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24.7.2026

EU-Marktintegrationspaket: Wo stehen die Verhandlungen zu Handel und Marktinfrastruktur?

24.07.2026 Rubrik:
Marktinfrastruktur
Erstellt von felix.ertl@bvi.de

  
Die Details zu den Beratungen im EU-Rat und im Parlament sowie unsere Position haben wir hier zusammengestellt.

Im EU-Rat haben die sechs führenden Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien und Polen) auf Initiative der Börsen in der EU eine Diskussion angestoßen, wonach angeblich immer mehr Aktiengeschäfte außerhalb regulierter und transparenter Handelsplätze über sogenannte Systematische Internalisierer (SIs) abgewickelt werden. Die Arbeitshypothese lautet: Der Anteil des Handels an Börsen ist von 2022 bis 2025 von 35 auf 27 Prozent gesunken und der Anteil des außerbörslichen Handels von 5 auf 10 Prozent gestiegen. Die sechs Länder fordern daher strengere Transparenz- und Offenlegungspflichten für SIs und wollen mehr Handel und Liquidität zurück auf öffentliche Handelsplätze verlagern. 

Derzeit werden im EU-Rat folgende Überlegungen erörtert: 

•    SIs sollen bei der Ausführung von „SI-Retail-Aufträgen“ in Aktien, die der Aktienhandelspflicht unterliegen, eine spürbare Preisverbesserung gewähren. Die angemessene Mindesthöhe dieser Preisverbesserung sollte auf Grundlage einer Folgenabschätzung der EU-Kommission festgelegt werden.
•    Die Nachhandelstransparenz von Aktiengeschäften, die von SIs bis zu einer bestimmten Größenordnung ausgeführt werden, sollte verbessert werden. 
•    Verbesserte Preisbildungsmechanismen sollen von einer höheren Transparenz des Handels an den Börsen profitieren. Daher könne eine Vereinfachung des Waiver-Regimes unnötige Komplexität reduzieren und eine einheitlichere regulatorische Anwendung in den verschiedenen Rechtsordnungen fördern. 

Der BVI lehnt Eingriffe in die Marktstruktur ab. Statt Handelsmodelle wie SIs stärker zu regulieren, sollte die Politik den Fokus auf mehr Markttransparenz und eine Verbesserung des Datenzugangs – insbesondere durch ein hochwertiges Consolidated Tape – legen. Darüber hinaus lehnen wir ab, „SI-Retail-Aufträge“ anhand einer bestimmten Handelsgröße zu definieren. Wenn politisch eine Verlagerung von Kleinanlegeraufträgen unvermeidbar wird, sollte dies nur für klar definierte und gekennzeichnete Kleinanlegerorders geben. Kleine SI-Trades sind häufig keine Retail-Geschäfte, sondern aufgesplittete institutionelle Aufträge, die marktschonend im SI abgewickelt werden. Auch lehnen wir eine SI-Kennzeichnungspflicht mit Hilfe des individuellen MIC-Codes ab.  

Im EU-Parlament unterstützt der Berichterstatter Markus Ferber weitestgehend die Vorschläge der sechs Länder für die Handelsthemen. Er hat daher entsprechende Änderungsvorschläge vorgelegt. 

Der BVI lehnt die Vorschläge des Berichterstatters ab und unterstützt in Absprache mit der EU-Kommission folgende Änderungen:

•    Die drei Anbieter der Consolidated Tapes (CTP) können ihren Kunden nicht das volle Nutzungsrecht an den CTP-Daten verschaffen. Soweit diese Rechte bei den Datenquellen, insbesondere den Börsen, verbleiben, müssten CTP-Nutzer Datennutzungsverträge direkt mit den Datenquellen abschließen. Das behindert allerdings den Erfolg der drei CTPs. Daher haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, wonach die Tickerdaten in sämtlichen nachgelagerten Anwendungen und „für alle Zwecke“ genutzt werden sollten. 
•    Der Ticker sollte das vollständige Orderbuch der „Central Limit Order Book Venues“ umfassen und nicht auf die Preisstufen eins bis fünf beschränkt sein. Ein CT mit begrenzter Markttiefe würde nur ein unvollständiges Bild der verfügbaren Marktliquidität vermitteln und könnte daher das Ziel, die Transparenz und Preisbildung auf den EU-Märkten zu verbessern, verfehlen.
•    Für den Derivateticker fordern wir auch die Abbildung der börslichen Derivate. 
•    Der Aktienticker soll auch eine EU-Indexfamilie anbieten. Das stärkt die Attraktivität der EU als Investitionsstandort, indem sie einen einheitlichen, transparenten und umfassenden Referenzindex für alle börsennotierten Unternehmen in der EU schafft.
 

felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262


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