BVI fordert mehr Proportionalität bei EU-Umweltvorgaben
11.09.2025
Rubrik:
Standortpolitik,
Nachhaltigkeit
Datenfriedhöfe helfen nicht beim Kampf gegen die Entwaldung. In unserer Eingabe an die EU-Kommission sprechen wir uns daher gegen eine Vervielfachung der Sorgfalts- und Berichtspflichten in der Wertschöpfungskette aus. Wir schlagen darin vor, die Sorgfaltspflichten nach der EU-Entwaldungsverordnung grundsätzlich auf den Erstimporteur bzw. Käufer von kritischen Rohstoffen oder Produkten in der EU zu beziehen. Finanzunternehmen sollten in diesem Sinne nicht zur Wiederholung der Sorgfaltsprüfung angehalten werden, die bereits durch ihre Zielunternehmen erfolgt ist. Mit Blick auf die Green-Claims-Richtlinie, über die nach wie vor im Trilog verhandelt wird, mahnen wir die EU-Gesetzgeber an, an der Bereichsausnahme für Finanzunternehmen festzuhalten. Die EU-Regeln zur Nachhaltigkeit bieten bereits ausreichenden Schutz gegen Greenwashing im Finanzsektor, der durch aufsichtliche Standards der ESMA weiter verstärkt wird.
Unsere Eingabe erfolgte im Zusammenhang mit der EU-Sondierung zur Vereinfachung der umweltbezogenen Vorschriften. Die EU-Kommission möchte noch vor Ende 2025 den Vorschlag für einen „Umwelt-Omnibus“ vorlegen, um die Kosten der Berichterstattung, Überwachung und Prüfung sowie andere administrative Pflichten in diesem Bereich zu reduzieren.
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Standortpolitik, Nachhaltigkeit