Deutscher Fondsverband

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21.11.2025

EU-Kommission treibt Reform des PEPP voran

Die EU-Kommission hat ihr Pensions Package veröffentlicht. Ein zentraler Bestanteil ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP).

Die EU-Kommission hat ihr Pensions Package veröffentlicht. Ein zentraler Bestanteil ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP).

Der Vorschlag umfasst insbesondere Änderungen in den Bereichen Aufsicht, Registrierung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte.

Kernpunkte des Vorschlags sind unter anderem:

  • Die Kostenobergrenze von 1 Prozent für das Basic PEPP entfällt. Stattdessen soll der „Value for Money“-Ansatz für Versicherungen gelten, wie in der Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehen – basierend auf Benchmarks, nicht auf Peergruppen.
  • Das Basic PEPP soll künftig auf „Execution-only“-Basis angeboten werden. Die Beratungspflicht entfällt. Beratung erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und ausschließlich unabhängig.
  • Die Standard-Risikominderung für das Basic PEPP ist das Lifecycling.
  • Die Pflicht, mindestens zwei Unterkonten für unterschiedliche Mitgliedstaaten anzubieten, wird aufgehoben.

Thomas Richter sagt zu den Reformvorschlägen:

„Der Wegfall des Kostendeckels beim PEPP beseitigt eine zentrale Hürde. Jedoch ist fraglich, ob die EU-Länder die notwendige steuerliche Förderung gewähren werden. Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein. In Deutschland wird das geplante steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot die attraktivere Alternative für Sparer sein.“

Die Vorschläge, insbesondere die Aufhebung des starren Kostendeckels, werden auch in der deutschen Diskussion zur Reform der privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen werden.

 

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21.11.2025

BVI und chinesischer Fondsverband unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet.

Die Asset Management Association of China (AMAC) und der BVI haben ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet (englische Pressemitteilung). Beide Verbände vereinbarten, einen hochrangigen Austausch zu etablieren, beispielsweise mit regelmäßigen gegen-seitigen Besuchen und Branchenkonferenzen. Darüber hinaus werden der BVI und die AMAC den Austausch zwischen Marktteilnehmern fördern und gemeinsame Veranstaltungen ausrichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Informationsaustausch zu Themen wie der Regulierung.

Das MoU wurde von Thomas Richter und Bu Min, stellvertretende Generalsekretärin der AMAC, am Rande des Sino-European Finance Summit in Frankfurt unterzeichnet. Der BVI organisierte den Summit in Kooperation mit der Bank of China. Rund 200 Gäste – darunter europäische und chinesische Assetmanager, Banken, Börsen und Behörden – nahmen teil. Die Initiative für die Veranstaltung ging vom BVI aus. Deutschland ist mit einem verwalteten Vermögen von über 4,7 Billionen Euro der größte und zugleich hochentwickelte Fondsmarkt Europas und Heimat von über 600 Assetmanagern aus 40 Ländern. Der chinesische Fondsmarkt wächst rasant und hat inzwischen ein Volumen von rund 9 Billionen Euro erreicht. Das Interesse am gegenseitigen Marktzugang nimmt stetig zu. Ziel des Summit ist es, eine Plattform zu schaffen, um künftige Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen zu erleichtern.

Zusätzlich veröffentlichte der BVI in Kooperation mit der Bank of China den Leitfaden „Investment in China“, um grenzüberschreitende Investitionen und den Fondsvertrieb sowie die Gründung von Fondsgesellschaften in China zu fördern.

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21.11.2025

EU-Kommission legt technische Standards für Liquiditätsmanagement bei Fonds vor

Die EU-Kommission hat die langerwarteten Entwürfe für regulatorische technische Standards (RTS) zur Festlegung der Merkmale von Liquiditätsmanagementinstrumente…

Die EU-Kommission hat die langerwarteten Entwürfe für regulatorische technische Standards (RTS) zur Festlegung der Merkmale von Liquiditätsmanagementinstrumenten (LMTs) für OGAW (deutsch/englisch) und AIF (deutsch/englisch) veröffentlicht. Im Vergleich zu den ESMA-Vorschlägen vom April 2025 enthalten die RTS-Entwürfe neben redaktionellen Verbesserungen auch wichtige Änderungen, die unsere bei der EU-Kommission eingebrachten Anliegen berücksichtigen.

Hervorheben möchten wir besonders: 

1. Rücknahmebeschränkung:

  • Der Schwellenwert für die Aktivierung muss für OGAW und AIF nicht mehr ausschließlich auf den Rücknahmeaufträgen eines Handelstages basieren, sondern kann auch Aufträge berücksichtigen, die über einen bestimmten Zeitraum eingegangen sind.
  • Für AIF darf der Aktivierungsschwellenwert sowohl auf Fonds- als auch auf Anlegerebene – oder einer Kombination von beidem – festgelegt werden. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Maßstäbe. Dies soll insbesondere mehr Flexibilität bei AIF mit nur wenigen professionellen Anlegern schaffen.
  • Die bisher mögliche Methode zur Festlegung einer Fixgrenze, bis zu der Orders vollständig ausgeführt werden sollten, ist in beiden RTS-Entwürfen entfallen.

2. ADTs (Rücknahmegebühr, Swing/Dual Pricing, Verwässerungsschutzgebühr):

  • Alle ADTs sollen die geschätzten expliziten Transaktionskosten umfassen.
  • Die geschätzten impliziten Transaktionskosten einschließlich der erheblichen Marktauswirkungen von Vermögenswertkäufen oder-verkäufen müssen nur berücksichtigt werden, soweit dies mit der Anlagestrategie des Fonds vereinbar ist. Dies schafft insbesondere Erleichterungen für offene Sachwertefonds (z. B. Immobilienfonds), die die impliziten Kosten nicht zwingend berücksichtigen müssten.
  • Zudem werden die expliziten und impliziten Transaktionskosten definiert.

3. Übergangsbestimmung:

  • Fonds, die vor dem 16. April 2026 aufgelegt wurden, gelten bis zum 16. April 2027 als mit den Verordnungen konform. Damit wird im Gleichlauf mit den ESMA-Leitlinien eine Übergangsfrist von einem Jahr geschaffen, damit sich diese Fonds an die neuen Regelungen anpassen können.
  • Bestandsfonds können sich jedoch entscheiden, nach Mitteilung an die zuständige Behörde bereits ab dem 16. April 2026 den Verordnungen zu unterliegen.
  • Für alle Fonds, die ab dem 16. April 2026 aufgelegt werden, gelten die Verordnungen unmittelbar.

Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben im AIFMD-Review und der Umsetzung im aktuellen Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes müssen allerdings alle offenen Fonds bereits ab dem 16. April 2026 über mindestens zwei LMTs verfügen (Geldmarktfonds nur ein LMT) und dies in den Anlagebedingungen regeln. Nach Auskunft der BaFin können daher nur diejenigen Bestandsfonds von der Übergangsvorschrift Gebrauch machen, die bereits LMTs implementiert haben. Diese können die Übergangsfristen nutzen, um ihre bereits bestehenden Prozesse und Fondsdokumentationen an die neuen Vorgaben anzupassen. In jedem Fall sollen für alle offenen Fonds mit Ausnahme der Geldmarktfonds ab dem 16. April 2026 mindestens zwei LMTs einsatzbereit sein. 

Rat und EU-Parlament müssen den RTS-Entwürfen innerhalb von drei Monaten zustimmen, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 
 

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14.11.2025

EU-Parlament stimmt für weitere Einschränkungen der Nachhaltigkeitspflichten

Das EU-Parlament hat mit Stimmen der EVP sowie der rechten Fraktionen EKR und PfE das Omnibus-I-Paket angenommen und das Mandat für die Aufnahme der Trilogverha…

Das EU-Parlament hat mit Stimmen der EVP sowie der rechten Fraktionen EKR und PfE das Omnibus-I-Paket angenommen und das Mandat für die Aufnahme der Trilogverhandlungen erteilt. Die Abstimmung endete mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen.

Die Anwendungsschwellen für Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen werden damit weiter angehoben:

  • CSRD-Berichterstattung: ab 1.750 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Nettoumsatz.
  • CSDDD: ab 5.000 Mitarbeiter und 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz.

Zudem soll die Pflicht zur Aufstellung von Übergangsplänen zur Klimaneutralität in der CSDDD entfallen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation des EU-Parlaments. 

Die Trilogverhandlungen unter der dänischen Ratspräsidentschaft sollen am 18. November 2025 beginnen. Das Ziel ist weiterhin, den Reformprozess bis Ende 2025 abzuschließen. 
 

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11.11.2025

Publikumsfonds treiben Neugeschäft

Fondsgesellschaften flossen bis Ende September 2025 netto 91,5 Milliarden Euro neue Gelder zu.

Fondsgesellschaften flossen bis Ende September 2025 netto 91,5 Milliarden Euro neue Gelder zu. Davon entfallen 68,5 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds. Das ist ihr höchster Absatz seit dem Rekordjahr 2021, als Publikumsfonds in den ersten neun Monaten 85,8 Milliarden Euro zugeflossen waren.

Aktienfonds verzeichneten bis Ende September 2025 netto 37,0 Milliarden Euro Zuflüsse, allein 33,5 Milliarden Euro in Aktien-ETFs. Rentenfonds erhielten seit Jahresbeginn 26,7 Milliarden Euro neue Gelder. Dabei dominieren Fonds, die überwiegend in Anleihen mit bis zu drei Jahren Restlaufzeit investieren (15,8 Milliarden Euro), und Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (9,8 Milliarden Euro).

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Das von den Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen für Anleger in Deutschland erreichte mit 4.756 Milliarden Euro eine neue Höchstmarke. Im Vergleich zum Jahresbeginn (4.472 Milliarden Euro) ist es um mehr als 6 Prozent gewachsen. Beim verwalteten Vermögen der Publikumsfonds (1.782 Milliarden Euro) liegen Aktienfonds mit 887 Milliarden Euro deutlich vorn. In den letzten zehn Jahren (30. September 2015: 290 Milliarden Euro) ist ihr Volumen im Schnitt um knapp 12 Prozent p. a. gestiegen. Auf Aktien-ETFs entfallen inzwischen 378 Milliarden Euro. Das sind 19 Prozent mehr als zu Jahresbeginn (319 Milliarden Euro).

Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung (deutsch/englisch) zur Investmentstatistik (deutsch)/englisch) per 30. September 2025.

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