Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu ver…
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu vereinfachen. Der Brief an die EU-Kommission, die technischen Empfehlungen sowie einige Begleitdokumente sind auf der Internetseite der EFRAG abrufbar.
Die Vorschläge der EFRAG berücksichtigen mehr als 700 Beiträge aus der öffentlichen Konsultation vom Sommer 2025. In allen Berichtsfeldern wurden praktische Überlegungen und Proportionalitätsmechanismen eingeführt. Die Materialitätsprüfung, der schwierigste Bereich, wurde vereinfacht, um den Fokus auf die Nützlichkeit der Informationen zu legen. In der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette soll der Druck zur direkten Datenerhebung verringert werden, indem Schätzungen flexibler verwendet werden sollen. Die Zahl der vorbehaltlich der Materialitätsprüfung verpflichtenden Datenpunkte wurde um 61 Prozent reduziert; die freiwilligen Datenpunkte wurden gestrichen.
Weitere wichtige Vereinfachungen umfassen:
- Betonung und Klarstellung des „Fair Presentation‘“-Prinzips als Grundlage für eine relevantere und entscheidungsnützliche Berichterstattung;
- Zulassung von Erleichterungen und Ausnahmen für die quantitative Berichterstattung zu den tatsächlichen und erwarteten finanziellen Auswirkungen;
- Verbesserte Interoperabilität mit den ISSB-Standards, auch wenn einige Erleichterungen in den ESRS über die ISSB-Standards hinausgehen.
Die EFRAG hat zudem heute das „EFRAG Knowledge Hub“ lanciert, das alle bisher veröffentlichten Dokumente zu den ESRS, einschließlich der VSME-Standards, zentral und interaktiv zur Verfügung stellt.
Die Europäische Kommission wird nun auf der Grundlage der technischen Empfehlungen der EFRAG eine Änderungsverordnung zur Überarbeitung der ESRS vorbereiten und voraussichtlich bis Mitte 2026 verabschieden.