BVI: Zillmerungsverbot reicht nicht aus für Wettbewerbsgleichheit im Vertrieb
27.02.2026
Rubrik:
Produkte,
Vertrieb,
Altersvorsorge
Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge sieht vor, dass Abschlusskosten dem Kunden nicht mehr wie bisher innerhalb der ersten fünf Jahre belastet werden dürfen, sondern über die gesamte Ansparphase verteilt werden müssen. Sparer sollen während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln können, ohne beim bisherigen Anbieter hinsichtlich der Abschlusskosten in Vorleistung gegangen zu sein. Dies soll den Wettbewerb zusätzlich stärken.
Dieses – sinnvolle – Zillmerungsverbot reicht jedoch nicht aus, um Wettbewerbsgleichheit im Vertrieb herzustellen. Versicherer sind in der Lage, ihren Vertrieb weiterhin vorab zu provisionieren und die Kosten dafür sowie das Stornorisiko auf das Versichertenkollektiv abzuwälzen. Fondsgesellschaften müssten beides selbst tragen.
Dazu sagt Thomas Richter: „Es darf nicht sein, dass Versicherer das Zillmerungsverbot aushebeln können. Provisionen müssen nicht nur im Kundenvertrag, sondern auch im Vertrieb über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Andernfalls wird der Wettbewerb verzerrt zu Lasten der Sparer.“
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