Omnibus I: EU-Ministerrat will Nachhaltigkeitspflichten weiter einschränken
24.06.2025
Rubrik:
Digitalisierung und Daten,
Produkte,
Nachhaltigkeit
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Gremium des Rates der Europäischen Union, hat am Abend des 23. Juni 2024 seine Verhandlungsposition zum Omnibus-I-Paket beschlossen. Diese enthält weitere wesentliche Einschränkungen des Anwendungsbereichs und der Nachhaltigkeitsvorgaben. Der finale Text liegt noch nicht vor, dürfte aber sehr nah am 6. Kompromissvorschlag der polnischen Präsidentschaft liegen. Die Pressemitteilung des Rats bestätigt folgende Eckpunkte der Kompromissposition:
- Die Umsatzschwelle für die Anwendung der CSRD soll auf 450 Millionen Euro angehoben werden (bisher 50 Millionen Euro).
- Die Anwendung der CSDDD soll erheblich eingeschränkt werden und nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz betreffen.
- Die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten sollen grundsätzlich nur für direkte Zulieferer nach einem risikobasierten Ansatz gelten.
- Die Pflicht zur Annahme von Übergangsplänen wird inhaltlich abgeschwächt und soll für zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der CSDDD optional sein; das Inkrafttreten der CSDDD wiederum soll um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden.
Im EU-Parlament stellt der Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), MdEP Jörgen Warborn, am 24. Juni 2025 seinen Berichtsentwurf vor. Andere JURI-Mitglieder haben bis 27. Juni 2025 die Möglichkeit, dazu Änderungsanträge einzureichen.
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