Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
12.12.2025

Fondsbranche verzeichnet im Oktober 16 Milliarden Euro Zuflüsse

Im Oktober flossen den Fondsgesellschaften netto 16,0 Milliarden Euro neue Gelder zu.

Im Oktober flossen den Fondsgesellschaften netto 16,0 Milliarden Euro neue Gelder zu. Davon entfielen 8,7 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds, 6,1 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 0,8 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds. In Mandate außerhalb der Fondshülle flossen 0,5 Milliarden Euro. Bei den offenen Publikumsfonds führten Aktienfonds mit 5,5 Milliarden Euro die Absatzliste an. Dabei favorisierten Anleger Aktien-ETFs mit 4,8 Milliarden Euro. In Rentenfonds flossen 1,4 Milliarden Euro neue Gelder, davon 1,1 Milliarde Euro in Renten-ETFs.

mehr

In den ersten zehn Monaten 2025 summierte sich das Neugeschäft auf 108 Milliarden Euro. Insbesondere offene Publikumsfonds erzielten einen Netto-Absatz von 75 Milliarden Euro. Davon flossen 50 Milliarden Euro in ETFs und 25 Milliarden Euro in aktiv gemanagte Fonds. Bei den Anlageklassen setzten Anleger vor allem auf Aktienfonds (43 Milliarden Euro) und Rentenfonds (28 Milliarden Euro).

Insgesamt verwalteten die Fondsgesellschaften per Ende Oktober 4.836 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Davon entfielen 47 Prozent auf offene Spezialfonds, 38 Prozent auf offene Publikumsfonds und 14 Prozent auf Mandate.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

+49 69 15 40 90 277

12.12.2025

Reform der privaten Altersvorsorge – wichtiger Schritt für mehr Verbreitung

Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsor…

Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. In unserer Stellungnahme unterstützen wir die Fokussierung der Förderung auf Altersvorsorgeprodukte sowie den Wegfall des Zwangs zu Garantien und Verrentung. Das eröffnet Sparern höhere Renditechancen und Wahlfreiheit. Angesichts des demografischen Wandels sind attraktive Rahmenbedingungen für kapitalgedeckte Instrumente der privaten Altersvorsorge dringend erforderlich, um ihre Verbreitung zu erhöhen und einen spürbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards zu leisten. Eine renditeorientierte Kapitalanlage ist hierfür unverzichtbar.

Darüber hinaus sehen wir weiteres Verbesserungspotenzial: Zum Beispiel fordern wir, Selbständige einzubeziehen oder den maximal geförderten Einzahlungsbetrag zu dynamisieren. Zur schnelleren Klärung offener Umsetzungsfragen regen wir die Einrichtung eines Praxisforums mit Beteiligung des Bundesfinanzministeriums, des Bundeszentralamts für Steuern, der Zentralstelle für Altersvorsorge und der Anbieterverbände an.

mehr
bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229

11.12.2025

Fondswirtschaft verwaltet über 2 Billionen Euro für die Altersvorsorge

Die Fondswirtschaft ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland.

Die Fondswirtschaft ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Laut einer Umfrage verwalteten die BVI-Mitglieder zur Jahresmitte 2.020 Milliarden Euro für Altersvorsorgezwecke. Das sind 44 Prozent des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von fast 4.700 Milliarden Euro. Innerhalb der letzten drei Jahre ist das Vermögen für Altersvorsorgezwecke um knapp 300 Milliarden Euro gewachsen. „Die Menschen sorgen für ihr Alter zwar oft über Versicherungen, Versorgungswerke oder eine Betriebsrente vor, aber verwaltet wird ein großer Teil dieses Kapitals in Fonds“, sagt Thomas Richter. Nun will die Politik die staatlich geförderte private Altersvorsorge attraktiver machen, um eine größere Verbreitung zu erreichen. Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung.

Hinter dem für die Altersvorsorge verwalteten Vermögen der Fondsgesellschaften stehen insbesondere die betriebliche Altersvorsorge mit 590 Milliarden Euro, kapitalbildende Lebensversicherungen mit 530 Milliarden Euro sowie berufsständische Versorgungswerke von zum Beispiel Ärzten, Apothekern und Rechtsanwälten mit 520 Milliarden Euro. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören vor allem Direktzusagen (280 Milliarden Euro) und Pensionskassen (180 Milliarden Euro). Auf die Zusatzversorgung der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Kirchen entfallen 180 Milliarden Euro. Im Rahmen von konventionellen und staatlich geförderten Fondssparplänen (Riester- und VL-Fondssparpläne) verwalten die Fondsgesellschaften 190 Milliarden Euro.

mehr
thomas.koop@bvi.de

+49 69 15 40 90 277

9.12.2025

Politische Einigung: CSRD und CSDDD werden vereinfacht

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt.

Die Verhandlungsteams des EU-Parlament und des Rats haben gestern Abend eine politische Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt. Darin sind die Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (CSDDD) enthalten. Die Einigung entspricht überwiegend den Positionen des Rats. Mit der Streichung der Übergangspläne aus der CSDDD hat sich das EU-Parlament durchgesetzt.

Der finale Text liegt noch nicht vor. Aus den Presseaussendungen des EU-Parlaments und des Rats lassen sich folgende Kernelemente der Einigung entnehmen:

1. Anwendungsschwellen:

  • Anwendung der CSRD: 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Nettoumsatz; Unternehmen der ersten Welle mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sollen bereits für das Geschäftsjahr 2025 aus der Berichtspflicht entlassen werden;
  • Anwendung der CSRD für Nicht-EU-Unternehmen: 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU;
  • Anwendung der CSDDD: 5.000 Mitarbeiter und 1, 5 Milliarden Euro Nettoumsatz bzw. für Nicht-EU-Unternehmen 1,5 Milliarden Nettoumsatz in der EU.

2. CSRD:

  • Obergrenze für die Wertschöpfungskette: Berichtspflichtigen Unternehmen soll es untersagt sein, von Zulieferern mit weniger als 1.000 Mitarbeitern Informationen zu verlangen, die über die Angaben in den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards hinausgehen, sofern diese nur Berichtszwecken dienen. Unternehmen sollen mehr Flexibilität erhalten, um sich in der Berichterstattung auf Schätzungen und Näherungswerte zu stützen.
  • Schutz von sensiblen Informationen: Unternehmen sollen vor der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen sowie von Informationen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, technologischen Innovationen und Geheimsachen, etwa im Verteidigungssektor, geschützt sein.
  • Standards für „limited assurance“ sollen in Form eines delegierten Rechtsakts verabschiedet werden und bis zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
  • Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) soll das Mandat zur Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien erhalten, abhängig von den Anforderungen der berichtenden Unternehmen.
  • Überprüfungsklausel: Die Berichtsstandards sollten alle vier Jahre überprüft werden.

3. CSDDD:

  • Übergangspläne: Die Verpflichtung zur Annahme von Übergangsplänen für den Klimawandel wurde gestrichen – die CSRD-Berichtspflichten bleiben weiterhin bestehen, darunter ein „Comply-or-Explain“-Ansatz für die Offenlegung von Übergangsplänen bei wesentlichen Klimarisiken
  • Zivilrechtliche Haftung und Sanktionen: Die harmonisierte EU-weite Regelung zur zivilrechtlichen Haftung entfällt, allerdings wurde eine Überprüfungsklausel zur künftigen Notwendigkeit einer solchen Regelung eingefügt. Für administrative Sanktionen soll eine Obergrenze von 3% des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens gelten.

Der politische Kompromiss soll in den nächsten Tagen auf der Ausschussebene im Rat und im EU-Parlament bestätigt werden. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Der finale Text der Einigung muss noch ausgearbeitet werden, so dass die förmliche Annahme der Reform voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen kann.

Die Frist für die Umsetzung der Omnibus-I-Reform beträgt nach unserem Verständnis für die CSRD 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. In Deutschland könnte das CSRD-Umsetzungsverfahren durch die politische Einigung neuen Schwung bekommen. Die CSDDD ist bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umzusetzen und wird ein Jahr später in der Praxis anwendbar sein.
 

mehr
magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263

9.12.2025

BVI: EU-Taxonomie setzt zu wenig Anreize für Gebäuderenovierung

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksic…

Der BVI fordert die EU-Kommission auf, CO2-Einsparungen durch die Renovierung von Gebäuden in den Kriterien der EU-Taxonomie für Immobilien stärker zu berücksichtigen. Die aktuellen Kriterien bevorzugen den Neubau und setzen zu wenig Anreize, um in die Renovierung des Gebäudebestands zu investieren. Der BVI fordert daher in seiner Eingabe an die EU-Kommission, alle Renovierungsmaßnahmen, die Energieeinsparungen entsprechend einem wissenschaftlich fundierten Übergangspfad erzielen, als taxonomiekonform anzuerkennen und diese Anerkennung auf die renovierten Gebäude zu erweitern. Außerdem sollen die Klimarisikoanalysen vereinfacht und die Taxonomiekriterien mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD stärker verzahnt werden.

Die Eingabe erfolgte im Zusammenhang mit einer Marktsondierung zur Aktualisierung und Vereinfachung der technischen Kriterien unter der EU-Taxonomie. Konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der Delegierten Rechtsakte sind für das 2. Quartal 2026 zu erwarten.

mehr
magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263


Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.