Deutscher Fondsverband

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13.4.2026

Deutsche Fondswirtschaft überschreitet Fünf-Billionen-Euro-Marke

Ende Februar 2026 verwalteten die Fondsgesellschaften erstmals über 5.000 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland.

Ende Februar 2026 verwalteten die Fondsgesellschaften erstmals über 5.000 Milliarden Euro für Anleger in Deutschland. Das entspricht einem Anstieg von 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Mit 2.350 Milliarden Euro entfiel der größte Teil des Vermögens auf offene Spezialfonds. In offenen Publikumsfonds verwalteten die Anbieter 1.923 Milliarden Euro, darunter mehr als die Hälfte in Aktienfonds. Es folgten Mischfonds mit einem Anteil von 21 Prozent und Rentenfonds mit 16 Prozent. In Mandaten außerhalb der Fondshülle betreuten die Gesellschaften 670 Milliarden Euro und in geschlossenen Fonds 65 Milliarden Euro.

Verwaltetes Vermögen der deutschen Fondsbranche
                     in Milliarden Euro

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Stichtag ist jeweils der 31.12. bzw. für 2026 der 28.2.

Fondsgesellschaften flossen im Februar netto 16,9 Milliarden Euro neue Gelder zu. Davon entfielen 13,2 Milliarden Euro auf offene Publikumsfonds und 3,6 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds. Unter den Publikumsfonds dominierten Aktienfonds mit Zuflüssen von 8,6 Milliarden Euro, getragen vor allem von Aktien ETFs, die 6,8 Milliarden Euro verbuchten. Rentenfonds flossen insgesamt 3,8 Milliarden Euro neue Gelder zu, davon 1,2 Milliarden Euro in Renten-ETFs. Sachwertefonds verzeichneten Abflüsse von netto 0,7 Milliarden Euro.

Netto-Mittelaufkommen im Februar 2026
                in Millionen Euro

 

Detaillierte Daten zum deutschen Fondsmarkt finden Sie in der Investmentstatistik <https://www.bvi.de/extranet/rundschreiben/s-rundschreiben/> und über die Statistik-Abfragen <https://www.bvi.de/extranet/statistik/bvi-statistik-abfragen/>. Interaktive Grafiken mit Anbietervergleichen können Sie in der Grafikstrecke <https://www.bvi.de/extranet/statistik/grafikstrecke-deutscher-fondsmarkt/> abrufen.

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10.4.2026

BVI fordert Klarstellungen bei geplanter Reduktion des Primärenergiebedarfs für Bestandsimmobilien

Die EU-Kommission sollte die geplante Vorschrift zur Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent innerhalb von 10 Jahren für Bestandsimmobilien …

Die EU-Kommission sollte die geplante Vorschrift zur Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent innerhalb von 10 Jahren für Bestandsimmobilien weiter konkretisieren, um die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies fordert der BVI in einer Stellungnahme zur Anpassung der technischen Bewertungskriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel nach der EU-Taxonomie. Die derzeitige Formulierung lässt nur eine rückblickende Bewertung zu und erschwert damit die frühzeitige Taxonomie-Berichterstattung für mehrjährige Sanierungsprojekte. Deshalb sollten Investitionen zum Beispiel ab der Verabschiedung eines zertifizierten Renovierungsplans als taxonomiekonform gelten können, sofern das 60 Prozent-Ziel innerhalb von zehn Jahren erreicht wird. Zudem schlagen wir eine feste Bestandsschutzzeit von 10 Jahren ab Nachweis der 60-Prozent-Reduktion durch einen gültigen Energieausweis vor, um Investitionssicherheit zu schaffen und einen abrupten Verlust des Taxonomie-Status zu vermeiden.

Grundsätzlich unterstützt der BVI die Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Besonders begrüßen wir die stärkere Angleichung der Kriterien für Immobilien an die Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude sowie die Einführung eines „Worst first“-Ansatzes, der gezielt Anreize zur Sanierung besonders ineffizienter Gebäude setzt.

Die Konsultation der Entwürfe des EU-Kommission läuft bis zum 14. April 2026. Die Anpassungen sollen im zweiten Quartal 2026 final angenommen werden. Sie zielen auf eine spürbare Reduktion der Komplexität und damit eine bessere Nutzbarkeit der EU-Taxonomie in der Praxis ab.

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9.4.2026

China senkt Fondsgebühren und fördert Aktienfonds

Die chinesische Wertpapierbehörde (China Securities Regulatory Commission, CSRC) hat Vorschriften verabschiedet, um die Kosten für Anleger zu reduzieren und die…

Die chinesische Wertpapierbehörde (China Securities Regulatory Commission, CSRC) hat Vorschriften verabschiedet, um die Kosten für Anleger zu reduzieren und die Anlage in Aktienfonds zu fördern. Weitere regulatorische Veränderungen für den Fondsmarkt in China (bzgl. Custodians, Benchmarks, Anlegerschutz etc.) finden Sie im „News Bulletin“ der Asset Management Association of China (AMAC).

Die AMAC berichtet darin auch über Treffen mit Vertretern von anderen Fondsverbänden (u. a. BVI) und ausländischen Fondsgesellschaften (u. a. BlackRock, Amundi). Zudem berichtet sie über die Kooperationsvereinbarung (MoU), die die AMAC und der BVI am Rande des Sino-European Finance Summit im November 2025 in Frankfurt unterzeichnet haben. Ein Hinweis auf das MoU steht in der Liste der politischen Ergebnisse des 4. hochrangigen chinesisch deutschen Finanzdialogs (siehe Ziffer 21) in Peking, an dem der chinesische und der deutsche Finanzminister im November 2025 teilgenommen haben.

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frank.bock@bvi.de

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30.3.2026

Geldmarktfonds sind in China mit Abstand größte Fondsgruppe

In China verwalten öffentlich vertriebene Fonds ein Vermögen von umgerechnet 4,5 Billionen Euro.

In China verwalten öffentlich vertriebene Fonds ein Vermögen von umgerechnet 4,5 Billionen Euro. Davon entfallen 40 Prozent auf Geldmarktfonds, 29 Prozent auf Anleihefonds und 16 Prozent auf Aktienfonds. Der Assetmanagement-Markt hatte zum Jahresende 2025 eine Gesamtgröße von 9,8 Billionen Euro. Er teilt sich wie folgt auf:

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Mehr lesen Sie in der Presseinformation der Asset Management Association of China.

Interessieren Sie sich für den Fondsmarkt China und sind geschäftlich öfters auch in dieser Region unterwegs? Dann notieren Sie sich die Woche vom 14. bis 18. September 2026. In dieser Woche wird in Peking der eintägige Sino-European Finance Summit stattfinden – eine Konferenz, die der BVI und die Bank of China ausrichten. Der Summit verknüpft strategische Assetmanagement- und Bankthemen. Auch in Peking werden wir Entscheider aus Europa einbinden, um einen hochrangigen Austausch mit Vertretern der chinesischen Finanzindustrie zu ermöglichen. Ziel des Summit ist es, eine Gesprächsplattform für Finanzmarktteilnehmer zu bieten, um Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen zu erleichtern. Einen Rückblick auf die Themen und Redner sowie Impressionen zum ersten Summit im November 2025 in Frankfurt finden Sie hier.

frank.bock@bvi.de

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30.3.2026

Bundestag beschließt Altersvorsorgereformgesetz

Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen.

Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Einigung zum Altersvorsorgereformgesetz erzielt und damit die Änderungsvorschläge des Finanzausschusses angenommen. Neben einigen positiven Ergänzungen – darunter die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige sowie Anpassungen bei der Förderung von Familien – wurde der Kostendeckel für das Standarddepot auf maximal 1 Prozent Effektivkosten festgelegt. Daneben wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, einen öffentlichen Träger als Anbieter eines Standarddepots zu benennen. Dazu sagt Thomas Richter:

„Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.

Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg!“

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bastian.hammer@bvi.de

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