Deutscher Fondsverband

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9.12.2025

Politische Einigung: CSRD und CSDDD werden vereinfacht

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt.

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt. Darin sind die Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (CSDDD) enthalten. Die Einigung entspricht überwiegend den Positionen des Rats. Mit der Streichung der Übergangspläne aus der CSDDD hat sich das EU-Parlament durchgesetzt.

Der finale Text liegt noch nicht vor. Aus den Presseaussendungen des EU-Parlaments und des Rats lassen sich folgende Kernelemente der Einigung entnehmen:

1. Anwendungsschwellen:

  • Anwendung der CSRD: 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Nettoumsatz; Unternehmen der ersten Welle mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sollen bereits für das Geschäftsjahr 2025 aus der Berichtspflicht entlassen werden;
  • Anwendung der CSRD für Nicht-EU-Unternehmen: 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU;
  • Anwendung der CSDDD: 5.000 Mitarbeiter und 1, 5 Milliarden Euro Nettoumsatz bzw. für Nicht-EU-Unternehmen 1,5 Milliarden Nettoumsatz in der EU.

2. CSRD:

  • Obergrenze für die Wertschöpfungskette: Berichtspflichtigen Unternehmen soll es untersagt sein, von Zulieferern mit weniger als 1.000 Mitarbeitern Informationen zu verlangen, die über die Angaben in den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards hinausgehen, sofern diese nur Berichtszwecken dienen. Unternehmen sollen mehr Flexibilität erhalten, um sich in der Berichterstattung auf Schätzungen und Näherungswerte zu stützen.
  • Schutz von sensiblen Informationen: Unternehmen sollen vor der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen sowie von Informationen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, technologischen Innovationen und Geheimsachen, etwa im Verteidigungssektor, geschützt sein.
  • Standards für „limited assurance“ sollen in Form eines delegierten Rechtsakts verabschiedet werden und bis zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
  • Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) soll das Mandat zur Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien erhalten, abhängig von den Anforderungen der berichtenden Unternehmen.
  • Überprüfungsklausel: Die Berichtsstandards sollten alle vier Jahre überprüft werden.

3. CSDDD:

  • Übergangspläne: Die Verpflichtung zur Annahme von Übergangsplänen für den Klimawandel wurde gestrichen – die CSRD-Berichtspflichten bleiben weiterhin bestehen, darunter ein „Comply-or-Explain“-Ansatz für die Offenlegung von Übergangsplänen bei wesentlichen Klimarisiken
  • Zivilrechtliche Haftung und Sanktionen: Die harmonisierte EU-weite Regelung zur zivilrechtlichen Haftung entfällt, allerdings wurde eine Überprüfungsklausel zur künftigen Notwendigkeit einer solchen Regelung eingefügt. Für administrative Sanktionen soll eine Obergrenze von 3% des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens gelten.

Der politische Kompromiss soll in den nächsten Tagen auf der Ausschussebene im Rat und im EU-Parlament bestätigt werden. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Der finale Text der Einigung muss noch ausgearbeitet werden, so dass die förmliche Annahme der Reform voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen kann.

Die Frist für die Umsetzung der Omnibus-I-Reform beträgt nach unserem Verständnis für die CSRD 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. In Deutschland könnte das CSRD-Umsetzungsverfahren durch die politische Einigung neuen Schwung bekommen. Die CSDDD ist bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umzusetzen und wird ein Jahr später in der Praxis anwendbar sein.
 

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9.12.2025

BVI: EU-Taxonomie setzt zu wenig Anreize für Gebäuderenovierung

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksic…

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksichtigen. Die aktuellen Kriterien bevorzugen den Neubau und setzen zu wenig Anreize, um in die Renovierung des Gebäudebestands zu investieren. Der BVI fordert daher in seiner Eingabe an die EU-Kommission, alle Renovierungsmaßnahmen, die Energieeinsparungen entsprechend einem wissenschaftlich fundierten Übergangspfad erzielen, als taxonomiekonform anzuerkennen und diese Anerkennung auf die renovierten Gebäude zu erweitern. Außerdem sollen die Klimarisikoanalysen vereinfacht und die Taxonomiekriterien mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD stärker verzahnt werden.

Die Eingabe erfolgte im Zusammenhang mit einer Marktsondierung zur Aktualisierung und Vereinfachung der technischen Kriterien unter der EU-Taxonomie. Konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der Delegierten Rechtsakte sind für das 2. Quartal 2026 zu erwarten.

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9.12.2025

Stimmen Sie für Rudolf Siebel beim Vordenkerpreis

Rudolf Siebel steht auf der Shortlist für den Vordenkerpreis von portfolio institutionell. Sie können Ihre Stimme hier abgeben.

Rudolf Siebel steht auf der Shortlist für den Vordenkerpreis von portfolio institutionell. Sie können Ihre Stimme hier abgeben.

Zur Begründung für die Nominierung von Rudolf Siebel schreibt die Redaktion von portfolio institutionell: „Bereits seit 22 (!) Jahren ist Rudolf Siebel einer der Geschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. In dieser Funktion bereichert der Rechtsanwalt und Master of Law ebenfalls seit etwa einem Vierteljahrhundert eloquent und verständlich – und auch sympathisch – zahlreiche Kapitalmarktveranstaltungen zu den noch zahlreicheren rechtlichen Entwicklungen für die Fondsbranche. Siebel ist Spezialist für Investmentfonds und das Asset Management betreffende Gesetze und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene. Verdienste hat sich Siebel außerdem um die Förderung der Global Investment Performance Standards (GIPS) erworben.“

Auf der Shortlist stehen:

  • Rudolf Siebel (Geschäftsführer, BVI)
  • Susanna Adelhardt (Vorsitzende, Deutsche Aktuarvereinigung)
  • Judith Kerschbaumer (Leiterin Sozialpolitik, Verdi-Bundesverwaltung)
  • Jörg Kukies (ehemaliger Bundesfinanzminister)
  • Georg Thurnes (Vorstandsmitglied, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung)

Die Preisverleihung wird im Rahmen der portfolio institutionell Awards am 11. März 2026 in Berlin stattfinden.

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4.12.2025

EFRAG empfiehlt Vereinfachung der Berichtsstandards zu Nachhaltigkeit

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu ver…

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu vereinfachen. Der Brief an die EU-Kommission, die technischen Empfehlungen sowie einige Begleitdokumente sind auf der Internetseite der EFRAG abrufbar.

Die Vorschläge der EFRAG berücksichtigen mehr als 700 Beiträge aus der öffentlichen Konsultation vom Sommer 2025. In allen Berichtsfeldern wurden praktische Überlegungen und Proportionalitätsmechanismen eingeführt. Die Materialitätsprüfung, der schwierigste Bereich, wurde vereinfacht, um den Fokus auf die Nützlichkeit der Informationen zu legen. In der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette soll der Druck zur direkten Datenerhebung verringert werden, indem Schätzungen flexibler verwendet werden sollen. Die Zahl der vorbehaltlich der Materialitätsprüfung verpflichtenden Datenpunkte wurde um 61 Prozent reduziert; die freiwilligen Datenpunkte wurden gestrichen.

Weitere wichtige Vereinfachungen umfassen:

  • Betonung und Klarstellung des „Fair Presentation‘“-Prinzips als Grundlage für eine relevantere und entscheidungsnützliche Berichterstattung;
  • Zulassung von Erleichterungen und Ausnahmen für die quantitative Berichterstattung zu den tatsächlichen und erwarteten finanziellen Auswirkungen;
  • Verbesserte Interoperabilität mit den ISSB-Standards, auch wenn einige Erleichterungen in den ESRS über die ISSB-Standards hinausgehen.

Die EFRAG hat zudem heute das „EFRAG Knowledge Hub“ lanciert, das alle bisher veröffentlichten Dokumente zu den ESRS, einschließlich der VSME-Standards, zentral und interaktiv zur Verfügung stellt.

Die Europäische Kommission wird nun auf der Grundlage der technischen Empfehlungen der EFRAG eine Änderungsverordnung zur Überarbeitung der ESRS vorbereiten und voraussichtlich bis Mitte 2026 verabschieden. 

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4.12.2025

EU plant tiefgreifende Reformen für Fonds und Kapitalmärkte

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht:

- Die Mitteilung zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration der Aufsicht innerhalb der EU“ erläutert die Hintergründe und politische Ziele der Initiative.

- Die „Master“-Änderungsrichtlinie sieht umfangreiche Anpassungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien sowie der MiFID in folgenden Bereichen vor:

  • Einführung des Konzepts von „EU-Gruppen“ für OGAW- und AIF-Verwalter verbunden mit der Möglichkeit, Funktionen innerhalb der Gruppe auf andere Gesellschaften zu übertragen, ohne den Auslagerungsregeln zu unterliegen;
  • Identifizierung von großen EU-Gruppen der OGAW- und AIF-Verwalter sowie Beauftragung der ESMA mit mindestens jährlicher Prüfung der Aufsichtsansätze für jede große EU-Gruppe, für die zusätzliche Gebühren anfallen sollen;
  • Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Fonds und deren Verwalter;
  • Einführung von „automatischen“ Produktpässen in Kombination mit einer EU-weiten Datenplattform bei der ESMA;
  • Zulassung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Verwahrstellen (EU-Pass);
  • Vereinheitlichung und teilweise Anpassung der Anlagegrenzen für OGAW;
  • Endgültige Abschaffung der wesentlichen Anlegerinformationen für OGAW;
  • Neufassung des Anhang II zur OGAW-RL mit der Auflistung der OGAW-Verwaltungsfunktionen.

- Die „Master“-Änderungsverordnung ändert den Rechtsrahmen für die Funktionsweise und die Befugnisse der ESMA und enthält weitere Vorschläge u.a. in Bezug auf

  •  EU-Aufsicht über wichtige CCPs und Handelsplätze sowie die Einführung von „Pan-European Market Operator“ (PEMO);
  • Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regeln für Handelsplätze;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über wichtige Zentralverwahrer;
  • Überarbeitung des DLT-Pilot-Regime;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über die Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen.

Die ÄnderungsVO sieht in Art. 6 auch wesentliche Anpassungen der EU-VO zum grenzüberschreitenden Vertrieb vor, die auf eine Harmonisierung der Marketing-Mitteilungen und weitere Verbesserung der Passregeln für OGAW und AIFs abzielen.

Weitere Erläuterungen zur EU-Initiative sind in den begleitenden Q&As sowie im Factsheet enthalten.

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