Deutscher Fondsverband

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24.6.2025

Omnibus I: EU-Ministerrat will Nachhaltigkeitspflichten weiter einschränken

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Gremium des Rates der Europäischen Union, hat am Abend des 23. Juni 2024 seine Verhandlungsposition zum Omn…

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Gremium des Rates der Europäischen Union, hat am Abend des 23. Juni 2024 seine Verhandlungsposition zum Omnibus-I-Paket beschlossen. Diese enthält weitere wesentliche Einschränkungen des Anwendungsbereichs und der Nachhaltigkeitsvorgaben. Der finale Text liegt noch nicht vor, dürfte aber sehr nah am 6. Kompromissvorschlag der polnischen Präsidentschaft liegen. Die Pressemitteilung des Rats bestätigt folgende Eckpunkte der Kompromissposition: 

  • Die Umsatzschwelle für die Anwendung der CSRD soll auf 450 Millionen Euro angehoben werden (bisher 50 Millionen Euro).
  • Die Anwendung der CSDDD soll erheblich eingeschränkt werden und nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz betreffen.
  • Die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten sollen grundsätzlich nur für direkte Zulieferer nach einem risikobasierten Ansatz gelten.
  • Die Pflicht zur Annahme von Übergangsplänen wird inhaltlich abgeschwächt und soll für zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der CSDDD optional sein; das Inkrafttreten der CSDDD wiederum soll um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden.
     

Im EU-Parlament stellt der Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), MdEP Jörgen Warborn, am 24. Juni 2025 seinen Berichtsentwurf vor. Andere JURI-Mitglieder haben bis 27. Juni 2025 die Möglichkeit, dazu Änderungsanträge einzureichen.

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20.6.2025

EU klärt auf über das Verhältnis der Verteidigungsinvestitionen zur Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission hat unter der Überschrift „Defence Readiness Omnibus“ eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft der EU zu stärken…

 

Die EU-Kommission hat unter der Überschrift „Defence Readiness Omnibus“ eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft der EU zu stärken. Sie sollen die Grundlage für schnelle und wirkungsvolle Investitionen in die Verteidigung schaffen, die gegen wachsende Bedrohungen der europäischen Sicherheit schützen sollen.

Für die Fondsbranche ist besonders die Kommissionsmitteilung zur Anwendung des Nachhaltigkeitsrahmens und der CSDDD auf den Verteidigungssektor relevant. Sie liegt bisher nur in englischer Fassung vor (Anlage). Die EU-Kommission nimmt darin ausführlich Stellung, wie relevant Investitionen in den Verteidigungssektor sind und wie sie diese unter diversen EU-Nachhaltigkeitsvorgaben einstuft. Für besonders wichtig halten wir folgende Klarstellungen: 
-    Die EU-Kommission sendet die klare politische Botschaft, dass Verteidigungsinvestitionen zur Resilienz und Sicherheit der EU beitragen und damit gesellschaftlich sowie politisch erwünscht sind, 
-    Es gibt hilfreiche Erläuterungen zum Thema Exportbeschränkungen und -kontrollen, die dazu beitragen sollen, Vorbehalte mit Blick auf Risiken und die Bewertung der wesentlichen Schädigung von Nachhaltigkeitszielen abzubauen; 
-    Die Definition der umstrittenen Waffen („controversial weapons“) soll gesetzlich auf geächtete Waffen nach internationalen Abkommen, die von der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurden, eingeschränkt werden. In diesem Zusammenhang unterbreitet die EU-Kommission einen Vorschlag zur Präzisierung der Definition umstrittener Waffen im Zusammenhang mit Ausschlusskriterien für Paris-Aligned und Climate-Transition-Benchmarks. Die neue Definition wird durch einen Annex ergänzt, der im Einklang mit unserem bisherigen Verständnis ausschließlich die Abkommen zur Ächtung von Anti-Personen-Minen, Streumunition, biologischen und chemischen Waffen als relevant einstuft.
-    Besonders spannend ist sind die Ausführungen zu umsatzbasierten Ausschlüssen für Rüstungsinvestitionen:

The Commission recalls the EU sustainable finance framework is neutral with regard to the defence sector and only singles out ‘controversial weapons’ as set out in the SFDR and explained above.Generalised exclusions of the defence sector based on turnover would not be consistent with a case-by-case logic to mitigate risks related to sustainability considerations. It is also deemed inconsistent with the EU’s strategic needs and priorities, as the use of revenue thresholds to exclude the defence sector would particularly penalise SMEs, which, due to specialisation demands and size constraints, often cannot diversify their activities into civilian markets.

-    Mit Blick auf den Beitrag der Verteidigungsindustrie zur Nachhaltigkeit zeigt sich die Kommission vorsichtig offen dafür, Investitionen in Verteidigung als sozial nachhaltig einzustufen, stellt aber auf die Notwendigkeit einer genauen Prüfung im Einzelfall ab: 

Financial market participants may conclude, based on a careful case-by-case assessment, that economic activities conducted by the EU defence industry to safeguard peace and security, provided they do not significantly harm any other sustainability objectives and that the company conducting the activity follows good governance practices, contribute to social objectives. Like for any other type of activities, there is however no upfront presumption that defence activities would contribute to a social objective.

 

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18.6.2025

Update zu „Section 899“: Nach Überarbeitung der US-Steuerpläne bleiben offene Fragen

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet.

Der Finanzausschuss des US-Senats hat den Gesetzentwurf für „The One Big Beautiful Bill“ überarbeitet. Unverändert enthalten ist IRC Section 899. Mit ihr können die USA zusätzliche Steuern auf Dividendenzahlungen an Investoren und damit auch Fonds aus Staaten mit „unfairer“ Steuerpolitik erheben sowie die Steuerlast von Gewinnen in den USA auf Unternehmensebene erhöhen. Nach der Überarbeitung bleibt aber offen, ob bei dieser Strafsteuer Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die maximale Quellensteuerbelastung auf US-Dividenden auf 45 Prozent steigen. Vor der Überarbeitung des Gesetzes lag die maximale Belastung bei 50 Prozent.

IRC Section 899 ist insbesondere eine Vergeltungsmaßnahme für Pillar I und Pillar II. Diese beiden Vorschriften zur Mindestbesteuerung und Gewinnzuteilung, die die EU quasi im Alleingang umgesetzt hat, können US-Unternehmen mit zusätzlichen Steuern u. a. in Europa belasten. Die Strafsteuern der IRC Section 899 würde es den USA erlauben, eine zusätzliche Steuer auf US-Erträge – insbesondere Dividenden – von Bürgern und Unternehmen aus denjenigen Staaten zu erheben, die Pillar I bzw. II eingeführt haben.

Ob und inwieweit IRC Section 899 final verabschiedet wird, bleibt spannend. Die Trump-Regierung beabsichtigt nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 4. Juli 2025.

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17.6.2025

Omnibus I: Berichterstatter im EU-Parlament will die Nachhaltigkeitsvorgaben weiter reduzieren

Der Berichterstatter für den Omnibus-I-Vorschlag im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), Jörgen Warborn (EVP, Schweden), hat seinen Berichts…

Der Berichterstatter für den Omnibus-I-Vorschlag im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), Jörgen Warborn (EVP, Schweden), hat seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser enthält weitere Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsvorgaben. Demnach sollen

  • der Anwendungsbereich der CSRD und CSDDD auf Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz beschränkt werden;
  • die Berichterstattung zur EU-Taxonomie auf Unternehmensebene generell freiwillig sein;
  • die Pflicht zur Aufstellung von Übergangsplänen zur Klimaneutralität in der CSDDD wegfallen;
  • der „Value Chain Cap“, der im Omnibus-I-Vorschlag zur CSRD KMUs vor unverhältnismäßigen Anfragen größerer Unternehmen zur Bereitstellung von ESG-Daten allein für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichte schützen soll, im Grundsatz auf die Due-Diligence-Prüfung unter CSDDD ausgedehnt werden;
  • das Konzept der Wertschöpfungskette („value chain“) in der CSRD durch den Begriff der Aktivitätenkette („chain of activities“) entsprechend der Definition in der CSDDD ersetzt und damit effektiv auf die vorgelagerten Zulieferer begrenzt werden. Dies entspricht auch unserer Forderung. 


Der Berichterstatter schlägt außerdem die Einrichtung eines digitalen Berichtsportals vor. Dieses Portal soll als zentrale Anlaufstelle dienen, um Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Berichtsanforderungen und Informationen über Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu gewähren. Die Kommission soll die Interoperabilität des Berichtsportals mit den bestehenden Datenplattformen fördern und das Potenzial des Einsatzes vertrauenswürdiger KI bewerten. Damit soll, die Digitalisierung der Berichterstattung unterstützt und die Qualität und Zugänglichkeit nachhaltigkeitsbezogener Daten verbessert werden.

Der Berichtsentwurf wird in der Woche vom 23. Juni 2025 im Ausschuss offiziell vorgestellt; andere Mitglieder des JURI werden voraussichtlich bis 27. Juni 2025 die Möglichkeit haben, Änderungsanträge einzureichen. 

Wir haben ein Kurzpapier erstellt, um die Implikationen für die Fondsbranche aufzuzeigen. Das Papier erörtert, warum Assetmanager auf die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen angewiesen sind und wie sich die diskutierte Anhebung der Anwendungsschwellen auf die Verfügbarkeit von ESG-Daten auswirken würde. Auf dieser Grundlage setzen wir uns für einen ausgewogenen Regulierungsansatz ein.

Im Rat hat die polnische Präsidentschaft einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der auf Wunsch einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf eine Einschränkung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltsprüfung nach CSDDD auf direkte Zulieferer verzichtet. Stattdessen soll es Unternehmen gestattet sein, die Bewertung tatsächlicher und potenzieller nachteiliger Auswirkungen stärker nach Schwere und Wahrscheinlichkeit zu gewichten und schrittweise durchzuführen. In den ersten 24 Monaten nach Anwendung der CSDDD soll es zulässig sein, direkte Zulieferer bei der Bewertung zu priorisieren. Nach derzeitigem Stand erscheint es möglich, die Einigung im Rat noch unter der polnischen Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 zu erreichen. 

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13.6.2025

April: Fondsbranche mit 6 Milliarden Euro Zuflüssen trotz Börsenturbulenzen

Im April flossen den Fondsgesellschaften 6,2 Milliarden Euro neue Gelder zu, darunter 4,7 Milliarden Euro in offene Publikumsfonds und 3,9 Milliarden Euro in of…

Im April flossen den Fondsgesellschaften 6,2 Milliarden Euro neue Gelder zu, darunter 4,7 Milliarden Euro in offene Publikumsfonds und 3,9 Milliarden Euro in offene Spezialfonds. Mandate außerhalb der Fondshülle verzeichneten Mittelabflüsse von netto 2,8 Milliarden Euro.

Die Zollankündigungen der US-Regierung sorgten Anfang April für einen Kurseinbruch an den Aktienmärkten weltweit. Die Renditen von US-Staatsanleihen legten sprunghaft zu. Erst nachdem die Einführung der Zusatzzölle um 90 Tage verschoben wurde, beruhigte sich die Lage an den Finanzmärkten, was die Netto-Rückflüsse aus Aktienfonds auf 0,6 Milliarden Euro begrenzte. Anstelle von Aktien- und Mischfonds (minus 1,9 Milliarden Euro) bevorzugten Anleger risikoärmere Fondsgruppen. Rentenfonds standen mit 5,2 Milliarden Euro an der Spitze der Absatzliste, gefolgt von Geldmarktfonds mit 3,2 Milliarden Euro.

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Die neu investierten Gelder flossen vor allem in Euro-Rentenfonds mit Restlaufzeiten von durchschnittlich ein bis drei Jahren. Bei Rentenfonds verzeichneten auf Euro-Anleihen spezialisierte Produkte zwischen Anfang Januar und Ende April 10,8 der insgesamt 17,5 Milliarden Euro neuen Mittel. US-Dollar-Rentenfonds erzielten im gleichen Zeitraum per Saldo kein Neugeschäft. Auch im Aktienfondssegment mieden Anleger den US-amerikanischen Markt. Aus Aktienfonds Nordamerika zogen sie in den ersten vier Monaten 0,5 Milliarden Euro ab.

Per Ende April verwaltete die Fondsbranche 4.532 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Davon entfallen 2.181 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds, 1.628 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 63 Milliarden Euro auf geschlossene Fonds. 660 Milliarden Euro verwalten die Fondsgesellschaften in Mandaten.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

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