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11.9.2026

ECON nimmt Kompromisspaket zur Offenlegungsverordnung an

11.09.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Produkte, Nachhaltigkeit, Vertrieb
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) hat den Kompromiss zur Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR 2) angenommen. Das Paket wurde zuvor unter den Fraktionen der politischen Mitte ausgehandelt . Es sieht wesentliche Fortschritte im Sinne der Praktikabilität vor, für die wir uns im Legislativverfahren eingesetzt haben:

  • die Ausschlusskriterien für fossile Energien in der Produktkategorie „Transition“ sind in Anlehnung an die Ratsposition auf Umsätze aus Herstellung von Kohle, Öl und Erdgas
    beschränkt;
  • Produkte in der Kategorie „Transition“ sollen im Rahmen ihrer Anlagestrategie bis zu 15% des Portfolios in klassische Staatsanleihen investieren dürfen; entsprechend der Ratsposition ist die Investierbarkeit auf Anleihen der EU-Emittenten beschränkt;
  • für Produkte, die sich ausschließlich an „geborene“ professionelle Anleger im Sinne der MiFID richten, wird ein Opt-Out aus dem System der Produktkategorie zugelassen.

Der Berichterstatter MdEP Gerbrandy möchte das Mandat für die Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission noch durch das Plenum des EU-Parlaments bestätigen. Dies wird durch eine Abstimmung im Oktober erfolgen. Da der Rat seine allgemeine Ausrichtung bereits im Juni 2026 beschlossen hat, können die Trilogverhandlungen zeitnah im Anschluss beginnen. Beide EU-Institutionen streben eine politische Einigung noch vor Ende 2026 an.

Die Positionen des Rats und des ECON sehen jeweils eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten vor. Sofern bis Ende des Jahres eine politische Einigung erzielt wird, ist mit der Anwendung der überarbeiteten SFDR ab dem 1. Quartal 2029 zu rechnen.

magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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Digitalisierung und Daten, Produkte, Nachhaltigkeit, Vertrieb
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