Deutscher Fondsverband

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16.9.2025

Juli: Aktien-ETFs sind Stütze im Neugeschäft der Publikumsfonds

Fondsgesellschaften flossen im Juli netto 8,1 Milliarden Euro neue Gelder zu.

Fondsgesellschaften flossen im Juli netto 8,1 Milliarden Euro neue Gelder zu. Davon entfielen 4,8 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds, 3,1 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds und 0,4 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds. Aus Mandaten zogen Anleger per Saldo 0,1 Milliarde Euro ab.

Bei den Zuflüssen in offene Publikumsfonds liegen Aktienfonds mit 4,1 Milliarden Euro vorn. Dabei floss der größte Teil des Geldes in Aktien-ETFs (3,5 Milliarden Euro). Aktiv gemanagte Aktienfonds verzeichneten Zuflüsse von 0,6 Milliarden Euro. Aus Immobilienfonds flossen 0,9 Milliarden Euro ab. Netto-Zuflüsse auf Monatssicht konnten sie zuletzt vor anderthalb Jahren verbuchen.

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Ende Juli lag das verwaltete Publikumsfonds-Vermögen bei 1.740 Milliarden Euro. Dabei liegt fast jeder zweite Euro in Aktienfonds. Seit Ende 2020 ist deren Anteil von 39 auf 49 Prozent angestiegen. An zweiter Stelle folgen Mischfonds, die im gleichen Zeitraum sieben Prozentpunkte abgegeben haben. Immobilienfonds erreichen einen Anteil von 7 Prozent (2020: 10 Prozent). Über alle Assetklassen hinweg entfällt ein Viertel des Publikumsfonds-Vermögens auf ETFs, bei denen sich die auflegende Fondsgesellschaft an der seit diesem Jahr laufenden Erfassungsmethode auf Grundlage der Clearstream-Datenbank angeschlossen hat.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

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12.9.2025

Nachhaltigkeit: EuGH-Urteil zur EU-Taxonomie und weitere Neuigkeiten

Der EuGH entscheidet zu Atomenergie und Erdgas, die EU-Behörden berichten über die PAIs und die Banken haben zu nachhaltigen Geldanlagen befragt.

Über folgende neue Entwicklungen rund um das Thema nachhaltiges Investieren möchten wir Sie informieren:

  • EuGH-Urteil zur Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die EU-Kommission: Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. September 2025 die Nichtigkeitsklage Österreichs abgewiesen, die sich gegen die Einstufung von wirtschaftlichen Aktivitäten aus den Bereichen Atomenergie und Erdgas als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie richtete. Die EU-Kommission ist nach der Urteilsbegründung zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten in diesen Bereichen unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können.

    Insbesondere war die Kommission zu der Annahme berechtigt, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und dass derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen wie erneuerbare Energiequellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken. Auch hat sie nach Ansicht des EuGH den Risiken der Kernkraftnutzung beim normalen Betrieb von Kernkraftwerken, den Risiken schwerer Reaktorunfälle und im Zusammenhang mit hochradioaktiven Abfällen ausreichend Rechnung getragen.

    Gegen die Entscheidung des EuGH kann Revision eingelegt werden.
  • PAI-Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden für 2025: Die drei europäischen Behörden ESMA, EIOPA und EBA haben ihren jährlichen Bericht über die Auswertung der PAI-Erklärungen (PAI gleich 'Principal Adverse Impacts‘, im Deutschen "wesentliche nachteilige Auswirkungen"), die von Finanzmarktteilnehmern nach EU-Offenlegungsverordnung einmal im Jahr abzugeben sind, veröffentlicht. Der Bericht stellt insgesamt eine Verbesserung der Reporting-Qualität fest, die sich insbesondere bei Finanzmarktteilnehmern bemerkbar macht, die großen international agierenden Finanzgruppen angehören. Interessant sind die Beispiele guter und schlechter Marktpraktiken, die bei der Berichterstattung zu PAIs von den nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) beobachtet werden.

    Die ESAs empfehlen der EU-Kommission, die PAI-Berichte in verkürzter Form und mit weniger Indikatoren in der SFDR beizubehalten und sie in maschinenlesbarer Form über den zentralen Zugangspunkt für Unternehmensinformationen (European Single Access Point oder kurz ESAP) verfügbar zu machen. Um dem Prinzip der Proportionalität besser Rechnung zu tragen, könnte aus Sicht der ESAs die aktuelle Regelung, wonach die Berichterstattung in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl verpflichtend ist, durch einen Schwellenwert bezogen auf den Gesamtwert der Investitionen ersetzt werden. Die ESAs positionieren sich damit gegen die Mehrheitsmeinung im Markt, die in der Beibehaltung der PAI-Berichte auf Gesellschaftsebene keinen erkennbaren Mehrwert sieht.
  • Banken-Umfrage zeigt großes Potenzial für nachhaltige Geldanlagen: Nach einer aktuellen Marktumfrage im Auftrag des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist die Bekanntheit von nachhaltigen Geldanlagen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 55 Prozent der Befragten geben an, von nachhaltigen Geldanlagen bereits gehört oder gelesen zu haben. Der Anteil der Befragten, die aktuell nachhaltig investiert sind, bleibt mit 14 Prozent überschaubar. Gleichwohl zeigt die Umfrage Potenzial für die Zukunft, denn sechs von zehn derjenigen, die nachhaltige Geldanlagen kennen, aber bisher nicht nutzen, können sich gut vorstellen, künftig nachhaltig zu investieren.

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11.9.2025

BVI fordert mehr Proportionalität bei EU-Umweltvorgaben

Datenfriedhöfe helfen nicht beim Kampf gegen die Entwaldung. In unserer Eingabe an die EU-Kommission sprechen wir uns daher gegen eine Vervielfachung der Sorgfa…

Datenfriedhöfe helfen nicht beim Kampf gegen die Entwaldung. In unserer Eingabe an die EU-Kommission sprechen wir uns daher gegen eine Vervielfachung der Sorgfalts- und Berichtspflichten in der Wertschöpfungskette aus. Wir schlagen darin vor, die Sorgfaltspflichten nach der EU-Entwaldungsverordnung grundsätzlich auf den Erstimporteur bzw. Käufer von kritischen Rohstoffen oder Produkten in der EU zu beziehen. Finanzunternehmen sollten in diesem Sinne nicht zur Wiederholung der Sorgfaltsprüfung angehalten werden, die bereits durch ihre Zielunternehmen erfolgt ist. Mit Blick auf die Green-Claims-Richtlinie, über die nach wie vor im Trilog verhandelt wird, mahnen wir die EU-Gesetzgeber an, an der Bereichsausnahme für Finanzunternehmen festzuhalten. Die EU-Regeln zur Nachhaltigkeit bieten bereits ausreichenden Schutz gegen Greenwashing im Finanzsektor, der durch aufsichtliche Standards der ESMA weiter verstärkt wird.

Unsere Eingabe erfolgte im Zusammenhang mit der EU-Sondierung zur Vereinfachung der umweltbezogenen Vorschriften. Die EU-Kommission möchte noch vor Ende 2025 den Vorschlag für einen „Umwelt-Omnibus“ vorlegen, um die Kosten der Berichterstattung, Überwachung und Prüfung sowie andere administrative Pflichten in diesem Bereich zu reduzieren.
 

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11.9.2025

Cybersicherheit: Finanzbranche weniger im Visier von Überlastungsangriffen auf Server

Während Branchen wie Verteidigung, Logistik und Online-Handel zunehmend ins Visier von Hackern geraten, ist das Finanzwesen offenbar aktuell weniger betroffen.

Während Branchen wie Verteidigung, Logistik und Online-Handel zunehmend ins Visier von Hackern geraten, ist das Finanzwesen offenbar aktuell weniger betroffen. Der Anteil sogenannter Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) auf die Finanzwirtschaft ist von 17 Prozent in der zweiten Jahreshälfte 2024 auf 6 Prozent im Jahr 2025 gesunken. Bezogen auf alle Branchen ist die Gesamtzahl der DDos-Angriffe im ersten Halbjahr stark gestiegen – um 225 Prozent. Das beschreibt der IT-Sicherheitsdienstleister Link11 in seinem halbjährlichen „European Cyber Report“. DDoS-Attacken zielen darauf ab, Server durch massenhafte Anfragen lahmzulegen. KI-gestützte Angriffsmethoden und sogenannte „Internet-Service-Provider-Killer“ stellen für alle Branchen neue Herausforderungen dar. Der aktuelle „Aon Global 2025 Cyber Risk Report“ und der Link11-Bericht stellen allerdings heraus, dass Schadsoftware und Datendiebstahl in allen Branchen die häufigsten Angriffsmethoden sind.

Der BVI ist seit April 2017 Multiplikator der Allianz für Cybersicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

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armin.schmitz@bvi.de

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10.9.2025

BaFin ändert Verwaltungspraxis zu inländischen Spezial-AIFs

Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis bei nicht zum Vertrieb vorgesehenen inländischen Spezial-AIF geändert.

Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis bei nicht zum Vertrieb vorgesehenen inländischen Spezial-AIF geändert. 

So müssen der BaFin für diesem Fondstyp bei der Ersteinreichung keine Anlegerinformationen nach Paragraf 307, Absatz 1 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mehr vorgelegt werden. Erst im Rahmen einer Vertriebsanzeige müssen diese Informationen eingereicht werden.

Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass die Anlegerinformationen – zum Beispiel Anlagepolitik, Kosten und Risken sowie Performance - Anlegern weiterhin vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Spezial-AIF nicht vertrieben, sondern durch einen Anleger direkt erworben wird.

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten BaFin-E-Mail entnehmen.

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jasmine.schimke@bvi.de

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