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27.1.2026

BMF will Besteuerungsverfahren von Spezial-Investmentfonds vereinfachen

27.01.2026 Rubrik:
Steuern, Altersvorsorge
Erstellt von bastian.hammer@bvi.de

Das BMF will den Umfang der Feststellungserklärung für steuerbefreite Anleger stark reduzieren. Wir unterstützen diesen Plan als Schritt zur Bürokratieentlastung. Für diese Anlegergruppe gibt es keinen Mehrwert in der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, der Durchführung der Kapitalertragsteueranmeldungen und den teilweise mehrfachen Korrekturen dieser Angaben. Denn die Steuerbelastung ist bei einem Steuersatz von null Prozent unabhängig von der Bemessungsgrundlage immer null. Notwendige Informationen im Zusammenhang mit der Besteuerung deutscher Dividenden oder sonstiger inländischer Einkünfte sollten aus unserer Sicht jedoch immer bereitzustellen sein, um die Überprüfung der Besteuerung zu ermöglichen.

Mit dieser Reduzierung folgt die Bund-Länder-Gruppe unserem Vorschlag. Sie wird sich weitere Gedanken über Vereinfachungspotenziale für das Besteuerungsverfahren machen. Neben unserer Rückmeldung zu dem vorgeschlagenen „Institut für steuerbefreite Anleger“ schlagen wir erneut die Idee der „Delta-Korrektur“ im bestehenden Verfahren für alle Spezial-Investmentfonds vor.

Zum Hintergrund:
Das Besteuerungsregime für Spezial-Investmentfonds (§§ 26 ff InvStG) ist das für den deutschen Fondsmarkt wichtigste Besteuerungsregime. Ungefähr 85 Prozent der mehr als 4.400 deutschen Spezialfonds haben sich dafür entschieden. Durch die Wahl dieses Besteuerungssystems wird eine mit der Direktanlage vergleichbare Besteuerung ermöglicht. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen von Spezial-Investmentfonds ist sehr komplex und aufgrund der zunehmenden Verschachtelung der Strukturen auch sehr korrekturanfällig. Durch Aussagen von einzelnen Marktteilnehmern hatte das BMF den Eindruck gewonnen, dass mit der Einführung der elektronischen Feststellungserklärung keine große Notwendigkeit für eine Anpassung des Verfahrens mehr bestehen würde.

bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229


Rubrik:
Steuern, Altersvorsorge
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