Deutscher Fondsverband

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22.8.2025

Finanzwissen-Experten in Schulen: Einführung für interessierte und registrierte Praktiker

Für interessierte sowie bereits registrierte Praktiker aus Fondsgesellschaften veranstalten wir am 3. September 2025 eine Online-Einführung zum Ablauf der autom…

Für interessierte sowie bereits registrierte Praktiker aus Fondsgesellschaften veranstalten wir am 3. September 2025 eine Online-Einführung zum Ablauf der automatisierten Terminabstimmung mit Schulen sowie zu den Einsatzmöglichkeiten der beiden didaktisch aufbereiteten Foliensätze. Zudem werden wir alle Fragen zur BVI-Finanzbildungs-Initiative „Hoch im Kurs“ beantworten. Die Veranstaltung dauert von 10:30 bis 11:30 Uhr. Hier können Sie sich einloggen.

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Um was geht es bei „BVI-Experten in die Schulen“?

Wenn Sie Interesse haben, Schülern der Klassen 10 bis 12 Basiswissen über Kapitalmarkt und Geldmanagement zu vermitteln und Mitarbeiter einer Fondsgesellschaft sind, können Sie sich im Extranet als Finanzexperte registrieren. Selbst wenn Sie keine pädagogischen Erfahrungen mitbringen, sind Sie als Praktiker nicht nur willkommen, sondern gerade richtig.

Wir reaktivieren das Angebot im Rahmen der BVI-Finanzbildungsinitiative „Hoch im Kurs“ und möchten es im Herbst 2025 über den Eduversum-Verlag deutschlandweit den Lehrkräften vorstellen.

Zur Unterstützung der registrierten Experten stellen wir zwei Präsentationen („Geldmanagement“ und „Kapitalmarkt“) zur Verfügung, die an den Bedarf der Schüler angepasst sind. Sie enthalten auch Animationen, eingebettetes Videomaterial sowie nützliche Zusatzinformationen oder Mitmach-Impulse für die Schüler. Zudem haben wir die Terminkoordination der Finanzexperten mit den Schulen automatisiert; aktuell stehen noch keine Schulen in der Datenbank.

Die BVI-Bildungsinitiative ist seit dem Start 2006 mit einer von Lehrern abgerufenen Gesamtauflage von 1,6 Millionen Schülerbroschüren erfolgreich angenommen und eingesetzt worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat unsere produkt- und markenneutrale Broschüre Ende 2023 in seinem Finanzkompass mit der Gesamtnote „gut“, den Inhalt mit „sehr gut“ bewertet. Auch im Projekt „BVI-Experten in die Schulen“ ist uns eine marken- und produktneutrale Präsentation der Inhalte wichtig. Vor der Corona-Krise haben BVI-Experten hunderte Schulbesuche geleistet. 

volker.weber@bvi.de

+49 69 15 40 90 250

15.8.2025

SWIFT-Zahlungsverkehr wird auf ISO-20022 umgestellt

Am 22. November 2025 wird der grenzüberschreitende SWIFT-Zahlungsverkehr auf die ISO-20022-Nachrichten umgestellt.

Am 22. November 2025 wird der grenzüberschreitende SWIFT-Zahlungsverkehr auf die ISO-20022-Nachrichten umgestellt. Ab diesem Datum sollen alle Zahlungstransaktionen im Rahmen von CBPR+ (Cross-Border Payments and Reporting Plus) nur noch im neuen ISO 20022-Format übermittelt werden. SWIFT hat deutlich kommuniziert, dass nach dem 22. November 2025 für MT-Nachrichten das Ende erreicht ist. Besonders betroffen sind die bislang dominierenden Nachrichtentypen MT103 und MT202, deren Einsatz dann grundsätzlich nicht mehr vorgesehen ist.

Setzen Finanzmarktteilnehmer wie KVGs dennoch das alte Format ein und eine Umwandlung in ISO 20022 erfolgt nicht, riskieren sie NAKs (Negative Acknowledgements – nicht anerkannte Transaktionen), Zusatzkosten oder Verarbeitungsabbrüche. SWIFT bietet den Markteilnehmern übergangsweise den kostenpflichtigen Service an, die eingehenden MT-Nachrichten automatisiert ins ISO-Format zu konvertieren.

Der BVI unterstützt die Umstellung auf das ISO-20022-Format. Es bietet die Möglichkeit für strukturierte Daten, effizientere Prozesse, bessere Compliance-Fähigkeit und mehr Spielraum für Innovationen. Der BVI empfiehlt, die Umsetzung zeitnah anzustoßen, sofern Sie sich noch nicht mit der Implementierung der MT-Nachrichten (insb. MT103/MT202) befasst haben und vermittelt gern einen Ansprechpartner bei SWIFT.

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felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

14.8.2025

1. Halbjahr: 64 Milliarden Euro fließen in Publikums- und Spezialfonds

Der Treiber im Neugeschäft des ersten Halbjahres sind offene Publikumsfonds. Ihnen flossen 47,8 Milliarden Euro zu.

Der Treiber im Neugeschäft des ersten Halbjahres sind offene Publikumsfonds. Ihnen flossen 47,8 Milliarden Euro zu. Rentenfonds führen die Absatzliste mit 22,7 Milliarden Euro an. Dabei dominieren Fonds, die überwiegend in Anleihen mit bis zu drei Jahren Restlaufzeit investieren (13,6 Milliarden Euro), und Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (6,9 Milliarden Euro). Aktienfonds flossen netto 19,6 Milliarden Euro zu. Davon entfallen 19,3 Milliarden Euro auf Aktien-ETFs. Es folgen Geldmarktfonds mit 5,7 Milliarden Euro und Mischfonds mit 2,7 Milliarden Euro. Bei Immobilienfonds setzten sich die Abflüsse fort. Im ersten Halbjahr summieren sie sich auf 3,7 Milliarden Euro.

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Zur Jahresmitte verwalteten die Fondsgesellschaften für Anleger in Deutschland insgesamt 4.625 Milliarden Euro. Mit 2.208 Milliarden Euro entfällt ein großer Teil des Vermögens auf offene Spezialfonds. Hier sind Altersvorsorgeeinrichtungen mit 784 Milliarden Euro und Versicherer mit 530 Milliarden Euro die größten Anlegergruppen. In offenen Publikumsfonds verwalten die Fondsgesellschaften 1.702 Milliarden Euro. Hier liegen Aktienfonds mit 825 Milliarden Euro weiterhin vorn. Über alle Anlageklassen hinweg weist die Statistik für ETFs ein Vermögen von 423 Milliarden aus. Diese Zahl basiert auf der seit diesem Jahr laufenden Zusammenarbeit des BVI und Fondsgesellschaften, die ETFs auflegen, mit dem Zentralverwahrer Clearstream. Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung (deutsch/englisch) zur Investmentstatistik (deutsch/englisch) per 30. Juni 2025.

presse@bvi.de

+49 69 15 40 90 239

11.8.2025

Was gibt es Neues bei den Omnibus-Vorhaben der EU?

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat seinen Bericht zur Omnibus-I-Initiative verabschiedet.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat seinen Bericht zur Omnibus-I-Initiative verabschiedet. Zudem hat die EU-Kommission eine Marktsondierung (Call for Evidence) gestartet, um die Umweltgesetzgebung der EU zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung zu verringern.

Der ECON-Bericht zur Omnibus-I-Initiative sieht – wie befürchtet – erhebliche Einschnitte bei der Anwendung der CSRD und CSDDD vor:

  • Der Anwendungsbereich der beiden Richtlinien soll auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Nettoumsatz beschränkt werden.
  • Die Zahl der nach den ESRS verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte soll auf höchstens 100, der freiwilligen Datenpunkte auf 50 beschränkt werden; zudem soll der Arbeitsaufwand, einschließlich der Zahl der Datenpunkte, um nicht mehr als 10 Prozent über die internationalen Standards des ISSB hinausgehen. Die EU-Kommission soll sektorspezifische Leitlinien für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch berichtspflichtige Unternehmen entwickeln.
  • Die Regelung zu Transitionsplänen in der CSDDD soll wegfallen.

Positiv bewerten wir den Vorschlag des ECON, die Definition der Aktivitätenkette für regulierte Finanzunternehmen in der CSDDD auf vorgelagerte Aktivitäten zu beschränken und die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kunden bzw. Anlegern (die nachgelagerten Aktivitäten) aus dem Anwendungsbereich auszunehmen.

Im federführenden Rechts-Ausschuss (JURI) des EU-Parlaments fand am 15. Juli 2025 eine erste Aussprache über die Änderungsanträge statt. Die Fortsetzung der Diskussionen ist für September geplant, die Abstimmung über den JURI-Bericht soll am 13. Oktober 2025 stattfinden. Neben dem ECON hat inzwischen auch der Umweltausschuss ENVI seine Position verabschiedet, die für die CSRD eine Anwendung ab 1.750 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Nettoumsatz vorsieht. Der Berichterstatter im JURI schlägt selbst eine einheitliche Anwendung der CSRD und CSDDD ab 3.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Nettoumsatz vor.

Bei der Marktsondierung zum „Umwelt-Omnibus” werden als mögliche Themenfelder für die Vereinfachung die EU-Vorgaben zu Kreislaufwirtschaft, Industrie-Emissionen und Abfallwirtschaft genannt. Mit Hilfe der aktuellen Sondierung möchte die EU-Kommission herausfinden, wo bei diesen und weiteren Umweltgesetzen der EU das Potenzial für echte Vereinfachungen besteht, ohne die Umweltziele der EU zu beeinträchtigen. Wir werden bis zum 10. September 2025 eine Stellungnahme abgeben und planen, darin unsere Bedenken gegen die überbordende Regulierung der EU-Entwaldungs-Verordnung sowie der Green-Claims-Richtlinie vorzubringen. Die Kommission stellt in Aussicht, bis Ende 2025 einen Omnibus-Vorschlag zum Umweltschutz vorzulegen. 

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magdalena.kuper@bvi.de

+49 69 15 40 90 263

8.8.2025

Kabinett beschließt längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Künftig müssen Banken, Versicherer und Wertpapierinstitute Buchungsbelege wieder zehn Jahre lang aufbewahren.

Künftig müssen Banken, Versicherer und Wertpapierinstitute Buchungsbelege wieder zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Änderung ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Eine entsprechende Formulierungshilfe wurde in das Gesetz aufgenommen.

Ziel der Maßnahme ist es, das Steueraufkommen zu sichern und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen sind die Buchungsbelege dieser Finanzinstitute besonders relevant, da sie als entscheidendes Kontrollmaterial bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung dienen können.

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bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229


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