Deutscher Fondsverband

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24.4.2025

Überarbeitung der Best-Execution-Anforderungen: ESMA veröffentlicht Abschlussbericht

Die EU-Behörde ESMA hat ihren Abschlussbericht zur Überarbeitung der Best-Execution-Anforderungen veröffentlicht und an die EU-Kommission zur Genehmigung übersa…

Die EU-Behörde ESMA hat ihren Abschlussbericht zur Überarbeitung der Best-Execution-Anforderungen veröffentlicht und an die EU-Kommission zur Genehmigung übersandt. Sie führte dazu im vergangenen Jahr eine Konsultation durch, an der wir uns beteiligt haben. 

Der Bericht enthält folgende Eckpunkte:

  • Die ESMA stellt klar, dass ihre finalen Vorschläge nur Anforderungen an die interne Ausführungspolitik und -prozesse darstellen. Die Vorschläge enthalten keine weiteren neuen Bestimmungen für die Offenlegung gegenüber den Kunden. Die ESMA geht davon aus, dass in der Praxis Änderungen der internen Auftragsausführungspolitik dazu führen können, diese dem Kunden offen zu legen. Die neuen Best-Execution-Anforderungen sollen erst 18 Monate nach Inkrafttreten des Regulierungsstandards gelten.
  • Die Klassifizierung der Finanzinstrumente soll gegenüber dem ESMA-Entwurf vereinfacht werden und anhand der bereits existierenden MiFID-Kategorisierung (z. B Aktien, ETFs, Renten) erfolgen.
  • Wählt eine Wertpapierfirma nur einen Handelsplatz für die Ausführung der Kundenaufträge aus, muss sie in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der Handel über diesen Ausführungsplatz weiterhin das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt. Zur Bewertung muss die Wertpapierfirma alternative Ausführungsplätze vergleichen.
  • Die ESMA hat die Kriterien zur Auswahl der Handelsplätze im Vergleich zur Entwurfsfassung reduziert. Der Abgleich des Ausführungspreises am Handelsplatz mit einem alternativen Preis eines potenziellen Handelsplatzes muss nicht mehr zwingend anhand eines Referenzdatensatzes eines konsolidierten Datentickers erfolgen. Die ESMA betont, dass die Marktteilnehmer (z. B. Buy-Side) aufsichtsrechtlich nicht verpflichtet werden sollen, die Referenzdaten der Ticker zur Erfüllung der Best-Execution-Anforderungen zu verwenden. Es steht daher den Wertpapierfirmen bzw. Assetmanagern frei, eigenständig zu entscheiden, welchen Datenlieferanten sie für die Zwecke der Best-Execution-Anforderungen nutzen möchten. Damit folgt die ESMA unserer Einschätzung, wonach die Überprüfung der Ausführungsqualität nicht verpflichtend anhand der Tickerdaten erfolgen sollte.
  • Die ESMA hält weiterhin an den umfangreichen Kriterien zur Überprüfung der Best-Execution-Anforderungen fest und lehnt eine grundsätzliche Vereinfachung ab. Die dreimonatige Prüfung der Best-Execution-Anforderungen hat die ESMA im Vergleich zur Entwurfsfassung gestrichen.

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17.4.2025

ESMA analysiert die vertriebliche Relevanz der ESG-bezogenen Zusätze in Fondsnamen

Die EU-Behörde hat in ihrer Publikationsreihe zu Trends, Risiken und Anfälligkeiten im Finanzsektor einen Artikel über ESG-bezogene Anpassungen der Fondsnamen u…

Die EU-Behörde hat in ihrer Publikationsreihe zu Trends, Risiken und Anfälligkeiten im Finanzsektor einen Artikel über ESG-bezogene Anpassungen der Fondsnamen und die Auswirkungen auf Kapitalzuflüsse veröffentlicht. Der Artikel geht der Frage nach, ob die Entscheidung von Fondsmanagern, ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in die Namen ihrer Fonds aufzunehmen, zu zusätzlichem Anlegerinteresse führt.

Nach Auswertung der ESMA ist der Anteil der Fonds mit ESG-bezogenen Bezeichnungen von weniger als 3 Prozent vor 2015 auf etwa 9 Prozent bis Mitte 2024 deutlich gestiegen. Dies ist vor allem auf OGAWs zurückzuführen, bei denen der Anteil der Fonds mit ESG-bezogenen Namen bis Mitte 2024 auf 15 Prozent anstieg. Die Aufnahme eines ESG-Begriffs in den Fondsnamen kann der ESMA zufolge die Fondszuflüsse erheblich steigern, insbesondere im ersten Quartal nach der Namensänderung, mit einer anhaltend positiven Wirkung in den folgenden Quartalen. Die Auswirkungen variieren jedoch in Abhängigkeit von den verwendeten ESG-Begriffen, wobei umweltbezogene Begriffe die größten Auswirkungen auf die Mittelzuflüsse zeigen.

Die ESMA wird den methodischen Ansatz und die Ergebnisse ihrer Untersuchung in einem Webinar am 24. April 2025 von 11.00 bis 12.00 Uhr erläutern. Sie können sich bis zum 23. April 2025 um 12.00 Uhr über die Internetseite der ESMA anmelden.

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16.4.2025

Omnibus-I-Initiative: BVI begrüßt Vereinfachungsvorschläge für EU-Nachhaltigkeitsregeln

Wir begrüßen in einer Stellungnahme zur Omnibus-I-Initiative das Ziel der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und die …

Wir begrüßen in einer Stellungnahme zur Omnibus-I-Initiative das Ziel der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren. Gleichzeitig weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Abbau bürokratischer Hürden einerseits und einer angemessenen Transparenz über entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsaspekte andererseits zu finden. In unserem Positionspapier betonen wir insbesondere, dass

  • die Entlastung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem durch Straffung und Vereinfachung der ESRS sowie umfassende Angleichung an die internationalen Berichtsstandards des IFRS erfolgten sollte,
  • die geplante Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD und die deutliche Entschlackung der Berichtsvorlagen ausreichen, um Unternehmen bei den Berichtspflichten zur EU-Taxonomie zu entlasten, so dass es keiner weiteren Optionalität bedarf,
  • die Klarstellungen der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten nach CSDDD angemessen sind, um Praktikabilität sicherzustellen.

Im Zusammenhang mit Omnibus I hat die EFRAG eine öffentliche Sondierung zur Überarbeitung und Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS gestartet. Der Fragebogen der EFRAG bezieht sich insbesondere auf Ansätze zur Verbesserung der Wesentlichkeitsanalyse, Verschlankung der qualitativen und quantitativen Berichtsstandards und Vereinfachung der allgemeinen Berichtsstruktur. Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 8. Mai 2025. Wir arbeiten innerhalb der EFAMA an einer Zusammenstellung der aus Sicht der Fondsbranche entscheidungsrelevanten Datenpunkte zur Nachhaltigkeit und haben im BVI einen Expertenkreis „ESG-Berichtstandards“ eingerichtet, um die Diskussionen zu begleiten.

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15.4.2025

Umstellung auf T+1 in der EU: BVI unterstützt ESMA-Vorschläge zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz

Im Zusammenhang mit der Umstellung der Wertpapierabwicklung auf T+1 in der EU ab dem 11. Oktober 2027 begrüßen wir in unserer Position grundsätzlich die ESMA-Vo…

Im Zusammenhang mit der Umstellung der Wertpapierabwicklung auf T+1 in der EU ab dem 11. Oktober 2027 begrüßen wir in unserer Position grundsätzlich die ESMA-Vorschläge zur Verbesserung der Settlemeneffizienz. Es ist gut, dass alle Wertpapiergeschäfte möglichst bis zum Ende des Handelstages zu bestätigen sind (T+0). Die Idee einer aufsichtsrechtlichen Vorgabe zur Bestätigung der Wertpapiergeschäfte bis zu einer bestimmten Zeit (z. B. 18:00 Uhr) lehnen wir hingegen ab. Der Allocation/Confirmation-Prozess sollte in elektronischer Form („electronic and machine-readable format“) erfolgen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Börsenausfällen, Unterbrechungen in der elektronischen Geschäftskommunikation) sollte es weiterhin möglich sein, Allocation/Confirmations per Fax oder E.Mail zu versenden. Den Vorschlag der EU-Behörde zur Nutzung von ISO-20022 für das Wertpapiergeschäft lehnen wir ab. Schon heute werden im Wertpapiergeschäft mit den MT-Nachrichten auf Basis von ISO 15022 hohe Raten bei der automatischen Abwicklung von Transaktionen (Straight Through Processing) erzielt. Daher sollte die Nutzung von MT-Nachrichten weiterhin im Wertpapiergeschäft angewendet und die Umstellung auf T+1 nicht zusätzlich durch die Einführung von ISO20022 erschwert werden. Wir begrüßen den ESMA-Vorschlag, dass Broker/Dealer beim Onboarding-Prozess aufsichtsrechtlich verpflichtet werden sollten, alle notwendigen Settlementdaten für die Neuauflage von Fonds/Segmenten zu sammeln und diese über den Zeitablauf aktuell zu halten. Alle EU-Zentralverwahrer sollten „Partial Settlement“ ihren Kunden (einschließlich der Buy-Side) anbieten. Die verpflichtende Nutzung eines „Unique Transaction Identifiers“ im Wertpapiergeschäft lehnen wir ab.

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14.4.2025

Februar: Publikumsfonds mit knapp 11 Milliarden Euro Zuflüssen

Offenen Publikumsfonds flossen den zweiten Monat in Folge mehr als zehn Milliarden Euro neue Gelder zu.

Offenen Publikumsfonds flossen den zweiten Monat in Folge mehr als zehn Milliarden Euro neue Gelder zu. Mit 22,7 Milliarden Euro erreichte der Absatz in den ersten beiden Monaten des Jahres den höchsten Wert seit dem Jahr 2000, als Publikumsfonds von Anfang Januar bis Ende Februar 24,5 Milliarden Euro zugeflossen waren. An der Spitze der Publikumsfonds-Absatzliste im Februar standen Aktienfonds und Rentenfonds mit jeweils 4,7 Milliarden Euro. Es folgten Mischfonds mit 1,1 Milliarden Euro. Aus Immobilienfonds zogen Anleger 0,7 Milliarden Euro ab.

Offene Spezialfonds verzeichneten im Februar Zuflüsse von 4,3 Milliarden Euro. Der Netto-Absatz von 7,6 Milliarden Euro in den ersten beiden Monaten ist der niedrigste Wert seit 15 Jahren. Die neu investierten Gelder stammen fast ausschließlich von Altersvorsorgeeinrichtungen (4,9 Milliarden Euro) und Kreditinstituten (2,3 Milliarden Euro).

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Die Fondsgesellschaften verwalteten Ende Februar 2025 ein Vermögen von knapp 4,7 Billionen Euro. Davon entfallen 1,7 Billionen Euro auf offene Publikumsfonds. Der Zuwachs von zehn Prozent im Vergleich zum Jahresende 2024 basiert zum größten Teil auf der verbesserten Erfassungsmethode für ETFs. Dadurch sind rund 100 Milliarden Euro zusätzlich erfasst, die zuvor nicht in der Statistik berücksichtigt waren. Mit 417 Milliarden Euro liegt der Anteil von ETFs in unserer Statistik bei rund einem Viertel  des Vermögens offener Publikumsfonds.

Aktienfonds liegen in der Aufteilung der Publikumsfonds nach Assetklassen mit 49 Prozent an erster Stelle. Es folgen Mischfonds mit 22 Prozent und Rentenfonds mit 16 Prozent.

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik und über die Statistik-Abfragen. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke abrufen.

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