EU plant tiefgreifende Reformen für Fonds und Kapitalmärkte
04.12.2025
Rubrik:
Marktinfrastruktur,
Produkte,
Manager und Verwahrstellen,
Standortpolitik,
Vertrieb
Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht:
- Die Mitteilung zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration der Aufsicht innerhalb der EU“ erläutert die Hintergründe und politische Ziele der Initiative.
- Die „Master“-Änderungsrichtlinie sieht umfangreiche Anpassungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien sowie der MiFID in folgenden Bereichen vor:
- Einführung des Konzepts von „EU-Gruppen“ für OGAW- und AIF-Verwalter verbunden mit der Möglichkeit, Funktionen innerhalb der Gruppe auf andere Gesellschaften zu übertragen, ohne den Auslagerungsregeln zu unterliegen;
- Identifizierung von großen EU-Gruppen der OGAW- und AIF-Verwalter sowie Beauftragung der ESMA mit mindestens jährlicher Prüfung der Aufsichtsansätze für jede große EU-Gruppe, für die zusätzliche Gebühren anfallen sollen;
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Fonds und deren Verwalter;
- Einführung von „automatischen“ Produktpässen in Kombination mit einer EU-weiten Datenplattform bei der ESMA;
- Zulassung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Verwahrstellen (EU-Pass);
- Vereinheitlichung und teilweise Anpassung der Anlagegrenzen für OGAW;
- Endgültige Abschaffung der wesentlichen Anlegerinformationen für OGAW;
- Neufassung des Anhang II zur OGAW-RL mit der Auflistung der OGAW-Verwaltungsfunktionen.
- Die „Master“-Änderungsverordnung ändert den Rechtsrahmen für die Funktionsweise und die Befugnisse der ESMA und enthält weitere Vorschläge u.a. in Bezug auf
- EU-Aufsicht über wichtige CCPs und Handelsplätze sowie die Einführung von „Pan-European Market Operator“ (PEMO);
- Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regeln für Handelsplätze;
- EU-Zentralisierung der Aufsicht über wichtige Zentralverwahrer;
- Überarbeitung des DLT-Pilot-Regime;
- EU-Zentralisierung der Aufsicht über die Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen.
Die ÄnderungsVO sieht in Art. 6 auch wesentliche Anpassungen der EU-VO zum grenzüberschreitenden Vertrieb vor, die auf eine Harmonisierung der Marketing-Mitteilungen und weitere Verbesserung der Passregeln für OGAW und AIFs abzielen.
Weitere Erläuterungen zur EU-Initiative sind in den begleitenden Q&As sowie im Factsheet enthalten.
Rubrik:
Marktinfrastruktur, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Standortpolitik, Vertrieb
