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9.7.2026

ESMA will Meldewesen für Transaktionen vereinfachen

09.07.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Meldewesen
Erstellt von janina.lämmchen@bvi.de

Die ESMA hat am 2. Juli 2026 ihren Abschlussbericht zur Vereinfachung des Transaktionsmeldewesens unter MiFIR, EMIR und SFTR veröffentlicht. Bereits in ihrem Zwischenbericht vom 4. Mai 2026 hatte die ESMA zwei Optionen vorgestellt, die bis zu der Veröffentlichung des Abschlussberichts weiterverfolgt werden sollten:
 

  • Option 1a: Beibehaltung des bestehenden Reportingregimes mit klarer Abgrenzung (MiFIR für ETDs, EMIR für OTC-Derivate);
  • Option 2a: Ein integriertes Meldewesen (ein überarbeitetes MiFIR-Meldewesen mit EMIR und SFTR in einem Template);
     

Die ESMA hat diese Optionen anhand einer zweifachen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet:

  • Untersuchung der Auswirkungen auf Marktteilnehmer durch einen unabhängigen Berater (Deloitte);
  • Untersuchung der Auswirkungen auf Aufsichtsbehörden durch ESMA gemeinsam mit nationalen und europäischen Behörden;
     

Auf Grundlage dieser Analysen spricht sich die ESMA langfristig für die Umsetzung der Option 2a aus und empfiehlt einen vollständig integrierten Melderahmen nach dem „Report Once“-Prinzip.

Das von der ESMA empfohlene Zielbild ist ein einheitliches europäisches Transaktionsmeldesystem, das die heutigen Meldepflichten unter MiFIR, EMIR und SFTR zusammenführt. Gleichzeitig sollen getrennte Transaktionsregister (TRs) und Approved Reporting Mechanisms (ARMs) durch einen gemeinsamen Typ von Reporting-Infrastruktur abgelöst werden.

Eine Transaktion wird künftig einmal in einem einheitlichen europäischen Meldeformat über eine vereinfachte Infrastruktur gemeldet und kann anschließend von allen zuständigen Behörden für ihre jeweiligen Aufsichts-, Statistik- und Finanzstabilitätszwecke genutzt werden.

Die ESMA entwickelt dafür eine gemeinsame, einheitliche Meldevorlage mit einem modularen Format, das die Informationsanforderungen aller drei Regelwerke abdeckt. 

Trotz einer stärkeren Integration der Meldesysteme bleiben die Aufsicht der Meldepflichten, die Überwachung sowie die Durchsetzung der Regeln grundsätzlich bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Das neue Modell soll lediglich die Datenerhebung effizienter gestalten, nicht die Zuständigkeiten verändern.

Nach Einschätzung der ESMA sollten sich die Kosten für die Umstellung auf das angestrebte Einreichungsverfahren innerhalb von drei bis vier Jahren amortisieren. Konkret werden 22 Prozent bis 24 Prozent Kostenreduktion der laufenden Meldekosten erwartet, was einer jährlichen Einsparung von 250 Millionen Euro bis über 1 Milliarde Euro entspricht. Über einen Zeitraum von zehn Jahren beziffert die ESMA den abgezinsten Gesamtnutzen auf 1,2 bis 4,9 Milliarden Euro.

Noch offen ist zum jetzigen Zeitpunkt, durch welche Meldekanäle die Daten an die Behörden übermittelt werden sollen. Hier stehen drei Modelle zur Diskussion:

  • Das bestehende Modell, bei dem die Datenerfassung, Validierung, Verarbeitung und Speicherung auf nationaler Ebene erfolgt, wie dies heute bereits unter MiFIR der Fall ist.
     
  • Beim Hybridmodell wird die Datenerfassung auf nationaler Ebene belassen, zentralisiert jedoch Speicherung, Verarbeitung, Validierung und Analyse auf EU-Ebene. Dabei bleiben ergänzende lokale Analysen durch die nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) weiterhin möglich.
     
  • Das vollständig zentralisierte Modell würde sämtliche nationalen Meldekanäle und Funktionen durch ein einziges europäisches Meldezentrum („EU Reporting Hub“) ersetzen. 


Welches der drei Modelle die angestrebten Ziele am besten erfüllt, soll Gegenstand weiterer Analysen von Rückmeldungen von Behörden und Marktteilnehmern sein. . Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich daher zunächst auf die Festlegung einer strategischen Zielrichtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse der Branche.

Für die Entwicklung einer integrierten Meldevorlage für MiFIR, EMIR und SFTR zu den dazugehörigen Regulierungsstandards empfiehlt die ESMA als ersten Schritt eine geeignete Mandatierung in den relevanten EU-Verordnungen. Hiermit soll eine eindeutige rechtliche Grundlage für die Entwicklung eines einzigen integrierten Meldemodells („Report once“) geschaffen werden. 

In der Implementierungsphase übermitteln Marktteilnehmer transaktionsbezogene Daten über vereinfachte Meldekanäle, die die relevanten Meldeanforderungen der verschiedenen Regelwerke abdecken. Dabei würde ESMA ein integriertes Meldemodell entwickeln, das einen einzigen, konsistenten Satz von Meldevorlagen umfasst und den Informationsbedarf aller betroffenen Regelwerke abdeckt.

Die Entwicklung der endgültigen technischen Ausgestaltung soll schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern und den nationalen Aufsichtsbehörden erfolgen. Unterstützt wird dieser Prozess durch weitere Konsultationen, technische Analysen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten-Nutzen-Analysen.

Nach aktueller Planung könnte die technische Ausarbeitung bis 2029 erfolgen, während die IT-Umsetzung bis 2030 abgeschlossen sein soll. Dann könnte das vollständig integrierte „Report Once“-System ab dem zweiten Halbjahr 2031 in Betrieb gehen.

Bis zur Umsetzung dieses Zielbildes sollen acht gezielte Maßnahmen den Meldeaufwand bereits kurzfristig reduzieren:
 

  • Ausweitung des delegierten Reportings unter EMIR und SFTR
  • Vereinfachung der konzerninternen EMIR-Ausnahmen
  • Verkürzung des Zeitraums für historische Korrekturmeldungen
  • Zusätzliche Ausnahmen bei MiFIR-Transaktionsmeldungen
  • Reduzierte Priorisierung bestimmter optionaler MiFIR-Datenfelder
  • Anpassungen bei EMIR-Abgleichsfeldern
  • Vereinfachung des Fehler- und Auslassungsmeldeverfahrens (Errors & Omissions)
  • Wegfall bestimmter SFTR-Meldungen bei fehlgeschlagenen Abwicklungen
janina.lämmchen@bvi.de

+49 69 15 40 90 240


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Digitalisierung und Daten, Meldewesen
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