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4.2.2026

DORA: BaFin informiert über Einreichung des Informationsregisters

04.02.2026 Rubrik:
Marktinfrastruktur, Meldewesen, Produkte
Erstellt von peggy.steffen@bvi.de

Finanzunternehmen können ab sofort ein Testverfahren über das Fachverfahren „TEST: Digital Operational Resilience Act (DORA)“ auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin nutzen, um sich auf den Einreichungsprozess 2026 vorzubereiten. Darüber hat die BaFin informiert.

Das Informationsregister ist zwischen dem 9. und 30. März 2026 ausschließlich über das Fachverfahren „Digital Operationale Resilience Act (DORA)“ auf der MVP zu übermitteln. Dabei ist ausschließlich eines der folgenden Formate zu nutzen:

Die ESAs (ESMA, EBA und EIOPA) haben keine technischen Änderungen an der Taxonomie für den Einreichungsprozess 2026 vorgenommen. Die Informationsregister müssen inhaltlich den Sachstand zum Stichtag 31. Dezember 2025 wiedergeben (mögliche Änderungen zur Einreichung 2025 umfassen zum Beispiel Abschluss/Kündigung eines Vertrages mit einem IKT-Drittdienstleister oder Änderungen an IKT-Funktionen). Die BaFin weist darauf hin, dass eine hohe Datenqualität zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen erwartet wird. Im Anschluss an die Einreichung erhalten Finanzunternehmen ein Fehlerprotokoll, etwaige Fehler sind kurzfristig zu korrigieren und das Informationsregister erneut einzureichen. Das Informationsregister gilt erst dann als den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend eingereicht, wenn das Register auch entsprechend den Validierungsregeln der ESAs erfolgreich eingereicht wurde.

Die BaFin bietet darüber hinaus zwei Workshops zum Informationsregister an, die inhaltsgleich an folgenden Terminen virtuell stattfinden werden:

  • 24. Februar 2026, 10:00 – 12:00 Uhr
  • 26. Februar 2026, 14:00 – 16:00 Uhr

In diesen Workshops wird die BaFin unter anderem folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Informationen sind im Informationsregister abzubilden?
  2. Welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zur Einreichung im Jahr 2025?
  3. Welche (häufigen) Fehler hat die BaFin im Jahr 2025 beobachtet und wie können diese vermieden werden?

Für die Workshops ist keine Anmeldung notwendig, da 5.000 Plätze im Webinar zur Verfügung stehen. Die BaFin wird rechtzeitig vor dem Start der Workshops die Teilnahmelinks auf dieser Internetseite teilen. 

peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257


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