Deutscher Fondsverband

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28.4.2026

Steueroasen-Abwehrgesetz: BMF präzisiert Anwendung

Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) weiter konkre…

Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) weiter konkretisiert und das BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 geändert.

Klargestellt wird insbesondere die Behandlung von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln sowie von Versicherungs  und Rückversicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Abzugsverbot (§ 8 StAbwG) und dem Quellensteuerabzug (§ 10 StAbwG).

Darüber hinaus stellt das BMF klar, dass die gesteigerten Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG nur für solche Geschäftsvorfälle gelten, für die die §§ 8 bis 11 StAbwG greifen.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
 

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24.4.2026

Evaluation der Investmentsteuerreform: Berichte veröffentlicht

Auf Bitte des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wurde das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 (Investmentsteuerreformgesetz …

Auf Bitte des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wurde das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) umfassend evaluiert. Die Evaluation knüpft zugleich an die im Regierungsentwurf angekündigte Überprüfung der Neuregelungen an, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen ihrer Wirkungsziele: die Beseitigung EU rechtlicher Risiken, die Eindämmung von Steuersparmodellen, die Reduzierung von Gestaltungsanfälligkeiten sowie die Umsetzung von Vereinfachungen im Steuerrecht. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand untersucht.

Dem Finanzausschuss wurde am 4. Mai 2023 ein Zwischenbericht übersandt, der anschließend öffentlich zugänglich gemacht wurde. Inzwischen liegen weitere Ergebnisse vor. Die Berichte stehen auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit.

Die Evaluierung liefert wichtige Erkenntnisse zur praktischen Wirkung des Investmentsteuerreformgesetzes und bildet eine Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen des steuerlichen Rahmens für Investmentfonds.

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bastian.hammer@bvi.de

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15.4.2026

Tax Omnibus – eine Chance für Deutschland und Europa

Mit dem „Tax Omnibus“ will die EU-Kommission 2026 einen wichtigen Schritt zum Abbau von Bürokratie gehen.

Mit dem „Tax Omnibus“ will die EU-Kommission 2026 einen wichtigen Schritt zum Abbau von Bürokratie gehen. Ziel ist es, veraltete und sich überschneidende Steuervorschriften zu beseitigen sowie steuerrechtliche Begriffe zu harmonisieren. Der Fokus liegt auf Richtlinien im Bereich der direkten Steuern, unter anderem die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD).

Die bestehenden hohen steuerlichen Melde  und Berichtspflichten beeinträchtigen die Wirtschaftstätigkeit in Europa erheblich und erschweren private Investitionen. Der Tax Omnibus soll diese Belastungen spürbar reduzieren und damit zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns in unserer Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten für Vereinfachungen in der ATAD, unter anderem durch Abbau von Gold Plating, ein. 

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15.4.2026

AIFMD-Review kann am 16. April in Kraft treten

Das Gesetzgebungsverfahren zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz setzt unter anderem den AIFMD-Review mit EU-weit einheitlichen Standards für die Liquiditätssteuerung offener Fonds, bei der Verwaltung von Kreditfonds und in der Berichterstattung sowie das überarbeitete EMIR-Regelwerk um. Die meisten Änderungen treten damit am 16. April 2026 rechtzeitig in Kraft. 

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13.4.2026

Deutsche Fondswirtschaft überschreitet Fünf-Billionen-Euro-Marke

Ende Februar 2026 verwalteten die Fondsgesellschaften erstmals über 5.000 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland.

Ende Februar 2026 verwalteten die Fondsgesellschaften erstmals über 5.000 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Das entspricht einem Anstieg von 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Mit 2.350 Milliarden Euro entfiel der größte Teil des Vermögens auf offene Spezialfonds. In offenen Publikumsfonds verwalteten die Anbieter 1.923 Milliarden Euro, darunter mehr als die Hälfte in Aktienfonds. Es folgten Mischfonds mit einem Anteil von 21 Prozent und Rentenfonds mit 16 Prozent. In Mandaten außerhalb der Fondshülle betreuten die Gesellschaften 670 Milliarden Euro und in geschlossenen Fonds 65 Milliarden Euro.

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Fondsgesellschaften flossen im Februar netto 16,9 Milliarden Euro neue Gelder zu. Davon entfielen 13,2 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 3,6 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds. Unter den Publikumsfonds dominierten Aktienfonds mit Zuflüssen von 8,6 Milliarden Euro, getragen vor allem von Aktien ETFs, die 6,8 Milliarden Euro verbuchten. Rentenfonds flossen insgesamt 3,8 Milliarden Euro neue Gelder zu, davon 1,2 Milliarden Euro in Renten-ETFs. Sachwertefonds verzeichneten Abflüsse von netto 0,7 Milliarden Euro.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

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