Deutscher Fondsverband

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4.12.2025

EU plant tiefgreifende Reformen für Fonds und Kapitalmärkte

04.12.2025 Rubrik:
Marktinfrastruktur, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Standortpolitik, Vertrieb
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht:

- Die Mitteilung zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration der Aufsicht innerhalb der EU“ erläutert die Hintergründe und politische Ziele der Initiative.

- Die „Master“-Änderungsrichtlinie sieht umfangreiche Anpassungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien sowie der MiFID in folgenden Bereichen vor:

  • Einführung des Konzepts von „EU-Gruppen“ für OGAW- und AIF-Verwalter verbunden mit der Möglichkeit, Funktionen innerhalb der Gruppe auf andere Gesellschaften zu übertragen, ohne den Auslagerungsregeln zu unterliegen;
  • Identifizierung von großen EU-Gruppen der OGAW- und AIF-Verwalter sowie Beauftragung der ESMA mit mindestens jährlicher Prüfung der Aufsichtsansätze für jede große EU-Gruppe, für die zusätzliche Gebühren anfallen sollen;
  • Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Fonds und deren Verwalter;
  • Einführung von „automatischen“ Produktpässen in Kombination mit einer EU-weiten Datenplattform bei der ESMA;
  • Zulassung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Verwahrstellen (EU-Pass);
  • Vereinheitlichung und teilweise Anpassung der Anlagegrenzen für OGAW;
  • Endgültige Abschaffung der wesentlichen Anlegerinformationen für OGAW;
  • Neufassung des Anhang II zur OGAW-RL mit der Auflistung der OGAW-Verwaltungsfunktionen.

- Die „Master“-Änderungsverordnung ändert den Rechtsrahmen für die Funktionsweise und die Befugnisse der ESMA und enthält weitere Vorschläge u.a. in Bezug auf

  •  EU-Aufsicht über wichtige CCPs und Handelsplätze sowie die Einführung von „Pan-European Market Operator“ (PEMO);
  • Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regeln für Handelsplätze;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über wichtige Zentralverwahrer;
  • Überarbeitung des DLT-Pilot-Regime;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über die Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen.

Die ÄnderungsVO sieht in Art. 6 auch wesentliche Anpassungen der EU-VO zum grenzüberschreitenden Vertrieb vor, die auf eine Harmonisierung der Marketing-Mitteilungen und weitere Verbesserung der Passregeln für OGAW und AIFs abzielen.

Weitere Erläuterungen zur EU-Initiative sind in den begleitenden Q&As sowie im Factsheet enthalten.

magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


Rubrik:
Marktinfrastruktur, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Standortpolitik, Vertrieb
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