Deutscher Fondsverband

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18.6.2025

Update zu „Section 899“: Nach Überarbeitung der US-Steuerpläne bleiben offene Fragen

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet.

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet. Unverändert enthalten ist IRC Section 899. Mit ihr können die USA zusätzliche Steuern auf Dividendenzahlungen an Investoren und damit auch Fonds aus Staaten mit „unfairer“ Steuerpolitik erheben sowie die Steuerlast von Gewinnen in den USA auf Unternehmensebene erhöhen. Nach der Überarbeitung bleibt aber offen, ob bei dieser Strafsteuer Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die maximale Quellensteuerbelastung auf US-Dividenden auf 45 Prozent steigen. Vor der Überarbeitung des Gesetzes lag die maximale Belastung bei 50 Prozent.

IRC Section 899 ist insbesondere eine Vergeltungsmaßnahme für Pillar I und Pillar II. Diese beiden Vorschriften zur Mindestbesteuerung und Gewinnzuteilung, die die EU quasi im Alleingang umgesetzt hat, können US-Unternehmen mit zusätzlichen Steuern u. a. in Europa belasten. Die Strafsteuern der IRC Section 899 würde es den USA erlauben, eine zusätzliche Steuer auf US-Erträge – insbesondere Dividenden – von Bürgern und Unternehmen aus denjenigen Staaten zu erheben, die Pillar I bzw. II eingeführt haben.

Ob und inwieweit IRC Section 899 final verabschiedet wird, bleibt spannend. Die Trump-Regierung beabsichtigt nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 4. Juli 2025.

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17.6.2025

Omnibus I: Berichterstatter im EU-Parlament will die Nachhaltigkeitsvorgaben weiter reduzieren

Der Berichterstatter für den Omnibus-I-Vorschlag im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), Jörgen Warborn (EVP, Schweden), hat seinen Berichts…

Der Berichterstatter für den Omnibus-I-Vorschlag im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), Jörgen Warborn (EVP, Schweden), hat seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser enthält weitere Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsvorgaben. Demnach sollen

  • der Anwendungsbereich der CSRD und CSDDD auf Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz beschränkt werden;
  • die Berichterstattung zur EU-Taxonomie auf Unternehmensebene generell freiwillig sein;
  • die Pflicht zur Aufstellung von Übergangsplänen zur Klimaneutralität in der CSDDD wegfallen;
  • der „Value Chain Cap“, der im Omnibus-I-Vorschlag zur CSRD KMUs vor unverhältnismäßigen Anfragen größerer Unternehmen zur Bereitstellung von ESG-Daten allein für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichte schützen soll, im Grundsatz auf die Due-Diligence-Prüfung unter CSDDD ausgedehnt werden;
  • das Konzept der Wertschöpfungskette („value chain“) in der CSRD durch den Begriff der Aktivitätenkette („chain of activities“) entsprechend der Definition in der CSDDD ersetzt und damit effektiv auf die vorgelagerten Zulieferer begrenzt werden. Dies entspricht auch unserer Forderung. 


Der Berichterstatter schlägt außerdem die Einrichtung eines digitalen Berichtsportals vor. Dieses Portal soll als zentrale Anlaufstelle dienen, um Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Berichtsanforderungen und Informationen über Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu gewähren. Die Kommission soll die Interoperabilität des Berichtsportals mit den bestehenden Datenplattformen fördern und das Potenzial des Einsatzes vertrauenswürdiger KI bewerten. Damit soll, die Digitalisierung der Berichterstattung unterstützt und die Qualität und Zugänglichkeit nachhaltigkeitsbezogener Daten verbessert werden.

Der Berichtsentwurf wird in der Woche vom 23. Juni 2025 im Ausschuss offiziell vorgestellt; andere Mitglieder des JURI werden voraussichtlich bis 27. Juni 2025 die Möglichkeit haben, Änderungsanträge einzureichen. 

Wir haben ein Kurzpapier erstellt, um die Implikationen für die Fondsbranche aufzuzeigen. Das Papier erörtert, warum Assetmanager auf die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen angewiesen sind und wie sich die diskutierte Anhebung der Anwendungsschwellen auf die Verfügbarkeit von ESG-Daten auswirken würde. Auf dieser Grundlage setzen wir uns für einen ausgewogenen Regulierungsansatz ein.

Im Rat hat die polnische Präsidentschaft einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der auf Wunsch einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf eine Einschränkung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltsprüfung nach CSDDD auf direkte Zulieferer verzichtet. Stattdessen soll es Unternehmen gestattet sein, die Bewertung tatsächlicher und potenzieller nachteiliger Auswirkungen stärker nach Schwere und Wahrscheinlichkeit zu gewichten und schrittweise durchzuführen. In den ersten 24 Monaten nach Anwendung der CSDDD soll es zulässig sein, direkte Zulieferer bei der Bewertung zu priorisieren. Nach derzeitigem Stand erscheint es möglich, die Einigung im Rat noch unter der polnischen Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 zu erreichen. 

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13.6.2025

April: Fondsbranche mit 6 Milliarden Euro Zuflüssen trotz Börsenturbulenzen

Im April flossen den Fondsgesellschaften 6,2 Milliarden Euro neue Gelder zu, darunter 4,7 Milliarden Euro in offene Publikumsfonds und 3,9 Milliarden Euro in of…

Im April flossen den Fondsgesellschaften 6,2 Milliarden Euro neue Gelder zu, darunter 4,7 Milliarden Euro in offene Publikumsfonds und 3,9 Milliarden Euro in offene Spezialfonds. Mandate außerhalb der Fondshülle verzeichneten Mittelabflüsse von netto 2,8 Milliarden Euro.

Die Zollankündigungen der US-Regierung sorgten Anfang April für einen Kurseinbruch an den Aktienmärkten weltweit. Die Renditen von US-Staatsanleihen legten sprunghaft zu. Erst nachdem die Einführung der Zusatzzölle um 90 Tage verschoben wurde, beruhigte sich die Lage an den Finanzmärkten, was die Netto-Rückflüsse aus Aktienfonds auf 0,6 Milliarden Euro begrenzte. Anstelle von Aktien- und Mischfonds (minus 1,9 Milliarden Euro) bevorzugten Anleger risikoärmere Fondsgruppen. Rentenfonds standen mit 5,2 Milliarden Euro an der Spitze der Absatzliste, gefolgt von Geldmarktfonds mit 3,2 Milliarden Euro.

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Die neu investierten Gelder flossen vor allem in Euro-Rentenfonds mit Restlaufzeiten von durchschnittlich ein bis drei Jahren. Bei Rentenfonds verzeichneten auf Euro-Anleihen spezialisierte Produkte zwischen Anfang Januar und Ende April 10,8 der insgesamt 17,5 Milliarden Euro neuen Mittel. US-Dollar-Rentenfonds erzielten im gleichen Zeitraum per Saldo kein Neugeschäft. Auch im Aktienfondssegment mieden Anleger den US-amerikanischen Markt. Aus Aktienfonds Nordamerika zogen sie in den ersten vier Monaten 0,5 Milliarden Euro ab.

Per Ende April verwaltete die Fondsbranche 4.532 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Davon entfallen 2.181 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds, 1.628 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 63 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds. 660 Milliarden Euro verwalten die Fondsgesellschaften in Mandaten.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

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4.6.2025

IRC Section 899 – Folgen der US-Steuerpläne

IRC Section 899, ein Bestandteil des am 22. Mai 2025 vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzentwurf „The One, Big, Beautiful Bill“, ist eine Gegenreakt…

IRC Section 899, ein Bestandteil des am 22. Mai 2025 vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzentwurf „The One, Big, Beautiful Bill“, ist eine Gegenreaktion der USA auf die Einführung von Pillar I und II, der auch in den Medien diskutiert wird. Diese Maßnahmen können US-Unternehmen mit zusätzlichen Steuern u. a. in Europa belasten. Im Grundsatz erlaubt IRC Section 899 den USA eine zusätzliche Steuer auf US-Erträge (insbesondere Dividenden) von Bürgern und Unternehmen, die in den Staaten ansässig sind, die Pillar I und/ oder II eingeführt haben, zu erheben. Diese zusätzlichen Steuern sollen auch Fonds belasten.

Ob und inwieweit IRC Section 899 final verabschiedet wird, ist noch unklar. Anschließend müssen noch die betroffenen Staaten vom US-Secretary als diskriminierendes Land gelistet werden. Die Trump-Regierung beabsichtigt eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zum 4. Juli 2025.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.

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27.5.2025

BVI schärft Position zur Überarbeitung der SFDR

Die EU-Kommission führt bis 30. Mai 2025 eine Marktsondierung durch, um die Auswirkungsstudie zur Reform der SFDR vorzubereiten.

Die EU-Kommission führt bis 30. Mai 2025 eine Marktsondierung durch, um die Auswirkungsstudie zur Reform der SFDR vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Position zu diesem Thema überprüft und an die neuesten Entwicklungen in Sachen EU-Regulierung angepasst:

  • Wir befürworten ein freiwilliges System zur Produktkategorisierung nach Nachhaltigkeitsmerkmalen und schlagen die Festlegung von drei Kategorien vor: „Sustainable“, „Transition“ und „ESG Focus“ bzw. „ESG Collection“
  • Die Transparenzpflichten für nachhaltige Anlageprodukte sollten mit Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger vereinfacht werden. Nur Produkte mit expliziten Nachhaltigkeitsmerkmalen sollten zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet sein.
  • Berichte auf Unternehmensebene sollten in der CSRD verortet und sektorenübergreifend gestrafft werden. Finanzmarktteilnehmer müssen auch nach der Omnibus-I-Revision weiterhin entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsdaten aus CSRD-Berichten erhalten.
  • Die Reform der SFDR sollte mit MiFID II und IDD verzahnt und durch umfassende Praxistest begleitet werden.

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 den Vorschlag für die Überarbeitung der SFDR vorlegen.

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