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14.1.2026

BMF veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026

14.01.2026 Rubrik:
Steuern
Erstellt von marco.simon@bvi.de

Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026 mit 3,20 Prozent veröffentlicht. Die Vorabpauschale für 2026 gilt beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4. Januar 2027 – als steuerlich zugeflossen. Sie ist unter Anwendung des Basiszinses vom 2. Januar 2026 zu ermitteln.

Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Die Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2026 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 Prozent für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.

Mehr zur Vorabpauschale finden Sie hier.

marco.simon@bvi.de

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Rubrik:
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