BMF aktualisiert Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
06.07.2026
Rubrik:
Steuern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Juli 2026 eine aktualisierte Fassung der deutschen Verhandlungsgrundlage zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung veröffentlicht. Eine Vergleichsversion finden Sie hier.
Für die Fondsbranche sind insbesondere die folgenden Änderungen relevant:
- Der Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) wird gesondert definiert. Personengesellschaften fallen nicht unter diese Definition.
- Ein OGA ist im Errichtungsstaat steuerlich ansässig.
- Bezieht ein OGA Dividenden, ist er der Nutzungsberechtigte dieser Erträge.
- Der Dividendenbegriff nach Artikel 10 umfasst nun auch Ausschüttungen auf Anteilsscheine eines OGA.
- Erzielt ein OGA Dividenden, kann die Quellensteuer auf maximal 15 Prozent reduziert werden; der ermäßigte Satz von 5 Prozent steht nicht zur Verfügung,
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Steuern
