Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen.
Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen. Neben einigen positiven Ergänzungen – darunter die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige sowie Anpassungen bei der Förderung von Familien – wurde der Kostendeckel für das Standarddepot auf maximal 1 Prozent Effektivkosten festgelegt. Daneben wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, einen öffentlichen Träger als Anbieter eines Standarddepots zu benennen. Dazu sagt Thomas Richter:
„Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.
Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg!“
In unserer Stellungnahme an die Alterssicherungskommission betonen wir, dass die gesetzliche Rentenversicherung dringend stabilisiert werden muss.
In unserer Stellungnahme an die Alterssicherungskommission betonen wir, dass die gesetzliche Rentenversicherung dringend stabilisiert werden muss. Kapitalgedeckte Elemente sollten ergänzend innerhalb der ersten Säule verankert werden, um das Umlagesystem langfristig zu entlasten und breiter aufzustellen. Dies würde die Finanzierungsbasis verbreitern und die Abhängigkeit vom Bundeshaushalt reduzieren. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet erhebliches Potenzial, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sprechen uns dafür aus, das neue Altersvorsorgedepot künftig auch in der bAV zu nutzen und reine Beitragszusagen ohne tarifliche Vorgaben zu ermöglichen. Das würde die zweite Säule vereinfachen und für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer attraktiver machen.
Die Reform der privaten Altersvorsorge begrüßen wir ausdrücklich. Wichtig ist jedoch, weitere Stellschrauben zu nutzen – etwa den Einbezug von Selbstständigen oder eine dynamisierte Fördergrenze. Entscheidend ist ein Zusammenspiel aller drei Säulen, damit die Altersvorsorge leistungsfähig und generationengerecht bleibt.
Die Finanzplatzinitiative Frankfurt Main Finance (FMF) und das Hessische Wirtschaftsministerium haben am 12. März 2026 einen neuen Finanzplatzbericht vorgelegt.
Die Finanzplatzinitiative Frankfurt Main Finance (FMF) und das Hessische Wirtschaftsministerium haben am 12. März 2026 einen neuen Finanzplatzbericht vorgelegt. Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit des Finanzplatzes Frankfurt. Er bereitet auch zentrale Themen für das Finanzplatzkabinett auf. Der BVI hat an diesem Bericht mitgewirkt.
Neben Kaweh Manoori (Hessischer Wirtschaftsminister) und Oliver Behrens (FMF-Präsident) sprach Thomas Richter auf der Pressekonferenz zur Bedeutung der Reform der privaten Altersvorsorge und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranche zu stärken: „Es gibt Fortschritte. Die Reform der privaten Altersvorsorge zum Beispiel ist ein wichtiger Schritt, um die Rentenlücke zu verringen, mehr Menschen an den Kapitalmarkt zu bringen und zusätzliches langfristiges Kapital für Innovation und Wachstum zu mobilisieren. Doch um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Deutschland und die EU endlich Bürokratie abbauen und mit Umsicht deregulieren.“
Der klare politische Wille auf europäischer, Bundes-, Landes- und Stadtebene, den Finanzplatz als strategischen Sektor zu erkennen und zu entwickeln.
Die Vollendung des einheitlichen EU-Binnenmarktes.
Die Entfaltung der Kraft des Kapitalmarktes, indem die Vorsorge in relevanten Teilen kapitalmarktbasiert wird.
Die Verankerung von Wettbewerbsfähigkeit im Zielsystem der Aufsicht in der EU und in Deutschland, die umfassende Überprüfung der Bürokratiekosten sowie eine risikoorientierte Ausrichtung der Aufsicht.
Die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Talente und Kapital aus aller Welt zur Finanzierung und Bewältigung der Herausforderungen.
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