Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
26.2.2025

Kryptowerte-Investments: BaFin-Rundschreiben zu Pflichten von Verwahrstelle und KVG

26.02.2025 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Produkte, Manager und Verwahrstellen
Erstellt von tim.kreutzmann@bvi.de

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und KVG bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation gestellt.

Mit dem Rundschreiben konkretisiert sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an KVG und Verwahrstellen bei einer Direktanlage in Kryptowerte. 

Neben Spezial-AlF ohne feste Anlagebedingungen und Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen können seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes auch Sonstige inländische Publikums-AIF (§ 221 KAGB) sowie geschlossene Publikums-AIF (§ 261 KAGB) direkt in Kryptowerte investieren.

tim.kreutzmann@bvi.de

+49 69 15 40 90 244


Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Produkte, Manager und Verwahrstellen
Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.