Deutscher Fondsverband

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4.2.2026

DORA: BaFin informiert über Einreichung des Informationsregisters

Finanzunternehmen können ab sofort ein Testverfahren über das Fachverfahren „TEST: Digital Operational Resilience Act (DORA)“ auf der Melde- und Veröffentlichun…

Finanzunternehmen können ab sofort ein Testverfahren über das Fachverfahren „TEST: Digital Operational Resilience Act (DORA)“ auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin nutzen, um sich auf den Einreichungsprozess 2026 vorzubereiten. Darüber hat die BaFin informiert.

Das Informationsregister ist zwischen dem 9. und 30. März 2026 ausschließlich über das Fachverfahren „Digital Operationale Resilience Act (DORA)“ auf der MVP zu übermitteln. Dabei ist ausschließlich eines der folgenden Formate zu nutzen:

Die ESAs (ESMA, EBA und EIOPA) haben keine technischen Änderungen an der Taxonomie für den Einreichungsprozess 2026 vorgenommen. Die Informationsregister müssen inhaltlich den Sachstand zum Stichtag 31. Dezember 2025 wiedergeben (mögliche Änderungen zur Einreichung 2025 umfassen zum Beispiel Abschluss/Kündigung eines Vertrages mit einem IKT-Drittdienstleister oder Änderungen an IKT-Funktionen). Die BaFin weist darauf hin, dass eine hohe Datenqualität zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen erwartet wird. Im Anschluss an die Einreichung erhalten Finanzunternehmen ein Fehlerprotokoll, etwaige Fehler sind kurzfristig zu korrigieren und das Informationsregister erneut einzureichen. Das Informationsregister gilt erst dann als den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend eingereicht, wenn das Register auch entsprechend den Validierungsregeln der ESAs erfolgreich eingereicht wurde.

Die BaFin bietet darüber hinaus zwei Workshops zum Informationsregister an, die inhaltsgleich an folgenden Terminen virtuell stattfinden werden:

  • 24. Februar 2026, 10:00 – 12:00 Uhr
  • 26. Februar 2026, 14:00 – 16:00 Uhr

In diesen Workshops wird die BaFin unter anderem folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Informationen sind im Informationsregister abzubilden?
  2. Welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zur Einreichung im Jahr 2025?
  3. Welche (häufigen) Fehler hat die BaFin im Jahr 2025 beobachtet und wie können diese vermieden werden?

Für die Workshops ist keine Anmeldung notwendig, da 5.000 Plätze im Webinar zur Verfügung stehen. Die BaFin wird rechtzeitig vor dem Start der Workshops die Teilnahmelinks auf dieser Internetseite teilen. 

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peggy.steffen@bvi.de

+49 69 15 40 90 257

3.2.2026

PRIIPs-KIDs: Neues KI-Produkt für operative Fonds-Compliance durch Zusammenarbeit von Kreios und BVI

Wir haben mit dem RegTech-Anbieter Kreios eine Kooperation vereinbart, damit Fondsgesellschaften über die REGMATIX-Plattform die BVI-Musterbausteine zum PRIIPs-…

Wir haben mit dem RegTech-Anbieter Kreios eine Kooperation vereinbart, damit Fondsgesellschaften über die REGMATIX-Plattform die BVI-Musterbausteine zum PRIIPs-KID mit ihren Dokumenten automatisiert überprüfen und die zunehmenden regulatorischen Anforderungen effizient umsetzen können. Die Plattform ist offen angelegt und kann unabhängig von bestehenden IT-Systemen, Produktionsmodellen oder eingesetzten Dienstleistern genutzt werden.

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Ulf Herbig (links im Bild) und Rudolf Siebel bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Kreios überführt die BVI-Inhalte mit digitalen Prüfregeln in die KI-gestützte Compliance- und Oversight-Plattform REGMATIX. Für Fondsgesellschaften bieten sich diese Vorteile:

  • automatisierte, regelbasierte Dokumentenprüfungen auf Basis von BVI-Inhalten
  • Konsistenz und Transparenz über verschiedene Dokumente, Versionen und Dienstleister hinweg
  • Entlastung manueller Prüfprozesse bei gleichzeitiger Stärkung der Compliance-Sicherheit
  • direkte Einbindung in bestehende operative Prozesse und Kontrollroutinen

Die Pressemitteilung von Kreios finden Sie hier (deutsch/englisch).

Die KI-Lösung ist so konzipiert, dass sie die fachliche Verantwortung der Fondsgesellschaften nicht ersetzt, sondern diese systematisch unterstützt. Darüber hinaus können zum Beispiel unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Einen ersten Einblick in die gemeinsame Lösung geben Kreios und wir auf der BVI Fund Operations Konferenz (siehe Themenstrang 1) am 24. Februar 2026 in Frankfurt. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

frank.bock@bvi.de

+49 69 15 40 90 239

27.1.2026

BMF will Besteuerungsverfahren von Spezial-Investmentfonds vereinfachen

Das BMF will den Umfang der Feststellungserklärung für steuerbefreite Anleger stark reduzieren.

Das BMF will den Umfang der Feststellungserklärung für steuerbefreite Anleger stark reduzieren. Wir unterstützen diesen Plan als Schritt zur Bürokratieentlastung. Für diese Anlegergruppe gibt es keinen Mehrwert in der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, der Durchführung der Kapitalertragsteueranmeldungen und den teilweise mehrfachen Korrekturen dieser Angaben. Denn die Steuerbelastung ist bei einem Steuersatz von null Prozent unabhängig von der Bemessungsgrundlage immer null. Notwendige Informationen im Zusammenhang mit der Besteuerung deutscher Dividenden oder sonstiger inländischer Einkünfte sollten aus unserer Sicht jedoch immer bereitzustellen sein, um die Überprüfung der Besteuerung zu ermöglichen.

Mit dieser Reduzierung folgt die Bund-Länder-Gruppe unserem Vorschlag. Sie wird sich weitere Gedanken über Vereinfachungspotenziale für das Besteuerungsverfahren machen. Neben unserer Rückmeldung zu dem vorgeschlagenen „Institut für steuerbefreite Anleger“ schlagen wir erneut die Idee der „Delta-Korrektur“ im bestehenden Verfahren für alle Spezial-Investmentfonds vor.

Zum Hintergrund:
Das Besteuerungsregime für Spezial-Investmentfonds (§§ 26 ff InvStG) ist das für den deutschen Fondsmarkt wichtigste Besteuerungsregime. Ungefähr 85 Prozent der mehr als 4.400 deutschen Spezialfonds haben sich dafür entschieden. Durch die Wahl dieses Besteuerungssystems wird eine mit der Direktanlage vergleichbare Besteuerung ermöglicht. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen von Spezial-Investmentfonds ist sehr komplex und aufgrund der zunehmenden Verschachtelung der Strukturen auch sehr korrekturanfällig. Durch Aussagen von einzelnen Marktteilnehmern hatte das BMF den Eindruck gewonnen, dass mit der Einführung der elektronischen Feststellungserklärung keine große Notwendigkeit für eine Anpassung des Verfahrens mehr bestehen würde.

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bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229

14.1.2026

November: Fonds fließen 14 Milliarden Euro zu

Die deutsche Fondswirtschaft erzielte im November Netto-Zuflüsse von 13,6 Milliarden Euro.

Die deutsche Fondswirtschaft erzielte im November Netto-Zuflüsse von 13,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 7,4 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds, 6,1 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 0,4 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds. Aus Mandaten zogen Anleger netto 0,3 Milliarden Euro ab.

Bei den offenen Publikumsfonds stehen Aktienfonds an der Spitze der Absatzliste. Von den 4,0 Milliarden Euro neu investierten Geldern flossen 3,4 Milliarden Euro in Aktien-ETFs. An zweiter Stelle folgen Rentenfonds mit 2,1 Milliarden Euro, insbesondere in Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen und kurzlaufenden Euro-Anleihen. Aus Sachwertefonds zogen Anleger 0,6 Milliarden Euro ab.

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In den ersten elf Monaten des Jahres 2025 verzeichneten die Fondsgesellschaften ein Neugeschäft von 120 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Zwischen Januar und November 2024 summierten sich die Mittelzuflüsse auf 47 Milliarden Euro.

In offene Publikumsfonds flossen bis Ende November 2025 rund 81 Milliarden Euro, darunter 53 Milliarden Euro in ETFs. Das ist der höchste Zufluss seit 2021, als sie im gleichen Zeitraum einen Netto-Absatz von 105 Milliarden Euro verbuchten.

Offene Spezialfonds verzeichneten mit 41 Milliarden Euro fast doppelt so viel Netto-Neugeschäft wie in den ersten elf Monaten des Jahres 2024. Dabei zogen die Zuflüsse in offene Spezialfonds zuletzt an: Im Oktober und November übertraf der Absatz in Spezialfonds den der Publikumsfonds.

Per Ende November 2025 verwaltete die Fondsbranche 4,8 Billionen Euro für Anleger in Deutschland. Davon entfallen 2,3 Billionen Euro auf offene Spezialfonds, 1,8 Billionen Euro auf offene Publikumsfonds und 0,7 Billionen Euro auf Mandate.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

thomas.koop@bvi.de

+49 69 15 40 90 277

14.1.2026

BMF veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026

Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026 mit 3,20 Prozent veröffentlicht.

Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026 mit 3,20 Prozent veröffentlicht. Die Vorabpauschale für 2026 gilt beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4. Januar 2027 – als steuerlich zugeflossen. Sie ist unter Anwendung des Basiszinses vom 2. Januar 2026 zu ermitteln.

Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Die Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2026 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 Prozent für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.

Mehr zur Vorabpauschale finden Sie hier.

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marco.simon@bvi.de

+49 69 15 40 90 267


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