik:
Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Nachhaltigkeit
Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.