BaFin folgt BVI-Antrag und bezieht Stellung zur taxonomiekonformen Handhabe mit Investitionen in Gas und Kernenergie
03/09/2023
Rubrik:
Produkte,
Nachhaltigkeit
Zu unserer Anfrage für eine praktikable Handhabung der neuen Offenlegungspflichten über taxonomiekonforme Investitionen in fossiles Gas und Kernenergie in der Aufsichtspraxis hat die BaFin im Rahmen der FAQ zur SFDR Stellung genommen. Die am 8. März 2023 veröffentlichte aktualisierte Fassung der Fragen und Antworten enthält zu der neu aufgenommenen Frage 5 folgende Hinweise zu den zumutbaren Anstrengungen, die aus Sicht der BaFin für die Umsetzung zu unternehmen sind:
- Bei Finanzprodukten, die in periodischen Berichten einen Mindestanteil an taxonomiekonformen Investitionen von größer als Null ausweisen, erwartet die BaFin Angaben dazu, ob und wenn ja mit welchem Anteil ökologisch nachhaltige Investitionen in den Bereichen Kernenergie und fossilem Gas getätigt wurden. Die Angaben in diesen periodischen Informationen müssen nicht formgebunden sein, sind aber vorzugsweise in den standardisierten ESG-Anhängen der regelmäßigen Berichte aufzunehmen. Dies gilt, sofern in der in den vorvertraglichen ESG-Anhängen beschriebenen Anlagestrategie kein Ausschluss für Investitionen in diese Bereiche angegeben wurde.
- Die BaFin wird die Umsetzung der neuen Informationspflichten hinsichtlich der vorvertraglichen ESG-Informationen bei Artikel-8- und Artikel-9-Fonds ab dem 1. September 2023 berücksichtigen. Damit folgt die BaFin dem Petitum des BVI, für die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben eine Toleranzfrist von mindestens sechs Monaten vorzusehen.
Die Antworten der BaFin stehen unter dem Vorbehalt einer künftigen, eventuell anders ausfallenden Auslegung durch die EU-Kommission oder durch die ESAs.
Rubrik:
Produkte, Nachhaltigkeit