Bafin überwacht KI-Systeme im Finanzsektor
30.07.2026
Rubrik:
Marktinfrastruktur,
Corporate Governance,
Digitalisierung und Daten,
Manager und Verwahrstellen
Wer KI im Finanzgeschäft einsetzt, wird künftig durch die Bafin stärker überwacht. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Durchführung der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Aufgrund ihres neuen Mandats wird die Bafin künftig überwachen, ob die beaufsichtigten Unternehmen die Anforderungen der KI-Verordnung einhalten. Betroffen sind Kreditinstitute, Versicherer und andere Finanzdienstleister wie Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Marktüberwachung der Bafin umfasst zum Beispiel die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren, etwa Chatbots in der Kundenkommunikation. Die Bafin überwacht außerdem die Einhaltung der Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken. Ein weiterer Schwerpunkt sind Hochrisiko-KI-Systeme. Hierzu gehören beispielsweise Anwendungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Banken oder Systeme zur Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung.
Die Überwachung beschränkt sich auf KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Andere KI-Anwendungen, etwa im Personalmanagement von Finanzunternehmen, fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung kann die Bafin Bußgelder verhängen.
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Marktinfrastruktur, Corporate Governance, Digitalisierung und Daten, Manager und Verwahrstellen
