BVI: Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen praxistauglich ausgestalten
14.10.2026
Rubrik:
Digitalisierung und Daten,
Steuern
Wir fordern in unserer Eingabe zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, dass die steuerliche Definition von Tauschkryptowerten nicht nur den unionsrechtlichen Kryptowertebegriff, sondern auch dessen Anwendungsbereich einschließlich der vorgesehenen Ausnahmen berücksichtigt. Dies soll Abgrenzungsprobleme vermeiden. Dadurch wird sichergestellt, dass digitale Finanzinstrumente steuerlich ebenso behandelt werden wie ihre nicht tokenisierten Pendants. Zudem bleibt eine kohärente Zuordnung der Erträge zu den jeweils einschlägigen Besteuerungstatbeständen gewährleistet.
Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Steuern
