BVI fordert Klarstellungen bei geplanter Reduktion des Primärenergiebedarfs für Bestandsimmobilien
10.04.2026
Rubrik:
Produkte,
Nachhaltigkeit
Die EU-Kommission sollte die geplante Vorschrift zur Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent innerhalb von 10 Jahren für Bestandsimmobilien weiter konkretisieren, um die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies fordert der BVI in einer Stellungnahme zur Anpassung der technischen Bewertungskriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel nach der EU-Taxonomie. Die derzeitige Formulierung lässt nur eine rückblickende Bewertung zu und erschwert damit die frühzeitige Taxonomie-Berichterstattung für mehrjährige Sanierungsprojekte. Deshalb sollten Investitionen zum Beispiel ab der Verabschiedung eines zertifizierten Renovierungsplans als taxonomiekonform gelten können, sofern das 60 Prozent-Ziel innerhalb von zehn Jahren erreicht wird. Zudem schlagen wir eine feste Bestandsschutzzeit von 10 Jahren ab Nachweis der 60-Prozent-Reduktion durch einen gültigen Energieausweis vor, um Investitionssicherheit zu schaffen und einen abrupten Verlust des Taxonomie-Status zu vermeiden.
Grundsätzlich unterstützt der BVI die Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Besonders begrüßen wir die stärkere Angleichung der Kriterien für Immobilien an die Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude sowie die Einführung eines „Worst first“-Ansatzes, der gezielt Anreize zur Sanierung besonders ineffizienter Gebäude setzt.
Die Konsultation der Entwürfe des EU-Kommission läuft bis zum 14. April 2026. Die Anpassungen sollen im zweiten Quartal 2026 final angenommen werden. Sie zielen auf eine spürbare Reduktion der Komplexität und damit eine bessere Nutzbarkeit der EU-Taxonomie in der Praxis ab.
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