BVI: Open Data braucht Qualität, Standards und Rechtssicherheit
17.09.2026
Rubrik:
Digitalisierung und Daten
Wir unterstützen in einer Stellungnahme zur Konsultation des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung die Open-Data-Initiative der Bundesregierung.
Institutionelle Investoren und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) nutzen öffentliche Daten für Risikoanalysen, Nachhaltigkeitsbewertungen, volkswirtschaftliche Analysen, Portfolioentscheidungen sowie für regulatorische und aufsichtsrechtliche Zwecke. Daher besteht ein erhebliches Interesse an einer Ausweitung des Angebotes öffentlicher Daten sowie an einer Verbesserung ihrer Qualität und deren Nutzbarkeit. Unseres Erachtens kann Open Data nur dann hilfreich sein, wenn die Datenqualität stimmt. Diese beginnt mit der eineindeutigen Identifizierung der Objekte, die legale Fakten sind. Diese Basisdaten müssen in einer öffentlichen Infrastruktur angeboten werden, die in jeder Kategorie auch Echtzeitgenauigkeit bietet. Dies kann durch eine technische, vollautomatisierte Direktanbindung der Infrastruktur an die gesetzliche Quelle kostengünstig und zuverlässig gewährleistet werden. Einfache Beispiele sind: LEI für Unternehmen und Institutionen aller Art und digitale Legal Entity Identifier für formale Funktionen in diesen Einheiten. Die Bereitstellung der Daten sollte grundsätzlich in maschinenlesbaren und offenen Formaten erfolgen. Bei der Weiterentwicklung der Open-Data-Strategie sollten die Standards und die Konzepte zur Datenstrukturierung des European Single Access Point als Eckpunkte dienen.
Hintergrund:
Ziel ist es, einen „neuen Fahrplan für Open Data“ zu erarbeiten, um das Datenökosystem zu stärken sowie die Verfügbarkeit und Nutzung offener Daten zu verbessern. Davon sollen Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gleichermaßen profitieren. Die Bundesregierung strebt die Verabschiedung und Veröffentlichung für Anfang 2027 an.
Rubrik:
Digitalisierung und Daten
