Deutscher Fondsverband

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22.7.2026

Referentenentwurf für die Frühstartrente veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Der Entwu…

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen an den bereits veröffentlichten Eckpunkten.

Das sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Eltern können für ihr Kind ein entsprechendes Depot bei einem Anbieter eröffnen.
  • Die Regelung gilt erstmals für Kinder, die im Jahr 2026 oder am 31. Dezember 2025 das 6. Lebensjahr vollenden. Für ältere Kinder ist die Eröffnung eines Selbstzahlerdepots möglich.
  • Zusätzlich zu den staatlichen Einzahlungen können private Beiträge von bis zu 6.840 Euro pro Jahr geleistet werden.
  • Die Frühstartrente ist auf sogenannte Standardprodukte beschränkt, die alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge anbieten müssen. Für diese gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent.
  • Nach Erreichen der Volljährigkeit sollen die Verträge nahtlosen in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.
  • Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Auszahlungen werden voll besteuert.
  • Für Kinder, deren Eltern kein individuelles Depot abschließen, werden die Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Die Verwaltung soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen. Die kollektive Anlage erfolgt weltweit diversifiziert und ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds.
  • Das angesparte Kapital aus der kollektiven Anlage kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Nicht abgerufene Gelder sollen an den Staatshaushalt zurückfallen.
  • Zur Förderung der finanziellen Bildung sollen die Anbieter altersgerechte Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten bereitstellen. Für die kollektive Anlage ist ebenfalls eine öffentliche Berichterstattung vorgesehen. Sie soll voraussichtlich über eine Website erfolgen.
  • Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen am Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Unter anderem soll für Standarddepot-Verträge keine Beratungspflicht bestehen. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen nicht erhoben werden.


Dazu sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter:

„Die Frühstart-Rente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der nahtlose Übergang in das Altersvorsorgedepot sorgt dafür, dass die nächste Generation flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen wird. Die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen, widerspricht jedoch dem Ziel der Finanzbildung. Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.”

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21.7.2026

EU-Aufsicht: T+1 hat höchste Priorität

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA appelliert an alle relevanten Marktteilnehmer (unter anderem Assetmanager), T+1 mit höchster Priorität umzusetzen.

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA appelliert an alle relevanten Marktteilnehmer (unter anderem Assetmanager), T+1 mit höchster Priorität umzusetzen. Zwar zeigten die bisherigen Umfragen der T+1-Industrie-Arbeitsgruppen ein wachsendes Bewusstsein für die Umstellung, die tatsächliche Umsetzungsreife in den einzelnen Marktsegmenten und Unternehmen sei allerdings noch sehr unterschiedlich.

Die ESMA weist in ihrer Position auf folgende Umsetzungsfristen hin: 

- Einführung schneller und standardisierter Prozesse für Trade Allocation und Confirmation ab dem 7. Dezember 2026
- Vollständige T+1-Implementierung bis zum 11. Oktober 2027 (z.B. Optimierung der Settlement-Prozesse, Frühzeitige Instruktion der Geschäfte) 

Die Behörde erwartet, dass alle betroffenen Unternehmen elektronische Prozesse zur Trade Allocation und Confirmation sowie korrekte SSI-Referenzdaten verwenden. Auch sollten die Marktteilnehmer ihre Vorbereitung nicht nur isoliert durchführen: Neben der eigenen Organisation muss auch die Bereitschaft und die Testfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Handelsplätze, Broker, Verwahrstellen, CSDs, Outsourcing-Dienstleister) frühzeitig überprüft werden. Umfangreiche Tests sollten bald beginnen, um Fehler frühzeitig zu identifizieren und Risiken zum Go-live zu reduzieren.

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13.7.2026

ESMA startet Datensammlung für den ESAP

Die ESMA hat die ersten Datensammlungen für den European Single Access Point (ESAP) gestartet.

Die ESMA hat die ersten Datensammlungen für den European Single Access Point (ESAP) gestartet. Ab sofort beginnen die sogenannten nationalen Sammelstellen bzw. Aufsichtsbehörden, Informationen und Metadaten an den ESAP zu übermitteln. Die Plattform soll der Öffentlichkeit spätestens ab Juli 2027 zur Verfügung stehen und den Zugang zu Unternehmens- und Produktinformationen in Europa erleichtern.

In der nun gestarteten ersten Implementierungsphase werden folgende Informationen an den ESAP übermittelt:

  • Finanzberichte, insbesondere Jahres- und Halbjahresfinanzberichte börsennotierter Unternehmen (EU-Transparenzrichtlinie),
  • Informationen zu Wertpapierprospekten (EU-Prospektverordnung),
  • veröffentlichungspflichtige Netto-Leerverkaufspositionen (EU-Leerverkaufsverordnung).

Die übermittelten Daten werden von den Unternehmen zunächst von den zuständigen nationalen Sammelstellen erfasst und anschließend an den ESAP weitergeleitet.

In Deutschland werden die Informationen nach der EU-Transparenzrichtlinie über das Unternehmensregister (hier der Bundesanzeiger) als nationale Sammelstelle an den ESAP übermittelt. Für Informationen nach der EU-Prospektverordnung übernimmt die BaFin diese Funktion. Prospekte, Nachträge und weitere prospektbezogene Dokumente werden damit künftig nicht nur über die bestehende Prospektaufsicht, sondern zugleich auch über den ESAP zugänglich sein. Im Bereich der EU-Leerverkaufsverordnung können die Informationen sowohl über die BaFin als auch über das Unternehmensregister (hier der Bundesanzeiger) an den ESAP übermittelt werden.

In den kommenden zwölf Monaten soll so ein substanzieller Datenbestand im ESAP aufgebaut werden, bevor die Plattform im Juli 2027 für die Öffentlichkeit freigeschaltet wird. In den Folgejahren wird der Umfang der verfügbaren Daten dann schrittweise erweitert. Vorgesehen ist insbesondere die Einbindung zahlreicher weiterer Offenlegungsanforderungen aus dem Finanzmarkt- und Nachhaltigkeitsbereich. Dazu zählen unter anderem ab Januar 2028:

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie Information zu nachhaltigen Finanzprodukten (SFDR, abhängig vom SFDR-Review)
  • Fonds- und Wertpapierinformationen.

Das Ziel des ESAPs ist ambitioniert: Investoren, Finanzmarktteilnehmer, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit sollen künftig über eine einzige EU-Plattform kostenlosen Zugang zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen europäischer Unternehmen sowie über Finanzmarktprodukte erhalten. Bislang sind diese Daten über zahlreiche nationale Register, Unternehmenswebseiten und Datenanbieter verstreut.

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9.7.2026

Mai: Aktienfonds dominieren das Neugeschäft

Im Mai flossen den Fondsgesellschaften netto 16,8 Milliarden Euro zu.


Im Mai flossen den Fondsgesellschaften netto 16,8 Milliarden Euro zu. Davon entfielen 8,8 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds. Besonders gefragt waren Aktienfonds, die mit 7,9 Milliarden Euro weit vorn in der Rangliste der Publikumsfonds liegen. Rentenfonds erhielten 1,4 Milliarden Euro und Mischfonds 1,2 Milliarden Euro neue Gelder.

Offene Spezialfonds verzeichneten Netto-Zuflüsse von 7,5 Milliarden Euro und Mandate 0,6 Milliarden Euro. Aus geschlossenen Fonds flossen netto 0,1 Milliarden Euro ab.

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Das von Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen für Anleger in Deutschland ist seit Jahresbeginn um 300 Milliarden Euro auf 5.152 Milliarden Euro angestiegen. Den größten Teil managen offene Spezialfonds mit 2.392 Milliarden Euro. Offene Publikumsfonds verwalten 2.021 Milliarden Euro, darunter 1.064 Milliarden Euro in Aktienfonds. Mit einem Anteil von 53 Prozent am Vermögen der Publikumsfonds sind Aktienfonds die mit Abstand größte Fondsgruppe. Zum Vergleich: Ende 2018 lag ihr Anteil bei 35 Prozent.

Bei den Anlageschwerpunkten dominieren weltweit investierende Aktienfonds mit 526 Milliarden Euro. Es folgen Aktienfonds mit Fokus auf Europa mit 108 Milliarden Euro und Nordamerika mit 97 Milliarden Euro. Auf ETFs entfallen 45 Prozent des in Aktienfonds verwalteten Vermögens.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

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9.7.2026

FinDatEx konsultiert neue Version des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts

Die EU-Arbeitsgruppe der Financial Data Exchange (FinDatEx) hat die neue Version 8 des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts erarbeitet.

Die EU-Arbeitsgruppe der Financial Data Exchange (FinDatEx) hat die neue Version 8 des Solvency-II-EU-Fondsdatenblatts erarbeitet. 
der BVI hat sich mit interessierten KVGs an der Diskussion beteiligt.

Derzeit führt FinDatEx eine Konsultation zur Version 8 durch. Stellungnahmen können bis zum 4. September 2026 eingereicht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen:

  • die Einführung von zwei neuen Datenfeldern zur Unterstützung der Anforderungen des neuen Solvency-II-Regimes,
  • verschärfte Anforderungen zur Identifizierung von Emittenten, um die Überwachung von Konzentrationsrisiken zu verbessern,
  • die Streichung von 20 Datenfeldern innerhalb des Templates.


Mit der Überarbeitung verfolgt die Arbeitsgruppe das Ziel, den operativen Aufwand für Marktteilnehmer zu reduzieren und gleichzeitig die für Solvency II sowie für das Risikomanagement benötigten Informationen beizubehalten.

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