Deutscher Fondsverband

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20.11.2024

BMF veröffentlicht FAQ zur Einführung der E-Rechnung im Internet

Das BMF hat auf seiner Homepage Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung veröffentlicht.

Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas E-Rechnung für die Wirtschaft hat das BMF auf seiner Internetseite die FAQ „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025“ veröffentlicht.

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bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229

20.11.2024

CSRD: IDW analysiert Rechtsfolgen der ausbleibenden Umsetzung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Rechtsgutachten zu den Folgen der ausbleibenden Umsetzung der CSRD in Auftrag gegeben.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Rechtsgutachten zu den Folgen der ausbleibenden Umsetzung der CSRD in Auftrag gegeben. Hintergrund ist, dass nicht mehr damit zu rechnen ist, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD in der aktuellen Legislaturperiode abgeschlossen wird. Die Umsetzung kann damit erst nach der vorgezogenen Bundestagswahl Anfang 2025 erfolgen. Das Rechtsgutachten des IDW (Zusammenfassung im Mitgliederschreiben) bezieht sich auf nach EU-Recht berichtspflichtige Unternehmen,  und kommt zu den folgenden zentralen Ergebnissen: 
 

  • Bei ausbleibender Umsetzung zum 31. Dezember 2024 ist die CSRD in Deutschland nicht unmittelbar anwendbar. Es verbleibt bei der aktuellen Rechtslage, die börsennotierte Unternehmen, große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bereits nach §§ 289b, 315b ff. HGB entsprechend der NFRD zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet.
  • Auch die Delegierte Verordnung zu den ESRS kommt für deutsche Unternehmen nicht zur Anwendung, da es an der maßgeblichen Berichtspflicht im deutschen Recht fehlt, die durch die ESRS konkretisiert wird. Unternehmen mit Sitz in Deutschland dürfen jedoch 2025 freiwillig unter Zugrundelegung der ESRS bzw. eines Teiles davon berichten. 
  • Eine rückwirkende Anwendung der CSRD-Vorgaben auf abgeschlossene Geschäftsjahre (echte Rückwirkung) ist nicht mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes vereinbar. Der Gesetzgeber kann 2025 kein CSRD-Umsetzungsgesetz verabschieden, welches die Pflicht zur Aufstellung eines (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts und dessen Prüfung rückwirkend für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre vorsieht. Eine rückwirkende Anwendung der CSRD-Vorgaben auf laufende Geschäftsjahre (unechte Rückwirkung) wäre hingegen nach Auffassung des IDW verhältnismäßig und verfassungskonform. Dies bedeutet, dass eine Umsetzung der CSRD im Jahr 2025 die nach der EU-Richtlinie (erstmals) für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtigen Unternehmen richtlinienkonform zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten kann.

 
Wir können die Auslegung des IDW rechtlich nachvollziehen und haben keine Kenntnis von einer abweichenden Einschätzung der Rechtslage im Markt. 
 
Deutschland nimmt mit Blick auf die fehlende Regierungsmehrheit zwar eine Sonderstellung ein, ist aber mit der nicht rechtzeitigen Umsetzung in nationales Recht nicht allein. Nicht weniger als zwölf Mitgliedstaaten hinken mit der Umsetzung hinterher. Einige Länder, wie Österreich, Portugal oder Griechenland, haben noch keine Entwürfe für nationale Umsetzungsgesetze veröffentlicht. Eine hilfreiche Übersicht zum Umsetzungsstand in den Mitgliedstaaten wird von der US-Anwaltskanzlei Ropes & Gray bereitgestellt.

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magdalena.kuper@bvi.de

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20.11.2024

BVI erweitert Videoserie zu Researchthemen mit KI und Avatar-Technik

Unsere Videoserie zu Research- und Statistik-Themen wird ab sofort durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) auf ein neues Level gehoben.

Unsere Videoserie zu Research- und Statistik-Themen wird ab sofort durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) auf ein neues Level gehoben.

Markus Michel, Leiter Research und bisher das Gesicht unserer Videos, erscheint nun als Avatar. Was ist ein Avatar? Ein Avatar ist ein digital erstelltes Abbild einer Person, das optisch täuschend echt wirkt. Er ermöglicht eine noch flexiblere Präsentation unserer Inhalte. Wichtig: Die Inhalte werden weiterhin von Markus Michel erstellt und freigegeben. 

Die erste Ausgabe mit Avatar (siehe Folge 10) ist heute erschienen und beschäftigt sich mit der Frage, wie sich das Portfoliomanagement in Deutschland, einem der größten Portfoliomanagement-Standorte in Europa, in den vergangenen Jahren entwickelt hat. 

Sie können durch Mausklick auf das Zahnrad im Video wahlweise den englischen oder deutschen Untertitel einstellen.

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frank.bock@bvi.de

+49 69 15 40 90 239

20.11.2024

Nachhaltige Finanzen: IPSF veröffentlicht Berichte zu internationalen Entwicklungen

Die Internationale Plattform für nachhaltige Finanzen (International Platform on Sustainable Finance – IPSF), ist ein multilaterales Dialogforum für politische ...

Die Internationale Plattform für nachhaltige Finanzen (International Platform on Sustainable Finance – IPSF), ist ein multilaterales Dialogforum für politische Entscheidungsträger.  Sie hat anlässlich der COP29 in Aserbaidschan eine Reihe von Berichten über ihre Aktivitäten veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere: 

  • Veröffentlichung einer „Multi Jurisdictional Common Ground Taxonomy“. Diese stellt die Kriterien der Umwelttaxonomien der EU, Chinas und Singapurs auf Ebene der einzelnen Wirtschaftstätigkeiten gegenüber. Die Gegenüberstellung ist auf das Umweltziel des Klimaschutzes und auf die Bewertung der Kriterien für den wesentlichen Beitrag beschränkt. Damit sollen die Interoperabilität der wichtigsten Umwelttaxonomien und die Ausbildung eines globalen Standards vorangetrieben werden. Weitere Details zu den Hintergründen und Methoden enthält die betreffende Pressemitteilung der IPSF. 
  • Überblick über nachhaltige Taxonomien und das regulatorische Umfeld für Sustainable Finance in den Mitgliedsstaaten der IPSF,
  • Papier zum Thema Stewardship und Engagement in der Übergangsfinanzierung, das die im Markt genutzten Industriestandards auf Gemeinsamkeiten analysiert und weitere Elemente im Sinne einer Standardisierung der „Best Practice“ vorschlägt. Letztere beziehen sich insbesondere auf die Ausweitung der Stewardship-Strategien auf weitere Vermögenswerte, Gewährleistung einer vergleichbaren, strukturierten und rechtzeitigen Offenlegung der Strategien und ihrer Umsetzung sowie bessere Standardisierung der Eskalationsprozesse.

An der IPSF sind neben der EU 19 weitere Staaten beteiligt, die 58 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen, 51 Prozent der Weltbevölkerung und 54 Prozent des globalen BIP abdecken. Der Jahresbericht der IPSF enthält Informationen über weitere Aktivitäten der Plattform sowie politische Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierung in den Mitgliedsstaaten der IPSF.

Das Finanzministerium in England hat zudem eine Konsultation über die Einführung einer grünen Taxonomie im Vereinigten Königreich veröffentlicht. Die Konsultation soll ein Meinungsbild darüber einholen, ob eine grüne Taxonomie die bestehende Politik im Bereich der nachhaltigen Finanzen sinnvoll ergänzen und vervollständigen kann und welche spezifischen Anwendungsfälle dafür im Markt gesehen werden. Die Marktteilnehmer werden auch nach den wichtigsten Gestaltungsmerkmalen gefragt, um den praktischen Nutzen einer möglichen UK-Taxonomie sicherzustellen. Die Gelegenheit für Stellungnahmen besteht bis 6. Februar 2025.

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magdalena.kuper@bvi.de

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15.11.2024

Was bedeutet das Ampel-Aus für die aktuelle Gesetzgebung?

Mit dem Ende der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen.

Mit dem Ende der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Der Bundestag wird am 16. Dezember 2024 darüber abstimmen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage verliert, der Bundespräsident den Bundestag auflöst und es am 23. Februar 2025 zu Neuwahlen kommt.
 
Die Wahlperiode endet mit der konstituieren Sitzung des neu gewählten Bundestages, die spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfindet. Bis dahin hat der alte Bundestag auch nach seiner „Auflösung“ weiterhin sämtliche parlamentarischen Befugnisse. Er kann insbesondere weiterhin bei Bedarf zusammentreten, Ausschusssitzungen abhalten, Anträge jedweder Art behandeln, Gesetze beschließen oder Untersuchungsausschüsse einsetzen. 
 
Allerdings hat Bundeskanzler Scholz mit seiner auf SPD und Grüne gestützten Minderheitsregierung nicht nur die politische Mehrheit verloren. SPD und Grüne haben auch keine Verfahrensmehrheit mehr im Ältestenrat des Bundestages. Dort kann Rot-Grün zum Beispiel keine Gesetzesvorhaben oder Anträge ohne die Zustimmung der Opposition auf die Tagesordnung setzen. Die Oppositionsfraktionen haben erklärt, nur dann mit der Minderheitsregierung zu kooperieren, wenn sie die Vorhaben sinnvoll finden. Sie werden nichts mitbeschließen, was nicht zwingend nötig oder dringend ist oder womit sie einer künftigen Regierung Steine in den Weg legt. 
 
Bei der Neuwahl fallen alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossenen Gesetze unter die sogenannte Diskontinuität des Bundestages. Die Gesetze müssten in den neuen Bundestag erneut eingebracht werden, bevor sie beschlossen werden könnten. Davon nicht betroffen sind Gesetze, die der Bundestag bereits beschlossen hat, und bei denen lediglich die Zustimmung des Bundesrates aussteht. Der Bundesrat ist nicht an Legislaturperioden gebunden und kann solche Gesetzgebungsverfahren noch abschließen. 
 
Was bedeutet das für die laufenden Gesetzgebungsverfahren, die für die Fondsbranche von Interesse sind?
 
Gesetz mit einer Chance auf Abschluss:

  • Das Jahressteuergesetz 2024 ist vom Bundestag beschlossen und liegt dem Bundesrat zur Beratung am 22. November 2024 vor. Wenn dieser wie erwartet zustimmt, wird das JStG 2024 noch vor Jahresende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 
Gesetze ohne eine Chance auf Abschluss:

  • Das Fondsmarktstärkungsgesetz liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2024 den Regierungsentwurf verabschiedet. Eine Befassung oder Anhörung im Finanzausschuss hat noch nicht stattgefunden. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgt werden. 
  • Das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes könnte theoretisch noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse im Bundestag liegt vor, das Gesetz ist also fertig beraten. Die Ampel-Koalition konnte sich bisher nicht darauf verständigen, den Entwurf für die 2. und 3. Lesung auf die Tagesordnung zu setzen. Auch der Bundesrat müsste noch zustimmen. Eine kurzfristige Verständigung zum Abschluss des Gesetzes in dieser Legislaturperiode erscheint daher unwahrscheinlich. 
  • Für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II liegt noch kein Regierungsentwurf vor. Der Beschluss darüber wurde zuletzt verschoben. Auch die Maßnahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens werden erst in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen. 
  • Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ebenfalls in einem sehr frühen Stadium der Beratung. Bisher liegt kein Regierungsentwurf vor, so dass der Bundestag noch nicht mit dem Vorhaben befasst ist. Dieses Vorhaben wird in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung gesetzt. 
  • Für das Rentenpaket II (Absicherung des Rentenniveaus und Aufbau eines Generationenkapitals) liegt ein Regierungsentwurf zur Beratung im Bundestag vor. Im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu bereits eine Sachverständigenanhörung stattgefunden. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition hatte die FDP weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Das Gesetzgebungsvorhaben dürfte in dieser Legislaturperiode nicht mehr geeint werden können. 
  • Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) liegt ebenfalls im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, ist aber noch nicht beraten worden. Dieses Vorhaben läuft in die Diskontinuität.  
  • Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) war bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz liegt allerdings noch in den zuständigen Ausschüssen zur Beratung im Bundestag. Da diese noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Einigung unwahrscheinlich.
  • Für das Gesetz zur Stärkung der Finanzbildung existiert nur der Referentenentwurf, der Kabinettstermin sollte am 4. Dezember 2024 folgen. Das Gesetz ist somit noch nicht in den Bundestag eingebracht und kann nicht mehr beraten werden.

Einige der bis zum Wahltermin am 21. Februar 2025 geplanten Sitzungswochen werden entfallen. Andere Sitzungswochen sollen verkürzt stattfinden. Für uns sind das weitere Signale dafür, dass der Wahlkampf begonnen hat und die Fachpolitik bis zu der Zeit nach der Wahl ruht. 

sebastian.oys@bvi.de
+49 151 12 80 68 99

kai.schulze@bvi.de
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