Wir befürworten die strukturelle Vereinfachung der EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit ESRS.
Wir befürworten die strukturelle Vereinfachung der EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit ESRS. Diese Position haben wir in unserer Stellungnahme an die EFRAG anlässlich einer Marktsondierung eingereicht. Wichtig ist insbesondere, das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse durch klare Kriterien, etwa für Schwellenwerte der Wesentlichkeit, und sektorspezifische Anleitungen zu unterstützen. Mit Blick auf zu berichtende Datenpunkte schlagen wir vor:
nicht steuerungsrelevante Datenpunkte zu streichen oder in freiwillige Angaben umzuwandeln,
Definitionen und Berechnungsmethoden für quantitative Datenpunkte zu vereinheitlichen,
Doppelungen und Inkonsistenzen in der Struktur der Berichte zu vermeiden.
Die Überarbeitung der ESRS sollte zudem genutzt werden, um die Übereinstimmung mit den IFRS-Berichtsstandards zu festigen. Im Sinne einer konsistenten Fortentwicklung der Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit, sollte die Zusammenarbeit zwischen IFRS und EFRAG zukünftig strukturell ausgebaut werden.
Das Neugeschäft der Publikumsfonds im ersten Quartal 2025 von insgesamt 32,5 Milliarden Euro dominieren ETFs mit 20,5 Milliarden Euro.
Das Neugeschäft der Publikumsfonds im ersten Quartal 2025 von insgesamt 32,5 Milliarden Euro dominieren ETFs mit 20,5 Milliarden Euro. Bei den Anlageklassen liegen Aktienfonds mit 15,3 Milliarden Euro vorn. Davon stammen 15,8 Milliarden Euro von Aktien-ETFs, aus aktiv gemanagten Aktienfonds flossen 0,5 Milliarden Euro ab. Rentenfonds verzeichneten insgesamt 12,3 Milliarden Euro neue Gelder. Davon entfallen 4,4 Milliarden Euro auf Renten-ETFs.
Im starken Neugeschäft von ETFs spiegelt sich eine Neuerung bei deren Datenerhebung wider. Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung (deutsch/englisch) zur Investmentstatistik (deutsch/englisch) per 31. März 2025.
Fondsmanager investieren gern in Unternehmen des Landes, in dem sie arbeiten.
Fondsmanager investieren gern in Unternehmen des Landes, in dem sie arbeiten. Diesen „Manager Home Bias“ belegt eine Studie des BVI. Wir beziffern den höheren Portfolioanteil bei global investierenden Aktienfonds auf 1 bis 2 Prozentpunkte. Die Realwirtschaft in der EU profitiert kaum vom Home Bias, da 62 Prozent der Portfoliomanager dieser in Europa vertriebenen Fonds vor allem in England, den USA und der Schweiz arbeiten. Wenn jeder Fonds aus der Stichprobe, der in den 27 Mitgliedsländern vertrieben wird, zumindest einen ansässigen Fondsmanager hätte, wären insgesamt 2 bis 3 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen in der EU möglich. „Die Studie zeigt, wie wichtig Standortpolitik im Wettbewerb der Finanzplätze auch für die Realwirtschaft ist. Wir kämpfen seit vielen Jahren für den Finanzplatz Frankfurt. Denn ein attraktiver rechtlicher Rahmen kann Kapitalmarktakteure und damit auch Kapital nach Deutschland ziehen“, sagt Thomas Richter.
Weitere Informationen zum Thema hören Sie in der Folge 55 unseres Podcasts „Nachdenken“, in der Thomas Richter mit Markus Michel (Leiter Research) über die Ergebnisse der Studie spricht.
In unserer Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Investmentsteuergesetz fordern wir weitere Konkretisierungen.
In unserer Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Investmentsteuergesetz fordern wir unter anderem weitere Konkretisierungen im Hinblick auf:
Teilfreistellung von finnischen Aktiengesellschaften (Oy MRECs),
Erfassung von Ausschüttungen, die Spezial-Investmentfonds von Investmentfonds in Abwicklung erhalten,
Erfassung von Erträgen aus Personengesellschaften bei Spezial-Investmentfonds,
Erfassung von „steuerfrei thesaurierbaren sonstigen Erträgen“ bei Spezial-Investmentfonds.
Im Zusammenhang mit der Omnibus-I-Initiative gibt es neue Entwicklungen.
Im Zusammenhang mit der Omnibus-I-Initiative gibt es neue Entwicklungen:
Level 1:
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur Verschiebung der Erstberichterstattung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsch/englisch). Sie verschiebt u.a. die Erstanwendung der Berichtspflichten für bisher nach CSRD nicht berichtspflichtige Unternehmen.) Die Mitgliedsstaaten sollen die Änderungsrichtlinie bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland ist dies zunächst nicht relevant, da die CSRD nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Unklar ist noch, wie schnell diese Umsetzung unter der neuen Bundesregierung vorangetrieben werden wird.
Die polnische Ratspräsidentschaft treibt zu den materiellen Vorschlägen nach Omnibus I eine Einigung im Rat voran. Der erste Kompromissvorschlag vom 16. April 2025 schlägt u.a. einen Erwägungsgrund zur Klarstellung vor, dass die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mindestens die Informationen enthalten sollen, die nach SFDR vom Finanzmarkt benötigt werden. Die Polen streben eine Abstimmung im Rat unter ihrer Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 an.
Im EU-Parlament ist das Verfahren deutlich langwieriger. Die Federführung liegt beim Rechtsausschuss JURI. Der Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP, Schweden) möchte seinen Berichtsentwurf bis 4. Juni 2025 vorlegen. In der ersten Aussprache im JURI hat er angekündigt, den Anwendungsbereich der CSRD durch die Angleichung an CSDDD weiter beschneiden zu wollen. Zu diesem und weiteren Punkten ist im EU-Parlament im Juni/Juli mit hitzigen Debatten zu rechnen. Die Abstimmung im JURI ist aktuell für den 13. Oktober 2025 geplant.
Level 2:
Die EFRAG führt bis 6. Mai 2025 eine öffentliche Sondierung zur Überarbeitung der ESRS durch. Daneben wurden für ausgewählte Interessengruppen gezielte Befragungen vorbereitet. Die EFAMA hat einen Fragebogen erhalten, der sich an Investoren und Ratingagenturen richtet und aus dieser Perspektive die Nutzbarkeit bestimmter Elemente bzw. Datenpunkte der ESRS bewerten soll. Laut Arbeitsplan für die Überarbeitung der ESRS wird die EFRAG bis Mitte Mai Informationen aus dem Markt sammeln und dann mit der Entwurfsarbeit beginnen. Der Zeitplan für die Arbeiten der EFRAG sieht danach wie folgt aus:
Der BVI wird im Expertenkreis „ESG-Berichtsstandards“ zu den wichtigsten Aspekten der öffentlichen Sondierung eine Eingabe erarbeiten und an die EFAMA Feedback zu dem Fragebogen für Investoren einliefern. Zudem begleiten wir im Expertenkreis die Diskussionen innerhalb der EFAMA um einen ESG-Datenkatalog. Die abgestimmte Liste an benötigten ESG-Daten soll die Perspektive der Datennutzer bei der Überarbeitung der ESRS stärken und die Stellungnahmen der Fondsbranche ergänzen.
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