Deutscher Fondsverband

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27.2.2026

EU veröffentlicht Omnibus-I-Richtlinie im Amtsblatt

Die Omnibus-I-Richtlinie, die die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) ä…

Die Omnibus-I-Richtlinie, die die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) ändert, wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsche und englische Fassung). Damit ist das Reformvorhaben ein Jahr nach seiner Initiierung auf Level 1 abgeschlossen. Die weiteren Umsetzungsschritte gestalten sich wie folgt:

  • Die Mitgliedsstaaten sollen die Vereinfachungen der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nach CSRD bis 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Sie sollen für Geschäftsjahre greifen, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei die Mitgliedsstaaten befugt sind, Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Nettoumsatz bereits vorher aus dem Anwendungsbereich der CSRD zu entlassen.
  • Zur Vervollständigung der CSRD-Reform fehlen noch die Vereinfachungen der Berichtsstandards ESRS in der delegierten Verordnung zur CSRD. Die EU-Kommission wird dazu auf Grundlage der EFRAG-Empfehlungen vom Dezember 2025 im April 2026 noch einmal im Markt konsultieren. Die Änderungen der DelVO sollen dann im Juni 2026 verabschiedet werden und voraussichtlich ebenfalls für die in 2027 beginnenden Geschäftsjahre greifen.
  • Die CSDDD mit den angepassten Vorgaben für die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten soll bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden und ein Jahr später zur Anwendung kommen. Betroffen sind nur große Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz.

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27.2.2026

BVI: Zillmerungsverbot reicht nicht aus für Wettbewerbsgleichheit im Vertrieb

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge sieht vor, dass Abschlusskosten dem Kunden nicht mehr wie bisher innerhalb der ersten fünf Jahre belast…

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge sieht vor, dass Abschlusskosten dem Kunden nicht mehr wie bisher innerhalb der ersten fünf Jahre belastet werden dürfen, sondern über die gesamte Ansparphase verteilt werden müssen. Sparer sollen während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln können, ohne beim bisherigen Anbieter hinsichtlich der Abschlusskosten in Vorleistung gegangen zu sein. Dies soll den Wettbewerb zusätzlich stärken.

Dieses – sinnvolle – Zillmerungsverbot reicht jedoch nicht aus, um Wettbewerbsgleichheit im Vertrieb herzustellen. Versicherer sind in der Lage, ihren Vertrieb weiterhin vorab zu provisionieren und die Kosten dafür sowie das Stornorisiko auf das Versichertenkollektiv abzuwälzen. Fondsgesellschaften müssten beides selbst tragen.

Dazu sagt Thomas Richter: „Es darf nicht sein, dass Versicherer das Zillmerungsverbot aushebeln können. Provisionen müssen nicht nur im Kundenvertrag, sondern auch im Vertrieb über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Andernfalls wird der Wettbewerb verzerrt zu Lasten der Sparer.“

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10.2.2026

BVI: Produktkategorien zur Nachhaltigkeit müssen den Bedürfnissen des Marktes entsprechen

Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis lege…

Die EU muss mit den neuen Regeln zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) den Fokus auf die Bedürfnisse der Privatanleger sowie die Auswirkungen für die Praxis legen. Dies ist die zentrale Forderung in unserem Positionspapier zur Überarbeitung der SFDR. Darauf aufbauend setzen wir uns dafür ein:
- das System der Produktkategorien zur Nachhaltigkeit primär für die Nutzung im Retailgeschäft einzuführen und ein Opt-Out für Produkte mit ausschließlich professionellen Investoren zuzulassen. Für die Portfolioverwaltung, die grundsätzlich aus SFDR ausgenommen wird, könnte wiederum wiederum ein frewilliges Opt-In in den SFDR-Rahmen zugelassen werden, wenn es sich um ein standardisiertes Angebot für den Privatkundenmarkt handelt.
- die Mindestanforderungen an als nachhaltig klassifizierte Produkte so auszugestalten, dass sie für breit diversifizierte Anlagestrategien umsetzbar sind, um eine Verdrängung in die „grüne Nische“ zu verhindern. Dies betrifft insbesondere die neuen Vorschläge für Ausschlusskriterien in Produkten mit Übergangsstrategien („Transition“), die nach unseren Analysen Investitionen in Emerging Markets sowie in den Energiesektor größtenteils verhindern.

Außerdem drängen wir auf eine enge Verzahnung der SFDR-Reform mit der Überarbeitung der Vertriebsvorgaben unter MiFID und IDD sowie auf einen raschen Start dieser Regulierungsvorhaben, damit eine geordnete Umsetzung in der Praxis möglich ist.

Die SFDR-Reform wird aktuell im Rat unter der zypriotischen Präsidentschaft diskutiert. Das EU-Parlament hat im ersten Schritt MdEP Gerben-Jan Gerbrandy (Niederlande) aus der liberalen Renew-Fraktion zum Berichterstatter bestimmt.

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10.2.2026

Standortfördergesetz tritt in Kraft

Mit dem am 4. Februar 2026 verkündeten Standortfördergesetz wurden zentrale steuer- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Infrast…

Mit dem am 4. Februar 2026 verkündeten Standortfördergesetz wurden zentrale steuer- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur und Start-ups verabschiedet. Diese Regelungen waren ursprünglich im Zukunftsfinanzierungsgesetz II vorgesehenen, konnten aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

Diese Änderungen sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und sind somit ab dem 10. Februar 2026 anzuwenden.

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10.2.2026

BVI: Politik muss Reformkurs fortsetzen

Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind ein guter Anfang. Die Politik muss jetzt konsequent nachlegen, um di…

Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind ein guter Anfang. Die Politik muss jetzt konsequent nachlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. „Auch wenn einige, vor allem in den EU-Institutionen, das Wort scheuen wie der Teufel das Weihwasser – was wir brauchen, ist bewusste Deregulierung. Allein in der Fondsbranche können hunderte überflüssige Regeln gestrichen werden, ohne die Risiken für den Finanzmarkt oder die Verbraucher zu erhöhen“, sagt Thomas Richter.

Lesen Sie in der Pressemitteilung (deutsch / englisch) mehr zur Position der Fondsbranche:

  • Mehr Kapitaldeckung auch in gesetzlicher und betrieblicher Rente
  • Infrastrukturfinanzierung: privates Kapital in deutsche Projekte lenken
  • Europäische Indexfamilie zur Finanzierung der EU-Wirtschaft
  • FiDA gefährdet strategische Autonomie der EU
  • Zentrale Finanzaufsicht im Assetmanagement schafft mehr Probleme als sie löst

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