Deutscher Fondsverband

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4.12.2025

EFRAG empfiehlt Vereinfachung der Berichtsstandards zu Nachhaltigkeit

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu ver…

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu vereinfachen. Der Brief an die EU-Kommission, die technischen Empfehlungen sowie einige Begleitdokumente sind auf der Internetseite der EFRAG abrufbar.

Die Vorschläge der EFRAG berücksichtigen mehr als 700 Beiträge aus der öffentlichen Konsultation vom Sommer 2025. In allen Berichtsfeldern wurden praktische Überlegungen und Proportionalitätsmechanismen eingeführt. Die Materialitätsprüfung, der schwierigste Bereich, wurde vereinfacht, um den Fokus auf die Nützlichkeit der Informationen zu legen. In der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette soll der Druck zur direkten Datenerhebung verringert werden, indem Schätzungen flexibler verwendet werden sollen. Die Zahl der vorbehaltlich der Materialitätsprüfung verpflichtenden Datenpunkte wurde um 61 Prozent reduziert; die freiwilligen Datenpunkte wurden gestrichen.

Weitere wichtige Vereinfachungen umfassen:

  • Betonung und Klarstellung des „Fair Presentation‘“-Prinzips als Grundlage für eine relevantere und entscheidungsnützliche Berichterstattung;
  • Zulassung von Erleichterungen und Ausnahmen für die quantitative Berichterstattung zu den tatsächlichen und erwarteten finanziellen Auswirkungen;
  • Verbesserte Interoperabilität mit den ISSB-Standards, auch wenn einige Erleichterungen in den ESRS über die ISSB-Standards hinausgehen.

Die EFRAG hat zudem heute das „EFRAG Knowledge Hub“ lanciert, das alle bisher veröffentlichten Dokumente zu den ESRS, einschließlich der VSME-Standards, zentral und interaktiv zur Verfügung stellt.

Die Europäische Kommission wird nun auf der Grundlage der technischen Empfehlungen der EFRAG eine Änderungsverordnung zur Überarbeitung der ESRS vorbereiten und voraussichtlich bis Mitte 2026 verabschieden. 

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4.12.2025

EU plant tiefgreifende Reformen für Fonds und Kapitalmärkte

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der Kapitalmarktintegration veröffentlicht:

- Die Mitteilung zum Thema „Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration der Aufsicht innerhalb der EU“ erläutert die Hintergründe und politische Ziele der Initiative.

- Die „Master“-Änderungsrichtlinie sieht umfangreiche Anpassungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien sowie der MiFID in folgenden Bereichen vor:

  • Einführung des Konzepts von „EU-Gruppen“ für OGAW- und AIF-Verwalter verbunden mit der Möglichkeit, Funktionen innerhalb der Gruppe auf andere Gesellschaften zu übertragen, ohne den Auslagerungsregeln zu unterliegen;
  • Identifizierung von großen EU-Gruppen der OGAW- und AIF-Verwalter sowie Beauftragung der ESMA mit mindestens jährlicher Prüfung der Aufsichtsansätze für jede große EU-Gruppe, für die zusätzliche Gebühren anfallen sollen;
  • Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Fonds und deren Verwalter;
  • Einführung von „automatischen“ Produktpässen in Kombination mit einer EU-weiten Datenplattform bei der ESMA;
  • Zulassung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Verwahrstellen (EU-Pass);
  • Vereinheitlichung und teilweise Anpassung der Anlagegrenzen für OGAW;
  • Endgültige Abschaffung der wesentlichen Anlegerinformationen für OGAW;
  • Neufassung des Anhang II zur OGAW-RL mit der Auflistung der OGAW-Verwaltungsfunktionen.

- Die „Master“-Änderungsverordnung ändert den Rechtsrahmen für die Funktionsweise und die Befugnisse der ESMA und enthält weitere Vorschläge u.a. in Bezug auf

  •  EU-Aufsicht über wichtige CCPs und Handelsplätze sowie die Einführung von „Pan-European Market Operator“ (PEMO);
  • Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regeln für Handelsplätze;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über wichtige Zentralverwahrer;
  • Überarbeitung des DLT-Pilot-Regime;
  • EU-Zentralisierung der Aufsicht über die Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen.

Die ÄnderungsVO sieht in Art. 6 auch wesentliche Anpassungen der EU-VO zum grenzüberschreitenden Vertrieb vor, die auf eine Harmonisierung der Marketing-Mitteilungen und weitere Verbesserung der Passregeln für OGAW und AIFs abzielen.

Weitere Erläuterungen zur EU-Initiative sind in den begleitenden Q&As sowie im Factsheet enthalten.

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2.12.2025

Fondsbesteuerung: Was ist die Vorabpauschale? Bastian Hammer gibt Antworten

Viele Fondssparer werden Anfang 2026 eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte V…

Viele Fondssparer werden Anfang 2026 eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte Vorabpauschale. Was die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird und warum Anleger darauf Steuern zahlen müssen, erläutert Bastian Hammer im Interview.

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1.12.2025

Vordrucke für Feststellungserklärungen überarbeitet

Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfüg…

Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfügung gestellt.

Die neuen Vordrucke weichen nur geringfügig von den mit Schreiben vom 24. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucken (Stand Juli 2024) ab. Daher wurde die den Vordrucken zugrundeliegende Datenartversion 4 des Datensatzes zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Spezial-Investmentfonds aktualisiert, statt eine neue Datenartversion zu erzeugen.

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27.11.2025

Entwaldungsverordnung soll verschoben und vereinfacht werden

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet.

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zum Quick-Fix der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Das EU-Parlament will zusätzlich zu den Vereinfachungsvorschlägen der EU-Kommission das Inkrafttreten der Verordnung um ein weiteres Jahr verschieben, nämlich auf den 30. Dezember 2026. Für kleine und Kleinstunternehmen soll eine weitere Übergangsfrist von 6 Monaten bis 30. Juni 2027 gelten. Die EU-Kommission soll die EUDR bis 30. April 2026 prüfen und ggf. weitere Vereinfachungsvorschläge unterbreiten. Die EVP-Fraktion wurde in der Abstimmung erneut von den rechten Fraktionen unterstützt. Die Abstimmung fiel mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen recht deutlich aus.

Der Rat hat über sein Verhandlungsmandat zur EUDR bereits am 19. November 2025 abgestimmt . Dieses stimmt in allen wesentlichen Punkten mit der Position des EU-Parlaments überein. Die Einigung im Trilog sollte deshalb rasch möglich sein. 

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