EU-Kommission will das Taxonomie-Reporting vereinfachen
07.07.2025
Rubrik:
Digitalisierung und Daten,
Manager und Verwahrstellen,
Nachhaltigkeit
Die EU-Kommission hat Vorschläge für Änderungen der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt, die bürokratische Lasten abbauen sollen. Diese bestehen aus einer Änderungsverordnung zur Delegierten Verordnung zu den Offenlegungspflichten sowie den Anpassungen der Berichtsvorlagen in den Anhängen. Vor allem für die Berichterstattung zur EU-Taxonomie auf Unternehmensebene sind inhaltliche Erleichterungen vorgesehen. Für die Fondsbranche sind vorrangig folgende Punkte relevant:
- De-minimis-Regel: Berichtspflichtige Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen sollen generell auf die Prüfung der Taxonomiekriterien für finanziell unwesentliche wirtschaftliche Aktivitäten verzichten können. Das Fehlen finanzieller Wesentlichkeit wird angenommen, wenn der Gesamtwert der fraglichen Aktivitäten weniger als 10 Prozent des Nenners der Taxonomie-KPIs ausmacht (zum Beispiel bei einem Unternehmen der Realwirtschaft <10 Prozent des Umsatzes und der Investitionen). Unternehmen des Finanzsektors könnten so auf die Berichterstattung bestimmter KPIs insgesamt verzichten, wenn sie bezogen auf die Geschäftstätigkeiten der Gesamtgruppe weniger als 10 Prozent des Umsatzes ausmachen.
- Nenner der KPI-Berechnung für Finanzunternehmen: Folgende Positionen sollen in Zukunft aus dem Nenner der KPI-Berechnung für Finanzunternehmen ausgenommen werden:
- Investitionen in Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen (gilt nicht für Unternehmen, die freiwillig nach EU-Taxonomie berichten oder für Investitionen, die bestimmte Projekte finanzieren); dies entspricht unserer Forderung aus der vorangegangenen Konsultation.
- Derivate, Liquiditätspositionen und andere Assetklassen, die in der Delegierten Verordnung nicht explizit genannt sind.
- Optionale Aussetzung der Berichterstattung bis Ende 2027: Unternehmen des Finanzsektors sollen die Möglichkeit erhalten, bis Ende 2027 auf die Berichterstattung der Taxonomie-KPIs zu verzichten, wenn sie in ihren Geschäftsbericht eine standardisierte Erklärung dazu aufnehmen, dass sie keine ihrer Geschäftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie bewerben.
- Vereinfachung der Taxonomieberichte: Die standardisierten Berichtsvorlagen werden erheblich vereinfacht und verkürzt; dies betrifft auch die Vorlage für die Berichterstattung durch Vermögensverwalter. Die Vorlagen zur dezidierten Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomenergie und Erdgasnutzung werden gestrichen; stattdessen sollen Angaben zu diesen Themen in stark verkürzter Form in den allgemeinen Berichten erfolgen.
Die Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission liegen dem EU-Parlament und dem Ministerrat vor. Diese haben vier Monate Zeit, um über einen eventuellen Einspruch zu entscheiden. Nach Auslaufen dieser Frist sollen die Änderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unternehmen sollen befugt sein, über das Geschäftsjahr 2025 hinaus nach den bisher geltenden Standards zu berichten. Dies soll den Umsetzungsdruck in den Unternehmen abmildern.
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