Industriearbeitsgruppe veröffentlicht Umsetzungsbericht zu T+1
01.07.2025
Rubrik:
Marktinfrastruktur,
Manager und Verwahrstellen
Die von der EU-Behörde ESMA eingesetzte Industriearbeitsgruppe für die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU hat ihre finalen Empfehlungen veröffentlicht. Die Umstellung auf T+1 ist für den 11. Oktober 2027 geplant.
Die Arbeitsgruppe für den Bereich Assetmanagement empfiehlt:
- Assetmanager sollten bestrebt sein, die Abwicklungszyklen für Fondsanteile auf T+2 zu verkürzen. Sie sollten weiterhin genügend Flexibilität erhalten. Außerdem sollten Fonds nicht benachteiligt werden, wenn für sie der Übergang zu T+2 operativ nicht machbar ist (z. B. aufgrund der Marktdynamik).
- Es sollte aufsichtsrechtlich klargestellt werden, dass durch unterschiedliche Settlementzyklen verursachte „Cash-Breaches“ (insbesondere bei ETFs) als passive Anlagegrenzverletzungen eingestuft werden und nicht an die Aufsicht zu melden sind.
Die Arbeitsgruppe fordert im Umsetzungsbericht darüber hinaus, dass die vom BVI geforderte Verkürzung der SEPA-Lastschrift weiter analysiert werden soll.
Der Bericht wird am 3. Juli 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Für diese Veranstaltung können Sie sich hier anmelden.
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