Deutscher Fondsverband

© Adobe Stock/jotily
1.4.2025

Mustervereinbarung für Finanzgeschäfte mit KVGs aktualisiert und neuer KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen

Der Bankenverband hat aktuelle Mustervereinbarungen veröffentlicht.

Der Bankenverband hat aktuelle Mustervereinbarungen veröffentlicht:

1. Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit KVGs (Mantelvereinbarungsdokumentation): Die Mantelvereinbarungen (von 2014 und 2018) für Geschäfte mit deutschen Investmentgesellschaften sowie die Mantelvereinbarungen (von 2016 und 2018) für Geschäfte mit luxemburgischen Investmentgesellschaften wurden durch eine grundlegend modernisierte und rechtsordnungsübergreifend verwendbare Fassung ersetzt. Die neue Mantelvereinbarung 2025 kann für Geschäfte mit deutschen, luxemburgischen, österreichischen bzw. Schweizer Investmentgesellschaften eingesetzt werden.

2. KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (deutscher Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen

Es wurde auch ein neuer KABG-Anhang 2025 zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (2022) veröffentlicht. 

Wir haben mit interessierten KVGs an der Erstellung der aktualisierten Muster mitgewirkt und die Position der Fondsbranche eingebracht.

mehr
felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

1.4.2025

EU-Kommissionsvorschlag zu T+1: Fondsanteilscheingeschäft weiterhin ausgenommen

Wir unterstützen den EU-Kommissionsvorschlag zur Einführung des verkürzten Abwicklungszyklus T+1 in Europa bis zum 11. Oktober 2027.

Wir unterstützen den EU-Kommissionsvorschlag zur Einführung des verkürzten Abwicklungszyklus T+1 in Europa bis zum 11. Oktober 2027. Die EU-Kommission möchte bei der Umstellung auf T+1 den Anwendungsbereich der CSDR (Central Securities Depositories Regulation) unverändert lassen. Damit ist das Fondsanteilscheingeschäft nicht von der Umstellung auf T+1 betroffen. Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Assetmanager haben bei der Abwicklung des Fondsanteilscheingeschäfts also weiterhin die Möglichkeit, eigenständig zu entscheiden, welchen Abrechnungszyklus sie nutzen möchten. Damit folgt die EU-Kommission unserem Anliegen, Flexibilität im Settlement des Fondsgeschäftes zu ermöglichen. Innerhalb des Fondsportfolios aber muss die Abwicklung der Wertpapiertransaktionen auf T+1 umgestellt werden, also einen Tag nach dem Handelstag erfolgen.

Weiterhin fordern wir in unserer Stellungnahme, dass mit der Umstellung auf T+1 das CSDR-Strafgebührensystem übergangsweise auszusetzen sowie Wertpapierfinanzierungsgeschäfte nicht auf T+1 umzustellen sind.

mehr
felix.ertl@bvi.de

+49 69 15 40 90 262

31.3.2025

CFA-Institut sucht Freiwillige zur Fortentwicklung der GIPS-Standards

Das CFA-Institut sucht Freiwillige, die ab dem 1. September 2025 an der Fortentwicklung der Global Investment Performance Standards (GIPS) mitarbeiten wollen.

Das CFA-Institut sucht Freiwillige, die ab dem 1. September 2025 an der Fortentwicklung der Global Investment Performance Standards (GIPS) mitarbeiten wollen. Es handelt sich dabei um die turnusgemäße Neubesetzung einiger Arbeitsgruppen (Committees und Subcommittees). Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren sind auf der Freiwilligen-Plattform der CFA-Website zu finden. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 12. Mai 2025 online eingereicht werden. Teilnehmer gehören den GIPS-Gremien als natürliche Personen an, nicht als Vertreter des Unternehmens, für das sie tätig sind. Daher gibt es keine Stellvertreter. Jede Person kann sich für mehrere Arbeitsgruppen gleichzeitig bewerben, darf aber im Falle einer Auswahl in einer Periode nur einem Gremium angehören. Nehmen Sie bereits jetzt an einem der GIPS-Gremien teil, müssen sie entsprechend wechseln. Ausnahmen gelten für den Bereich ESG.

mehr
michael.pirl@bvi.de

+49 69 15 40 90 256

18.3.2025

Investmentstatistik Januar: Publikumsfonds mit 12 Milliarden Euro Zuflüssen und neue Methodik bei ETFs

Offene Publikumsfonds verzeichneten im Januar ein Neugeschäft von netto 11,9 Milliarden Euro.

Offene Publikumsfonds verzeichneten im Januar ein Neugeschäft von netto 11,9 Milliarden Euro. Das ist der beste Jahresauftakt seit 2022, als ihnen 16,7 Milliarden Euro zugeflossen waren. Am meisten neue Gelder erhielten Aktienfonds mit 5,8 Milliarden Euro. Dabei führten weltweit anlegende Aktienfonds mit 4,6 Milliarden Euro die Absatzliste an, gefolgt von Aktienfonds Nordamerika (1,3 Milliarden Euro) und Technologie (0,5 Milliarden Euro). Rentenfonds flossen 4,4 Milliarden Euro zu, darunter 1,7 Milliarden Euro in Euro-Rentenfonds und 1,2 Milliarden Euro in Unternehmensanleihen-Fonds. Bei Mischfonds war der Netto-Absatz mit 1,1 Milliarden Euro erstmals seit August 2022 positiv.

mehr

Das Vermögen offener Publikumsfonds lag zum 31. Januar 2025 bei 1.710 Milliarden Euro. Der sprunghafte Anstieg im Vergleich zum Jahresende 2024 (1.564 Milliarden Euro) ist vor allem auf die neue Methode zur Erfassung der ETFs (börsengehandelte Indexfonds) zurückzuführen. In Zusammenarbeit mit ETF-Emittenten und einem Zentralverwahrer haben wir ein neues Meldeverfahren etabliert. Es erlaubt mit deutlich größerer Trennschärfe als bisher, den tatsächlich auf Anleger in Deutschland entfallenden Teil von Vermögen und Absatz zu ermitteln. Aufgrund des weltweiten Börsenhandels von ETFs konnte das bisherige, allein die Emittenten als Datenquelle nutzende Verfahren den deutschen Markt nur unzureichend abbilden.

Das Vermögen der in unserer Statistik erfassten ETFs liegt durch die geänderte Systematik bei 411 Milliarden Euro. Davon entfallen 338 Milliarden Euro auf Aktienfonds und 70 Milliarden Euro auf Rentenfonds. Im Januar verzeichneten ETFs ein Neugeschäft von 7,1 Milliarden Euro. Damit flossen 60 Prozent der netto in offene Publikumsfonds investierten Gelder in ETFs.

Eine weitere Neuerung haben wir in der Anbieterübersicht der Investmentstatistik vorgenommen. Außer für deutsche Gesellschaften werden nun auch für Einheiten mit Sitz im Ausland die Portfoliomanagementleistungen ausgewiesen, sofern diese für Anleger oder Fonds mit Sitz in Deutschland erbracht werden.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

+49 69 15 40 90 277

17.3.2025

BaFin konsultiert Merkblatt zu Einflussnahmemöglichkeiten von Anlegern bei Fonds

Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu den Einflussnahmemöglichkeiten von Anlegern von Investmentfonds zur Konsultation gestellt.

Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu den Einflussnahmemöglichkeiten von Anlegern von Investmentfonds zur Konsultation gestellt.

Da die Grenze zwischen erlaubter und unzulässiger Einflussnahme von Fondsanlegern auf die Anlageentscheidungen einer KVG fließend sei, konkretisiert die BaFin ihre Verwaltungsauffassung und nimmt insbesondere Bezug auf Weisungen, Zustimmungsvorbehalte und Anlagevorschläge durch Anleger. Neben der Konkretisierung des zulässigen Umfangs der Einflussnahme sind die einhergehenden Dokumentationspflichten für KVGs ein wesentlicher Aspekt, der durch das Merkblatt klargestellt werden soll.

mehr
tim.kreutzmann@bvi.de

+49 69 15 40 90 244


Ältere Nachrichten finden Sie im Archiv

Informationen exklusiv für unsere Mitglieder. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Nachrichten sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts an Nicht-Mitglieder des BVI sind unzulässig. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Diese Nachrichten sind mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.