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30.7.2026

Bafin überwacht KI-Systeme im Finanzsektor

30.07.2026 Rubrik:
Marktinfrastruktur, Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Manager und Verwahrstellen
Erstellt von felix.ertl@bvi.de

Wer KI im Finanzgeschäft einsetzt, wird künftig durch die Bafin stärker überwacht. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Durchführung der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Aufgrund ihres neuen Mandats wird die Bafin künftig überwachen, ob die beaufsichtigten Unternehmen die Anforderungen der KI-Verordnung einhalten. Betroffen sind Kreditinstitute, Versicherer und andere Finanzdienstleister wie Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Die Marktüberwachung der Bafin umfasst zum Beispiel die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren, etwa Chatbots in der Kundenkommunikation. Die Bafin überwacht außerdem die Einhaltung der Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken. Ein weiterer Schwerpunkt sind Hochrisiko-KI-Systeme. Hierzu gehören beispielsweise Anwendungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Banken oder Systeme zur Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung.

Die Überwachung beschränkt sich auf KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Andere KI-Anwendungen, etwa im Personalmanagement von Finanzunternehmen, fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung kann die Bafin Bußgelder verhängen.
 

felix.ertl@bvi.de

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Marktinfrastruktur, Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Manager und Verwahrstellen
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