Deutscher Fondsverband

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23.9.2026

ESRS-Reform und freiwillige Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit im EU-Amtsblatt veröffentlicht

23.09.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Meldewesen, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist im EU-Parlament und Rat ist die Delegierte Verordnung (DelVO) zur Vereinfachung der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS im EU-Amtsblatt erschienen (deutsch/englisch). Die vereinfachten ESRS gelten EU-weit für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen können sie aber freiwillig für die Berichterstattung 2026 anwenden. Wer in der laufenden Berichtsperiode weiterhin nach ESRS 1.0 berichtet, kann von einigen Erleichterungen Gebrauch machen. Die Anwendungshinweise zum Umgang mit auf Rechnung von Kunden getätigten Investitionen, die Nachhaltigkeitsberichte über das Fondsgeschäft erleichtern, bleiben in der veröffentlichten DelVO unverändert enthalten.

Ebenfalls im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde die DelVO zur Einführung der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (voluntary standards, VS, deutsch/englisch). Unternehmen, die nicht die Größenkriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD erfüllen, können VS nutzen, um freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen für Finanzunternehmen oder Geschäftspartner bereitzustellen. Nach CSRD berichtspflichtige Unternehmen dürfen für Zwecke ihrer Berichterstattung über die Lieferkette keine über VS hinausgehenden Informationen verlangen („Value-Chain-Cap“).

magdalena.kuper@bvi.de

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