Deutscher Fondsverband

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16.10.2025

EBA und ESMA veröffentlichen Abschlussbericht zum IFD-Review

Die EU-Behörden EBA und ESMA haben ihre technischen Empfehlungen zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) und der dazugehörig…

Die EU-Behörden EBA und ESMA haben ihre technischen Empfehlungen zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) und der dazugehörigen Verordnung (IFR) veröffentlicht. Sie schlagen auf Basis der Rückmeldungen der Interessengruppen zum Diskussionspapier vor, das bislang zweckmäßige IFD-/IFR-Rahmenwerk nicht wesentlich zu ändern. Dennoch haben die beiden EU-Behörden Empfehlungen erarbeitet, die auch zentrale BVI-Forderungen berücksichtigen. Im Wesentlichen zielen sie auf folgende Aspekte ab:

  • Mehr Einheitlichkeit in der EU: Begriffe und Definitionen in Bezug auf die K-Faktor-Anforderungen (z. B. laufende Anlageberatung) und die aufsichtsrechtliche Konsolidierung sollen klarer gefasst werden, damit sie EU-weit einheitlich angewendet werden.
  • Mehr Verhältnismäßigkeit im Regelwerk: Die Behörden empfehlen zum Beispiel höhere Schwellenwerte für Risiko- und Vergütungsausschüsse sowie für die Kategorisierung der Wertpapierfirmen. Das soll den Aufwand für kleinere Firmen verringern.
  • Bessere Vergütungsvorschriften: Die Vorgaben für die Vergütung von Mitarbeitern und Geschäftsleitern sollen überarbeitet und an andere Regelwerke angepasst werden (z. B. Anpassung von Art. 25 IFD an Art. 109 CRD hinsichtlich der Ausnahmen in der Gruppenkonsolidierung für sektorspezifische Vergütungsvorschriften, Anhebung einzelner Schwellenwerte).


Ebenso erfreulich ist nach erster Durchsicht, dass EBA und ESMA von ihren Überlegungen Abstand nehmen, Risiken aus dem Nicht-Handelsbuch bei den Eigenmittelanforderungen (mit Ausnahme von Krypto-Asset-Risiken) zu übernehmen. Diese sollen weiterhin Gegenstand der Säule 2 bleiben. In diesem Zusammenhang sollen Wertpapierfirmen ohne Eigenhandel und Emissionsgeschäft zum Vorhalten der Mindesteigenmittel ausdrücklich Anlagen in bestimmte Vermögenswerte tätigen dürfen. Dafür schlagen EBA und ESMA einen Puffer von 15 Prozent auf Mindesteigenmittel vor, dessen Überschreitung zu weiteren Maßnahmen führen soll (Benachrichtigung der zuständigen Behörde, Veräußerungsplan oder Antrag auf Zulassung zum Eigenhandel/Emissionsgeschäft). Zudem soll die Definition des Handelsbuchs an die neuen CRR-III-Vorschriften angepasst werden – deren Auswirkungen sind noch unklar. 

EBA und ESMA weisen außerdem auf mögliche Wettbewerbsnachteile zwischen Wertpapierfirmen und OGAW-/AIF-Verwaltungsgesellschaften hin, die auch MiFID-Dienstleistungen in größerem Umfang erbringen (z. B. Finanzportfolioverwaltung) und für die keine der IFD/IFR entsprechenden K-Faktoren für die Eigenmittelberechnung gelten. Die beiden Behörden erkennen jedoch an, dass sie unter der IFD/IFR kein Mandat haben, Änderungsvorschläge der AIFMD und der OGAW-Richtlinie vorzuschlagen. Zudem schlagen sie vor, bei der Überprüfung der Offenlegungs- und Berichtspflichten die Anforderungen der OGAW-Richtlinie, der AIFMD und der IFD besser aufeinander abzustimmen. Das soll den Aufwand für Konzerne durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten weiter verringern.

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peggy.steffen@bvi.de

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16.10.2025

BVI startet Research-Serie zum deutschen ETF-Markt

Das Ziel der neuen Reihe von Research-Publikationen ist es, die Entwicklung in dem dynamischen Segment börsengehandelter Fonds (ETFs) auf einer fundierten Daten…

Das Ziel der neuen Reihe von Research-Publikationen ist es, die Entwicklung in dem dynamischen Segment börsengehandelter Fonds (ETFs) auf einer fundierten Datengrundlage darzustellen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das erste Papier (deutsch/englisch) „Deutscher ETF-Markt binnen zwei Jahren um rund 200 Milliarden Euro gewachsen“ gibt einen Überblick über die Marktgröße, die jüngste Entwicklung und die Stellung Deutschlands im europäischen und globalen Kontext.

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Die Besonderheit dieser Reihe liegt in der Datenbasis. Bis Ende 2024 konnten Fondsgesellschaften lediglich die ETFs in die Statistik einfließen lassen, die vor allem auf den deutschen Absatzmarkt zielten. Andere ETFs blieben grundsätzlich außen vor, weil es für die Fondsgesellschaften bei der Ausgabe und Rücknahme von ETF-Anteilen keinen Hinweis auf die Verteilung der Absatzmärkte gibt. Das rasante Wachstum der ETFs in den letzten Jahren hatte zur Folge, dass die Lücke zwischen dem in der BVI-Statistik für ETFs ausgewiesenen und dem tatsächlichen deutschen Markt immer größer wurde. Deshalb arbeiten der BVI und Fondsgesellschaften, die ETFs auflegen, mit dem Zentralverwahrer Clearstream seit 2025 zusammen. Zentralverwahrer verfügen über die Daten der von Anlegern bei den depotführenden Stellen gehaltenen Fondsanteile. Auf dieser Grundlage können wir erstmals einen präzisen Blick in die Bestände von Anlegern in Deutschland, das auf den deutschen Markt entfallende Neugeschäft sowie die Strukturen des deutschen ETF-Markts werfen. Bisherige Analysen konnten den deutschen Markt meist nur aus europäischen Aggregaten oder punktuellen Stichproben erschließen. Die ETF-Statistik des BVI ist europaweit einzigartig.

In den kommenden Monaten werden wir weitere Papiere veröffentlichen, die zentrale Aspekte des ETF-Markts in Deutschland genauer beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dann die Detailauswertungen, die auf den an den BVI gelieferten Bestandsdaten beruhen. Themen dieser Analysen sind unter anderem das Investitionsverhalten nach Anlageklassen, Regionen und Branchen, die genutzten Indizes, die Kostenstrukturen sowie die Entwicklung aktiver ETFs.

markus.michel@bvi.de

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16.10.2025

Omnibus I: Rechtsausschuss stimmt Reduktion der Nachhaltigkeitsvorgaben zu

Der Rechtsausschuss JURI im EU-Parlament hat am 13. Oktober 2025 dem Kompromisspaket zu Omnibus I zugestimmt.

Der Rechtsausschuss JURI im EU-Parlament hat am 13. Oktober 2025 dem Kompromisspaket zu Omnibus I zugestimmt. Die Entscheidung fiel mit 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen deutlich aus.

Die wesentlichen Inhalte der Einigung sind wie folgt:

  • Anhebung der Anwendungsschwellen:

    - für CSRD nur bezogen auf die Umsatzschwelle auf 450 Mio. Euro; die Mitarbeiterschwelle von 1000 entsprechend dem Kommissionsvorschlag bleibt unverändert
    - für CSDDD auf 5000 Mitarbeiter und 1,5 Mrd. EUR Umsatz

  • Übergangspläne: Bleiben in abgeschwächter Form (keine Umsetzungspflicht) in der CSDDD erhalten
  • Nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten: Risikobasierter Ansatz unter Einschränkung der Informationsbeschaffung von Unternehmen außerhalb der CSDDD
  • Zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverstöße: entfällt auf EU-Ebene entsprechend dem Vorschlag der Kommission

Weitere Details zur Abstimmung und zu den Schwerpunkten der JURI-Position sind in der Pressemitteilung des EU-Parlaments enthalten.

Der Abstimmung vorausgegangen sind turbulente Verhandlungen, in denen der Berichterstatter MdEP Jörgen Warborn (EVP, Schweden) zunächst angedroht hatte, zusammen mit den rechten Fraktionen im EU-Parlament einen Kompromiss zu suchen. Dieser hätte voraussichtlich eine weitere Anhebung der Anwendungsschwelle für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD auf 1750 Mitarbeiter sowie eine Streichung der Transitionspläne aus der CSDDD zur Folge gehabt. Im Anschluss fanden weitere Verhandlungen mit den Fraktionen der politischen Mitte (Renew, S&D, Greens; die sog. „von der Leyen“-Koalition) statt, die zu der aktuellen Einigung geführt haben.

Das Ergebnis ist für einige Fraktionen nur schwer mitzutragen. Aus Protest gegen die „Aushöhlung
der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten“ ist die Berichterstatterin zur CSDDD, MdEP Lara Wolters (S&D, Niederlande), von ihrer Funktion zurückgetreten.

Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist bereits für die kommende Woche angesetzt. Die Trilogverhandlungen sollen bereits am 24. Oktober 2025 beginnen. Da die Positionen vom Rat und EU-Parlament in vielen politischen Punkten recht nah beieinander liegen (vgl. Anlage), erscheint eine Einigung vor Ende 2025 unter der dänischen Präsidentschaft realistisch.

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magdalena.kuper@bvi.de

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14.10.2025

T+1: ESMA legt Abschlussbericht zur Verbesserung der Abwicklungsprozesse vor

Die ESMA schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Einführung von T+1, der verkürzten Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften, vorzubereiten.

Die ESMA schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Einführung von T+1, der verkürzten Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften, vorzubereiten. Ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Settlementdisziplin hat sie der EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt.

Für die Buy-Side sind folgende Aspekte relevant:

  • Fristgerechte Verarbeitung am Handelstag: Künftig müssen Tradealloaktion/Confirmation am Handelstag bis spätestens 23:00 Uhr erfolgen. Settlementinstruktionen sind am Handelstag bis spätestens 23:59 Uhr an den Zentralverwahrer zu senden.
  • Automatisierte Kommunikation: Allokation/Confirmations müssen künftig in automatisierter bzw. maschinenlesbarer Form erfolgen. Eine manuelle Kommunikation ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich (z.B. bei IT-Serviceausfällen).
  • Elektronische Referenzdaten: SSIs und andere Referenzdaten sind elektronisch an Broker und Händler zu übermitteln – auch bei neuen Mandaten.  
  • Abgleich der „Matchingfelder“: Die „Matchingfelder“ der Settlementinstruktionen werden an die Allokationsdaten angepasst. Dies umfasst u.a. auch das PSET-Feld (Place of settlement).
  • Teilabwicklung möglich: Zentralverwahrer können künftig auch Partial Settlements anbieten.
  • Keine UTI-Pflicht: Die Nutzung des UTIs (Unique Transaction Identifier) in SWIFT-Nachrichten bleibt freiwillig.

Die angepassten Regeln für den Allocation/Confirmation-Prozess sollen Ende 2026 in Kraft treten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Seminar „T+1 in der EU – Umsetzung in der Praxis“ am 6. November 2025.

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felix.ertl@bvi.de

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10.10.2025

August: Höchster Zufluss in Publikumsfonds seit mehr als drei Jahren

Im August verzeichneten die Fondsgesellschaften Netto-Zuflüsse von 17,6 Milliarden Euro.

Im August verzeichneten die Fondsgesellschaften Netto-Zuflüsse von 17,6 Milliarden Euro. Davon entfielen 13,1 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds. Einen höheren Absatz auf Monatsbasis verbuchten Publikumsfonds zuletzt im Januar 2022, als ihnen 16,7 Milliarden Euro zugeflossen waren. An der Spitze der Absatzliste standen Aktienfonds mit 8,9 Milliarden Euro. Dabei setzten Anleger vor allem auf Aktien-ETFs (6,8 Milliarden Euro). Es folgen Geldmarktfonds und Rentenfonds mit einem Netto-Absatz von jeweils rund zwei Milliarden Euro. Aus Immobilienfonds flossen netto 0,6 Milliarden Euro ab.

Offenen Spezialfonds flossen 5,1 Milliarden Euro zu. Dazu steuerten Versicherer und Altersvorsorgeeinrichtungen jeweils 1,5 Milliarden Euro bei. Aus Mandaten flossen 0,6 Milliarden Euro ab.

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Ende August verwalteten die Fondsgesellschaften knapp 4.700 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Mit 2.233 Milliarden Euro entfällt der größte Teil auf offene Spezialfonds. In offenen Publikumsfonds verwaltet die Fondswirtschaft 1.752 Milliarden Euro, darunter 444 Milliarden Euro in ETFs, in Mandaten 652 Milliarden Euro und in geschlossenen Fonds 62 Milliarden Euro.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

+49 69 15 40 90 277


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