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27.2.2026

EU veröffentlicht Omnibus-I-Richtlinie im Amtsblatt

27.02.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Standortpolitik, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Die Omnibus-I-Richtlinie, die die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) ändert, wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsche und englische Fassung). Damit ist das Reformvorhaben ein Jahr nach seiner Initiierung auf Level 1 abgeschlossen. Die weiteren Umsetzungsschritte gestalten sich wie folgt:

  • Die Mitgliedsstaaten sollen die Vereinfachungen der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nach CSRD bis 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Sie sollen für Geschäftsjahre greifen, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei die Mitgliedsstaaten befugt sind, Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Nettoumsatz bereits vorher aus dem Anwendungsbereich der CSRD zu entlassen.
  • Zur Vervollständigung der CSRD-Reform fehlen noch die Vereinfachungen der Berichtsstandards ESRS in der delegierten Verordnung zur CSRD. Die EU-Kommission wird dazu auf Grundlage der EFRAG-Empfehlungen vom Dezember 2025 im April 2026 noch einmal im Markt konsultieren. Die Änderungen der DelVO sollen dann im Juni 2026 verabschiedet werden und voraussichtlich ebenfalls für die in 2027 beginnenden Geschäftsjahre greifen.
  • Die CSDDD mit den angepassten Vorgaben für die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten soll bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden und ein Jahr später zur Anwendung kommen. Betroffen sind nur große Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz.
magdalena.kuper@bvi.de

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Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Standortpolitik, Nachhaltigkeit
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