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10.9.2025

BaFin ändert Verwaltungspraxis zu inländischen Spezial-AIFs

10.09.2025 Rubrik:
Corporate Governance, Vertrieb
Erstellt von jasmine.schimke@bvi.de

Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis bei nicht zum Vertrieb vorgesehenen inländischen Spezial-AIF geändert. 

So müssen der BaFin für diesem Fondstyp bei der Ersteinreichung keine Anlegerinformationen nach Paragraf 307, Absatz 1 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mehr vorgelegt werden. Erst im Rahmen einer Vertriebsanzeige müssen diese Informationen eingereicht werden.

Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass die Anlegerinformationen – zum Beispiel Anlagepolitik, Kosten und Risken sowie Performance - Anlegern weiterhin vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Spezial-AIF nicht vertrieben, sondern durch einen Anleger direkt erworben wird.

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten BaFin-E-Mail entnehmen.

jasmine.schimke@bvi.de

+49 69 15 40 90 235


Rubrik:
Corporate Governance, Vertrieb
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