Deutscher Fondsverband

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7.7.2025

EU-Kommission will das Taxonomie-Reporting vereinfachen

Die EU-Kommission hat Vorschläge für Änderungen der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt, die bürokratische Lasten abbauen sollen.

Die EU-Kommission hat Vorschläge für Änderungen der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt, die bürokratische Lasten abbauen sollen. Diese bestehen aus einer Änderungsverordnung zur Delegierten Verordnung zu den Offenlegungspflichten sowie den Anpassungen der Berichtsvorlagen in den Anhängen. Vor allem für die Berichterstattung zur EU-Taxonomie auf Unternehmensebene sind inhaltliche Erleichterungen vorgesehen. Für die Fondsbranche sind vorrangig folgende Punkte relevant:

- De-minimis-Regel: Berichtspflichtige Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen sollen generell auf die Prüfung der Taxonomiekriterien für finanziell unwesentliche wirtschaftliche Aktivitäten verzichten können. Das Fehlen finanzieller Wesentlichkeit wird angenommen, wenn der Gesamtwert der fraglichen Aktivitäten weniger als 10 Prozent des Nenners der Taxonomie-KPIs ausmacht (zum Beispiel bei einem Unternehmen der Realwirtschaft <10 Prozent des Umsatzes und der Investitionen). Unternehmen des Finanzsektors könnten so auf die Berichterstattung bestimmter KPIs insgesamt verzichten, wenn sie bezogen auf die Geschäftstätigkeiten der Gesamtgruppe weniger als 10 Prozent des Umsatzes ausmachen.

- Nenner der KPI-Berechnung für Finanzunternehmen: Folgende Positionen sollen in Zukunft aus dem Nenner der KPI-Berechnung für Finanzunternehmen ausgenommen werden:

  • Investitionen in Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen (gilt nicht für Unternehmen, die freiwillig nach EU-Taxonomie berichten oder für Investitionen, die bestimmte Projekte finanzieren); dies entspricht unserer Forderung aus der vorangegangenen Konsultation.
  • Derivate, Liquiditätspositionen und andere Assetklassen, die in der Delegierten Verordnung nicht explizit genannt sind.

- Optionale Aussetzung der Berichterstattung bis Ende 2027: Unternehmen des Finanzsektors sollen die Möglichkeit erhalten, bis Ende 2027 auf die Berichterstattung der Taxonomie-KPIs zu verzichten, wenn sie in ihren Geschäftsbericht eine standardisierte Erklärung dazu aufnehmen, dass sie keine ihrer Geschäftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie bewerben.

- Vereinfachung der Taxonomieberichte: Die standardisierten Berichtsvorlagen werden erheblich vereinfacht und verkürzt; dies betrifft auch die Vorlage für die Berichterstattung durch Vermögensverwalter. Die Vorlagen zur dezidierten Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomenergie und Erdgasnutzung werden gestrichen; stattdessen sollen Angaben zu diesen Themen in stark verkürzter Form in den allgemeinen Berichten erfolgen.

Die Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission liegen dem EU-Parlament und dem Ministerrat vor. Diese haben vier Monate Zeit, um über einen eventuellen Einspruch zu entscheiden. Nach Auslaufen dieser Frist sollen die Änderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unternehmen sollen befugt sein, über das Geschäftsjahr 2025 hinaus nach den bisher geltenden Standards zu berichten. Dies soll den Umsetzungsdruck in den Unternehmen abmildern.

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magdalena.kuper@bvi.de

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4.7.2025

Erster Anbieter für Rententicker in der EU ausgewählt

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Ediphy (fairCT) als ersten Consolidated Tape Provider (CTP) für Anleihen in der EU ausgewählt.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Ediphy (fairCT) als ersten Consolidated Tape Provider (CTP) für Anleihen in der EU ausgewählt.

Ediphy, ein Anbieter von Technologie für festverzinsliche Wertpapiere, hat fairCT zusammen mit branchenführenden Unternehmen wie Cboe Global Markets, FactSet, Google Cloud, TP ICAP und UBS, als eine gemeinschaftliche Initiative zur Verbesserung der Transparenz, Liquidität und Beteiligung an den EU- und britischen Märkten für festverzinsliche Wertpapiere gegründet.

Der BVI hat regelmäßig über den Börsenticker-Auswahlprozess in der EU berichtet und die verschiedenen Kandidaten für den Renten- und den Aktienticker den Mitgliedern vorgestellt, zuletzt bei der Fund Operations Konferenz 2025.

Wir erwarten, dass die Marktteilnehmer von dem Rententicker mit einer Vielzahl von Anwendungsfällen zum Nutzen aller Teilnehmer an den Rentenmärkten der EU profitieren werden.

In den letzten sechs Monaten hat die ESMA die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der MiFIR aufgeführten Kriterien bewertet. Die ESMA hat sich für Ediphy (fairCT) entschieden, da die Firma alle Auswahlkriterien erfüllt und die höchste Gesamtpunktzahl bei den Vergabekriterien erreicht hat. Die ESMA hat Ediphy (fairCT) aufgefordert, nun unverzüglich die Zulassung zu beantragen. Nach der Zulassung würde Ediphy (fairCT) das CTP für Anleihen für einen Zeitraum von fünf Jahren unter der direkten Aufsicht der ESMA betreiben. Wir erwarten den Start des Rententickers im Jahr 2026.

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rudolf.siebel@bvi.de

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4.7.2025

Update zu „Section 899“: Amerikanische Strafsteuer ist abgewendet

Nun ist es offiziell: Das Gesetz „The One Big Beautiful Bill“ hat alle Hürden im US-Parlament genommen.

Nun ist es offiziell: Das Gesetz „The One Big Beautiful Bill“ hat alle Hürden im US-Parlament genommen. Es folgt am heutigen Tag die Unterschrift von US-Präsident Donald Trump, mit der das Gesetz in Kraft tritt.

Die in den vorherigen Entwürfen enthaltene amerikanische Strafsteuer IRC Section 899 ist nicht mehr im Gesetz. Sie war eine Vergeltungsmaßnahme für Staaten, die die Vorschriften zur Mindestbesteuerung und Gewinnzuteilung (Pillar I bzw. Pillar II) eingeführt haben. Grund für die Streichung ist eine Vereinbarung zwischen den USA und den restlichen G7-Staaten, nach der US-Unternehmen von der globalen Mindesteuer ausgenommen werden. Im Gegenzug verzichtet die Trump-Regierung nun auf die Einführung von IRC Section 899.

Die Strafsteuern des IRC Section 899 hätten es den USA erlaubt, eine zusätzliche Steuer auf US-Erträge – insbesondere Dividenden – von Bürgern und Unternehmen aus denjenigen Staaten zu erheben, die Pillar I bzw. II eingeführt haben. Außerdem hätten die Vergeltungsmaßnahmen das US-Geschäft europäischer Unternehmen stark belastet.

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marco.simon@bvi.de

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1.7.2025

Industriearbeitsgruppe veröffentlicht Umsetzungsbericht zu T+1

Die von der EU-Behörde ESMA eingesetzte Industriearbeitsgruppe für die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU hat ihre finalen Empfehlungen veröffen…

Die von der EU-Behörde ESMA eingesetzte Industriearbeitsgruppe für die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU hat ihre finalen Empfehlungen veröffentlicht. Die Umstellung auf T+1 ist für den 11. Oktober 2027 geplant.

Die Arbeitsgruppe für den Bereich Assetmanagement empfiehlt:

  • Assetmanager sollten bestrebt sein, die Abwicklungszyklen für Fondsanteile auf T+2 zu verkürzen. Sie sollten weiterhin genügend Flexibilität erhalten. Außerdem sollten Fonds nicht benachteiligt werden, wenn für sie der Übergang zu T+2 operativ nicht machbar ist (z. B. aufgrund der Marktdynamik).
  • Es sollte aufsichtsrechtlich klargestellt werden, dass durch unterschiedliche Settlementzyklen verursachte „Cash-Breaches“ (insbesondere bei ETFs) als passive Anlagegrenzverletzungen eingestuft werden und nicht an die Aufsicht zu melden sind.

Die Arbeitsgruppe fordert im Umsetzungsbericht darüber hinaus, dass die vom BVI geforderte Verkürzung der SEPA-Lastschrift weiter analysiert werden soll.

Der Bericht wird am 3. Juli 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Für diese Veranstaltung können Sie sich hier anmelden.

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felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

1.7.2025

Das neue Jahrbuch „BVI 2025. Daten. Fakten. Perspektiven.“ ist da

Auf über 100 Seiten finden Sie Zahlen und Fakten zum Fondsmarkt sowie ausgewählte Regulierungsthemen aus Berlin und Brüssel.

Auf über 100 Seiten finden Sie Zahlen und Fakten zum Fondsmarkt sowie ausgewählte Regulierungsthemen aus Berlin und Brüssel: 

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  •  Kampf der Überregulierung – macht die EU endlich Ernst?
  • Finanzstabilität: Neue Regeln für Fonds?
  • Private Altersvorsorge: Weniger ist mehr
  • Kosten der Finanzmarktdaten explodieren und erfordern Regulierung
  • BVI fordert Aus für die EU-Kleinanlegerstrategie
  • Löst endlich die Steuerbremse für mehr private Investitionen in Infrastruktur!
  • Zukunft der Nachhaltigkeit: Praxistauglichkeit ist Pflicht

Neugierig? Dann laden Sie unser Jahrbuch hier herunter oder bestellen Sie es kostenlos per Mail (bestellcenter@bvi.de) oder im Internet.

presse@bvi.de

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