Deutscher Fondsverband

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2.12.2025

Fondsbesteuerung: Was ist die Vorabpauschale? Bastian Hammer gibt Antworten

Viele Fondssparer werden Anfang 2026 eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte V…

Viele Fondssparer werden Anfang 2026 eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte Vorabpauschale. Was die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird und warum Anleger darauf Steuern zahlen müssen, erläutert Bastian Hammer im Interview.

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christiane.lang@bvi.de

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1.12.2025

Vordrucke für Feststellungserklärungen überarbeitet

Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfüg…

Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfügung gestellt.

Die neuen Vordrucke weichen nur geringfügig von den mit Schreiben vom 24. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucken (Stand Juli 2024) ab. Daher wurde die den Vordrucken zugrundeliegende Datenartversion 4 des Datensatzes zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Spezial-Investmentfonds aktualisiert, statt eine neue Datenartversion zu erzeugen.

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bastian.hammer@bvi.de

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27.11.2025

Entwaldungsverordnung soll verschoben und vereinfacht werden

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet.

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Das EU-Parlament will zusätzlich zu den Vereinfachungsvorschlägen der EU-Kommission das Inkrafttreten der Verordnung um ein weiteres Jahr verschieben, nämlich auf den 30. Dezember 2026. Für kleine und Kleinstunternehmen soll eine weitere Übergangsfrist von 6 Monaten bis 30. Juni 2027 gelten. Die EU-Kommission soll die EUDR bis 30. April 2026 prüfen und ggf. weitere Vereinfachungsvorschläge unterbreiten. Die EVP-Fraktion wurde in der Abstimmung erneut von den rechten Fraktionen unterstützt. Die Abstimmung fiel mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen recht deutlich aus.

Der Rat hat über sein Verhandlungsmandat zur EUDR bereits am 19. November 2025 abgestimmt . Dieses stimmt in allen wesentlichen Punkten mit der Position des EU-Parlaments überein. Die Einigung im Trilog sollte deshalb rasch möglich sein. 

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magdalena.kuper@bvi.de

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21.11.2025

EU-Kommission treibt Reform des PEPP voran

Die EU-Kommission hat ihr Pensions Package veröffentlicht. Ein zentraler Bestanteil ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP).

Die EU-Kommission hat ihr Pensions Package veröffentlicht. Ein zentraler Bestanteil ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP).

Der Vorschlag umfasst insbesondere Änderungen in den Bereichen Aufsicht, Registrierung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte.

Kernpunkte des Vorschlags sind unter anderem:

  • Die Kostenobergrenze von 1 Prozent für das Basic PEPP entfällt. Stattdessen soll der „Value for Money“-Ansatz für Versicherungen gelten, wie in der Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehen – basierend auf Benchmarks, nicht auf Peergruppen.
  • Das Basic PEPP soll künftig auf „Execution-only“-Basis angeboten werden. Die Beratungspflicht entfällt. Beratung erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und ausschließlich unabhängig.
  • Die Standard-Risikominderung für das Basic PEPP ist das Lifecycling.
  • Die Pflicht, mindestens zwei Unterkonten für unterschiedliche Mitgliedstaaten anzubieten, wird aufgehoben.

Thomas Richter sagt zu den Reformvorschlägen:

„Der Wegfall des Kostendeckels beim PEPP beseitigt eine zentrale Hürde. Jedoch ist fraglich, ob die EU-Länder die notwendige steuerliche Förderung gewähren werden. Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein. In Deutschland wird das geplante steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot die attraktivere Alternative für Sparer sein.“

Die Vorschläge, insbesondere die Aufhebung des starren Kostendeckels, werden auch in der deutschen Diskussion zur Reform der privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen werden.

 

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cvetelina.todorova@bvi.de

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21.11.2025

BVI und chinesischer Fondsverband unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet.

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet (englische Pressemitteilung). Beide Verbände vereinbarten, einen hochrangigen Austausch zu etablieren, beispielsweise mit regelmäßigen gegen-seitigen Besuchen und Branchenkonferenzen. Darüber hinaus werden der BVI und die AMAC den Austausch zwischen Marktteilnehmern fördern und gemeinsame Veranstaltungen ausrichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Informationsaustausch zu Themen wie der Regulierung.

Das MoU wurde von Thomas Richter und Bu Min, stellvertretende Generalsekretärin der AMAC, am Rande des Sino-European Finance Summit in Frankfurt unterzeichnet. Der BVI organisierte den Summit in Kooperation mit der Bank of China. Rund 200 Gäste – darunter europäische und chinesische Assetmanager, Banken, Börsen und Behörden – nahmen teil. Die Initiative für die Veranstaltung ging vom BVI aus. Deutschland ist mit einem verwalteten Vermögen von über 4,7 Billionen Euro der größte und zugleich hochentwickelte Fondsmarkt Europas und Heimat von über 600 Assetmanagern aus 40 Ländern. Der chinesische Fondsmarkt wächst rasant und hat inzwischen ein Volumen von rund 9 Billionen Euro erreicht. Das Interesse am gegenseitigen Marktzugang nimmt stetig zu. Ziel des Summit ist es, eine Plattform zu schaffen, um künftige Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen zu erleichtern.

Zusätzlich veröffentlichte der BVI in Kooperation mit der Bank of China den Leitfaden „Investment in China“, um grenzüberschreitende Investitionen und den Fondsvertrieb sowie die Gründung von Fondsgesellschaften in China zu fördern.

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presse@bvi.de

+49 69 15 40 90 239


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