Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
30.3.2026

Bundestag beschließt Altersvorsorgereformgesetz

30.03.2026 Rubrik:
Altersvorsorge
Erstellt von bastian.hammer@bvi.de

Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen. Neben einigen positiven Ergänzungen – darunter die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige sowie Anpassungen bei der Förderung von Familien – wurde der Kostendeckel für das Standarddepot auf maximal 1 Prozent Effektivkosten festgelegt. Daneben wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, einen öffentlichen Träger als Anbieter eines Standarddepots zu benennen. Dazu sagt Thomas Richter:

„Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.

Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg!“

bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229


Rubrik:
Altersvorsorge
Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.