Deutscher Fondsverband

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6.11.2024

Deutsche Anleger halten in etwa 90 Prozent des Vermögens von in Deutschland gemanagten Fonds und Mandaten

Portfoliomanager in Deutschland treffen die tägliche Anlageentscheidung für Fonds und Mandate mit einem Gesamtvermögen von 3.064 Milliarden Euro.

Portfoliomanager in Deutschland treffen die tägliche Anlageentscheidung für Fonds und Mandate mit einem Gesamtvermögen von 3.064 Milliarden Euro. Davon entfallen 1.353 Milliarden Euro auf Spezialfonds, 1.131 Milliarden Euro auf Publikumsfonds und 580 Milliarden Euro auf Mandate. Seit Ende 2013 hat sich das gemanagte Vermögen bei allen drei Produktarten in etwa verdoppelt.

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Schätzungsweise 90 Prozent des Vermögens von in Deutschland gemanagten Portfolien werden von deutschen Anlegern gehalten; sowohl bei Investmentfonds als auch Mandaten sind ausländische Anleger unterrepräsentiert. In Bezug auf ihre jeweiligen Anlegergruppen unterscheiden sich die beiden Segmente jedoch deutlich. Fonds wurden unserer Umfrage gemäß per Ende Dezember 2023 zu 43 Prozent für private Anleger gemanagt. Das entspricht über einer Billion Euro, die für Anleger zum Beispiel im standardisierten Privatkundengeschäft bei Banken und Sparkassen oder der Vermögensverwaltung verwaltet werden. Auf institutionelle Anleger entfällt dementsprechend etwas mehr als die Hälfte des in Deutschland gemanagten Fondsvermögens. Pensionsfonds halten 19 Prozent der Anteile, bei Versicherungsunternehmen sind es 12 Prozent und bei Banken 10 Prozent. Die übrigen Bestände verteilen sich auf andere institutionelle Anlegergruppen, darunter Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Stiftungen oder staatliche Einrichtungen. Mandate außerhalb einer Fondshülle werden dagegen fast ausschließlich von Versicherungsunternehmen gehalten – und oft von Gesellschaften im Konzernverbund gemanagt. Fast 90 Prozent der Bestände entfallen auf Versicherer. Privatanleger, Pensionsfonds, Banken und andere institutionelle Anleger bleiben jeweils unter 5 Prozent des Marktes, obwohl das Aufkommen von Robo-Beratern und Online-Anlageplattformen in den letzten Jahren neue Zugangswege für Kleinanleger zu Mandaten geschaffen hat.

Lesen Sie hier (deutsch/englisch) die komplette Ausgabe des Fokus Portfoliomanagement.

markus.michel@bvi.de

+49 69 15 40 90 242

1.11.2024

MiFIR-Umsetzung: BVI optimiert Konzept zur verbesserten Nachhandelstransparenz im Anleihemarkt

Der BVI hat ein Konzept entwickelt, um die zeitliche Verzögerung bei der Veröffentlichung von Käufen und Verkäufen von Rentenpapieren gemäß MiFIR zu kalibrieren...

Der BVI hat ein Konzept entwickelt, um die zeitliche Verzögerung bei der Veröffentlichung von Käufen und Verkäufen von Rentenpapieren gemäß MiFIR zu kalibrieren. Dieses „BVI Bond Deferrals Framework“ basiert auf gemeinsamen Überlegungen der Verbände von Buy- und Sell-Side

Unser „BVI Bond Deferrals Framework“ ist besser mit dem ESMA-Entwurf  vereinbar als die Vorschläge der Sell-Side-Verbände AFME und ICMA. Anders als diese Konzepte trägt unser Ansatz dazu bei, die sichtbare Liquidität bei mittelgroßen Transaktionen merklich zu verbessern. Darüber hinaus unterstützt unser Rahmenwerk auch die Einführung eines qualitativ hochwertigen konsolidierten Tickers (Consolidated Tape) für Anleihen. 

Wir setzen uns dafür ein, dass die ESMA die Überlegungen des BVI in den geplanten Regulierungsstandard RTS 2 integriert. 

rudolf.siebel@bvi.de      
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felix.ertl@bvi.de
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25.10.2024

ELTIFs: Endlich Rechtsicherheit bei Rücknahmen und Liquiditätsinstrumenten

Die technischen Regulierungsstandards (RTS) für ELTIFs wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die technischen Regulierungsstandards (RTS) für ELTIFs wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie schaffen insbesondere in Bezug auf die Rücknahmegrundsätze und die Anforderungen an Liquiditätsmanagementinstrumente eines ELTIF Rechtssicherheit. Weder das EU-Parlament noch der Rat hatten von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht und damit die RTS der EU-Kommission vom 19. Juli 2024 gebilligt.

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tim.kreutzmann@bvi.de

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24.10.2024

CSSF fordert umfassende Bewertung der Auslagerung des Portfoliomanagements

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF fordert alle Luxemburger Fondsgesellschaften auf, bis spätestens Ende März 2025 eine umfassende Bewertung der Art und Wei...

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF fordert alle Luxemburger Fondsgesellschaften auf, bis spätestens Ende März 2025 eine umfassende Bewertung der Art und Weise vorzunehmen, wie sie die Auslagerung ihrer Portfoliomanagementfunktion überwachen. 

Anlass ist ein Bericht der CSSF, der die Ergebnisse einer Überprüfung im Zeitraum 2021 bis 2024 zusammenfasst. Der Bericht mit dem Titel „CSSF thematic review on the delegation of the portfolio management function by investment fund managers (IFMs)“ zeigt auf, wie gut die Fondsmanager die Vorgaben der OGAW- und AIFM-Richtlinie einhalten und die Interessen der Anleger berücksichtigen. Er enthält darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungen. Dabei beruft sich die CSSF auf Abschnitt 6.2.3.2 des Rundschreibens CSSF 18/698, der Fondsmanagern unabhängig von ihrer Größe vorgibt, operationelle Verfahren für die Auswahl und Überwachung ihrer Auslagerungsunternehmen einzuführen. Diese Verfahren müssen klar definieren, „wer was, wann und wie“ in der Organisation des Fondsmanagers tut. Außerdem müssen die aufzubewahrenden Dokumente belegen, dass diese Kontrollen existieren. Weitere Einzelheiten können Sie dem Bericht der CSSF entnehmen.

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peggy.steffen@bvi.de

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24.10.2024

BVI nimmt Stellung zum Gesetzentwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht und eine Verbändeanhör...

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht und eine Verbändeanhörung gestartet, an der wir uns beteiligt haben.

Wir begrüßen den Entwurf als wichtigen Schritt zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und befürworten insbesondere die für das Altersvorsorgedepot vorgesehene Chancenorientierung und Wahlfreiheit in der Anspar- und Auszahlphase. Gleichzeitig betonen wir in unserer Stellungnahme, dass die Abwicklung der Produkte handhabbar und nicht unnötig komplex gestaltet werden sollte.

Am 13. November 2024 soll sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf befassen. Wir werden das Thema eng begleiten und Sie über die weiteren Schritte informieren.

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cvetelina.todorova@bvi.de

+49 151 11 90 95 07


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