Deutscher Fondsverband

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9.7.2026

Mai: Aktienfonds dominieren das Neugeschäft

Im Mai flossen den Fondsgesellschaften netto 16,8 Milliarden Euro zu.


Im Mai flossen den Fondsgesellschaften netto 16,8 Milliarden Euro zu. Davon entfielen 8,8 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds. Besonders gefragt waren Aktienfonds, die mit 7,9 Milliarden Euro weit vorn in der Rangliste der Publikumsfonds liegen. Rentenfonds erhielten 1,4 Milliarden Euro und Mischfonds 1,2 Milliarden Euro neue Gelder.

Offene Spezialfonds verzeichneten Netto-Zuflüsse von 7,5 Milliarden Euro und Mandate 0,6 Milliarden Euro. Aus geschlossenen Fonds flossen netto 0,1 Milliarden Euro ab.

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Das von Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen für Anleger in Deutschland ist seit Jahresbeginn um 300 Milliarden Euro auf 5.152 Milliarden Euro angestiegen. Den größten Teil managen offene Spezialfonds mit 2.392 Milliarden Euro. Offene Publikumsfonds verwalten 2.021 Milliarden Euro, darunter 1.064 Milliarden Euro in Aktienfonds. Mit einem Anteil von 53 Prozent am Vermögen der Publikumsfonds sind Aktienfonds die mit Abstand größte Fondsgruppe. Zum Vergleich: Ende 2018 lag ihr Anteil bei 35 Prozent.

Bei den Anlageschwerpunkten dominieren weltweit investierende Aktienfonds mit 526 Milliarden Euro. Es folgen Aktienfonds mit Fokus auf Europa mit 108 Milliarden Euro und Nordamerika mit 97 Milliarden Euro. Auf ETFs entfallen 45 Prozent des in Aktienfonds verwalteten Vermögens.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

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9.7.2026

FinDatEx konsultiert neue Version des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts

Die EU-Arbeitsgruppe der Financial Data Exchange (FinDatEx) hat die neue Version 8 des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts erarbeitet.

Die EU-Arbeitsgruppe der Financial Data Exchange (FinDatEx) hat die neue Version 8 des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts erarbeitet. 
der BVI hat sich mit interessierten KVGs an der Diskussion beteiligt.

Derzeit führt FinDatEx eine Konsultation zur Version 8 durch. Stellungnahmen können bis zum 4. September 2026 eingereicht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen:

  • die Einführung von zwei neuen Datenfeldern zur Unterstützung der Anforderungen des neuen Solvency-II-Regimes,
  • verschärfte Anforderungen zur Identifizierung von Emittenten, um die Überwachung von Konzentrationsrisiken zu verbessern,
  • die Streichung von 20 Datenfeldern innerhalb des Templates.


Mit der Überarbeitung verfolgt die Arbeitsgruppe das Ziel, den operativen Aufwand für Marktteilnehmer zu reduzieren und gleichzeitig die für Solvency II sowie für das Risikomanagement benötigten Informationen beizubehalten.

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felix.ertl@bvi.de

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9.7.2026

ESMA will Meldewesen für Transaktionen vereinfachen

Die ESMA hat am 2. Juli 2026 ihren Abschlussbericht zur Vereinfachung des Transaktionsmeldewesens unter MiFIR, EMIR und SFTR veröffentlicht.

Die ESMA hat am 2. Juli 2026 ihren Abschlussbericht zur Vereinfachung des Transaktionsmeldewesens unter MiFIR, EMIR und SFTR veröffentlicht. Bereits in ihrem Zwischenbericht vom 4. Mai 2026 hatte die ESMA zwei Optionen vorgestellt, die bis zu der Veröffentlichung des Abschlussberichts weiterverfolgt werden sollten:
 

  • Option 1a: Beibehaltung des bestehenden Reportingregimes mit klarer Abgrenzung (MiFIR für ETDs, EMIR für OTC-Derivate);
  • Option 2a: Ein integriertes Meldewesen (ein überarbeitetes MiFIR-Meldewesen mit EMIR und SFTR in einem Template);
     

Die ESMA hat diese Optionen anhand einer zweifachen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet:

  • Untersuchung der Auswirkungen auf Marktteilnehmer durch einen unabhängigen Berater (Deloitte);
  • Untersuchung der Auswirkungen auf Aufsichtsbehörden durch ESMA gemeinsam mit nationalen und europäischen Behörden;
     

Auf Grundlage dieser Analysen spricht sich die ESMA langfristig für die Umsetzung der Option 2a aus und empfiehlt einen vollständig integrierten Melderahmen nach dem „Report Once“-Prinzip.

Das von der ESMA empfohlene Zielbild ist ein einheitliches europäisches Transaktionsmeldesystem, das die heutigen Meldepflichten unter MiFIR, EMIR und SFTR zusammenführt. Gleichzeitig sollen getrennte Transaktionsregister (TRs) und Approved Reporting Mechanisms (ARMs) durch einen gemeinsamen Typ von Reporting-Infrastruktur abgelöst werden.

Eine Transaktion wird künftig einmal in einem einheitlichen europäischen Meldeformat über eine vereinfachte Infrastruktur gemeldet und kann anschließend von allen zuständigen Behörden für ihre jeweiligen Aufsichts-, Statistik- und Finanzstabilitätszwecke genutzt werden.

Die ESMA entwickelt dafür eine gemeinsame, einheitliche Meldevorlage mit einem modularen Format, das die Informationsanforderungen aller drei Regelwerke abdeckt. 

Trotz einer stärkeren Integration der Meldesysteme bleiben die Aufsicht der Meldepflichten, die Überwachung sowie die Durchsetzung der Regeln grundsätzlich bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Das neue Modell soll lediglich die Datenerhebung effizienter gestalten, nicht die Zuständigkeiten verändern.

Nach Einschätzung der ESMA sollten sich die Kosten für die Umstellung auf das angestrebte Einreichungsverfahren innerhalb von drei bis vier Jahren amortisieren. Konkret werden 22 Prozent bis 24 Prozent Kostenreduktion der laufenden Meldekosten erwartet, was einer jährlichen Einsparung von 250 Millionen Euro bis über 1 Milliarde Euro entspricht. Über einen Zeitraum von zehn Jahren beziffert die ESMA den abgezinsten Gesamtnutzen auf 1,2 bis 4,9 Milliarden Euro.

Noch offen ist zum jetzigen Zeitpunkt, durch welche Meldekanäle die Daten an die Behörden übermittelt werden sollen. Hier stehen drei Modelle zur Diskussion:

  • Das bestehende Modell, bei dem die Datenerfassung, Validierung, Verarbeitung und Speicherung auf nationaler Ebene erfolgt, wie dies heute bereits unter MiFIR der Fall ist.
     
  • Beim Hybridmodell wird die Datenerfassung auf nationaler Ebene belassen, zentralisiert jedoch Speicherung, Verarbeitung, Validierung und Analyse auf EU-Ebene. Dabei bleiben ergänzende lokale Analysen durch die nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) weiterhin möglich.
     
  • Das vollständig zentralisierte Modell würde sämtliche nationalen Meldekanäle und Funktionen durch ein einziges europäisches Meldezentrum („EU Reporting Hub“) ersetzen. 


Welches der drei Modelle die angestrebten Ziele am besten erfüllt, soll Gegenstand weiterer Analysen von Rückmeldungen von Behörden und Marktteilnehmern sein. . Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich daher zunächst auf die Festlegung einer strategischen Zielrichtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse der Branche.

Für die Entwicklung einer integrierten Meldevorlage für MiFIR, EMIR und SFTR zu den dazugehörigen Regulierungsstandards empfiehlt die ESMA als ersten Schritt eine geeignete Mandatierung in den relevanten EU-Verordnungen. Hiermit soll eine eindeutige rechtliche Grundlage für die Entwicklung eines einzigen integrierten Meldemodells („Report once“) geschaffen werden. 

In der Implementierungsphase übermitteln Marktteilnehmer transaktionsbezogene Daten über vereinfachte Meldekanäle, die die relevanten Meldeanforderungen der verschiedenen Regelwerke abdecken. Dabei würde ESMA ein integriertes Meldemodell entwickeln, das einen einzigen, konsistenten Satz von Meldevorlagen umfasst und den Informationsbedarf aller betroffenen Regelwerke abdeckt.

Die Entwicklung der endgültigen technischen Ausgestaltung soll schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern und den nationalen Aufsichtsbehörden erfolgen. Unterstützt wird dieser Prozess durch weitere Konsultationen, technische Analysen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten-Nutzen-Analysen.

Nach aktueller Planung könnte die technische Ausarbeitung bis 2029 erfolgen, während die IT-Umsetzung bis 2030 abgeschlossen sein soll. Dann könnte das vollständig integrierte „Report Once“-System ab dem zweiten Halbjahr 2031 in Betrieb gehen.

Bis zur Umsetzung dieses Zielbildes sollen acht gezielte Maßnahmen den Meldeaufwand bereits kurzfristig reduzieren:
 

  • Ausweitung des delegierten Reportings unter EMIR und SFTR
  • Vereinfachung der konzerninternen EMIR-Ausnahmen
  • Verkürzung des Zeitraums für historische Korrekturmeldungen
  • Zusätzliche Ausnahmen bei MiFIR-Transaktionsmeldungen
  • Reduzierte Priorisierung bestimmter optionaler MiFIR-Datenfelder
  • Anpassungen bei EMIR-Abgleichsfeldern
  • Vereinfachung des Fehler- und Auslassungsmeldeverfahrens (Errors & Omissions)
  • Wegfall bestimmter SFTR-Meldungen bei fehlgeschlagenen Abwicklungen

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janina.lämmchen@bvi.de

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8.7.2026

EU-Kommission veröffentlicht Studie zur Besteuerung des Finanzsektors

Die von der EU-Kommission beauftragte Studie „Taxation of the financial sector“ stellt fest, dass der mehrwertsteuerliche Rahmen für die Besteuerung des Finanz…

Die von der EU-Kommission beauftragte Studie  „Taxation of the financial sector“ stellt fest, dass der mehrwertsteuerliche Rahmen für die Besteuerung des Finanzsektors komplex und fragmentiert ist. Das gilt auch für die Fondsverwaltung. Die Studie evaluiert den mehrwertsteuerlichen Rahmen mit Fokus auf die Befreiung für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung der sektorspezifischen Steuern der Mitgliedstaaten. Sie bewertet potenzielle politische Maßnahmen, die von einer Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften bis hin zu umfassenden Reformen reichen. Hierbei werden detaillierte Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen politischer Entscheidungen erläutert. Die Studie geht auch auf die Einführung einer Finanzaktivitätssteuer ein. Es bleibt offen, ob und welche Maßnahmen die EU treffen wird.

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marco.simon@bvi.de

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6.7.2026

BMF aktualisiert Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Juli 2026 eine aktualisierte Fassung der deutschen Verhandlungsgrundlage zur Beseitigung der Doppelbesteuerun…

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Juli 2026 eine aktualisierte Fassung der deutschen Verhandlungsgrundlage zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung veröffentlicht. Eine Vergleichsversion finden Sie hier.

Für die Fondsbranche sind insbesondere die folgenden Änderungen relevant:

  • Der Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) wird gesondert definiert. Personengesellschaften fallen nicht unter diese Definition.
  • Ein OGA ist im Errichtungsstaat steuerlich ansässig.
  • Bezieht ein OGA Dividenden, ist er der Nutzungsberechtigte dieser Erträge.
  • Der Dividendenbegriff nach Artikel 10 umfasst nun auch Ausschüttungen auf Anteilsscheine eines OGA.
  • Erzielt ein OGA Dividenden, kann die Quellensteuer auf maximal 15 Prozent reduziert werden; der ermäßigte Satz von 5 Prozent steht nicht zur Verfügung,

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marco.simon@bvi.de

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