Kryptowerte-Investments: BaFin-Rundschreiben zu Pflichten von Verwahrstelle und KVG
26.02.2025
Rubrik:
Digitalisierung und Daten,
Produkte,
Manager und Verwahrstellen
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und KVG bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation gestellt.
Mit dem Rundschreiben konkretisiert sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an KVG und Verwahrstellen bei einer Direktanlage in Kryptowerte.
Neben Spezial-AlF ohne feste Anlagebedingungen und Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen können seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes auch Sonstige inländische Publikums-AIF (§ 221 KAGB) sowie geschlossene Publikums-AIF (§ 261 KAGB) direkt in Kryptowerte investieren.
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Digitalisierung und Daten, Produkte, Manager und Verwahrstellen