BaFin konsultiert Verordnung über Prüfungsberichte von Kapitalverwaltungsgesellschaften
01.07.2026
Rubrik:
Produkte,
Manager und Verwahrstellen
Die BaFin hat einen neuen Entwurf zur Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfBV) vorgelegt. Sie hatte bereits 2015 einen ersten Änderungsentwurf erarbeitet und diesen 2017 ergänzt, der jedoch nie verabschiedet wurde. Seit dieser Zeit haben sich eine Vielzahl von Gesetzen aufgestaut, die jetzt in der KAPrüfbV berücksichtigt werden müssen. Der Änderungsentwurf ist daher mit neuer Struktur entsprechend umfangreich und setzt Prüfpflichten im Zusammengang mit folgenden Gesetzen um:
- OGAW-V-Umsetzungsgesetz iVm. Fondsrisikobegrenzungsgesetz in Bezug auf die Vergabe von Krediten und Investitionen in unverbriefte Darlehensforderungen
- OGAW-V-Umsetzungsgesetz in Bezug auf den Whistleblowing-Prozess und die Vergütungssysteme der OGAW-KVG
- Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I 2021, S. 2570) in Bezug auf die Prüfungspflicht für registrierte KVGs
- Prüfungs- und Berichtspflichten infolge der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR), der Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR) und der Verordnung (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung) im Hinblick auf die Handelspflicht für MiFIR-Derivate, die finanziellen Gegenparteien von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sowie für die Kontributoren von Eingabedaten und die Verwender von Referenzwerten.
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG): Hier gleicht die BaFin die Berichterstattung über Pflichten der KVGs an die Berichterstattung über Pflichten der Kreditinstitute an.
- Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA): Anpassung der Regeln an die gestiegene Bedeutung von IKT-Systemen und deren Gefährdung aufgrund zunehmender Bedrohungslage
- Prüfung, ob die Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) und der Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomieverordnung) eingehalten wurden.
- Prüfpflichten in Bezug auf KVGs als Erbringer von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung (EU) 2023/1114
Die BaFin beabsichtigt, Erfassungsbögen für Prüfungsfeststellungen einzuführen, die sich an die Gestaltung für Banken (PrüfbV) und für Wertpapierinstitute (WpIPrüfbV) anlehnen. Mit den Änderungen der bisherigen Anlage 1 und neuen Anlage 3 ergänzt die BaFin das Formblatt um Angaben zur geschäftlichen Entwicklung. Dies soll der Aufsicht die Verwertung der Daten künftig erleichtern. Aus Transparenzgründen sollen auch die Angaben im Formblatt um Angaben zu Darlehensforderungen ergänzt werden.
Darüber hinaus passt die BaFin die KaPrüfbV redaktionell sowie mit weiteren Klarstellungen an.
Die Änderungen sollen erstmals auf Prüfungsberichte von KVGs und Fonds anzuwenden sein, die zu dem Geschäftsjahr erstellt werden, das nach dem ersten Tag des auf die Verkündung der KAPrüfbV folgenden Quartals endet.
Wir haben Gelegenheit, innerhalb von einem Monat bis zum 31. Juli 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Ihre Anmerkungen sind willkommen.
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