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27.10.2026

ISSB konsultiert zu Naturberichten – Neues zur Nachhaltigkeit

27.10.2026 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Meldewesen, Manager und Verwahrstellen, Jenseits der EU, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP17 in Armenien einen Arbeitsentwurf für eine Praxiserklärung („practice statement“) zur naturbezogenen Berichterstattung vorgestellt. Begleitend hat er ein Hintergrunddokument mit Erläuterungen sowie ein „Snapshot“ mit einer Kurzdarstellung veröffentlicht.

Die Praxiserklärung soll Unternehmen, die die ISSB-Standards anwenden, dabei unterstützen, Informationen über ihre naturbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, die für Investitionsentscheidungen der Anleger nützlich sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sollen die Standards in IFRS S1 und S2 um weitere Spezifikationen ergänzen, um die Qualität und Vergleichbarkeit der naturbezogenen Finanzinformationen weltweit zu verbessern. Inhaltlich hat sich der ISSB stark an den Arbeiten der Taskforce on Nature-Related Financial Disclosures TNFD orientiert.

Der ISSB will die Standardisierung der Informationen zu naturbezogenen Chancen und Risiken zunächst in Form einer unverbindlichen Praxiserklärung vorantreiben, um die weltweit laufende Umsetzung der IFRS S1 und S2 nicht zu beeinträchtigen. Er lädt aber dazu ein, die Form der Standardisierung im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu bewerten. Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis 19. Februar 2027.

Außerdem möchten wir Sie über weitere neue Entwicklungen in Sachen Nachhaltigkeit informieren: 
Die EU-Behörde gibt thematische Hinweise zu impact- und transitionsbezogenen Aussagen: Die ESMA hat zwei weitere Schwerpunktpapiere zu nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen veröffentlicht: ein Papier zu Wirkungsaussagen (Impact Claims) bei Fonds und Anleihen und ein weiteres Papier zu Aussagen zur Klimatransition bei Fonds, Anleihen und Benchmarks. Sie knüpfen an die früheren Hinweise zu ESG-Merkmalen und ESG-Strategien an und folgen demselben Aufbau: beobachtete Marktpraktiken, Beispiele für gute und schlechte Umsetzung sowie praktische Leitlinien für Aussagen, die außerhalb regulatorischer Dokumente gemacht werden. Die Hinweise sollen ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der aufsichtlichen Anforderungen an klare, redliche und nicht irreführende Informationen fördern. Die ESMA möchte damit keine neuen Anforderungen schaffen und kein bestimmtes Ambitionsniveau vorgeben, auch nicht im Hinblick auf die Überprüfung der SFDR.

  • In Bezug auf Impact fordert die ESMA Produktanbieter auf, klar darzulegen, welche Wirkung bzw. Veränderung das Produkt erzielen soll, wie diese erreicht wird und wie die Ergebnisse gemessen werden. Irritierend erscheint, dass die ESMA ein konkretes Verständnis der Impact-Kriterien voraussetzt und das Kriterium der Additionalität als ein Definitionsmerkmal von Impact herausstellt.
  • Hinsichtlich Transition weist die Behörde darauf hin, dass entsprechende Aussagen zukunftsgerichtet sein und von Annahmen sowie externen Faktoren abhängen müssen. Die ESMA erwartet daher Erläuterungen zum Ambitionsniveau, zur Umsetzung und dazu, wie die Fortschritte bewertet werden sollen. Dabei sollen auch Datenbeschränkungen und Abhängigkeiten offengelegt werden.

EU-Plattform Sustainable Finance berichtet zu nachhaltigen Kapitalströmen: Die EU-Plattform hat die zweite Auflage ihres Berichts „Monitoring Capital Flows to Sustainable Investments“ vorgestellt. Der Bericht stützt sich auf Unternehmensberichte zur EU-Taxonomie über die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 und untersucht die Zusammenhänge zwischen Unternehmensinvestitionen und Finanzströmen anhand der Investitionstätigkeit („Green and Transition CapEx“), der genutzten Finanzierungsinstrumente („Green Bonds and Loans“) sowie der Mobilisierung der Kapitalmärkte („SFDR Funds“). Er enthält viele interessante Schaubilder und ist sehr eingängig geschrieben.

Die Kernaussagen des Berichts sind:

  • Nachhaltige Investitionen werden für Europas größte Unternehmen zunehmend zum Mainstream. Seit 2022 haben Unternehmen aggregierte Investitionen (CapEx) von mehr als 1,2 Billionen Euro gemeldet, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Im Jahr 2025 investierten große EU-Unternehmen 313 Milliarden Euro in taxonomiekonforme Aktivitäten sowie weitere 182 Milliarden Euro zur Umsetzung von glaubwürdigen Transitionsplänen.
  • Deutsche Unternehmen bilden das Rückgrat der Transformation: 31 Prozent der EU-weiten taxonomiekonformen Investitionen kommen aus Deutschland; insgesamt entfielen 81 Prozent der taxonomiekonformen Investitionsausgaben auf nur sechs Mitgliedstaaten.
  • Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung machen fast die Hälfte aller taxonomiekonformen Investitionen aus.
  • Banken weiten die nachhaltige Finanzierung in der gesamten Wirtschaft aus. Die grüne Kreditvergabe von EU-Banken erreichte 2024 1,23 Billionen Euro, ein Anstieg von 36 Prozent innerhalb eines Jahres.
  • Grüne Anleihen bewegen sich in Richtung des europäischen Standards für grüne Anleihen (EuGBS). Der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten bei grünen Anleihen stieg von 1 Prozent im Jahr 2020 auf 36 Prozent im Jahr 2025. In den ersten 18 Monaten erreichten Emissionen nach dem EuGBS ein Volumen von 58,8 Milliarden Euro, verteilt auf 61 Anleihen. Im zweiten Quartal 2026 entsprachen sie 14 Prozent der Emissionen grüner Anleihen in der EU.
     
magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


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Digitalisierung und Daten, Meldewesen, Manager und Verwahrstellen, Jenseits der EU, Nachhaltigkeit
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