Deutscher Fondsverband

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28.9.2026

EU-Kommission nimmt Risiken aus Private Credit ins Visier

28.09.2026 Rubrik:
Meldewesen, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Statistik und Research
Erstellt von peggy,henrich@bvi.de

Aufgrund des Marktwachstums für alternative Kreditvergaben abseits des klassischen Bankensektors („Private Credit“) rücken die damit verbundenen Risiken verstärkt in den Fokus der europäischen Behörden. Mit einem Schreiben hat die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, die ESAs um weitere Informationen gebeten („Call for Advice“).

Die ESAs sollen innerhalb von sechs Monaten technische Empfehlungen in Form einer Bewertung der privaten Kreditgeschäfte und Risikopositionen ausgewählter EU-Banken und Nicht-Banken-Finanzintermediäre (NBFIs, einschließlich Nicht-EU-Tochtergesellschaften) ausarbeiten. Zu den NBFIs sollen mindestens Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Investmentfonds sowie sonstige Finanzinstitute (OFI) gehören, für die aufsichtsrechtliche Meldedaten vorliegen. Die Empfehlungen der ESAs sollen sich an bestimmten technischen Leitlinien orientieren (siehe Anhang zum Schreiben) und sowohl qualitative als auch quantitative Analysen umfassen. Die ESAs sind aufgerufen, unter Beteiligung des ESRB, der EZB, des SSM und der Dienststellen der Generaldirektion FISMA der EU-Kommission eine spezielle Taskforce im Rahmen des Gemeinsamen Aufsichtsausschusses einzurichten und sich bei der Arbeit auf folgende Kernelemente zu konzentrieren:

  • Ermittlung gemeinsamer Definitionen für private Kreditaktivitäten
  • Erfassung und Bewertung von Risikopositionen
  • Identifizierung von Datenlücken im bestehenden Berichtsrahmen
  • Bewertung des Umfangs der Beteiligung von Privatanlegern
  • Abbilden der Verflechtungen zwischen Banken und NBFIs

Bei der Erstellung dieser Empfehlungen sollen die ESA das Ziel berücksichtigen, eine angemessene Risikoidentifizierung auf systemweiter Basis sowie eine verbesserte Überwachung zu gewährleisten, indem sie gegebenenfalls Informationen ermitteln, die in die aufsichtsrechtliche Berichterstattung aufzunehmen sind. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Berichterstattung verhältnismäßig ist und keine Doppelarbeit entsteht.

Die Initiative ist ein zentraler Baustein bei der Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion. Ziel ist es, die Finanzstabilität zu sichern und potenzielle Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, ohne die wichtige Funktion von alternativem Kapital für die Wirtschaft abzuwerten.

peggy,henrich@bvi.de

+49 69 15 40 90 257


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Meldewesen, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Statistik und Research
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