BMF veröffentlicht neue Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
29.04.2025
Rubrik:
Steuern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine neue Fassung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie des dazugehörigen Merkblatts veröffentlicht. Die Neufassung tritt sofort in Kraft. Bisher erteilte Vollmachten gelten unverändert weiter.
Wichtige Hinweise:
- Übergangsregelung: Bis zur Umstellung der Vollmachtsdatenbank der Finanzverwaltung auf die IdNr. bzw. W-IdNr. bleibt es erforderlich, die Steuernummern aller steuerlichen Verfahren nach § 80a AO anzugeben. Das jeweils zuständige Finanzamt ist gesondert über die Bevollmächtigung zu informieren. Solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden noch nicht umgesetzt ist, sind jedoch weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.
- Veröffentlichung: Die amtlichen Muster für eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt werden in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung veröffentlicht.
Nähere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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