Bundestag beschließt Altersvorsorgereformgesetz
30.03.2026
Rubrik:
Altersvorsorge
Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen. Neben einigen positiven Ergänzungen – darunter die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige sowie Anpassungen bei der Förderung von Familien – wurde der Kostendeckel für das Standarddepot auf maximal 1 Prozent Effektivkosten festgelegt. Daneben wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, einen öffentlichen Träger als Anbieter eines Standarddepots zu benennen. Dazu sagt Thomas Richter:
„Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.
Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg!“
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