Deutscher Fondsverband

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23.10.2025

Omnibus I: EU-Parlament verweigert das Mandat für Trilogverhandlungen

In der Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat das Plenum des EU-Parlaments den direkten Eintritt in die Trilogverhandlungen zu Omnibus I abgelehnt.

In der Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat das Plenum des EU-Parlaments den direkten Eintritt in die Trilogverhandlungen zu Omnibus I abgelehnt. 309 EU-Abgeordnete votierten dafür, 318 dagegen und 34 enthielten sich, wobei die Enthaltungen als Ablehnung gewertet werden. Abgestimmt wurde nicht über den Kompromiss selbst, sondern über das zugrunde liegende Verfahren.

Zum Hintergrund: Am 13. Oktober 2025 stimmte der Rechtsausschuss JURI nicht nur über den inhaltlichen Omnibus-Kompromiss ab, sondern auch dafür, direkt in die Trilog-Verhandlungen einzutreten, ohne zuvor eine Abstimmung im Plenum durchzuführen.

Diese Entscheidung wurde nun von der Mehrheit der EU-Abgeordneten angefochten. Als Folge soll das gesamte EU-Parlament in der nächsten Plenarsitzung am 12. oder 13. November 2025 über den Kompromiss abstimmen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, bis zum 4. November 2025 erneut Änderungsanträge einzureichen, wodurch der im JURI erzielte Kompromiss erneut zur Diskussion gestellt werden könnte.

Die Trilogverhandlungen, deren Beginn bereits auf den 24. Oktober 2025 terminiert war, werden nun frühestens Mitte November 2025 starten. Das EU-Parlament hält dennoch offiziell am Ziel fest, bis Ende 2025 eine Einigung im Trilog zu erzielen (vgl. die Pressemitteilung des EU-Parlaments). 

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23.10.2025

ESMA untersucht Markttrends in Transitionsstrategien

Die ESMA hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung zu neuen Trends in Transitionsstrategien bei Investmentfonds veröffentlicht.

Die ESMA hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung zu neuen Trends in Transitionsstrategien bei Investmentfonds veröffentlicht. Diese soll neue Muster bei der Umsetzung von Dekarbonisierungsstrategien im Markt offenlegen und dabei helfen, regulatorische Anforderungen an die erwartete Produktkategorie der Transitionsprodukte unter der neuen Offenlegungsverordnung (SFDR 2.0) zu formen. Die Untersuchung wurde im Rahmen der Publikationsreihe zu „Trends, Risks and Vulnerabilities“ veröffentlicht.

Die Analyse der ESMA bezieht sich auf eine Marktprobe von 122 aktiv gemanagten Transitionsfonds, die sie auf Grundlage von Morningstar-Daten identifiziert hat. Die ESMA kommt zu folgenden Erkenntnissen:

  • Fonds mit Transitionsstrategien legen ihre Ziele in erster Linie in Bezug auf die Performance auf Portfolioebene fest, manchmal ergänzt durch das Ziel, die tatsächliche Dekarbonisierung zu fördern. Die meisten Fonds (67%) verpflichten sich zur Messung der Zielumsetzung durch konkrete KPIs.  
  • Die Auswahl von Investitionen (positive Screening) basiert auf zukunftsorientierten Daten auf Asset-Ebene. Die meisten Fonds stellen dabei auf das Vorhandensein von wissenschaftsbasierten Zielen und/oder Transitionsplänen ab. In einem geringeren Ausmaß werden grüne Investitionen (CapEx) oder Kriterien der EU-Taxonomie zur Auswahl herangezogen.
  • Um Ziele festzulegen und die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zu messen, werden am häufigsten Kennzahlen zu Emissionen auf Portfolioebene und dem Engagement in grüne bzw. Übergangsaktivitäten herangezogen.
  • Transitionsfonds weisen im Vergleich zu anderen Umwelt- und ESG-Fonds Besonderheiten bei der Zusammensetzung ihrer Portfolios auf. Sie konzentrieren sich auf Aktien aus energieintensiven Sektoren und zeigen ein größeres Engagement in Unternehmen, die wissenschaftsbasierte Ziele verfolgen oder sich mit Klimaschutzlösungen befassen.

Die ESMA wird die Ergebnisse ihrer Untersuchung in einem einstündigen Webinar am Freitag, den 7. November 2025, um 10.00 Uhr vorstellen. Über die Internetseite der ESMA können Sie sich zu der Veranstaltung anmelden.
 

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16.10.2025

EBA und ESMA veröffentlichen Abschlussbericht zum IFD-Review

Die EU-Behörden EBA und ESMA haben ihre technischen Empfehlungen zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) und der dazugehörig…

Die EU-Behörden EBA und ESMA haben ihre technischen Empfehlungen zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) und der dazugehörigen Verordnung (IFR) veröffentlicht. Sie schlagen auf Basis der Rückmeldungen der Interessengruppen zum Diskussionspapier vor, das bislang zweckmäßige IFD-/IFR-Rahmenwerk nicht wesentlich zu ändern. Dennoch haben die beiden EU-Behörden Empfehlungen erarbeitet, die auch zentrale BVI-Forderungen berücksichtigen. Im Wesentlichen zielen sie auf folgende Aspekte ab:

  • Mehr Einheitlichkeit in der EU: Begriffe und Definitionen in Bezug auf die K-Faktor-Anforderungen (z. B. laufende Anlageberatung) und die aufsichtsrechtliche Konsolidierung sollen klarer gefasst werden, damit sie EU-weit einheitlich angewendet werden.
  • Mehr Verhältnismäßigkeit im Regelwerk: Die Behörden empfehlen zum Beispiel höhere Schwellenwerte für Risiko- und Vergütungsausschüsse sowie für die Kategorisierung der Wertpapierfirmen. Das soll den Aufwand für kleinere Firmen verringern.
  • Bessere Vergütungsvorschriften: Die Vorgaben für die Vergütung von Mitarbeitern und Geschäftsleitern sollen überarbeitet und an andere Regelwerke angepasst werden (z. B. Anpassung von Art. 25 IFD an Art. 109 CRD hinsichtlich der Ausnahmen in der Gruppenkonsolidierung für sektorspezifische Vergütungsvorschriften, Anhebung einzelner Schwellenwerte).


Ebenso erfreulich ist nach erster Durchsicht, dass EBA und ESMA von ihren Überlegungen Abstand nehmen, Risiken aus dem Nicht-Handelsbuch bei den Eigenmittelanforderungen (mit Ausnahme von Krypto-Asset-Risiken) zu übernehmen. Diese sollen weiterhin Gegenstand der Säule 2 bleiben. In diesem Zusammenhang sollen Wertpapierfirmen ohne Eigenhandel und Emissionsgeschäft zum Vorhalten der Mindesteigenmittel ausdrücklich Anlagen in bestimmte Vermögenswerte tätigen dürfen. Dafür schlagen EBA und ESMA einen Puffer von 15 Prozent auf Mindesteigenmittel vor, dessen Überschreitung zu weiteren Maßnahmen führen soll (Benachrichtigung der zuständigen Behörde, Veräußerungsplan oder Antrag auf Zulassung zum Eigenhandel/Emissionsgeschäft). Zudem soll die Definition des Handelsbuchs an die neuen CRR-III-Vorschriften angepasst werden – deren Auswirkungen sind noch unklar. 

EBA und ESMA weisen außerdem auf mögliche Wettbewerbsnachteile zwischen Wertpapierfirmen und OGAW-/AIF-Verwaltungsgesellschaften hin, die auch MiFID-Dienstleistungen in größerem Umfang erbringen (z. B. Finanzportfolioverwaltung) und für die keine der IFD/IFR entsprechenden K-Faktoren für die Eigenmittelberechnung gelten. Die beiden Behörden erkennen jedoch an, dass sie unter der IFD/IFR kein Mandat haben, Änderungsvorschläge der AIFMD und der OGAW-Richtlinie vorzuschlagen. Zudem schlagen sie vor, bei der Überprüfung der Offenlegungs- und Berichtspflichten die Anforderungen der OGAW-Richtlinie, der AIFMD und der IFD besser aufeinander abzustimmen. Das soll den Aufwand für Konzerne durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten weiter verringern.

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16.10.2025

BVI startet Research-Serie zum deutschen ETF-Markt

Das Ziel der neuen Reihe von Research-Publikationen ist es, die Entwicklung in dem dynamischen Segment börsengehandelter Fonds (ETFs) auf einer fundierten Daten…

Das Ziel der neuen Reihe von Research-Publikationen ist es, die Entwicklung in dem dynamischen Segment börsengehandelter Fonds (ETFs) auf einer fundierten Datengrundlage darzustellen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das erste Papier (deutsch/englisch) „Deutscher ETF-Markt binnen zwei Jahren um rund 200 Milliarden Euro gewachsen“ gibt einen Überblick über die Marktgröße, die jüngste Entwicklung und die Stellung Deutschlands im europäischen und globalen Kontext.

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Die Besonderheit dieser Reihe liegt in der Datenbasis. Bis Ende 2024 konnten Fondsgesellschaften lediglich die ETFs in die Statistik einfließen lassen, die vor allem auf den deutschen Absatzmarkt zielten. Andere ETFs blieben grundsätzlich außen vor, weil es für die Fondsgesellschaften bei der Ausgabe und Rücknahme von ETF-Anteilen keinen Hinweis auf die Verteilung der Absatzmärkte gibt. Das rasante Wachstum der ETFs in den letzten Jahren hatte zur Folge, dass die Lücke zwischen dem in der BVI-Statistik für ETFs ausgewiesenen und dem tatsächlichen deutschen Markt immer größer wurde. Deshalb arbeiten der BVI und Fondsgesellschaften, die ETFs auflegen, mit dem Zentralverwahrer Clearstream seit 2025 zusammen. Zentralverwahrer verfügen über die Daten der von Anlegern bei den depotführenden Stellen gehaltenen Fondsanteile. Auf dieser Grundlage können wir erstmals einen präzisen Blick in die Bestände von Anlegern in Deutschland, das auf den deutschen Markt entfallende Neugeschäft sowie die Strukturen des deutschen ETF-Markts werfen. Bisherige Analysen konnten den deutschen Markt meist nur aus europäischen Aggregaten oder punktuellen Stichproben erschließen. Die ETF-Statistik des BVI ist europaweit einzigartig.

In den kommenden Monaten werden wir weitere Papiere veröffentlichen, die zentrale Aspekte des ETF-Markts in Deutschland genauer beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dann die Detailauswertungen, die auf den an den BVI gelieferten Bestandsdaten beruhen. Themen dieser Analysen sind unter anderem das Investitionsverhalten nach Anlageklassen, Regionen und Branchen, die genutzten Indizes, die Kostenstrukturen sowie die Entwicklung aktiver ETFs.

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16.10.2025

Omnibus I: Rechtsausschuss stimmt Reduktion der Nachhaltigkeitsvorgaben zu

Der Rechtsausschuss JURI im EU-Parlament hat am 13. Oktober 2025 dem Kompromisspaket zu Omnibus I zugestimmt.

Der Rechtsausschuss JURI im EU-Parlament hat am 13. Oktober 2025 dem Kompromisspaket zu Omnibus I zugestimmt. Die Entscheidung fiel mit 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen deutlich aus.

Die wesentlichen Inhalte der Einigung sind wie folgt:

  • Anhebung der Anwendungsschwellen:

    - für CSRD nur bezogen auf die Umsatzschwelle auf 450 Mio. Euro; die Mitarbeiterschwelle von 1000 entsprechend dem Kommissionsvorschlag bleibt unverändert
    - für CSDDD auf 5000 Mitarbeiter und 1,5 Mrd. EUR Umsatz

  • Übergangspläne: Bleiben in abgeschwächter Form (keine Umsetzungspflicht) in der CSDDD erhalten
  • Nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten: Risikobasierter Ansatz unter Einschränkung der Informationsbeschaffung von Unternehmen außerhalb der CSDDD
  • Zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverstöße: entfällt auf EU-Ebene entsprechend dem Vorschlag der Kommission

Weitere Details zur Abstimmung und zu den Schwerpunkten der JURI-Position sind in der Pressemitteilung des EU-Parlaments enthalten.

Der Abstimmung vorausgegangen sind turbulente Verhandlungen, in denen der Berichterstatter MdEP Jörgen Warborn (EVP, Schweden) zunächst angedroht hatte, zusammen mit den rechten Fraktionen im EU-Parlament einen Kompromiss zu suchen. Dieser hätte voraussichtlich eine weitere Anhebung der Anwendungsschwelle für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD auf 1750 Mitarbeiter sowie eine Streichung der Transitionspläne aus der CSDDD zur Folge gehabt. Im Anschluss fanden weitere Verhandlungen mit den Fraktionen der politischen Mitte (Renew, S&D, Greens; die sog. „von der Leyen“-Koalition) statt, die zu der aktuellen Einigung geführt haben.

Das Ergebnis ist für einige Fraktionen nur schwer mitzutragen. Aus Protest gegen die „Aushöhlung
der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten“ ist die Berichterstatterin zur CSDDD, MdEP Lara Wolters (S&D, Niederlande), von ihrer Funktion zurückgetreten.

Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist bereits für die kommende Woche angesetzt. Die Trilogverhandlungen sollen bereits am 24. Oktober 2025 beginnen. Da die Positionen vom Rat und EU-Parlament in vielen politischen Punkten recht nah beieinander liegen (vgl. Anlage), erscheint eine Einigung vor Ende 2025 unter der dänischen Präsidentschaft realistisch.

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magdalena.kuper@bvi.de

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