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12.9.2025

Nachhaltigkeit: EuGH-Urteil zur EU-Taxonomie und weitere Neuigkeiten

12.09.2025 Rubrik:
Produkte, Nachhaltigkeit, Vertrieb
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Über folgende neue Entwicklungen rund um das Thema nachhaltiges Investieren möchten wir Sie informieren:

  • EuGH-Urteil zur Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die EU-Kommission: Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. September 2025 die Nichtigkeitsklage Österreichs abgewiesen, die sich gegen die Einstufung von wirtschaftlichen Aktivitäten aus den Bereichen Atomenergie und Erdgas als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie richtete. Die EU-Kommission ist nach der Urteilsbegründung zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten in diesen Bereichen unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können.

    Insbesondere war die Kommission zu der Annahme berechtigt, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und dass derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen wie erneuerbare Energiequellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken. Auch hat sie nach Ansicht des EuGH den Risiken der Kernkraftnutzung beim normalen Betrieb von Kernkraftwerken, den Risiken schwerer Reaktorunfälle und im Zusammenhang mit hochradioaktiven Abfällen ausreichend Rechnung getragen.

    Gegen die Entscheidung des EuGH kann Revision eingelegt werden.
  • PAI-Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden für 2025: Die drei europäischen Behörden ESMA, EIOPA und EBA haben ihren jährlichen Bericht über die Auswertung der PAI-Erklärungen (PAI gleich 'Principal Adverse Impacts‘, im Deutschen "wesentliche nachteilige Auswirkungen"), die von Finanzmarktteilnehmern nach EU-Offenlegungsverordnung einmal im Jahr abzugeben sind, veröffentlicht. Der Bericht stellt insgesamt eine Verbesserung der Reporting-Qualität fest, die sich insbesondere bei Finanzmarktteilnehmern bemerkbar macht, die großen international agierenden Finanzgruppen angehören. Interessant sind die Beispiele guter und schlechter Marktpraktiken, die bei der Berichterstattung zu PAIs von den nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) beobachtet werden.

    Die ESAs empfehlen der EU-Kommission, die PAI-Berichte in verkürzter Form und mit weniger Indikatoren in der SFDR beizubehalten und sie in maschinenlesbarer Form über den zentralen Zugangspunkt für Unternehmensinformationen (European Single Access Point oder kurz ESAP) verfügbar zu machen. Um dem Prinzip der Proportionalität besser Rechnung zu tragen, könnte aus Sicht der ESAs die aktuelle Regelung, wonach die Berichterstattung in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl verpflichtend ist, durch einen Schwellenwert bezogen auf den Gesamtwert der Investitionen ersetzt werden. Die ESAs positionieren sich damit gegen die Mehrheitsmeinung im Markt, die in der Beibehaltung der PAI-Berichte auf Gesellschaftsebene keinen erkennbaren Mehrwert sieht.
  • Banken-Umfrage zeigt großes Potenzial für nachhaltige Geldanlagen: Nach einer aktuellen Marktumfrage im Auftrag des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist die Bekanntheit von nachhaltigen Geldanlagen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 55 Prozent der Befragten geben an, von nachhaltigen Geldanlagen bereits gehört oder gelesen zu haben. Der Anteil der Befragten, die aktuell nachhaltig investiert sind, bleibt mit 14 Prozent überschaubar. Gleichwohl zeigt die Umfrage Potenzial für die Zukunft, denn sechs von zehn derjenigen, die nachhaltige Geldanlagen kennen, aber bisher nicht nutzen, können sich gut vorstellen, künftig nachhaltig zu investieren.
magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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