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12.5.2026

ESMA treibt Harmonisierung und Vereinfachung des europäischen Meldewesens voran

12.05.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Meldewesen
Erstellt von peggy.steffen@bvi.de

Die ESMA hat zwei Berichte mit Empfehlungen für einen harmonisierten Ansatz für Fondsberichte sowie für eine vereinfachte Transaktionsberichterstattung (MiFIR, EMIR und SFTR) auf den europäischen Märkten veröffentlicht. Mit diesen Berichten verfolgt die ESMA ihre Vereinfachungs- und Entlastungsagenda weiter und reagiert auf die zunehmende Komplexität und die steigenden Betriebskosten infolge von Meldepflichten.

  1. Abschlussbericht zur integrierten Erhebung von Fondsdaten:
    In ihrem Abschlussbericht skizziert die ESMA den Weg von einer fragmentierten nationalen Berichterstattung hin zu einem gemeinsamen EU-weiten Berichtsrahmen. Kern des Vorschlags ist ein einheitliches Berichtsformular, das für unterschiedliche Fondsgrößen und Anlagestrategien verhältnismäßig ausgestaltet sein soll. Ziel ist es, Doppelarbeit zu reduzieren und die Datenkonsistenz sowie die Verwertbarkeit der Daten für die Behörden zu erhöhen. Hierzu soll ein gemeinsames regulatorisches Datenwörterbuch und eine einheitliche Datensemantik entwickelt werden. Ergänzend schlägt die ESMA einen hybriden Ansatz vor: Während die Datenerhebung weiterhin auf nationaler Ebene erfolgen soll, würden die Datenvalidierung, -speicherung und -analyse auf EU-Ebene organisiert.
    Bis April nächsten Jahres will die ESMA dafür regulatorische und technische Durchführungsstandards (RTS, ITS) vorlegen. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen, beginnend mit der Integration der Berichterstattung im Rahmen der AIMFD und der OGAW-Richtlinie, danach folgen die anderen Berichtspflichten. Damit folgt die ESMA im Grundsatz unserem Vorschlag aus unserer Stellungnahme.
     
  2. Zwischenbericht zur ganzheitlichen Überprüfung der Transaktionsmeldung:
    Hier hat die ESMA die wichtigsten Herausforderungen in den aktuellen Melderahmen sowie die vielversprechendsten Ansätze zu deren Bewältigung ermittelt. Bis Juli 2026 wird sie der EU-Kommission ihren Abschlussbericht übermitteln. Dieser wird politische Empfehlungen zur Vereinfachung der Transaktionsmeldungen in Europa enthalten. Er wird eine Kosten-Nutzen-Analyse umfassen, die Deloitte Anfang dieses Jahres bei Marktteilnehmern durchführte. 

    Bis zur Erstellung des Abschlussberichtes wird die ESMA zwei Optionen weiterverfolgen: zum einen die Beibehaltung des bestehenden Reporting-Regimes mit klarer Abgrenzung nach Instrumenten, also MiFIR‑Transaktionsmeldungen für börsengehandelte Derivate (ETDs) und EMIR‑Derivatemeldungen für OTC‑Derivate, und zum anderen die vollständige Integration der Berichterstattung gemäß EMIR, SFTR und MiFIR in eine einzige Vorlage.

Im Rahmen der Option einer instrumentenbezogenen Abgrenzung stellt die ESMA klar, dass keine Ausweitung der Transaktionsmeldepflichten auf OGAWs und AIFs vorgesehen ist. Gleichzeitig überprüft sie die doppelseitige Meldepflicht und das Abstimmungsverfahren, also die Ausweitung verpflichtenden delegierten Berichterstattung auf alle Gegenparteien.

peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257


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Digitalisierung und Daten, Meldewesen
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